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Autor Thema: Deutscher Bundestag zur Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen  (Gelesen 4988 mal)

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Kultur und Medien/Ausschuss des Deutschen Bundestages, 19.01.2017

Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

Zitat
Berlin: (hib/AW) Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein abgestimmtes Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Darüber informierte die Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab (SPD), den Kulturausschuss in einem Fachgespräch über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Rheinland-Pfalz führt zusammen mit Sachsen derzeit den Vorsitz über die Rundfunkkommission. Raab verteidigte zugleich die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag in diesem Jahr nicht wie von der KEF empfohlen um 30 Cent pro Monat zu senken. Eine Beitragsstabilität sei der bessere Weg, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu erhalten. Die Länder hätten sich deshalb darauf verständigt, Überschüsse auf Sperrkonten anzulegen, um den zu erwartenden finanziellen Mehrbedarf der Sendeanstalten ab 2020 aufzufangen. Raab verwies darauf, dass die Länder derzeit über grundlegende Reformen beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk beraten. Diese Reformen dürften sich nicht nur auf den administrativen Bereich der Rundfunkanstalten erstrecken. Allerdings dürfe die Programmautonomie der Sendeanstalten nicht angetastet werden, sagte Raab.

Die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab und Gottfried Langenstein, Direktor Europäische Satellitenprogramme des ZDF, betonten die Bedeutung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Angesichts von bewusst verbreiteten Falschmeldungen in den Sozialen Medien sei der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk für die demokratische Meinungsbildung wichtiger denn je. Vor allem um jüngere Menschen zu erreichen, müssten der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk neben seinem linearen Fernseh- und Rundfunkangebot verstärkt auch die Online-Medien nutzen. Unterstützt wurden die Vertreter von ARD und ZDF von den Medienwissenschaftlern Dieter Dörr** von der Johannes Guttenberg-Universität Mainz und Lorenz Lorenz-Meyer. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk müsse aber stärker als bisher demokratische Werte vermitteln, sagte Dörr. Im Gegensatz zu Privatsendern könne er dazu verpflichtet werden.

Der Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Christoph Fiedler, bekannte sich zwar ebenfalls ausdrücklich zum System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die dieser der Presse im Internet keine kostenfreie Konkurrenz machen dürfe. Das Verbot presseähnlicher Angebote müsse strikt angewendet werden. Das Internet sei für die Verlage als Vertriebsweg deutlich wichtiger als für die Rundfunksanstalten. Dieser Ansicht widersprachen Dörr** und Laurenz-Meyer. Die klassische Aufteilung zwischen presseähnlichen Inhalten und rundfunkähnlichen Inhalten mache keinen Sinn mehr, argumentierte Lorenz-Meyer. Auch die Online-Angebote des "Spiegels" oder der "Zeit" seien schon lange nicht mehr ausschließlich nur textbasiert, sondern würden zunehmend auch mit Video-Clips arbeiten.

Weiterlesen auf:
https://www.bundestag.de/presse#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wMS8tLzQ4OTA4OA==&mod=mod443906

Anmerkung:
** Zum erwähnten Autor des Gutachtens siehe auch:
Gutachten sieht ARD und ZDF auch im digitalen Zeitalter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20464.msg132176.html#msg132176

Zitat
Prof. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Zitat
Der Trägerverein Mainzer Medieninstitut wurde am 22. September 1999 als privatrechtlicher Verein gegründet.[1] Die Mitglieder des Vereins sind das Land Rheinland-Pfalz, das Zweite Deutsche Fernsehen, der Südwestrundfunk und die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainzer_Medieninstitut


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:38 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 721
Zitat
Eine Beitragsstabilität sei der bessere Weg, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu erhalten.

Lieber Bundestag, erhalten kann man doch nur etwas, wenn es vorhanden ist   ;D

Kennt ihr eigentlich die aktuellen Millionen-Zahlen bzgl. Mahnmaßnahmen, um diese von der Mehrheit der deutschen Wohnungsinhaber/Unternehmer nicht akzeptierten Zwangsabgabe für eine heute nicht mehr benötigte "Leistung" einzutreiben? Habt ihr überhaupt "schon" das 2014er Gutachten eurer Kollegen vom Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen gelesen? Versteht ihr den Satz?:
Zitat
Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst.

Falls ihr das Gutachten noch nicht gelesen habt, wir können euch ein paar Exemplare zukommen lassen.

Aber es gibt ja noch eine relativ kleine Gruppe von mehrheitlich älteren Wohnungsinhabern, denen Ard/Zdf&Co oder zumindest ihr Tatort  tatsächlich 13000 Euro wert ist (zahlbar in lebenslänglichen monatlichen Raten a momentan 17,50).

Vielleicht meint ihr das mit "Akzeptanz"??  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 14:17 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 710
Das einem die immer selbe Leier nicht auffällt.
Die Leier welche immernoch stur behauptet, an der Abzocke von Nichtnutzern sei was demokratisches dran, was man noch verstärken müssen, um eine Meinungsbildung zu machen
die schon lange nicht mehr ankommt.

Wo ist meine Axt schon wieder

(? Ò ? Ó)


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 7.385
Zitat
Auch die Online-Angebote des "Spiegels" oder der "Zeit" seien schon lange nicht mehr ausschließlich nur textbasiert, sondern würden zunehmend auch mit Video-Clips arbeiten.
Den Herren darf ein Blick ins europäische Rahmenrecht empfohlen werden; die von ihnen genannten Publikationen dürfen nicht als Rundfunk gewertet werden. Es ist ausdrücklich zulässig, daß ein Verlag zu seinen Themen Videos einbindet.

Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1440190481646&uri=CELEX:02010L0013-20100505
Zitat
(28)
   
Elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Ist zwar "nur" ein Erwägungsgrund für diese Richtlinie, aber grundlos wurde diese Erwägung sicher nicht aufgestellt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein abgestimmtes Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten.
Da seit der letzten Beitragsentscheidung bekannt ist, dass sich der ÖRR und die Rundfunkkommission der Länder einen Dreck um die Meinung der KEF scheren, wird bis Ende 2018 nichts erarbeitet werden. Zu beachten sind auch einige Wahlen, die dieses Jahr einiges noch verändern werden. Man beachte auch "Rundfunkgebühren", möchte man wieder zurück zu den Gebühren? 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Man beachte auch "Rundfunkgebühren", möchte man wieder zurück zu den Gebühren? 8)
Weit gefehlt. Es belegt nur, daß Politiker anscheinend munter über Dinge entscheiden von denen sie offensichtlich so gut wie keine Ahnung haben.
Selbst die Verantwortlichen in den Landesparlamenten plaudern noch munter über Rundfunkgebühren. ;D
Beispiele dafür findet man hier im Forum satt.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

f

faust

... offensichtlich kann auch hier die alte Behördenweisheit  :police: zur Anwendung gebracht werden:

"Das hammer immer schon so gemacht!"

Das ganze wäre möglicherweise noch eeewig so weitergelaufen, wenn nicht eines schönen Tages X die Schwarmintelligenz  8) 8) :o ::) (#) ::) sich aufgemacht hätte, den Teppich mal anzuheben und zu schauen, was man in den letzten Jahrzehnten eigentlich so alles druntergekehrt hat.

Und warum??? - Weil die verantwortlichen "Manager" etwas umstrukturiert haben, das sie selber nicht ansatzweise verstanden haben.
Auch das kommt auf großen Baustellen immer  >:D wieder  >:D mal  >:D vor  >:D ...

Wir alle sind - in einem gewissen Sinne - gerade Schüler Bertolt Brechts:

In seinem Gedicht "Lob des Lernens" heißt es gegen Ende:

"Lege den Finger auf jeden Posten/Frage: Wie kommt der hierher?"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 14:16 von Uwe«

V
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Inwiefern ist der ö.-r. Rundfunk unter Beachtung der Verflechtungen mit der Politik über die politisch besetzten Räte, die KEF (Wahl der Mitglieder durch die Ministerpräsidenten) und die Annäherung an Politiker durch gemeinsame Treffen, Flüge und Veranstaltungen besonders für die demokratisierende Wirkung hervorzuheben?

Wieso wird die demokratisierende Wirkung nicht belegt, sondern nur behauptet? Kennen wir nicht solche Behauptungen bereits aus der Geschichte zur Genüge.

Der politische/meinungsbildende Einfluss des ö.-r. Rundfunks ist durch seine Konkurrenz verdrängende Größe (90 TV- und Radio Progr.), die gegen den Willen eingetriebenen finanziellen Mittel (ca. 22.000.000 € pro Tag) und die persönlichen Verflechtungen mit der Politik genaugenommen eine der größten Gefahren für unsere Demokratie und die Freiheit der Bürger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 13:56 von Viktor7«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk müsse aber stärker als bisher demokratische Werte vermitteln, sagte Dörr. Im Gegensatz zu Privatsendern könne er dazu verpflichtet werden.
Auch hier zeigt sich, meiner Meinung nach, daß, wie oben schon mehrfach angedeutet, die Herren und Damen Politiker nicht ihren eigenen Kopf benutzen, sondern lieber den Lobbyisten - in diesem Fall den Rundfunkfunktionären - nach dem "Maul reden".
Frage: Denn, was hindert denn eigentlich den Gesetzgeber daran, auch die Privatsender dazu zu verpflichten, ihren Teil zur informationellen Grundversorgung beizutragen?
Antwort: Nichts hindert die Gesetzgeber daran. Man müßte nur die Landesmediengesetze entsprechend umformulieren, dann bräuchte man keinen örRundfunk mehr.
Frage: Warum wird dann daran nichts geändert?
Gute Frage. Gut, daß wir nur nominell in einer Demokratie leben. Gleichzeitig drängt sich die Frage auf, welche politischen Leichen liegen in den Kellern der LRA vergraben, daß sich die Politik nicht endlich vom örR lossagen kann.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

f

faust

... das ist glaub ich "nur" Betriebsblindheit, das ist kein Vorsatz.

Und: Wenn man den ÖRR denn  VERPFLICHTEN  sollte - isser denn dann eigentlich noch  UNABHÄNGIG  (... wenn er es je gewesen sein sollte) ?

Und wozu gibt es eigentlich Unternehmensberater?
Schickt die doch mal zur BBC und lasst sie mal schauen, wie man für weniger Geld besser (... und unabhängiger vielleicht auch ?) sein kann !!!


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m

motte

Schickt die doch mal zur BBC und lasst sie mal schauen, wie man für weniger Geld besser (... und unabhängiger vielleicht auch ?) sein kann !!!

Was ist an dem zwangsfinanzierten Programm der BBC besser als bei den GEZ-Sendern? Und wieso soll deren Staatsfunk unabhängig sein?



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