Widerspruchsbescheid kam nicht im gelben Kuvert!
Bei Person Z genau dasselbe in "grün"! Somit doch auch keine Zustellung nach §2 VwZG - richtig?
Wie war das noch mal mit der Fiktion? Ein Verwaltungsakt gilt 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt/bekanntgegeben. Jetzt gibt es Gerichte die folgen dem und Andere wiederum nicht! Mal ganz konkret;
MUSS ein Widerspruchsbescheid "förmlich" z.B. mittels Einschreiben oder Zustellurkunde etc. zugestellt werden?
Was mich zur nächsten Frage bringt: Sollte die o.g. Zustellung nicht korrekt sein, könnte Z die Frist verstreichen lassen, auf die Gefahr hin, dass z.B. der GV vor der Tür steht, um dann dem GV mitzuteilen, dass der Zugang seitens des BS erstmal nachgewiesen werden müsste?
Z fragt deshalb, weil er auf Zeit spielen will um die Klage vorzubereiten.