Die Vermögensauskunft wird nach der ZPO angewendet.
Im ThürVwZVG ist die Vermögensauskunft nicht definiert, da die LRA im Vollstreckungsverfahren das ThürVwZVG anwenden müsste!Bitte genau beachten und selbst kontrollieren!
Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
(ThürVwZVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
vom 5. Februar 2009
Zum 27.01.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 41
Vermögensauskunft(1)
Nach Erteilung eines Auftrags nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung durch die
Vollstreckungsbehörde hat der Vollstreckungsschuldner dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu erteilen. Für den Inhalt der Vermögensauskunft gilt § 802c der Zivilprozessordnung entsprechend. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er anstatt seines Geburtsnamens, -datums und -ortes seine Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und seinen Sitz anzugeben.
(2) Aufgrund eines Antrags nach § 807 Abs. 1 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen, wenn
1.
der Vollstreckungsschuldner die Durchsuchung (§ 24) verweigert hat, oder
2.
ein Pfändungsversuch ergeben hat, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers führen wird.
(3) Für das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 sind die §§ 802c bis 802l, 807 sowie 882b bis 882e der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(4) Lehnt der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag der Vollstreckungsbehörde ab, ist dagegen die Erinnerung nach der Zivilprozessordnung gegeben. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde nach der Zivilprozessordnung gegeben.
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http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwZVG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true+++
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15
https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (
https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)