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Autor Thema: ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!  (Gelesen 158567 mal)

H
  • Beiträge: 583
Zitat
Wer soll solchen Schwachsinn noch glauben?
Leider glaubt der unbedarfte Leser das.
Naja, ersteinmal ist das Schreiben, in dem ganz unverholen mit der Verhaftung gedroht wird, öffentlich (gemacht worden).

Insofern kann der MDR sich ersteinmal distanzieren wie er möchte, es ist und bleibt eine besondere Note haften....

Grüße
Adonis


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B
  • Beiträge: 422
Zitat
Der MDR distanziert sich unterdessen von der drohenden Verhaftung. Nachdem das Thema in den sozialen Medien aufkam, sei man dem nachgegangen, hieß es aus der Pressestelle des Senders.

Aha, aus den sozialen Netzwerken erfahren... ist der eigene Nachrichtenkanal nicht mehr brauchbar?  (#)

Hier ein Appell:

Ich habe vorgestern über den Vorfall in einem eher unbekannten Blog gelesen. Die Stimmung in der "Kommentarabteilung" war deutlich aggressiver als hier. Es wird bereits davor gewarnt, dass in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung sehr bald das Blut der "GEZ"-Verantwortlichen in unseren Straßen fliessen wird. Die Toleranzschwelle so einiger Bürger ist bereits überschritten! Es ist nur noch eine Frage der Zeit, aber es wird unausweichlich dazu kommen! Dies ist keine Drohung, sondern eine Warnung! Ich appelliere trotz dieser menschenverachtenden Drangsalierung von Mitbürgern durch Gerichte, Behörden, Rundfunkanstalten die Emotionen nicht hochkochen zu lassen und eine humane Lösung zu suchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:13 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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  • Beiträge: 3.154
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wieder eine tapfere Bürgerin, an der sich die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Zähne ausbeißen und den Zwangsbeitrag nicht einforden kann. Für diese Situation gibt es keinen klärenden Paragraphen im Rundfunkbeitragsstaasvertrag.
Wie rechtfertigen sich die Rundfunkanstalt vor Gericht, wenn mehrere Bürgerinnen und Bürger diesen Weg einschlagen. Wenn der Rundfunkzwangsbeitrag nicht mehr eingefordert werden kann, werden die übrigen Zwangsbeitragszahler dadurch benachteiligt. Eine fiktive Klagebegründung könnte so lauten:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist nicht mehr einheitlich durchsetzbar
Nach der Zahlungsverweigerung der Bürgerinnen Sieglinde Baumert, Kathrin Weihrauch und Mandy Brock wurden drei Präzedenzfälle geschaffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat keine Möglichkeit den Rundfunkbeitrag bei diesen Bürgerinnen, gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, einzuziehen. Es werden weitere Bürgerinnen  und Bürger diesem Beispiel folgen. §10 Abs. 6 RBStV BW ist nicht mehr einheitlich durchsetzbar. Dies verstößt gegen die Beitragspflicht und gegen die Beitragsgerechtigkeit.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Seid stolz auf Eure Leistung. Keine 20 Stunden nach der Veröffentlichung hier im Forum zieht der Rundfunk den Schwanz ein. Weiter so, Schlagzahl erhöhen!!


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g
  • Beiträge: 860
Ein paar kleinere Randbemerkungen, ganz individuell von mir.

https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_meiningen/ags/amtsgericht_hildburghausen/gerichtsvollzieher/

Soweit mir bekannt, ist ein GV verpflichtet, an zwei Tagen, einmal vormittags und einmal nachmittags Sprechzeiten einzurichten. Dar wäre m.E. beim zweiten GV nicht gegeben.
Beim dritten GV steht nur eine Mobilnummer. Das gefällt mir z.B. nicht. Ich will Festnetz und Fax.
Ist das in Ordnung mit der Mobilnummer?


Quelle: insuedthueringen 27.01.2017
Zitat
Die Mittel der Zwangsvollstreckung sind gesetzlich vorgegeben und sehen insbesondere auch
die Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft vor.

Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR weiter mit.

Tinnef, wie so immer.
Richtigstellung: Der Gläubiger allein hat die Erzwingungshaft zu beantragen.
Dies ist i.d.R. die LRA.
Wenn ich von Thüringen ausgehe, dann der Rundfunk des Landes Thüringen. Also, der Thüringer Rundfunk.
In Hessen ist es ja schließlich auch der Hessische Rundfunk und nicht der Bayerische!
Nun werden Einige aber meinen, der MDR.

Rundfunk ist Ländersache. Es gibt das Land Thüringen mit der entsprechenden Verwaltung, dem Hoheitsgebiet und sogar einen Ministerpräsidenten.
Ein Land Mitteldeutschland gibt es nicht. Ein Verwaltungsgebiet Mitteldeutschland gibt es nicht und auch keinen mitteldeutschen Ministerpräsidenten.
Der MDR ist also lediglich eine Sendegemeinschaft über drei Länder hinweg. Hoheitliche Dinge werden immer nur in dem jeweiligen Verwaltungsgebiet geregelt. Zum einen innerhalb des jeweiligen Landes bei Ländersache oder innerhalb des Staates bei staatlichen Regelungen.
Wo steht, dass über drei Länder hinweg hoheitlich geregelt werden darf? Das gibt es nicht.


http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Eisfelderin-droht-Haft-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkbeitraege;art83436,5338846
Zitat
Demnach stehen Forderungen in Höhe von 296,84 Euro durch den „ARD, ZDF, Deutschlandradio-Beitragsservice“ aus.
Absolut falsch! Dem BS steht gar nichts zu.
Auch der Rest ist totaler Unfug von dieser Dame, die da den Schwachsinn von sich gibt. Mir wird übel, wenn ich das lese. Und das sind Behörden? Hilfsschulniveau und Rechtsbeugung.
(Ist aber hier bei mir auch nicht viel anders)


Wie bereits mehrfach erwähnt: "Das Verhältnis der Anstalt zum Benutzer wird ...." heißt: die Anstalt muss zwangsläufig Benutzer haben. Ich muss zwangsläufig Benutzer sein. Bin ich das nicht, besteht kein Verhältnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:15 von Bürger«

c
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Siehe dazu ThürVwZVG

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/19dt/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwZVGTH2009V2P17#focuspoint

Zitat
§ 18 Geltungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Teils gelten für die Vollstreckung von Verwaltungsakten der Behörden des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird.

Mit "des Landes" ist Thüringen gemeint.

Zitat
§ 22 Vollstreckungshilfe
(1) Die Vollstreckungsbehörden leisten Behörden, die nicht selbst Vollstreckungsbehörde sind, Vollstreckungshilfe. Inländischen Behörden ist auf deren Ersuchen Vollstreckungshilfe zu leisten, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Amtshilfe erfüllt sind.

Mit "Behörden" sind Behörden gemeint. Also keine Anstalten und schon gar keine nicht-rechtsfähigen "Beitragsservice" aus Köln.

Da der Vollstreckungsbeamte hier "im Auftrag des ARD ZDF Beitragsservice" vorgeht, muss man davon ausgehen, dass der Auftrag von eben diesem "Service" gekommen ist. Wobei im Auftrag wohl auf Ersuchen meint.

Da wird der Herr hoffentlich ganz, ganz gründlich geprüft haben, ob es sich dabei um eine Behörde handelt, die die Befugnis hat, Geldforderungen zu titulieren. Ansonsten kommen wir bei Vollzug ganz nah an den Bereich der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), bzw. ohne Vollzug bei Androhung immerhin schon der Nötigung (§ 240 StGB).  :police:


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/28163010zc.png

Focus, 29.01.2017

Sie zahlt seit 2013 keine Rundfunkgebühr
Mutter von zwei Kindern wird mit Gefängnis gedroht

Von pom
Zitat
[..]
„Das läuft hier bei jedem anders“

Das zuständige Amtsgericht Hildburghausen bestätigte unterdessen den Vorgang und teilte mit, dass ein neuer Abgabetermin bestimmt werde. Die Sache an sich sei nicht vom Tisch, so die Vize-Direktorin. Der MDR distanziert sich laut „insuedthueringen.de“ allerdings von der drohenden Verhaftung. Der MDR-Beitragsservice sei über den Vorgang nicht informiert gewesen. Das Gesetz ermöglicht zwar die Erzwingungshaft, wenn sich ein Bürger weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben. Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR weiter mit.

„Was jetzt als nächstes kommt, weiß ich nicht. Vielleicht eine Pfändung. Das läuft hier bei jedem anders“, erklärt Frau Bock gegenüber FOCUS Online. So sei das Konto eines gleichgesinnten Bekannten gepfändet worden. Als der es in ein pfändungssicheres Konto umgewandelt habe, sei der Fall an ein Inkassounternehmen abgegeben worden.
[..]
„Das ist einfach nicht zeitgemäß“

Die 36-Jährige will sich aber auch davon nicht einschüchtern lassen. Ihr geht es ums Prinzip. Als sie die Wahl gehabt habe, GEZ-Beiträge zu zahlen, habe sie jahrelang freiwillig fürs Autoradio bezahlt. „Aber wir schauen kein Fernsehen“, erklärt Bock. „Wenn wir mit den Kindern etwas gucken wollen, dann schauen wir vielleicht mal eine DVD. Das ist einfach nicht zeitgemäß!“

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-zahlt-seit-2013-keine-rundfunkgebuehr-weil-sie-den-zwangsbeitrag-verweigert-mutter-von-zwei-kindern-soll-ins-gefaengnis_id_6561469.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Bezüglich des Berichtes ging gerade das an Focus raus:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen hier gezeigte Bild gehört mir. Ich habe eine Kopie davon von Frau Bock erhalten und diese zwecks Übersichtlichkeit bearbeitet (u. a. roten Hintergrund entfernt).

Sie können sich selbst davon vergewissern, indem Sie das Bild auf der Plattform Online-Boykott.de sichten.

Als IT-Experte kann ich die Quelle eindeutig belegen.

Tauschen Sie das Bild aus oder nennen Sie die Quelle.

Vielen Dank!

René Ketterer Kleinsteuber


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Hoffentlich erkennt Focus, dass das die wohlwollenste Art ist, einen Urheberrechtsverstoß zu beseitigen. Eine kostenpflichtige Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ist die Regel.


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Focus hat geantwortet (hier ohne Wertung ungefiltert für euch):

Zitat
Hallo René Ketterer Kleinsteuber,

Ihr Beitrag: Mein bearbeitetes Bild ohne Quellenangabe nutzen

Sehr geehrte Damen und Herren, das von Ihnen hier gezeigte Bild gehört mir. Ich habe eine Kopie davon von Frau Bock erhalten und diese zwecks Übersichtlichkeit bearbeitet (u. a. roten Hintergrund entfernt). Sie können sich selbst davon vergewissern, indem Sie das Bild auf der Plattform Online-Boykott.de sichten. Als IT-Experte kann ich die Quelle eindeutig belegen. Tauschen Sie das Bild aus oder nennen Sie die Quelle. Vielen Dank! René Ketterer Kleinsteuber

wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Nutzer-Kommentare werden abgelehnt, wenn sie …

1. … nicht der Netiquette entsprechen, die Sie hier nachlesen können: http://www.focus.de/community/netiquette
2. … eine Antwort auf einen Kommentar darstellen, jedoch nicht über das Antwort-Feld eingegeben wurden.
3. … weit über den Artikel-Inhalt hinausgehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Art von Austausch nicht im Rahmen der Artikel-Kommentierung stattfinden kann.
4. … von einem User stammen, der mit einem Namen in unserer Community registriert ist, der aus unserer Sicht keinem realen Namen entspricht. User-Kommentare auf FOCUS-Online werden nur unter Klarnamen veröffentlicht. Das soll verdeutlichen, dass FOCUS-Online-Nutzer mit ihrem Namen zu ihrer Meinung stehen. Bitte geben Sie deshalb nach dem Login Ihren Vor- und Nachnamen hier ein und senden Sie das Formular ab: http://www.focus.de/community/benutzerprofil/

Sollten Sie das nicht tun, müssen wir Ihren Account leider stilllegen.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weitere Kommentare von Ihnen!

Eine Erläuterung der Ablehnung ist aus personellen und zeitlichen Gründen nicht möglich.



Ihr FOCUS-Online-Community-Team
(Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diesen Absender.)


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f

faust

hmmm ... ganz offensichtlich WOLLEN die sogar, dass man (wie von GEIZistGEIL angedacht) ANDERS mit ihnen spricht.


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G
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Vielleicht liegt es am Sonntag, der diensthabende Administrator ist sich der Tragweite seiner Entscheidung offensichtlich nicht bewußt. Bei Urheberrechtssachen ist es, im Gegensatz zu GEZ-Klagen, überhaupt kein Problem einen schießwütigen Spitzenanwalt zu bekomen, da die Streitwerte, aus denen sich die RA-Vergütung berechnet, regelmäßig über €5000,-- liegen.


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faust

... da fällt mir noch was ein:

Im Fall Baumert kamen die "Papiere" doch auch aus Hildburghausen, oder?

Da sitzt wohl jemand, der gern "auf dicke Hose" macht?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich will gar nicht streiten. Mich stört aber diese Selbstverständlichkeit, ohne Nennung der Quellenangabe sich einfach fremden Materials zu bedienen. Ich habe das Bild so bearbeitet, um den roten Hintergrund und die Flecken zu beseitigen, damit man es besser lesen kann. Darüber hinaus habe ich einige Stellen durch Verwischen unkenntlich gemacht, was Focus durch Übermalen versucht hat, wegzumachen – das gelang aber nicht ganz (siehe Unterschrift). Aber auch so ist es mir leicht möglich, die Quelle zu beweisen.

Etwas Anstand täte einigen nicht schlecht.


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Wie gesagt, ich vermute, daß dort zumindest bei den online-Geschichten niemand da ist der sich auskennt. Schick das ganze doch mal per Fax, dann macht es nicht den Eindruck eines Leserkommentars.


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