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Autor Thema: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn  (Gelesen 28328 mal)

Uwe

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Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die Gebührenstelle in den Wahnsinn

Quelle: Focus 31.01.2017


Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide.

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/protest-gegen-die-rundfunkgebuehr-haftandrohung-in-thueringen-so-treiben-gez-gegner-die-gebuehrenstelle-in-den-wahnsinn_id_6572707.html


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m
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Sorry aber in dem Artikel steht soviel Schwachsinn drin, dass es weh tut.

Zitat
Seit der Einführung der Zwangsabgabe im Jahr 2013 sind Gegner der GEZ, die mittlerweile offiziell Beitragsservice heißt, reihenweise vor Gericht gezogen. Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hab ich da was verpasst? Ich dachte da ist noch nichts entschieden?!? ???

Zitat
2. Auf Mahnungen warten und erst im allerletzten Moment zahlen

Wer die GEZ-Gebühren nicht rechtzeitig überweist, erhält bald eine Mahnung. Doch meist bleibt es vorerst bei einem freundlichen Hinweis, Verzugsgebühren werden nicht verlangt. Diese Nachsicht der Behörden nutzen die GEZ-Gegner aus – indem sie erst im allerletzten Moment bezahlen. Bis dahin haben die Beamten in der Regel immer wieder den Zahlungseingang überprüft und mehrere Briefe verschickt.

Welche Behörde und welche Beamten?


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Uwe

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Focus gibt Tipps für Beitragsverweigerer!

Du musst das so sehen, viele kannten diese Sachen vorher gar nicht!
Ich finde das ist ein versteckter Ratgeber  >:D


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ich wusste gar nicht dass man beim Bundesverfassungsgericht KLAGEN einreichen kann?
Sorry, aber so einen Schwachsinn wie diesen Artikel habe ich schon lange nicht mehr gelesen  ;D


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Seit der Einführung der Zwangsabgabe im Jahr 2013 sind Gegner der GEZ, die mittlerweile offiziell Beitragsservice heißt, reihenweise vor Gericht gezogen. Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hab ich da was verpasst? Ich dachte da ist noch nichts entschieden?!? ???

U. a. hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer beim BVerfG geklagt und ist gescheitert.

http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
http://www.shortnews.de/id/1025668/rundfunkbeitrag-klage-scheitert-am-bundesverfassungsgericht?utm_source=rss&utm_medium=feed&utm_campaign=alles

Es ist also nicht alles falsch, was da steht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 05:02 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

B
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Man sollte solche groben Falschmeldungen (neudeutsch "Fake-News") direkt an die Redaktion zurückweisen und eine öffentliche Richtigstellung einfordern.

Und das bei allen Veröffentlichungen, die offensichtlich grob fahrlässig Lügen verbreiten. dann werden die Redakteure sehr schnell merken, worauf es ankommt, und das man tatsächlich erst jedes Wort auf die Goldwaage legt, bevor man es verbreitet!


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
... Ich wusste gar nicht dass man beim Bundesverfassungsgericht KLAGEN einreichen kann? ...

Das BVerfG stellt keine Verlängerung des Instanzenweges der übrigen Gerichte dar. Laut Wikipedia prüft das Bundesverfassungsgericht insbesondere nicht, ob die Fachgerichte das entsprechende Fachrecht richtig angewendet haben. Es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Insofern muss man seine Verfassungsbeschwerde/Antrag - das kann man m. E. durchaus Klage nennen - wohl tatsächlich beim BVerfG einreichen, von sich aus wird es ja nicht tätig werden. Jedes Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html Übrigens geht das ohne Anwaltszwang, man kann sich daher wohl selbst vertreten, auch wenn sich das vermutlich nicht empfiehlt.

Übrigens ist die Quote erfolgreicher Verfahren extrem gering, so um 2,4%. Das sollte man bedenken, wenn man die Ergebnisse der Klagen zum Rundfunkbeitrag mit denen anderer Fälle vergleicht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2017, 17:55 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Liest sich, als ob die Schreiber regelmässige Leser unseres Forums sind  >:D

Leider suggerieren Sie, das (höchst-) gerichtlich schon alles entschieden ist. Diese höchstgerichtliche Entscheidung vorm BVerfG steht aber in verschiedenen Punkten noch aus!

Ob die Aussage zum BVerfG jetzt an der Entscheidung zu "Verband Deutscher Grundstücksnutzer" liegt oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)

Gut möglich. Man beachte in folgendem Link http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html , dass die HTML-Datei bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html  lautet. Da BVerfG üblicher Weise für das Bundesverfassungsgericht steht, findet man den Link u. a. auch dann, wenn man nach Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht. Dabei geht es aber, wie man dem Text entnehmen kann, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

M. Boettcher


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G
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Der Focus mal wieder. Postfaktisch und als Burdaischer Politischer Rundbrief immer engagiert, der obersten Politmischpoke zu gefallen und bis zum Journalistischen Hüftspeck im Hintern zu stecken.
Mehr als halbwissendes brachte der Volontärsstift, der hier ganz offensichtlich schriftlich verbrechen durfte, nicht zu Stande.
Natürlich sind ein paar Aspekte, die sich das orthographierende Knäblein vermutlich hier angelesen hat, nicht von der Hand zu weisen und brauchbare Grundlage für ein entsprechendes Instrumentarium gegen die Abgreifer. Und vielleicht hat der eine oder andere Konsument dieser Zeilen dadurch Lust bekommen, das GEZiefer auch etwas zu kitzeln oder sich gar die hier vorrherrschende Ansicht in voller Gänze anzueignen. Allerdings schätze ich die FOCUS-Leser eher als zwar in Kommentaren laut kläffend, letzendlich jedoch obrigkeitskuschend ein.

Aber Beamte und Behörden??? Setzen, Sechs. Versuchs erst mal mit einem Malbuch, werdender Schreiberling.


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http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
Die Suche beim BVerfG ergibt aber kein Ergebnis; das Az. 1BvR 1700/12 ist entweder nicht vorhanden oder zur Onlionesuche nicht vorgesehen. Dieses Az wird im Artikel hinter dem Link genannt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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Nachtrag. Hat hier irgendwer einen Focus-Account, um ggfs hierher zu verlinken 8)


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@pinguin

Zitat
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den aus § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG ergebenden Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht wird und daher unzulässig ist.

Von einer Begründung wird nach § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201700/12



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@pinguin: die meisten Verfahren scheitern schon im ersten Schritt, indem das BVerfG die Sache gar nicht erst annimmt. Was m. E. nicht heisst, dass der Fall nicht wichtig sein kann. Leider erfolgen die meisten Ablehnungen ohne Begründung und nur ca. 2,4% aller Beschwerden haben Erfolg. Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.

M. Boettcher


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  • Cry for Justice
Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
Sehe ich auch so.
Das BVerfG trifft ab und zu mal eine Entscheidung, welche tatsächlich im Sinne des Volkes aufhorchen lässt. Das aber allein nur aus dem Grund, damit es einigermaßen glaubwürdig und in seiner Daseinsberechtigung legitimiert bleibt
Das gemeine Volk soll schließlich auch in Zukunft auf einen allmächtigen Gott in Sachen Recht "vertrauen" dürfen.
Wie viele Sachen wurden denn auch schon vom BVerfG so skandalös geplättet, abgebügelt oder einfach arrogant ignoriert, welche es durchaus verdient hätten einer Revidierung zum Erfolg zu gereichen ?
Letzten Endes hängen die Karlsruher Götter doch auch nur an einem Marionettenfaden dieser geilen Politik und seiner Showbühne des örR.
Letzte und vermeintlich so unabhängige Instanz ? :'( :'( :'(
Es darf gelacht werden. ;D ;D ;D


Edit "Bürger":
Ab hier wieder konsequent zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
und durch den Artikel im Eingangsbeitrag bestimmt wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schrei nach Gerechtigkeit

 
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