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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 31. Januar 2017, 16:39

Titel: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Uwe am 31. Januar 2017, 16:39
(http://www.interhyp.de/medien/ueber-interhyp/auszeichnungen/aeltere-auszeichnungen/2011-focus-money-logo_WhiteBoxTeaserDesktopNormal.jpg)
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Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die Gebührenstelle in den Wahnsinn

Quelle: Focus 31.01.2017


Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide.

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/protest-gegen-die-rundfunkgebuehr-haftandrohung-in-thueringen-so-treiben-gez-gegner-die-gebuehrenstelle-in-den-wahnsinn_id_6572707.html
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: mistersh am 31. Januar 2017, 16:50
Sorry aber in dem Artikel steht soviel Schwachsinn drin, dass es weh tut.

Zitat
Seit der Einführung der Zwangsabgabe im Jahr 2013 sind Gegner der GEZ, die mittlerweile offiziell Beitragsservice heißt, reihenweise vor Gericht gezogen. Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hab ich da was verpasst? Ich dachte da ist noch nichts entschieden?!? ???

Zitat
2. Auf Mahnungen warten und erst im allerletzten Moment zahlen

Wer die GEZ-Gebühren nicht rechtzeitig überweist, erhält bald eine Mahnung. Doch meist bleibt es vorerst bei einem freundlichen Hinweis, Verzugsgebühren werden nicht verlangt. Diese Nachsicht der Behörden nutzen die GEZ-Gegner aus – indem sie erst im allerletzten Moment bezahlen. Bis dahin haben die Beamten in der Regel immer wieder den Zahlungseingang überprüft und mehrere Briefe verschickt.

Welche Behörde und welche Beamten?
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Uwe am 31. Januar 2017, 16:55
Focus gibt Tipps für Beitragsverweigerer!

Du musst das so sehen, viele kannten diese Sachen vorher gar nicht!
Ich finde das ist ein versteckter Ratgeber  >:D
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Markus KA am 31. Januar 2017, 16:58
Zitat
Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ich wusste gar nicht dass man beim Bundesverfassungsgericht KLAGEN einreichen kann?
Sorry, aber so einen Schwachsinn wie diesen Artikel habe ich schon lange nicht mehr gelesen  ;D
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2017, 17:36
Zitat
Seit der Einführung der Zwangsabgabe im Jahr 2013 sind Gegner der GEZ, die mittlerweile offiziell Beitragsservice heißt, reihenweise vor Gericht gezogen. Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hab ich da was verpasst? Ich dachte da ist noch nichts entschieden?!? ???

U. a. hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer beim BVerfG geklagt und ist gescheitert.

http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
http://www.shortnews.de/id/1025668/rundfunkbeitrag-klage-scheitert-am-bundesverfassungsgericht?utm_source=rss&utm_medium=feed&utm_campaign=alles

Es ist also nicht alles falsch, was da steht.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Blitzbirne am 31. Januar 2017, 17:39
Man sollte solche groben Falschmeldungen (neudeutsch "Fake-News") direkt an die Redaktion zurückweisen und eine öffentliche Richtigstellung einfordern.

Und das bei allen Veröffentlichungen, die offensichtlich grob fahrlässig Lügen verbreiten. dann werden die Redakteure sehr schnell merken, worauf es ankommt, und das man tatsächlich erst jedes Wort auf die Goldwaage legt, bevor man es verbreitet!
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2017, 17:48
... Ich wusste gar nicht dass man beim Bundesverfassungsgericht KLAGEN einreichen kann? ...

Das BVerfG stellt keine Verlängerung des Instanzenweges der übrigen Gerichte dar. Laut Wikipedia prüft das Bundesverfassungsgericht insbesondere nicht, ob die Fachgerichte das entsprechende Fachrecht richtig angewendet haben. Es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Insofern muss man seine Verfassungsbeschwerde/Antrag - das kann man m. E. durchaus Klage nennen - wohl tatsächlich beim BVerfG einreichen, von sich aus wird es ja nicht tätig werden. Jedes Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html Übrigens geht das ohne Anwaltszwang, man kann sich daher wohl selbst vertreten, auch wenn sich das vermutlich nicht empfiehlt.

Übrigens ist die Quote erfolgreicher Verfahren extrem gering, so um 2,4%. Das sollte man bedenken, wenn man die Ergebnisse der Klagen zum Rundfunkbeitrag mit denen anderer Fälle vergleicht.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: DumbTV am 31. Januar 2017, 17:51
Liest sich, als ob die Schreiber regelmässige Leser unseres Forums sind  >:D

Leider suggerieren Sie, das (höchst-) gerichtlich schon alles entschieden ist. Diese höchstgerichtliche Entscheidung vorm BVerfG steht aber in verschiedenen Punkten noch aus!

Ob die Aussage zum BVerfG jetzt an der Entscheidung zu "Verband Deutscher Grundstücksnutzer" liegt oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2017, 18:03
oder vielleicht jemand nicht Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht auseinander halten kann lassen wir mal dahingestellt ;)

Gut möglich. Man beachte in folgendem Link http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html , dass die HTML-Datei bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html  lautet. Da BVerfG üblicher Weise für das Bundesverfassungsgericht steht, findet man den Link u. a. auch dann, wenn man nach Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sucht. Dabei geht es aber, wie man dem Text entnehmen kann, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: GEZiefer am 31. Januar 2017, 18:07
Der Focus mal wieder. Postfaktisch und als Burdaischer Politischer Rundbrief immer engagiert, der obersten Politmischpoke zu gefallen und bis zum Journalistischen Hüftspeck im Hintern zu stecken.
Mehr als halbwissendes brachte der Volontärsstift, der hier ganz offensichtlich schriftlich verbrechen durfte, nicht zu Stande.
Natürlich sind ein paar Aspekte, die sich das orthographierende Knäblein vermutlich hier angelesen hat, nicht von der Hand zu weisen und brauchbare Grundlage für ein entsprechendes Instrumentarium gegen die Abgreifer. Und vielleicht hat der eine oder andere Konsument dieser Zeilen dadurch Lust bekommen, das GEZiefer auch etwas zu kitzeln oder sich gar die hier vorrherrschende Ansicht in voller Gänze anzueignen. Allerdings schätze ich die FOCUS-Leser eher als zwar in Kommentaren laut kläffend, letzendlich jedoch obrigkeitskuschend ein.

Aber Beamte und Behörden??? Setzen, Sechs. Versuchs erst mal mit einem Malbuch, werdender Schreiberling.
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: pinguin am 31. Januar 2017, 18:20
U. a. hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer beim BVerfG geklagt und ist gescheitert.

http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/
Die Suche beim BVerfG ergibt aber kein Ergebnis; das Az. 1BvR 1700/12 ist entweder nicht vorhanden oder zur Onlionesuche nicht vorgesehen. Dieses Az wird im Artikel hinter dem Link genannt.
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: GEZiefer am 31. Januar 2017, 18:31
Nachtrag. Hat hier irgendwer einen Focus-Account, um ggfs hierher zu verlinken 8)
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: sommerflieder am 31. Januar 2017, 19:13
@pinguin

Zitat
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den aus § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG ergebenden Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht wird und daher unzulässig ist.

Von einer Begründung wird nach § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen."

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201700/12 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201700/12)

Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 31. Januar 2017, 19:59
@pinguin: die meisten Verfahren scheitern schon im ersten Schritt, indem das BVerfG die Sache gar nicht erst annimmt. Was m. E. nicht heisst, dass der Fall nicht wichtig sein kann. Leider erfolgen die meisten Ablehnungen ohne Begründung und nur ca. 2,4% aller Beschwerden haben Erfolg. Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: tokiomotel am 31. Januar 2017, 20:21
Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
Sehe ich auch so.
Das BVerfG trifft ab und zu mal eine Entscheidung, welche tatsächlich im Sinne des Volkes aufhorchen lässt. Das aber allein nur aus dem Grund, damit es einigermaßen glaubwürdig und in seiner Daseinsberechtigung legitimiert bleibt
Das gemeine Volk soll schließlich auch in Zukunft auf einen allmächtigen Gott in Sachen Recht "vertrauen" dürfen.
Wie viele Sachen wurden denn auch schon vom BVerfG so skandalös geplättet, abgebügelt oder einfach arrogant ignoriert, welche es durchaus verdient hätten einer Revidierung zum Erfolg zu gereichen ?
Letzten Endes hängen die Karlsruher Götter doch auch nur an einem Marionettenfaden dieser geilen Politik und seiner Showbühne des örR.
Letzte und vermeintlich so unabhängige Instanz ? :'( :'( :'(
Es darf gelacht werden. ;D ;D ;D


Edit "Bürger":
Ab hier wieder konsequent zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
und durch den Artikel im Eingangsbeitrag bestimmt wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: abtuten am 31. Januar 2017, 20:34
Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
Sehe ich auch so.
Das BVerfG trifft ab und zu mal eine Entscheidung, welche tatsächlich im Sinne des Volkes aufhorchen lässt...

Sehe ich auch so! Und die Urteile werden nicht im "Sinne"  sondern im "Namen" gefällt! Wessen Interessen dabei wohl geschützt werden...?
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: faust am 31. Januar 2017, 20:57
...der Text mag etliche handwerkliche Mängel haben, durchaus, aber:

Diese Aufzählung - nunja, ein Schelm  >:D, wer Arges  :police: dabei denkt  (#) !!!
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: ChrisLPZ am 01. Februar 2017, 06:28
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0c/CHIP-Logo.svg/320px-CHIP-Logo.svg.png)
Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0c/CHIP-Logo.svg/320px-CHIP-Logo.svg.png

Chip, 31.01.2017

Sie treiben die GEZ in den Wahnsinn

von Redaktion CHIP

Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html (http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html)
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Spark am 01. Februar 2017, 08:14

Chip, 31.01.2017

Sie treiben die GEZ in den Wahnsinn

von Redaktion CHIP

Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html (http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html)
Was soll das? Wer schreibt hier eigentlich von Wem ab?
Aber das wäre ja noch nicht einmal so schlimm, wenn nicht auch noch die gleichen Fehler übernommen würden. Beschäftigen diese ganzen Redaktionen nur noch Hobbyautoren? Und dann wundert sich die Presse noch, wenn immer mehr Menschen das Vertrauen in sie verliert.

Falls hier jemand von den Printmedien rein zufällig mitlesen sollte:
Wir haben mittlerweile 2017 und seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
Wie kann man über ein Thema schreiben, wenn man nicht einmal so grundlegende Dinge weiß?
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Markus KA am 01. Februar 2017, 08:50
Das Beste an diesem inhaltlich sehr fragwürdigen und sehr dürftig recherchierten Artikeln ist die Überschrift.
Zitat
SIE TREIBEN DIE GEZ IN DEN WAHNSINN
Ist das überhaupt notwendig? War die GEZ nicht schon immer wahnsinnig?
Der Wahnsinn hat einen Namen "GEZ" 8)
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Sindri am 01. Februar 2017, 09:00
Zitat
3. Einzugsermächtigung verweigern

Natürlich wäre eine Einzugsermächtigung bequemer für den Gebührenzahler - allerdings auch die GEZ. Deshalb warten viele auf die Rechnung, um das Geld dann selber zu überweisen. Für den Beitragsservice bedeutet das zusätzlichen Aufwand durch den Versand.

Die Verweigerung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen ist, gelinde gesagt, gewagt. Zumal ich doch glaube, dass die Erstellung der "Rechnung" (die bekanntlich keine ist) inzwischen vollkommen automatisiert geschieht.
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: mistersh am 01. Februar 2017, 09:01
Dabei versendet doch der Beitragsservice gar nicht selber...

Die lassen doch drucken und versenden.
Eine gute Recherche sieht halt anders aus.
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Pazifistin am 01. Februar 2017, 09:43
Die perfiden Methoden sogenannter Meinungsmachender ...

Mit etwas böswilliger Weltanschauung bzw. negativem Menschenbild kann ich noch alles und jede der Perfidie bezichtigen. Fast egal, was ein Mensch wirklich tut. Auch das könnte gut und gern als Manipulation beschrieben werden.

Wie wärs mit einem Boykott-Portal, in dem alle Medien und einzelnen Journalisten gelistet werden, die nachweislich mit perfiden Methoden gegen Gebühren-Gegner hetzen? Mal etwas Druck von der anderen Seite machen ...
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 01. Februar 2017, 09:45
Die Verweigerung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen ist, gelinde gesagt, gewagt. Zumal ich doch glaube, dass die Erstellung der "Rechnung" (die bekanntlich keine ist) inzwischen vollkommen automatisiert geschieht.

Naja, vergessen wir einmal, dass in dem Artikel jede Menge Quark steht (Gebühren, GEZ, Beamte), dann könnte man das als Augen zwinkernden Hinweis verstehen, wie man den BS und damit die LRA maximal ärgern kann. Der Tipp keine Einzugsermächtigung zu geben bzw. eine bestehende zu widerrufen, ist schon seit GEZ-Zeiten ein Klassiker. Auch erst nach der ersten Erinnerung zu zahlen, gelegentlich etwas zu wenig zu überweisen, dann wieder zu viel, gehören in die Reihe der Maßnahmen, mit der man versucht denen das Leben schwer zu machen. Bei fortschreitender Automatisierung klappt das in der Tat nicht mehr so gut. Die Zahlungseingänge erhält der BS sicher elektronisch, die Kontostände werden mit den Daten ebenfalls in kurzer Zeit automatisch aktualisiert. Auch Mahnungen können automatisch erzeugt werden. Und die Überwachung, ob jemand auf Erinnerungen reagiert oder nicht, ist ebenfalls einfach. Heute würde ich eher versuchen bar zu zahlen, schon weil der an vielen Stellen zu beobachtenden Angriff auf das Bargeld, das einzig valide Zahlungsmittel, abgewehrt werden muss. Andernfalls werden wir nicht nur überall mit Minuszinsen beglückt werden, sondern auch bei der nächsten Bankenkrise bluten müssen; siehe Zypern.
Die Tipps, bei denen Auskünfte erbeten werden, sind derzeit noch etwas wirkungsvoller, zumal man die teils so abfassen kann, dass individuell geantwortet werden muss. Die Meldung fiktiver Wohnungen würde den BS für eine Zeit beschäftigen, bis er irgendwann einfach darauf verzichtet eigene Anmeldungen zu bearbeiten und nur noch auf Grund der Meldungen der Einwohnermeldeämter hin tätig wird. Ein bisschen ist das wie bei "Hase und Igel", es wirkt aber oft nur eine Zeitlang.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Sindri am 01. Februar 2017, 10:02
Natürlich gehört die Verweigerung der Einzugsermächtigung zum Standardrepertoire eines jeden Beitragsgegners. Sie kann jedoch auch völlig andere Gründe haben. Ich halte es deshalb für bedenklich, das in einer solchen Aufzählung erscheinen zu lassen, getreu dem Motto: "Wer seine Ausgaben im Blick haben will, macht sich auch schon verdächtig."
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: DumbTV am 01. Februar 2017, 11:45
Hallo liebe Mitstreiter,

bitte schreibt nicht nur hier im Forum. Uns dürften diese "Ungereimtheiten" bekannt sein.

Schreibt auch an die herausgebenden Redaktionen der betroffenen Medien und haltet Ihnen in einer sachlich freundlichen Weise die Fakten vor Augen. Den dort ist Aufklärung besonders wichtig. Eine solche Aufklärung kann (und sollte) mehrfach pro Redaktion geschehen.

Hier ist jeder von Euch gefragt!

Also los, nicht warten sondern starten... ...mit der Aufklärung
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: drboe am 01. Februar 2017, 14:49
@Sindri: ich denke, du verstehst die Liste falsch. Das ist eine Aufzählung möglicher Maßnahmen um beim BS Sand ins Getriebe zu schütten. Eine Computer-Zeitschrift hat m. E. keine Veranlassung sich für den Rundfunkbeitrag auf die Schienen zu werfen bzw. "Gebührengegnern" fiese Tricks zu unterstellen. Selbst in der blödesten Redaktion gibt es Leute, die nicht mit Einzugsermächtigungen um sich werfen, den Rundfunkbeitrag skeptisch sehen etc. Zudem ist die Presse gegenüber dem ÖRR eher kritisch eingestellt, sind über deren Internet-Angebote alles andere als erfreut, da die ÖR-Anstalten Millionen aus einem schier unerschöpflichen Topf investieren können, ganz ohne den Zwang damit auch nur einen Cent verdienen zu müssen.

M. Boettcher
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: LECTOR am 14. Juli 2017, 22:24
Insgesamt erstaunlich mit wie viel Unverstand solche Artikel geschrieben werden: nicht nur die Erwähnung einer bisher nichtexistenten gescheiterten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, zudem die freie Wahl des Zahlungsart, sprich konkret die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen, sondern dazu noch unter Punkt 5 ("Falsche Anmeldungen einschicken" - kein schlechter Vorschlag, nebenbei bemerkt) die Rede, man würde mit solchen Anmeldungen "die Behörden schließlich vor unlösbare Aufgaben stellen" - so als sei der berüchtige Beitragsservice eine Behörde - eigentlich unfassbar soviel Unkenntnis! Mit solchen schlecht recherchierten und zusammengeschriebenen Artikeln prägt man dann bestimmte Gemeinplätze ein wie etwa, dass Rundfunkanstalten und ihr 'Service' Behörden seien ...

Weitere Kommentare zu diesem Focus-Artikel auch unter:

Bürger treiben die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22570.msg150870.html#msg150870
Titel: Re: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn
Beitrag von: Philosoph am 16. Juli 2017, 11:45
Zitat
[...] sondern dazu noch unter Punkt 5 ("Falsche Anmeldungen einschicken" - kein schlechter Vorschlag, nebenbei bemerkt) [...]
Da muß man sich aber doch fragen, wie das überhaupt möglich sein kann, daß eine Person A eine Person B ohne deren Wissen anmeldet oder gar eine fiktive Person F. Das System der Online-Anmeldung ohne Identifikationsnachweis paßt allerdings in das Bild der Zwangsanmeldungen durch den Beitragsservice, die, nebenbei gesagt, gegen die in den Rundfunksatzungen erwähnten Vorschriften von § 126 BGB verstoßen.
Wo ohne rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage agiert wird, kann auch kein Mißbrauch auf rechtlicher Grundlage eingeklagt werden. Der Beitragsservice bewegt sich im rechtsfreien Raum und allein schon aus diesem Grund ist das ganze Konstrukt verfassungswidrig.