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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2017 => Thema gestartet von: Uwe am 25. Januar 2017, 12:37

Titel: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: Uwe am 25. Januar 2017, 12:37
(http://www.xn--strungen-o4a.info/img/logos/focus.png)
Quelle Logo:http://www.xn--strungen-o4a.info/img/logos/focus.png
Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht

Quelle: Focus 25.01.2017


Zitat
Den Richtern liegen unter anderem Klagen von Wohnungsinhabern vor, die den Beitrag für ihre Zweitwohnung nicht entrichten wollen. Bislang ist die Frage, ob für einen Zweitwohnsitz der Beitrag bezahlt werden muss, höchstrichterlich noch nicht geklärt.

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/regional/leipzig/prozesse-rundfunkbeitrag-beschaeftigt-erneut-bundesverwaltungsgericht_id_6543733.html?fbc=fb-shares
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: rave am 22. März 2017, 23:18
Hier das Urteil,
veröffentlicht am 08.03.2017 als .pdf

http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/250117U6C7.16.0.pdf

Anm. Mod. seppl: Wer PDFs mit mehreren Dots im Dateinamen (wie hier) hochladen möchte, sollte vorher alle, ausser dem dot vor "pdf" rauslöschen (siehe Anhang). Sonst wird die Datei evtl. nicht angezeigt,
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: faust am 23. März 2017, 00:32
... sie säen Wind - mal sehen, was sie ernten.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: beat am 23. März 2017, 02:00
Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des wohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

Es erfolgte 2013 ein kompletter Datenabgleich ALLER bei Einwohnermeldeämtern gemeldeter Personen. Jeder einzelnen Person, die noch keine Beitragsnummer hatte, wurde im Verlauf eine zugeteilt und der Rundfunkbeitrag von ihr gefordert. Dann musste für jede dieser Personen ermittelt werden, ob sie schon mit einer bezahlenden Person zusammen wohnt indem diese Person die Beitragsnummer der mitwohnenden Person angab. Dann konnte der Datensatz wieder gelöscht werden. Diese ganze Ermittlungsarbeit wäre KOMPLETT weggefallen, wenn einfach jede ohnehin im Datenabgleich mit den Meldeämtern ermittelte Person für den Rundfunkbeitrag in niedrigerer Höhe in Anspruch genommen worden wäre. Ein Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müsste überhaupt NIE erfasst werden, lediglich ein Abmelden infolge Versterbens, Obdachlosigkeit oder Wegzug ins Ausland, sicher eine überschaubare Zahl, die im übrigen auch im bisherigen System berücksichtigt werden muss, es sei denn der Verstorbene ist nur Mitbewohner gewesen und nicht Zahlender.
Aber eine Ummeldung und ein Umzug innerhalb Deutschlands ist völlig irrelevant, da Rundfunk solange man wohnt ja von der Wiege bis zur Bahre empfangen werden kann und dieser Vorteil abgegolten werden muss ...

Die vorliegende Lösung wurde nur deshalb gewählt, weil alle Beteiligten genau wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürger den Beitrag ablehnt, dass die gewählte Methode der Erhebung zwar mehr Aufwand verursacht, aber insgesamt weniger augenscheinliche Änderungen zur Vorregelung aufweisst und damit vielleicht stillschweigend eher geduldet wird. Weiter wusste man, dass es zu zig Millionen Mahnverfahren und weiter zu aktuell einer Millionen Zwangsvollstreckungen pro Jahr kommen würde aufgrund der Ablehnung der Bevölkerung, und diese Zahl wäre natürlich noch höher, wenn die Anzahl der individuell Beitragspflichtigen höher wäre, weil derzeit aus einem zahlungsunwilligen Dreipersonenhaushalt halt nur einer zwangsvollstreckt wird, sonst wären es drei ...Die Argumentation könnte also allenfalls lauten, bei absehbaren Zwangsvollstreckungen im Bereich mehrerer Millionen Beitragspflichtiger konnte durch das aktuelle System der Verwaltungsaufwand für die Vollstreckungen gesenkt werden, indem vom einzelnen Opfer mehr verlangt wird, aber dafür andere komplett aussen vor bleiben.

Die Richter wissen natürlich um all dies, stellen die Sachlage aber bewusst gefakt dar, um den Rundfunkbetrug zu rechtfertigen. Diese sachlich schlicht falsche, realitätswidrige Darstellung zeigt auf unangenehme Weise auf, wie schlecht es um die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz und den deutschen Rechtsstaat steht.

Die Behauptung, das Personen-bezogene Beitragssystem würde nur zu geringen individuellen Unterschieden führen, ist ebenfalls sachlich falsch. Der Einpersonenhaushalt zahlt das Dreifache des Dreipersonenhaushaltes.
Bei wievielen Hunderten Prozent Unterschied hört denn für die Richter die Geringfügigkeit auf?
Wenn der Richter morgen einkaufen geht und Brötchen, Butter, Milch und Tomaten kosten auch nur das Doppelte, stellt er dann auch fest: "naja, sind zwar 100 % mehr, aber insgesamt ja auch nur ein geringer Unterschied, Brötchen, Butter und Milch sind ja nicht so teuer, ob sie da das doppelte oder dreifache oder vierfache kosten macht doch nur eine "geringe Verschiebungen der individuellen ...belastungen" aus"?!

Zum Vergleich: Mietwucher als Straftatbestand liegt dann vor, wenn die Miete 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wieso ist das Wucher, wenn 200% mehr, die der Einpersonenhaushalt für den nicht genutzten Rundfunk gegenüber dem Dreipersonenhaushalt abdrücken soll nur eine "geringe Verschiebungen der individuellen ...belastungen" ausmachen? Zumal die 200 % mehr für Intendantengehälter im Bereich vieler Hunderttausend Euro pro Jahr vollstreckt werden..

Naja, was soll man im Angesicht der hemmungslosen Dreistigkeit lange argumentieren.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: tigga am 23. März 2017, 02:42
Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

warum so schwer, wenns auch einfach geht? die dreisteste Lüge überhaupt steht doch schon ganz am Anfang "IM NAMEN DES VOLKES"... ein klares "ähm, sicher nicht".
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: muuhhhlli am 23. März 2017, 08:40
Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des ohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

Dass aber mit dem RBStV zuvor ein rechtswideriger vollständiger Meldedatenabgleich aller Personen über 18 Jahren mit einer Meldeadresse - von und über die Meldebehörden stattgefunden hat, darauf wird bei Gericht nicht eingegangen und Bezug genommen.

Es ist bis heute nicht geklärt, was mit den Meldedaten von jenen Personen die in der gleichen Wohnung gemeldet sind und nicht zum Beitragsbezug herangezogen wurden, jemals wie vorgesehen nach 3 Jahren ( vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2017) inzwischen tatsächlich gelöscht wurden oder gelöscht werden.

Im Gegenteil das EU-Recht auf Vergessen gibt es in den Datenbanken der LRA-BS nicht. Der Ermittlungsaufwand wurde den Meldebehörden übertragen, denn diese müssen jede Datenänderung melden und die Daten werden an eine nicht rechtsfähigen Servicestelle (Datenbank), ohne Einwilligung der betreffenden Person immer automatisch übermittelt.

Somit wird jede persönliche und personelle Fluktuation gezielt konsequent verfolgt. Wenn notwendig, mit Annahmen gelogenen und unwahren Angaben Beiträge festgesetzt. In allen juristischen Kontrollinstanzen als rechtmäßig legitimiert, bei allen Gerichtsverhandlungen trotz unterschiedlicher Begründungen der Kläger gleich und unbegründet negativ abgeurteilt.

Den Individualrechtsschutz des Europäischen Verfassungsrechts gibt es in Deutschland nicht.
(Verfahren der Nichtigkeitsklage, Direktklagemöglichkeiten bis hin zu einem verfassungsbeschwerdeartigen Rechtsbehelf).
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: MichaelEngel am 23. März 2017, 09:53
Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des wohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.

Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.

Beat, obiges Zitat steht identisch in §50 vom Urteil BVerwG 6 C 7.15 (18.03.2016). Ich habe es kommentiert in §4, http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm (http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm).

Sie werden den Unsinn wiederholen, bis es zu "Wahrheit" werde. Sie haben mal "Recht" gesprochen, und sie werden den Unsinn trotz mehrfachen Widerlegungen nicht zurückziehen. Und was wird das BVerfG in seiner unanfechtbaren Einscheidung erzählen?

Kann jemand bitte die Plagiat-Software anwenden, um zu sehen, was überhaupt neu ist, und was sie geändert oder weggenommem haben?

In Linux oder so  das Programm wdiff installieren, eine Datei wdiff.sh mit folgendem schreiben:

#!/usr/local/bin/bash
wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' $1 $2 | less -R

Dann Befehl  chmod u+x wdiff.sh eingeben, beide Urteile als Text in urteil1.txt und urteil2.txt schreiben, und dann folgender Befehl: ./wdiff.sh urteil1.txt urteil2.txt. Dann hier berichten.

Alternativ, ohne wdiff.sh zu schreiben, Copy und Paste von hier, um einzugeben:

wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' urteil1.txt urteil2.txt | less
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 23. März 2017, 14:56
Die Urteilsfehler zu erörtern, das ist ziemlich überflüssig.
Die Urteilsfehler sind derart gravierend und offenkundig, dass alle, die einmal ein wenig oder mehr Jura studiert haben, sich fremdschämen müssen, wie Richter es fertigbringen konnten, derartiges zu unterzeichnen. So jedenfalls die Meinung vieler, also darf jeder sich hierzu bekennen.
Es gibt vielleicht nur eine einzige passende Erklärung: Die Richter haben dies Urteil vielleicht weder geschrieben noch gelesen noch begreifen wollen... weil es vielleicht oder auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von den Juristen von ARD, ZDF vorgetextet wurde - ?

Die Auseinandersetzung hierüber ist bereits eingeleitet.

Es musste nur noch dies letzte Urteil abgewartet werden, weil das erste in 2017 und das erste nach den Urteilen zur Betriebsstättenabgabe vom Dezember 2016.
Die Intendanten sind bereits persönlich einbezogen. Sie können noch nicht glauben oder verdauen, dass sie höchstpersönlich in der Verantwortung sind für 8 Millionen mal Unrecht, davon 4 Millionen mal gegenüber Niedrigverdienern, darunter 1 Millionen mal gegenüber finanzknappen alleinerziehenden Müttern.
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass sie mit den letzten Euros der Mütter zu Lasten Kindeswohl ihren Weg zum Millionär pflastern - alle wussten es, aber sie haben es verdrängt. Sie versuchten jetzt diese Wahrheiten vom Schreibtisch fortzuschieben - das wurde unterbunden. Fortsetzung folgt.

Da Falschanwendung von bereits geltendem Recht - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, siehe Urteil - , das ist insoweit gar nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, sondern ist auf anderer Ebene zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht ist für die Frage der Richtigkeit von geltendem Recht, nicht für dessen listig erzeugte Nicht-Anwendung. Darum aber geht es hier.
Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hierüber vielleicht informiert ist, gehört nicht in ein Forum.

Nun konkret unser Klärungs-Job / Urteilstext.
Wie "MichaelEngel" richtig schreibt, die Linuxianer sind nun gefragt.
Kann ich zeitlich zur Zeit nicht, weil ich es dann sogleich gerichtsvorlage-perfekt machen würde ... demnächst.

Wer es schon jetzt machen würde, das wäre hilfreich.
Zu den Mustern von "MichaelEngel":  Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht   
   | less
sondern   
   > comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:     
#/usr/bin/perl -w

Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm...  Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.
Denn: Da alle Urteile "schon gesprochen sind", muss Erschöpfung des Rechtsweges nicht stattfinden (Kosten durch Anwaltspflicht!), sondern sofortige (kostenfreie) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht - inklusive Beschwerde des "Versagens des rechtlichen Gehörs" (Verstoß Grundgesetz - durch bereits getextete Ablehnung beim BVerwG).

Weiterer  Klärungs-Job / "Berichterstatter"
Wer war der "Berichterstatter" unter den Richtern?
Also der, der die Urteilsvorlage textet (oder getextet zu haben angibt). Am liebsten wüssten wir sogar seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, den Bundesrichter ja haben.
Und dies für das Urteil Januar 2017, aber auch für die Urteile März 2016 und Juni...Herbst 2016.
Erst mit dieser Information wird die Sache so richtig interessant...
Allerdings ist dies wohl nirgends ausdrücklich angegeben...
Hier intern wurden darüber schon diverse Infos als Mosaiksteinchen gesammelt - mit Dank an mehrere, die dazu beigetragen haben. Das wartet aber dringlich auf Komplettierung. 

Dies alles ist sehr sehr wichtig und der Schlüssel zum Schlusspunkt des Rundfunkabgabe-Skandals.
Wir wissen oder sollten endlich klar sehen - hier geht es um einen Diebstahl eines Stückchens unseres Rechtsstaats durch ein unvorstellbares Netzwerk der "staatlich akkreditieren Illegalität" - so die hier bestehende persönliche Meinung, die niemand teilen muss, deren korrekte Äußerung aber auch niemand untersagen kann.   
Wir sollten nicht zu sehr unsere Kräfte vergeuden, über Details zu jammern. Dies muss an der Spitze und gegen die Köpfe (und nicht gegen die "Füllhalter" des Beitragsservice usw.) ausgetragen und gewonnen werden. Derartiges kann nicht in einem Forum erörtert werden, weil dann die Dialogbereitschaft der Spitze nicht erreichbar ist beziehungsweise erlischt.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: MichaelEngel am 23. März 2017, 15:21
Zu den Mustern von "MichaelEngel":  Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht   
   | less
sondern   
   > comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:     
#/usr/bin/perl -w

Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm...  Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt
und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.

Piotr, bravo, Du kennst Perl und den (mir) unbekannten Editor Kate. Jetzt wissen wir es alle. Aber Du hast Dich nicht die Mühe gemacht, zu verstehen, was ich vorschlage.

wdiff färbt den Ausgang, man muss es machen, wie ich sagte, und Deine langen Erzählungen ignorieren.

Vielleicht in der ersten Zeile von wdiff.sh anstatt /usr/local/bin/bash das, was which bash liefert. Wahrscheinlich also #!/bin/bash in der ersten Zeile.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 23. März 2017, 16:06
Gebe mich geschlagen, "MichaelEngel", du kennst das besser.

Viele Wege führen nach Rom.

Deiner ist hier notiert. Dann werde ich demnächst einmal auch deinen probieren und sehen, was besser ist.
Jedenfalls benötigen wir eine auch unter MS-Windows ausdruckfähige Datei für das Weitergeben und in dieser eine Farbdarstellung, die genau das heraus arbeitet, was Richter erkennen sollen. Ohne die Kolorierung wie mit den beschriebenen Schritten war das bei meiner damaligen Bearbeitung weniger überzeugend.

Das Ergebnis hatte ich damals nicht ins Forum gegeben, weil ich abwarten wollte, bis die Richter auch das jetzige Urteil publizieren. Dies Forum wird sicherlich auch durch ARD-/ZDF-Leute mitverfolgt. Es war nicht sinnvoll, hier Geplantes zu sehr zu detaillieren. Denn wir erhoffen, dass auch dies letzte Urteil praktisch identisch ist und dann wäre der Justizskandal komplett.

Anmerkung - gehört nicht zum Thema - :
Editor KATE: Mal ausprobieten?
Gibt es einen besseren Editor für LINUX? Ist mir da etwas entgangen?

Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: mb1 am 23. März 2017, 16:18
Zitat von: pjotre
Die Intendanten sind bereits persönlich einbezogen
Wurden ALLE Intendanten bereits informiert/angeschrieben, z.B. auch Ulrich Wilhelm vom BR?
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: MichaelEngel am 23. März 2017, 16:36
Editor KATE: Mal ausprobieten?
Gibt es einen besseren Editor für LINUX? Ist mir da etwas entgangen?

Bei Unixoiden gibt es den Standard-Editor ed, den Visual-Editor vi/nvi und emacs (irgendwie Nachfolger von teco), dazu kommen die Editoren sam und acme von Plan9. Bessere gibt es nicht.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 23. März 2017, 17:33
Will die Abweichung vom Thema kurz halten:
Dank für die Gegenmeinungs-Info. Habe sofort Vergleichsdaten gesichtet und bleibe ganz eindeutig bei der jahrelangen Lieblingsfrau KATE. Mehr, wen es interessiert:
https://en.wikipedia.org/wiki/Comparison_of_text_editors
https://en.wikipedia.org/wiki/Kate_(text_editor)
http://www.makeuseof.com/tag/advanced-linux-text-editors-compared-kate-vs-gedit/
Ob man selber alles richtig sieht, weiß man aber nie. Man sei seiner eigenen Meinung nie sicher.


Zurück zum Thema des Threads
KATE gibt es auch für MS-Windows.
Alles Beschriebene für die Kolorierung usw. dürfte ebenso klappen.
WDIFF gibt es wohl auch für MS-Windows.
Allerdings ist LINUX vielleicht die bessere Lösung für typische UNIX-ische Software? 

Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 23. März 2017, 17:46
Zitat
Wurden ALLE Intendanten bereits informiert/angeschrieben, z.B. auch Ulrich Wilhelm vom BR?

Alle und viele andere. Unser aller Herzenswunsch ist, dass aus den Jägern die Gejagten werden mögen, bis sie all das viele Unrecht geheilt haben, für das sie, die Intendanten, die Verantwortung tragen, über die sie sich jahrelang vor dem eigenen Gewissen hinweg geheuchelt haben, die Chefs, umgeben - wie üblich bei Chefs - von diensteifrigen Ja-Sagern.

Bis zu diesem Ziel ist ein weiter Weg.

Aber die moralische Keule wirkt jedenfalls x-mal besser als eine juristische Deduktion um 10 Ecken auf 5 Seiten.
Leider leider konnte hier im Forum nie ausreichend überzeugt werden, dass alle jeden(!) Brief in ihren Rundfunkabgabe-Sachen persönlich namentlich an die Intendanten adressieren dürfen und sollten. Dann wäre der Spuk vielleicht längst vorbei.
Wenn es um vorsätzliches Staatsunrecht geht, hilft Jura wenig. Da müssen andersartige Strategien gewählt werden. So hier die Meinung. Auch hier gilt: Nie ist man sich sicher, ob man nicht vielleicht irrt.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: muuhhhlli am 23. März 2017, 18:19
Die Urteilsfehler zu erörtern, das ist ziemlich überflüssig.
Die Urteilsfehler sind derart gravierend und offenkundig, dass alle, die einmal ein wenig oder mehr Jura studiert haben, sich fremdschämen müssen, wie Richter es fertigbringen konnten, derartiges zu unterzeichnen. So jedenfalls die Meinung vieler, also darf jeder sich hierzu bekennen.
Es gibt vielleicht nur eine einzige passende Erklärung: Die Richter haben dies Urteil vielleicht weder geschrieben noch gelesen noch begreifen wollen... weil es vielleicht oder auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von den Juristen von ARD, ZDF vorgetextet wurde - ?

Zu der Überschrift > das sehe ich nicht so. Denn man dürfte sich hinterfragen, was eine solche Beurteilung der Verwaltungsgerichte egal in welcher Ebene, wie im Rundfunkbeitrag für ein Bild auf die Zunft der Rechtsgelehrten (Rechtsanwaltskammern) und die Zukunft der Rechtsanwälte (im Verwaltungsrecht werden die Mandanten nicht mehr vertreten) oder auf die Zukunft der Studenten bei Ihrer Berufswahl wirft.

Ist es nicht schon mehr als bedauerlich, dass niemand dieser Rechtsbranche mehr bereit ist, für eine demokratische Ordnung einzutreten, in der davon auszugehen ist, dass jedes Gerichtsverfahren fair, gleich und unabhängig, so auch im Verwaltungsrecht geführt wird, dass die Rechtsgrundlage - sprich die Gesetze - angewendet und eingehalten werden, die dem Bürger in diesem Staat auf Papier verbreitet werden.

Es muss sich doch schon längst im Hintergrund der Rechtsanwaltszunft herumgesprochen haben oder es wurde abgesprochen, dass hier etwas bewußt rechtlich von den Gerichten und den Richtern nicht nach den Regeln der üblichen Verwaltungsgrundordnung bzw. der Verwaltungsverfahrensgesetze abgeurteilt wird. Und wie verhält sich ein Uni-Professer, wenn er seine Studenten über Verwaltungsrecht lehrt? Wird dann das Rundfunkbeitragsrecht gar nicht oder falsch angesprochen und vermittelt? Solche Fragen, die jeden Bürger in seinem Leben mit 13 Tsd. Euro Beiträge belasten und einen totalen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte (Datenschutz, Datenhandel) zur Folge haben, muss man sich doch stellen dürfen, um z.B. von einem Rechtsanwalt eine verbindliche Auskunft zu bekommen!

Oder betätigen sich die Richter in Wirklichkeit bei Ihrer Verantwortung des Urteilens als Schauspieler, wie im Fernsehen durch Richter Hold dargestellt?
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: MichaelEngel am 23. März 2017, 21:18
Ob man selber alles richtig sieht, weiß man aber nie. Man sei seiner eigenen Meinung nie sicher.

Pjotre, es ist Geschmackssache. Dir gefällt der Barock, mir die Schlichtheit der Antike oder des Mittelalters.

Lukas, Arzt und Ikonenmaler, nicht Rubens, hat mich gemalt.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: Mork vom Ork am 23. März 2017, 23:50
Hallo Leute,

vielen Dank für den Tip mit "wdiff" - ich habe es gleich erfolgreich ausprobiert.

Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.

Es wird Zeit, dass die falschen Behauptungen des BVerwG endlich öffentlich angeprangert werden!


Viele Grüße
Euer Mork vom Ork
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: ellifh am 24. März 2017, 08:00
Na, die machen sich doch keine Arbeit mehr. Haben eh zuviel zu tun. Was sollen die sich damit abmühen, wo eh alles klar ist unter den "Machthabern"?
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 24. März 2017, 09:58
Zitat
Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.

So, nun wissen wir, was ich "erhofft" hatte:
"Hoffen" ist das verkehrte Wort für den Beweis eines Justizskandals, bei rund 8 Millionen betroffenen Bürgern trotz der niedrigen Beträge, als der größte Justizskandal der letzten 150 Jahre einzustufen, gemeint seit Beginn des Deutschen Reiches, wenn wir einmal die beiden Diktaturperioden ausklammern. (Vor 150 Jahren Beginn des gesamtdeutschen Rechtssystems.)
Das Urteil von vor einem Jahr wurde einfach "fortgeschrieben" unter Austausch von Aktenzeichen und mit ein paar anpassenden Worten. Nun können die Konsequenzen einsetzen.
Nun beweiskräftig: Der "GAU", der Größte Anzunehmende Unfall der Rechtsprechung: Koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen, in Kettenwirkung das Niederwalzen von Widerstand gegen 8-millionenfaches Falschinkasso.
- so die hier vertretene Meinung, die nicht verwehrt werden kann -
- anderslautende Meinungen werden übernommen, soweit nachvollziehbar belegbar -

Nun zum Randthema der Software-Tools:
Für Vergleich hat sich in der Tat wohl wdiff
am meisten bewährt (abgeleitete Komfortvariante von Basis-Tools).
Die von mir einmal eingebrachte Bezeichnung "Plagiats-Software" passt nicht ganz - wissen wir alle - macht die Dinge aber mit einem einzigen Begriff besser einordenbar für diejenigen, die die Software-Ebene der Sache nicht näher kennen.

Da die meisten nun einmal MS-Windows benutzen und in dieser Sache einen vollwertigen Editor brauchen könnten: 
- Ohne Kenner zu sein - am meisten verbreitet ist wohl "Notepad++" ?
  Aus eigener ganz sporadischer Benutzung zu bestätigen: "ist o.k.".
- Mein Liebling Kate gibt es vielleicht gleichwertig auch für MS-Windows - durch mich aber nie ausprobiet.
 
Etwas abseits vom Thema, also ganz kurz:
- aber nicht ganz abseits vom Thema - auch hier geht es um Strategie Freiheit vom kostenpflichtigen Monopol-Diktator mit seinen typischen Qualitäts-Defiziten -
Was ist der optimale Editor unter Linux? (für "MichaelEngel")
Es geht um den Funkionen-Reichtum... bis vor rund 10...15 Jahren war Emacs für das hier Benötigte bevorzugt, nun mit Abstand Kate.

Und die Brücke zurück zum Thema:
Zufällig war Kate für den Vergleich der Urteilstexte nochmals eine Optimierung "oben drauf", vorausgesetzt der kleine Trick wie bereits beschrieben. 
Irgendwann werde ich das dann wohl erneut und für alle Urteile des BVerwG machen und ins Forum einliefern.

Allerdings, wenn ich mich richtig erinnere, sollte dann ein A3-Farb-Drucker im Haus sein, wenn die Präsentation für das Gericht ganz optimal sein soll. Mit A4 farbig im Querformat sollte es ebenfalls gehen.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: MichaelEngel am 24. März 2017, 10:00
ellifh, das ist für mich eine große Sorge. Auch wenn der Rundfunkbeitrag eine ganz unbedeutende Sache wäre, ist es wirklich bedauerlich, wie die Justiz mit den Klägern und ihren Anliegen umgeht.

Die Richterin in meinem Verfahren war ganz vornehm, und ich war entsprechend ganz ein Engel. Als ich mich kritisch über Kirchhofs Argumente äußerte, sagte sie sinngemäß, man kann verschiedener Meinung sein, sonst verlief alles ganz harmonisch. Ohne diese Bemerkung wäre eine Gehörsrüge angemessen, denn sonst nirgendwo erschien, dass sie gegen mich entscheiden würde. Ich bedauere, nicht gesagt zu haben: einer anderen Meinung beim Offensichtlichen und Offenkundigen zu sein, bedeutet Befangenheit. Ich bedauere, sie nicht aktiv zu einem Dialog gereizt zu haben und dabei, wenn nötig, die Höflichkeit zur Seite gelassen.  Es findet einfach keine Argumentation, keine Dialektik, das sagte ich im Verfahren auch, und trotzdem vermied die Richterin mit ihrer "Harmonie" jegliche Diskussion. Uns werden abstruse "Argumente" aufgezwungen, die Möglichkeiten der Korrektur der Fehler durch die Prozessordnung wird mit Tricks außer Kraft gesetzt. Die Sache liegt schon beim BVerfG, und bisher hat sich keine niedrigere Instanz mit der Sache ernst beschäftigt, ebenso wenig wie die Landesparlamente, die den Rundfunkbeitrag beschlossen. Sie haben nur die Propagandafloskeln für den Rundfunkbeitrag ad nauseam wiederholt. Was soll man jetzt vom BVerfG erwarten? Die Richter da machten auch Karriere durch die Instanzen, sie werden von den selben Politikern ernannt, die die Intendanten der Rundfunkanstalten ernennen. Das kann man nicht Justiz nennen! Das macht wirklich Sorgen. Manchmal denke ich an Auswandern.

Pjotre, "den optimalen Editor" gibt es nicht. Wenn man einen Editor in einem Script aufrufen will, benutzt man sicher weder Kate noch Emacs noch vi, sondern ed, wenn sed nicht reicht. Viele Coole Features, was ein barocker Editor anbietet, ist nicht alles. Bei sensiblen Sachen, wie Systemdateien, benutzt man bis heute vi oder etwas Primitiveres, wenn es über eine langsame Netzverbindung geht, selbst Emacs ist zu aufgeblasen dafür. Echte Profis benutzen sicher nicht Kate, sondern jene, die ich aufzählte.
Titel: Re: Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: pjotre am 25. März 2017, 12:59
Wir haben weniger ein Jura-Problem, mehr ein Problem von Institutionen, Rechtspolitik, Rechtsprechungs-Theorie usw.
Sofern durch Manipulation der Rechtsprechung die richterlichen Rechtsprechungsquellen deformiert wurden, so ist das im Prinzip keine verfassungsrechtliche Problematik. Es war den Klägeranwälten freigestellt, diesen Problemkern zu analysieren und zum Thema zu machen.

Bei etwa 4 bis 8 Millionen Beitragskonten basiert das Zwangsinkasso auf der Missachtung von geltendem Recht.
Was soll das Bundesverfassungsgericht da bitte entscheiden? Dem Kölner Beitragsservice die Bundespolizei ins Haus hetzen, damit die die Computer umprogrammieren?
Da geschieht gegenwärtig etwas anderes. Diese Kurzanmerkung soll insoweit einstweilen genügen.

Der Irrtum vieler Bürger, alles, was mit § beginnt, sei mit einem einfachen Auftrag an einen Rechtsanwalt garantiert der obersten Gerechtigkeit zuzuführen,
beruht auf einer - verständlichen - üblichen Unkenntnis der komplexen Grundlagen von Justiz, Rechtsphilosophie, Rechtslogik. Leider erzeugt auch und intensivst unser Staatsfernsehen ARD, ZDF,... diese total übersetzte Journalisten-Illusion.
Dies wurde vorsätzlich für rund 8 Millionen unzulässige Beitragskonten ausgenutzt - so die hier bestehende und auch in Schriftsätzen u.a.m. seit September 2016 vorgetragene Meinung, die bisher von niemandem begründet widerlegt wurde.

Wofür dann noch Verfahren beim Bundesverfassungsgericht?
Die Beschwerdeführer haben ja auch nicht-finanzielle verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.

LINUX-Editoren.
Dank an "MichaelEngel" für den Nachdenkstoff. So gehe ich mit ihm nun einig.

Nun ein wichtiges Detail: Dr. jur. Sven Rugullis, Honorarprofessor in Berlin
Im Januar 2017 hat er beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Kläger R. gegen den SWR vertreten.
Die Kontaktdaten - insbesondere E-Mail-Adresse - von Dr. Rugullis waren bisher leider nicht ohne weiteres ermittelbar.
Immerhin, seine Dissertation 1991 wie auch anderes von ihm erzeugte hier Interesse an seinen Argumenten beim Bundesverwaltungsgericht.
1991: "Die Barbaren in den spätrömischen Gesetzen" von Sven Rugullis.

Sicherlich wird auch unser "ProfätiX di AboloX" hier im Forum mal pausieren mit dem Schmeißen von Hinkelsteinen auf den BeitraX ServiX in AgrippiniX ColoniensiX und sich interessieren für das Werk von Rugullis, das eine umfassende Analyse von rechtshistorischem Einmaligkeitswert darstellt:

Wer die Kontaktdaten von Sven Rugullis kennt, bitte über das Nachrichtensystem persönlich hierher übermitteln. Bitte Kontaktdaten nicht ungefragt in ein öffentliches Forum setzen.