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Autor Thema: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zum Urteil des VG Freiburg?  (Gelesen 2305 mal)

  • Beiträge: 890
Nach einem abgewiesenen Urteil durch das VG Freiburg im Nov. 17 wurde im Dez. Verfassungsbeschwerde erhoben.
Auf die abgewiesene Klage wurden keine Rechtsmittel erhoben. Der Instanzenweg wurde in so fern nicht beschritten.
Es wurde seitens des Klägers darauf hingewiesen, dass aus finanziellen Gründen der Weg durch die Instanzen verwehrt ist.
Das in der Beschwerde auf das abweisende Urteil des VG Freiburg eingegangen und sich darauf berufen wird, liegt ja wohl nahe. Dies haben auch die Beschwerdeführer in den 4 Leitverfahren zu den abweisenden VG Gerichten so beschrieben.
Es wurde in der Beschwerde zu dem die Grundrechtsverletzung thematisiert.
Hier scheint es eher darum zu gehen, die Zahl der Verfassungsbeschwerden möglichst klein zu halten.
Wie seht Ihr das?

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2018, 11:26 von DumbTV«

  • Beiträge: 984
Ohne die Klage zu kennen, kann nicht gesagt werden, inwieweit die Aussage zutrifft, es seien keine Punkte von grundsätzlicher Bedeutung betroffen. Es fand offenbar auch keine richterliche Prüfung statt, sondern es wird vorab auf Mängel des Schriftsatzes hinsichtlich der Mindestanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde verwiesen.

Dies Schreiben ist keine Ablehnung, sondern eine Information.

Ich würde zurückschreiben und darum bitten, Dir zu erläutern, worin der Bearbeiter die Mängel in Deinem Vortrag im einzelnen sieht.


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  • Beiträge: 1.452
Person F hat anscheinen nicht überzeugend dargelegt, warum das BVerfG vor Erschöpfung des Rechtsweges angerufen werden soll.

Person F könnte sich auf die "Verfestigte Rechtsprechung" und den "erschöpften Rechtsweg" berufen. Damit ist nicht zumutbar, dass F noch einmal den Rechtsweg erschöpft. Der Rundfunk liefert da eine geniale Vorlage, mit der Aussage, dass noch kein Prozess verloren wurde:

--- Verfestigte Rechtsprechung
Die bisherige Rechtsprechung betrachtet den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als verfassungskonform. Keinem Widerspruch wegen Verletzung der Verfassung wurde bisher stattgegeben, kein Gericht hat gegen den öffentlichen Rundfunk entschieden. Unter
   https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html
ist die folgende Übersicht für den Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abrufbar:

  .... Liste hier kopieren


Profät Diabolo hat ein Muster generiert. Den allgemeinen Teil kann man gut abschreiben. Die Vorlage ist hier im Forum zu finden:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2018, 11:26 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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