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Autor Thema: ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!  (Gelesen 169006 mal)

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ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!



Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte nach der skandalösen Inhaftierung von Frau Sieglinde Baumert großspurig verkündet, keine Verhaftungen mehr anzuordnen. Wir erinnern uns: Frau Baumert wurde wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, in Beugehaft genommen und saß alleine deswegen ganze 61 Tage in der JVA Chemnitz. Hätte die Öffentlichkeit – auch dank unserer Aufklärungsarbeit – davon nicht erfahren und lautstark protestiert, wäre sie sogar bis zu 6 Monate in Haft gewesen.

Nun will der öffentlich-rechtliche Rundfunk anscheinend nichts mehr von seiner Verkündung wissen – er droht wieder unbescholtene Bürger in den Knast zu stecken. Uns liegt ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers vor, welches an Frau Mandy Bock gerichtet ist. Darin teilt der Gerichtsvollzieher Frau Bock mit, dass er im Besitz eines Haftbefehls gegen Sie ist. Dahinter steht der sogenannte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“

Frau Bock ist 36 Jahre alt, wohnhaft in Eisfeld, als Industriekauffrau tätig und Mutter zweier Kinder im Alter von 2 und 10 Jahren. Nun soll eine Mutter von zwei Kleinkindern inhaftiert werden, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht entrichten will. [..]

Weiterlesen:
http://online-boykott.de/nachrichten/162-ard-und-zdf-lassen-mutter-zweier-kinder-10-und-2-verhaften



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 17:00 von René«

n
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Können wir einen #Aufschrei organisieren???
mit Haschtag #GezHaft GEZ bricht Ihr Versprechen!!!  ??? Ich habe leider kein Twitter.

Ich werde es aber an die Zeitungen weitergeben!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 23:39 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

n
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Einfach unfassbar. Dann auch gleich die einschüchternden Worte in E X T R A G R O S S geschrieben. Viel interessanter wäre ja mal den Haftbefehl selbst ab zu lichten und öffentlich zu stellen. Behaupten kann so ein "Gerichtsfatzke" ja viel.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Einfach unfassbar. Dann auch gleich die einschüchternden Worte in E X T R A G R O S S geschrieben.

Nicht nur in extragross, allein diese "Einschüchterungswirkung" unfassbar :-\

Die nächste Steigerung: "Todesstrafe"?  :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 23:38 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
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bild.de
thueringer-allgemeine.de
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  • #GEZxit
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Danke! Es sollten aber viel mehr sein – auch ausländische Medien!

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Warum wird die nichtanonymisierte Kopie nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme durchgereicht? Warum wird sich nicht zusätzlich auf Rz. 117 und 118 der EZB-Entscheidung berufen, wonach europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist? Warum wird dabei nicht auf Art 11 der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwiesen, wonach es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf?

Es könnte die vorliegenden Verfassungsbeschwerden beschleunigen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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Jeden steht es, wie bei den letzten malen, frei mitzumachen.  ;)  :)


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Warum wird die nichtanonymisierte Kopie nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme durchgereicht? Warum wird sich nicht zusätzlich auf Rz. 117 und 118 der EZB-Entscheidung berufen, wonach europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist? Warum wird dabei nicht auf Art 11 der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwiesen, wonach es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf?

Es könnte die vorliegenden Verfassungsbeschwerden beschleunigen.

Ebenfalls interessant und anwendbar dürfte der Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sein (Verhältnismäßigkeit von Strafen).


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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
"Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."

So ist es in Unrechtsverhältnissen üblich. Um Aufsehen, also Öffentlichkeit und ggf. Widerstand zu vermeiden, kommt man zu nächtlicher Zeit und fordert die Opfer auf, sich nicht zu wehren...

Und natürlich macht man das alles nicht aus Neigung, nein, man "ist beauftragt", folgt Befehlen, tut nur seine Arbeit und Pflicht ...

Verachtenswert ist das.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Beiträge: 226
Das Ding haut echt dem Fass den Boden aus. Alleine die Formulierung "Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."! Die Stasi hätte weiter geschrieben ..."bitten wir Sie, zur Aufklärung eines Sachverhalts mitzukommen". "Hiernach erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt, was sie sich selbst zuzuschreiben haben."

Auch das "Haftaktenzeichen" mit der Zahl 1944 weckt irgendwie ungute Vorstellungen davon, zu was für schreiendem Unrecht die Justiz fähig sein kann. Das ist einfach nur noch völlig krank!!

Inhaltlich scheint der Justizsekretär allerdings nicht ganz auf der Höhe zu sein, wenn immer noch (!) als Gläubiger der BS benannt wird. Oder soll nur eine massive Droh- und Einschüchterungskulisse aufgebaut werden, ohne das tatsächlich ein Haftbefehl vorliegt?


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Ebenfalls interessant und anwendbar dürfte der Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sein (Verhältnismäßigkeit von Strafen).

Es geht hier um lediglich 296,84 €. Wie wird hier die Verhältnismäßigkeit begründet?

Und ist es eigentlich Zufall das mal wieder eine Schuldnerin Opfer des Systems ist?

In einem mir zu Ohren gekommenen, nicht öffentlich gewordenen, weiteren Fall ist ebenfalls eine Schuldnerin mit Haft bedroht worden.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

D
  • Beiträge: 4
Leute, wenn Ihr der jungen Mutter helfen wollt, schreibt alle möglichen Medien im Ausland an, damit auch möglichst dort über die Zustände in Deutschland berichtet wird. Fügt das Schreiben an die Betroffene bei sowie ein, zwei links. RTdeutsch sowie "Das Echo" (Die Zeitung für Deutschsprachige in Kanada und USA) habe ich bereits angeschrieben.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Vermögensauskunft wird nach der ZPO angewendet. Im ThürVwZVG ist die Vermögensauskunft nicht definiert, da die LRA im Vollstreckungsverfahren das ThürVwZVG anwenden müsste!

Bitte genau beachten und selbst kontrollieren!

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
(ThürVwZVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
vom 5. Februar 2009
Zum 27.01.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 41
Vermögensauskunft

(1) Nach Erteilung eines Auftrags nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde hat der Vollstreckungsschuldner dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu erteilen. Für den Inhalt der Vermögensauskunft gilt § 802c der Zivilprozessordnung entsprechend. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er anstatt seines Geburtsnamens, -datums und -ortes seine Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und seinen Sitz anzugeben.
(2) Aufgrund eines Antrags nach § 807 Abs. 1 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen, wenn
1.
der Vollstreckungsschuldner die Durchsuchung (§ 24) verweigert hat, oder
2.
ein Pfändungsversuch ergeben hat, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers führen wird.
(3) Für das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 sind die §§ 802c bis 802l, 807 sowie 882b bis 882e der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(4) Lehnt der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag der Vollstreckungsbehörde ab, ist dagegen die Erinnerung nach der Zivilprozessordnung gegeben. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde nach der Zivilprozessordnung gegeben.
Weiterlesen:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwZVG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true
+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zum weiteren Bekanntmachen könnte bspw. auch das Muster verwendet werden:
Zitat
Anfrage an Ihre Redaktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie  um Prüfung, ob der nachfolgende Sachverhalt
für eine Veröffentlichung in Ihren Nachrichten interessante wäre.
Es geht um einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen Rundfunkbeitragsforderungen.
Mehr Infos:
http://online-boykott.de/nachrichten/162-ard-und-zdf-lassen-mutter-zweier-kinder-10-und-2-verhaften

Mit freundlichen Grüßen

Name



Danke an Sacred und Dr. Wurst für die Versendungen.
Selbst habe ich jetzt zwei mit ran gehängt.

Zitat
Bisher haben Infos:

bild.de
thueringer-allgemeine.de
spiegel.de
welt.de
RTdeutsch
Das Echo
erfurt@dpa.com
gera@dpa.com


Wem die Liste zu kurz ist, darf natürlich gerne
helfen, sie zu verlängern  ;)


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:04 von Bürger«

 
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