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Autor Thema: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht  (Gelesen 23331 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht

Quelle: Focus 25.01.2017


Zitat
Den Richtern liegen unter anderem Klagen von Wohnungsinhabern vor, die den Beitrag für ihre Zweitwohnung nicht entrichten wollen. Bislang ist die Frage, ob für einen Zweitwohnsitz der Beitrag bezahlt werden muss, höchstrichterlich noch nicht geklärt.

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/regional/leipzig/prozesse-rundfunkbeitrag-beschaeftigt-erneut-bundesverwaltungsgericht_id_6543733.html?fbc=fb-shares


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Hier das Urteil,
veröffentlicht am 08.03.2017 als .pdf

http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/250117U6C7.16.0.pdf

Anm. Mod. seppl: Wer PDFs mit mehreren Dots im Dateinamen (wie hier) hochladen möchte, sollte vorher alle, ausser dem dot vor "pdf" rauslöschen (siehe Anhang). Sonst wird die Datei evtl. nicht angezeigt,


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

f

faust

... sie säen Wind - mal sehen, was sie ernten.


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b
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Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des wohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

Es erfolgte 2013 ein kompletter Datenabgleich ALLER bei Einwohnermeldeämtern gemeldeter Personen. Jeder einzelnen Person, die noch keine Beitragsnummer hatte, wurde im Verlauf eine zugeteilt und der Rundfunkbeitrag von ihr gefordert. Dann musste für jede dieser Personen ermittelt werden, ob sie schon mit einer bezahlenden Person zusammen wohnt indem diese Person die Beitragsnummer der mitwohnenden Person angab. Dann konnte der Datensatz wieder gelöscht werden. Diese ganze Ermittlungsarbeit wäre KOMPLETT weggefallen, wenn einfach jede ohnehin im Datenabgleich mit den Meldeämtern ermittelte Person für den Rundfunkbeitrag in niedrigerer Höhe in Anspruch genommen worden wäre. Ein Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müsste überhaupt NIE erfasst werden, lediglich ein Abmelden infolge Versterbens, Obdachlosigkeit oder Wegzug ins Ausland, sicher eine überschaubare Zahl, die im übrigen auch im bisherigen System berücksichtigt werden muss, es sei denn der Verstorbene ist nur Mitbewohner gewesen und nicht Zahlender.
Aber eine Ummeldung und ein Umzug innerhalb Deutschlands ist völlig irrelevant, da Rundfunk solange man wohnt ja von der Wiege bis zur Bahre empfangen werden kann und dieser Vorteil abgegolten werden muss ...

Die vorliegende Lösung wurde nur deshalb gewählt, weil alle Beteiligten genau wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger den Beitrag ablehnt, dass die gewählte Methode der Erhebung zwar mehr Aufwand verursacht, aber insgesamt weniger augenscheinliche Änderungen zur Vorregelung aufweisst und damit vielleicht stillschweigend eher geduldet wird. Weiter wusste man, dass es zu zig Millionen Mahnverfahren und weiter zu aktuell einer Millionen Zwangsvollstreckungen pro Jahr kommen würde aufgrund der Ablehnung der Bevölkerung, und diese Zahl wäre natürlich noch höher, wenn die Anzahl der individuell Beitragspflichtigen höher wäre, weil derzeit aus einem zahlungsunwilligen Dreipersonenhaushalt halt nur einer zwangsvollstreckt wird, sonst wären es drei ...Die Argumentation könnte also allenfalls lauten, bei absehbaren Zwangsvollstreckungen im Bereich mehrerer Millionen Beitragspflichtiger konnte durch das aktuelle System der Verwaltungsaufwand für die Vollstreckungen gesenkt werden, indem vom einzelnen Opfer mehr verlangt wird, aber dafür andere komplett aussen vor bleiben.

Die Richter wissen natürlich um all dies, stellen die Sachlage aber bewusst gefakt dar, um den Rundfunkbetrug zu rechtfertigen. Diese sachlich schlicht falsche, realitätswidrige Darstellung zeigt auf unangenehme Weise auf, wie schlecht es um die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz und den deutschen Rechtsstaat steht.

Die Behauptung, das Personen-bezogene Beitragssystem würde nur zu geringen individuellen Unterschieden führen, ist ebenfalls sachlich falsch. Der Einpersonenhaushalt zahlt das Dreifache des Dreipersonenhaushaltes.
Bei wievielen Hunderten Prozent Unterschied hört denn für die Richter die Geringfügigkeit auf?
Wenn der Richter morgen einkaufen geht und Brötchen, Butter, Milch und Tomaten kosten auch nur das Doppelte, stellt er dann auch fest: "naja, sind zwar 100 % mehr, aber insgesamt ja auch nur ein geringer Unterschied, Brötchen, Butter und Milch sind ja nicht so teuer, ob sie da das doppelte oder dreifache oder vierfache kosten macht doch nur eine "geringe Verschiebungen der individuellen ...belastungen" aus"?!

Zum Vergleich: Mietwucher als Straftatbestand liegt dann vor, wenn die Miete 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wieso ist das Wucher, wenn 200% mehr, die der Einpersonenhaushalt für den nicht genutzten Rundfunk gegenüber dem Dreipersonenhaushalt abdrücken soll nur eine "geringe Verschiebungen der individuellen ...belastungen" ausmachen? Zumal die 200 % mehr für Intendantengehälter im Bereich vieler Hunderttausend Euro pro Jahr vollstreckt werden..

Naja, was soll man im Angesicht der hemmungslosen Dreistigkeit lange argumentieren.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

warum so schwer, wenns auch einfach geht? die dreisteste Lüge überhaupt steht doch schon ganz am Anfang "IM NAMEN DES VOLKES"... ein klares "ähm, sicher nicht".


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des ohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

Dass aber mit dem RBStV zuvor ein rechtswideriger vollständiger Meldedatenabgleich aller Personen über 18 Jahren mit einer Meldeadresse - von und über die Meldebehörden stattgefunden hat, darauf wird bei Gericht nicht eingegangen und Bezug genommen.

Es ist bis heute nicht geklärt, was mit den Meldedaten von jenen Personen die in der gleichen Wohnung gemeldet sind und nicht zum Beitragsbezug herangezogen wurden, jemals wie vorgesehen nach 3 Jahren ( vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2017) inzwischen tatsächlich gelöscht wurden oder gelöscht werden.

Im Gegenteil das EU-Recht auf Vergessen gibt es in den Datenbanken der LRA-BS nicht. Der Ermittlungsaufwand wurde den Meldebehörden übertragen, denn diese müssen jede Datenänderung melden und die Daten werden an eine nicht rechtsfähigen Servicestelle (Datenbank), ohne Einwilligung der betreffenden Person immer automatisch übermittelt.

Somit wird jede persönliche und personelle Fluktuation gezielt konsequent verfolgt. Wenn notwendig, mit Annahmen gelogenen und unwahren Angaben Beiträge festgesetzt. In allen juristischen Kontrollinstanzen als rechtmäßig legitimiert, bei allen Gerichtsverhandlungen trotz unterschiedlicher Begründungen der Kläger gleich und unbegründet negativ abgeurteilt.

Den Individualrechtsschutz des Europäischen Verfassungsrechts gibt es in Deutschland nicht.
(Verfahren der Nichtigkeitsklage, Direktklagemöglichkeiten bis hin zu einem verfassungsbeschwerdeartigen Rechtsbehelf).


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Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des wohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
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Beat, obiges Zitat steht identisch in §50 vom Urteil BVerwG 6 C 7.15 (18.03.2016). Ich habe es kommentiert in §4, http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm.

Sie werden den Unsinn wiederholen, bis es zu "Wahrheit" werde. Sie haben mal "Recht" gesprochen, und sie werden den Unsinn trotz mehrfachen Widerlegungen nicht zurückziehen. Und was wird das BVerfG in seiner unanfechtbaren Einscheidung erzählen?

Kann jemand bitte die Plagiat-Software anwenden, um zu sehen, was überhaupt neu ist, und was sie geändert oder weggenommem haben?

In Linux oder so  das Programm wdiff installieren, eine Datei wdiff.sh mit folgendem schreiben:

#!/usr/local/bin/bash
wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' $1 $2 | less -R

Dann Befehl  chmod u+x wdiff.sh eingeben, beide Urteile als Text in urteil1.txt und urteil2.txt schreiben, und dann folgender Befehl: ./wdiff.sh urteil1.txt urteil2.txt. Dann hier berichten.

Alternativ, ohne wdiff.sh zu schreiben, Copy und Paste von hier, um einzugeben:

wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' urteil1.txt urteil2.txt | less


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2017, 12:19 von Bürger«

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Die Urteilsfehler zu erörtern, das ist ziemlich überflüssig.
Die Urteilsfehler sind derart gravierend und offenkundig, dass alle, die einmal ein wenig oder mehr Jura studiert haben, sich fremdschämen müssen, wie Richter es fertigbringen konnten, derartiges zu unterzeichnen. So jedenfalls die Meinung vieler, also darf jeder sich hierzu bekennen.
Es gibt vielleicht nur eine einzige passende Erklärung: Die Richter haben dies Urteil vielleicht weder geschrieben noch gelesen noch begreifen wollen... weil es vielleicht oder auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von den Juristen von ARD, ZDF vorgetextet wurde - ?

Die Auseinandersetzung hierüber ist bereits eingeleitet.

Es musste nur noch dies letzte Urteil abgewartet werden, weil das erste in 2017 und das erste nach den Urteilen zur Betriebsstättenabgabe vom Dezember 2016.
Die Intendanten sind bereits persönlich einbezogen. Sie können noch nicht glauben oder verdauen, dass sie höchstpersönlich in der Verantwortung sind für 8 Millionen mal Unrecht, davon 4 Millionen mal gegenüber Niedrigverdienern, darunter 1 Millionen mal gegenüber finanzknappen alleinerziehenden Müttern.
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass sie mit den letzten Euros der Mütter zu Lasten Kindeswohl ihren Weg zum Millionär pflastern - alle wussten es, aber sie haben es verdrängt. Sie versuchten jetzt diese Wahrheiten vom Schreibtisch fortzuschieben - das wurde unterbunden. Fortsetzung folgt.

Da Falschanwendung von bereits geltendem Recht - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, siehe Urteil - , das ist insoweit gar nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, sondern ist auf anderer Ebene zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht ist für die Frage der Richtigkeit von geltendem Recht, nicht für dessen listig erzeugte Nicht-Anwendung. Darum aber geht es hier.
Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hierüber vielleicht informiert ist, gehört nicht in ein Forum.

Nun konkret unser Klärungs-Job / Urteilstext.
Wie "MichaelEngel" richtig schreibt, die Linuxianer sind nun gefragt.
Kann ich zeitlich zur Zeit nicht, weil ich es dann sogleich gerichtsvorlage-perfekt machen würde ... demnächst.

Wer es schon jetzt machen würde, das wäre hilfreich.
Zu den Mustern von "MichaelEngel":  Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht   
   | less
sondern   
   > comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:     
#/usr/bin/perl -w

Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm...  Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.
Denn: Da alle Urteile "schon gesprochen sind", muss Erschöpfung des Rechtsweges nicht stattfinden (Kosten durch Anwaltspflicht!), sondern sofortige (kostenfreie) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht - inklusive Beschwerde des "Versagens des rechtlichen Gehörs" (Verstoß Grundgesetz - durch bereits getextete Ablehnung beim BVerwG).

Weiterer  Klärungs-Job / "Berichterstatter"
Wer war der "Berichterstatter" unter den Richtern?
Also der, der die Urteilsvorlage textet (oder getextet zu haben angibt). Am liebsten wüssten wir sogar seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, den Bundesrichter ja haben.
Und dies für das Urteil Januar 2017, aber auch für die Urteile März 2016 und Juni...Herbst 2016.
Erst mit dieser Information wird die Sache so richtig interessant...
Allerdings ist dies wohl nirgends ausdrücklich angegeben...
Hier intern wurden darüber schon diverse Infos als Mosaiksteinchen gesammelt - mit Dank an mehrere, die dazu beigetragen haben. Das wartet aber dringlich auf Komplettierung. 

Dies alles ist sehr sehr wichtig und der Schlüssel zum Schlusspunkt des Rundfunkabgabe-Skandals.
Wir wissen oder sollten endlich klar sehen - hier geht es um einen Diebstahl eines Stückchens unseres Rechtsstaats durch ein unvorstellbares Netzwerk der "staatlich akkreditieren Illegalität" - so die hier bestehende persönliche Meinung, die niemand teilen muss, deren korrekte Äußerung aber auch niemand untersagen kann.   
Wir sollten nicht zu sehr unsere Kräfte vergeuden, über Details zu jammern. Dies muss an der Spitze und gegen die Köpfe (und nicht gegen die "Füllhalter" des Beitragsservice usw.) ausgetragen und gewonnen werden. Derartiges kann nicht in einem Forum erörtert werden, weil dann die Dialogbereitschaft der Spitze nicht erreichbar ist beziehungsweise erlischt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:33 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

M
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Zu den Mustern von "MichaelEngel":  Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht   
   | less
sondern   
   > comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:     
#/usr/bin/perl -w

Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm...  Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt
und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.

Piotr, bravo, Du kennst Perl und den (mir) unbekannten Editor Kate. Jetzt wissen wir es alle. Aber Du hast Dich nicht die Mühe gemacht, zu verstehen, was ich vorschlage.

wdiff färbt den Ausgang, man muss es machen, wie ich sagte, und Deine langen Erzählungen ignorieren.

Vielleicht in der ersten Zeile von wdiff.sh anstatt /usr/local/bin/bash das, was which bash liefert. Wahrscheinlich also #!/bin/bash in der ersten Zeile.


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Gebe mich geschlagen, "MichaelEngel", du kennst das besser.

Viele Wege führen nach Rom.

Deiner ist hier notiert. Dann werde ich demnächst einmal auch deinen probieren und sehen, was besser ist.
Jedenfalls benötigen wir eine auch unter MS-Windows ausdruckfähige Datei für das Weitergeben und in dieser eine Farbdarstellung, die genau das heraus arbeitet, was Richter erkennen sollen. Ohne die Kolorierung wie mit den beschriebenen Schritten war das bei meiner damaligen Bearbeitung weniger überzeugend.

Das Ergebnis hatte ich damals nicht ins Forum gegeben, weil ich abwarten wollte, bis die Richter auch das jetzige Urteil publizieren. Dies Forum wird sicherlich auch durch ARD-/ZDF-Leute mitverfolgt. Es war nicht sinnvoll, hier Geplantes zu sehr zu detaillieren. Denn wir erhoffen, dass auch dies letzte Urteil praktisch identisch ist und dann wäre der Justizskandal komplett.

Anmerkung - gehört nicht zum Thema - :
Editor KATE: Mal ausprobieten?
Gibt es einen besseren Editor für LINUX? Ist mir da etwas entgangen?



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Zitat von: pjotre
Die Intendanten sind bereits persönlich einbezogen
Wurden ALLE Intendanten bereits informiert/angeschrieben, z.B. auch Ulrich Wilhelm vom BR?


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

M
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Editor KATE: Mal ausprobieten?
Gibt es einen besseren Editor für LINUX? Ist mir da etwas entgangen?

Bei Unixoiden gibt es den Standard-Editor ed, den Visual-Editor vi/nvi und emacs (irgendwie Nachfolger von teco), dazu kommen die Editoren sam und acme von Plan9. Bessere gibt es nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:28 von Bürger«

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Will die Abweichung vom Thema kurz halten:
Dank für die Gegenmeinungs-Info. Habe sofort Vergleichsdaten gesichtet und bleibe ganz eindeutig bei der jahrelangen Lieblingsfrau KATE. Mehr, wen es interessiert:
https://en.wikipedia.org/wiki/Comparison_of_text_editors
https://en.wikipedia.org/wiki/Kate_(text_editor)
http://www.makeuseof.com/tag/advanced-linux-text-editors-compared-kate-vs-gedit/
Ob man selber alles richtig sieht, weiß man aber nie. Man sei seiner eigenen Meinung nie sicher.


Zurück zum Thema des Threads
KATE gibt es auch für MS-Windows.
Alles Beschriebene für die Kolorierung usw. dürfte ebenso klappen.
WDIFF gibt es wohl auch für MS-Windows.
Allerdings ist LINUX vielleicht die bessere Lösung für typische UNIX-ische Software? 



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Zitat
Wurden ALLE Intendanten bereits informiert/angeschrieben, z.B. auch Ulrich Wilhelm vom BR?

Alle und viele andere. Unser aller Herzenswunsch ist, dass aus den Jägern die Gejagten werden mögen, bis sie all das viele Unrecht geheilt haben, für das sie, die Intendanten, die Verantwortung tragen, über die sie sich jahrelang vor dem eigenen Gewissen hinweg geheuchelt haben, die Chefs, umgeben - wie üblich bei Chefs - von diensteifrigen Ja-Sagern.

Bis zu diesem Ziel ist ein weiter Weg.

Aber die moralische Keule wirkt jedenfalls x-mal besser als eine juristische Deduktion um 10 Ecken auf 5 Seiten.
Leider leider konnte hier im Forum nie ausreichend überzeugt werden, dass alle jeden(!) Brief in ihren Rundfunkabgabe-Sachen persönlich namentlich an die Intendanten adressieren dürfen und sollten. Dann wäre der Spuk vielleicht längst vorbei.
Wenn es um vorsätzliches Staatsunrecht geht, hilft Jura wenig. Da müssen andersartige Strategien gewählt werden. So hier die Meinung. Auch hier gilt: Nie ist man sich sicher, ob man nicht vielleicht irrt.


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Die Urteilsfehler zu erörtern, das ist ziemlich überflüssig.
Die Urteilsfehler sind derart gravierend und offenkundig, dass alle, die einmal ein wenig oder mehr Jura studiert haben, sich fremdschämen müssen, wie Richter es fertigbringen konnten, derartiges zu unterzeichnen. So jedenfalls die Meinung vieler, also darf jeder sich hierzu bekennen.
Es gibt vielleicht nur eine einzige passende Erklärung: Die Richter haben dies Urteil vielleicht weder geschrieben noch gelesen noch begreifen wollen... weil es vielleicht oder auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von den Juristen von ARD, ZDF vorgetextet wurde - ?

Zu der Überschrift > das sehe ich nicht so. Denn man dürfte sich hinterfragen, was eine solche Beurteilung der Verwaltungsgerichte egal in welcher Ebene, wie im Rundfunkbeitrag für ein Bild auf die Zunft der Rechtsgelehrten (Rechtsanwaltskammern) und die Zukunft der Rechtsanwälte (im Verwaltungsrecht werden die Mandanten nicht mehr vertreten) oder auf die Zukunft der Studenten bei Ihrer Berufswahl wirft.

Ist es nicht schon mehr als bedauerlich, dass niemand dieser Rechtsbranche mehr bereit ist, für eine demokratische Ordnung einzutreten, in der davon auszugehen ist, dass jedes Gerichtsverfahren fair, gleich und unabhängig, so auch im Verwaltungsrecht geführt wird, dass die Rechtsgrundlage - sprich die Gesetze - angewendet und eingehalten werden, die dem Bürger in diesem Staat auf Papier verbreitet werden.

Es muss sich doch schon längst im Hintergrund der Rechtsanwaltszunft herumgesprochen haben oder es wurde abgesprochen, dass hier etwas bewußt rechtlich von den Gerichten und den Richtern nicht nach den Regeln der üblichen Verwaltungsgrundordnung bzw. der Verwaltungsverfahrensgesetze abgeurteilt wird. Und wie verhält sich ein Uni-Professer, wenn er seine Studenten über Verwaltungsrecht lehrt? Wird dann das Rundfunkbeitragsrecht gar nicht oder falsch angesprochen und vermittelt? Solche Fragen, die jeden Bürger in seinem Leben mit 13 Tsd. Euro Beiträge belasten und einen totalen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte (Datenschutz, Datenhandel) zur Folge haben, muss man sich doch stellen dürfen, um z.B. von einem Rechtsanwalt eine verbindliche Auskunft zu bekommen!

Oder betätigen sich die Richter in Wirklichkeit bei Ihrer Verantwortung des Urteilens als Schauspieler, wie im Fernsehen durch Richter Hold dargestellt?


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