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Autor Thema: Landesverfassungsbeschwerden bundesweit: Sammlung der Argumente + ihre Nutzung.  (Gelesen 15294 mal)

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Da lieferte _profätische_ Weisheit wieder einmal Schlüsselinfos.
Nur bei rund zwei Dritteln der Bundesländer sind Verfassungsbeschwerden durch Einzelbürger möglich.
(Sofern sich da nichts seit der Zitatquelle geändert hat.)

Das Bundesverwaltungsgericht hat ziemlich global ziemlich alles als richtig abgesegnet.
Da Bundesgericht, also Bundesebene, und da ausdrücklich und zulässig im Landesrecht mit Grund die letzte Instanz, ist das Prinzip anwendbar: Insoweit dem Landesverfassungsgericht entzogen.
Zulässig war die globale Entscheidung über "verfassungsmäßig" aber  eigentlich nicht... Kompetenzenüberschreitung u.a.m.. 
Es bleibt zu sichten, inwieweit bei alledem Spielraum bleibt für Landesverfassungsbeschwerden bezüglich der Rechtsverletzungen. Da bleibt wohl genug Spielraum, vorausgesetzt, dass man bei der Beschwerde diese Problematik im Sinn trägt und umschifft.

Auf jeden Fall bleiben die Normenkontroll-Beschwerden möglich
bezüglich funk.net und Datenabgleicih 2018. Das war auch unverändert auf der TODO-Liste geblieben, nur eben als nächster Schritt nach anderen aktuellen Schritten.

Für die wichtigsten der Anliegen sind glücklicherweise Verfassungsbeschwerden gar nicht mehr nötig, 
weil das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hatte und diese Entscheide nur "versteckt" worden waren.
Insofern sind die vorstehenden neu erkannten Schwierigkeiten aktuell gar nicht mehr zu beachten.

Der Streit über die Rückzahlung an die 10 Prozent Niedrigverdiener im Land wurde eingeleitet.
Das ist heftig und lustig zugleich - ein wenig mehr vielleicht demnächst zur Veranschaulichung.
Dies muss überwiegend aber nicht-öffentlich erfolgen, damit offener Austausch möglich ist. Den ARDs wird ein Dialog über die Modalitäten der Rückzahlung angeboten.
Nur so viel sei übermittelt: Die Intendanten, erstmals über das volle Ausmaß der Schande des Unrechts informiert, das in ihrem Namen geschieht, suchen in diesen Wochen nach einem listigen Fluchtweg aus dieser Schande des (kleinbetraglichen) Massenunrechts gegen die Ärmsten im Land. Bisher haben sie ja natürlich "von allem nichts gewusst" und "leider auch gar nicht wissen können".
Der versuchte Fluchtweg wurde/wird gerade verweigert.

Was nun als nächstes vom Gegner versucht werden wird, bleibt abzuwarten.
Die 7 Jahre, wo aller Widerstand niedergewalzt werden konnte, sind endgültig vorbei. Mit dem vielen, was wir hier gemeinsam im Forum erarbeitet haben, ist nun erstmals ein Streit auf Augenhöhe möglich geworden. Wer an den Runden Tisches des Forums all das Unrecht anhören muss, das den finanziell Ärmsten im Land angetan wird, die meisten davon wehrlos ausgeliefert, der entwickelt einen derartigen Zorn auf die Täter, da gibt es exakt null Verständnis für die obersten Chefs.

Mal sehen, wie die spannende Story weitergeht.
Tatort Staatsfernsehen - Krimi in eigener Sache des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2017, 22:51 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Der Streit über die Rückzahlung an die 10 Prozent Niedrigverdiener im Land wurde eingeleitet.
Das ist heftig und lustig zugleich - ein wenig mehr vielleicht demnächst zur Veranschaulichung.
Dies muss überwiegend aber nicht-öffentlich erfolgen, damit offener Austausch möglich ist. Den ARDs wird ein Dialog über die Modalitäten der Rückzahlung angeboten.
Nur so viel sei übermittelt: Die Intendanten, erstmals über das volle Ausmaß der Schande des Unrechts informiert, das in ihrem Namen geschieht, suchen in diesen Wochen nach einem listigen Fluchtweg aus dieser Schande des (kleinbetraglichen) Massenunrechts gegen die Ärmsten im Land. Bisher haben sie ja natürlich "von allem nichts gewusst" und "leider auch gar nicht wissen können".
Der versuchte Fluchtweg wurde/wird gerade verweigert.

Was nun als nächstes vom Gegner versucht werden wird, bleibt abzuwarten.
Die 7 Jahre, wo aller Widerstand niedergewalzt werden konnte, sind endgültig vorbei. Mit dem vielen, was wir hier gemeinsam im Forum erarbeitet haben, ist nun erstmals ein Streit auf Augenhöhe möglich geworden. Wer an den Runden Tisches des Forums all das Unrecht anhören muss, das den finanziell Ärmsten im Land angetan wird, die meisten davon wehrlos ausgeliefert, der entwickelt einen derartigen Zorn auf die Täter, da gibt es exakt null Verständnis für die obersten Chefs.

Wundert mich, ehrlich gesagt, warum hier noch niemand gewalttätig geworden ist. Zorn und Verzweiflung können so einiges bewirken - die zerstörte Existenz macht einen Prozess daraus, den niemand absehen kann. Mobbing (wenn man das auf Neudeutsch nennen möchte) ist ein Faktor, der nicht zu unterschätzen ist. Ein Kurzschluss genügt, schon rollen Köpfe und das im wörtlichen Sinne. "Leider" trifft es meist Unschuldige. Es wäre interessant zu erfahren wie viele Gewaltverbrechen seit 2013 (insbesondere 2015, weil ab hier die Eintreibung erst richtig an Fahrt gewonnen hat) u.a. davon beeinflusst wurden. Es ist nicht zwingend das Hauptmerkmal, ich würde darin mehr den letzten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, sehen. Diese Hilflosigkeit, die Verzweiflung ausgeliefert zu sein, obwohl ein freier Mensch - sind alles nicht zu unterschätzende Faktoren. Vielleicht liest das mal der Intendanten und macht sich da mal nen Kopf drüber, was den Menschen wirklich angetan wird. Aber bitte nicht zu viel denken, sonst kann es passieren, dass man auf gewisse Rückschlüsse kommt, die dem System entgegenstehen.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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Zulässig war die globale Entscheidung über "verfassungsmäßig" aber  eigentlich nicht... Kompetenzenüberschreitung u.a.m.. 
Ganz so einfach ist das dann wohl doch nicht; jedes Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt einer Klage auf verfassungsgemäße Übereinstimmung zu prüfen.

BVerfG - 2 BvL 1/04 In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung,
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/12/lk20041208_2bvl000104.html;jsessionid=E79F592D862E923DD920BCF0346FB265.1_cid393

Rn 11
Zitat
Ein Gericht, das die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stellt, muss zuvor nicht nur die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift, sondern auch deren Verfassungsgemäßheit sorgfältig prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung ausführlich darlegen.[...]

Im vorliegenden Beschluß wurde das Verwaltungsgerichts Berlin gerügt, weil es seiner Prüfpflicht nur ungenügend nachkam; es geht übrigens um Rundfunk, nämlich um den zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks.

Rn 26
Zitat
Das vorlegende Gericht ist einer solchen Erörterung ausgewichen und hat seine Pflicht zur erschöpfenden Begründung seiner Vorlage dadurch nicht erfüllt.

Auch das Bundesverwaltungsgericht muß wie jedes andere Gericht eine Prüfung auf verfassungsgemäße Übereinstimmung vornehmen; da ist also mglw. keine Kompetenzüberschreitung vorhanden.

Etwas anderes wäre es, hätte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, die Angelegenheit wäre verfassungswidrig und keine Vorlage an das BVerfG vorgenommen; dann wäre eine Kompetenzüberschreitung gegeben, denn die Verfassungswidrigkeit darf nur das BVerfG feststellen.

Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Jedes Gericht darf also feststellen, daß ein Sachverhalt mit der Verfassung überreinstimmt; nur das Gegenteil davon dürfen sie nicht verlauten, ohne gleichzeitig eine Vorlage ans BVerfG durchzuführen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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"pinguin" hat natürlich Recht,
aber nur unter der Bedingung, dass diese Urteile wirklich von den Richtern getextet wurden. Wurden sie nicht, wie sich belegen lässt...

Und als Textvorlage mal ein paar Beispiele aus der jetzigen Korrespondenz mit den Intendanten.

Natürlich wird juristisch argumentiert, aber das, was denen wirklich weh tut, ist die Argumentation mit der "Sozialkeule" gegen die Heuchelei der "Edel-Menschen" = Intendanten. Hier mal ein paar Textvorlagen zur Widerverwendung durch andere, soweit sie meinen, in eigenverwantwortlichem Entscheid das gleiche sagen zu wollen:


H. Multimillionäre-Ethik? ... Plutokratie?

Die Obersten des Staatsfernsehen ARD, ZDF,... sind werdende Multi-Millionäre mit Einkommen mindestens etwa wie die Bundeskanzlerin.
Dies ist unter anderem möglich, indem auch den 4 Millionen Niedrigverdienern im Land die letzten paar am Monatsende frei verfügbaren Euros zu vielleicht einem Drittel für das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... unzulässig weg gepfändet werden.
Was motiviert den Unterzeichner für diesen Streit? ... Denn darunter sind rund 1 Million finanzknappe alleinerziehende Mütter: Da geht das Wohl der Multi-Millionäre zu Lasten des Kindeswohls. Hier ist eine rote absolute Linie der Rechtsstaatlichkeit überschritten. Erwarten die hierfür letztlich verantwortlichen politischen Parteien vom Autor dieser Zeilen Verständnis? Oder auch: Parteien, die versessen darauf sind, ihre Wähler an die AfD abzutreten: Nur weiter so.
   
     
F5. Liegt "Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention" vor / Artikel 14 "Soziale Diskriminierung? (Ähnlich: Staatliche Sozialpflicht gemäß GG.)

Durch das Gesetz nicht, sofern der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts beachtet wird. - Da die öffentliche Gewalt dies systematisch zwangs-unterbunden hat, liegt Verstoß insoweit vor - immerhin gegenüber rund 10 % der deutschen Bevölkerung, wenn auch kleinbetraglich, für diese aber oft (meistens?) empfunden als zutiefst verletzend, wie im Internet leicht und überzeugend feststellbar. - Vermerkt sei auch, dass die im statistischen Mittel kleineren Niedrigverdiener-Haushalte im Mittel wohl doppelt so viel pro Kopf zahlen müssen wie Mittelstand und Reiche... strikt unzulässige "staatlich erzeugte" Umverteilung "von unten nach oben".


F6. Liegt Verstoß vor gegen EMRK Art. 7 "Bestrafung ohne Strafgesetz"?

Wiederum wie zuvor: Verstoß ja, aber nur durch die rechtswidrige Verwaltungs-Praxis gegenüber rund 10 Prozent der Haushalte - allerdings mit unabwendbarem Zwang durch die öffentliche Gewalt.
Praxis ist: Befreit wird ein Niedrigverdiener von der Rundfunkabgabe nur, wer einen Antrag auf "das Geld anderer Leute" zu stellen bereit ist. Die Verweigerung von finanzknappen Mitbürgern, "von anderer Leute Geld leben zu wollen", ist der einzige (der einzige!) Grund für rund 200 Euro "Jahresgeldstrafe", sozusagen eine "wiederkehrende Beuge-Geldstrafe" für die "Unbotmäßigkeit, ein Leben auf Kosten anderer zu verweigern". Ein entsprechendes Strafgesetz (es müsste Bundesrecht sein) besteht sicherlich nicht.
Also Hauptverstoß gegen Artikel 7 EMRK (Strafe ohne Strafgesetz). Ein Hauptverstoß legitimiert Einbezug von Zusatzverstößen - hier Verstoß gegen Artikel 14 ("Soziale Diskriminierung").




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Aus den aktuellen nicht-öffentlichen Streiten über Rückzahlung von diversen  Milliarden Euro an die Bürger sind gelegentliche Auszüge vorgesehen, soweit generell verwendbar. Erfolgt in diesem Thread, weil einigermaßen passend. - Hier ein kleiner Briefauszug:
Zitat

D. Macht die Internet-Revolution die frühere Medien-Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenstandslos? (veränderte Rahmenbedingungen)

D1.   Es betrifft auch die eigenen Verweigerung der Rundfunkabgabe.

Bei der Widerspruchsbearbeitung zum kleinen Eigeninteresse wurden die rechtsstaatlichen Probleme offenkundig, die zu den Maßnahmen gemäß Abschnitt A. führten. - (... ... ... )

D2.   Wohl ~ 20...30 % der Bürger schauen nur noch Internet statt Fernsehen.

Sieht man das Internet als die größte Revolution der Wissensvermittlung der Zivilisationsgeschichte an, so ist die Frage zwingend, ob die frühere Medien-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dieser Veränderung der Rahmenbedingungen vereinbar bleibt. Dies dürfte in den anhängigen Verfassungsbeschwerden oft aus Juristensicht vorgetragen werden. Ausnahmsweise füge ich in diesem Schreiben eine Meinung zum Verfahrensgegenstand bei, weil Ökonomensicht es besonders kurz fasst:

D3. Der Konsum von Qualitäts-Medien ("Bildungsauftrag") über Bewegtbilder ist nicht mehr "angebots-induziert" (Ende des Fernsehen-Monopols / -Oligopols). - Dieser Konsum ist durch die "Unendlichkeit" der Angebotsmenge dank Internet nun "nachfrage-induziert": Der Bürger konsumiert, was zu ihm passt, ist also nicht mehr "extern beeinflussbar" in Richtung auf "Bildung".
Ist die frühere Legitimations-Logik des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... entfallen?

Demnächst vielleicht weitere Häppchen zum Prüfen für andere, ob sie es ähnlich verwerten wollen.


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(Dies Thema wird nun weiterhin benutzt für Informationen über die gegenwärtige Auseinandersetzung. Denn letztlich werden zu bestimmten Fragen schließlich doch Landesverfassungsbeschwerden wohl eine optimale Wahl sein, beispielsweise gegen den letzten Änderungs-Staatsvertrag. Letztlich ist es ein einziges Streitkonzept und dass sollte wohl besser nicht über mehrere Threads verteilt / zerissen werden?)

Seit 1. März 2017 Auseinandersetzung gegen alle ARD-Intendanten: Rund 4 Milliarden Euro an rund 4 Millionen Niedrigverdiener zurückzuzahlen.
Das ist die Hälfte von 1 Jahreseinnahme des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... Das Wie ist Teil des Problems.
Damit ein Dialog möglich bleibt, sollen solche Auseinandersetzungen nie offengelegt werden. Es sei nur summarisch den Mitstreitern berichtet, da wir ja gemeinsam die Waffen zusammengetragen haben:
Intendanten versuchten zunächst in einer vermutlich untereinander abgestimmten Form den peinlichen Vorgang zu einer nicht zuständigen Stelle "zu entsorgen". Nach über einem halben Jahrhundert, wo es immer gelang, alles ziemlich nach Belieben zu steuern, war ihnen klar zu machen, dass diese Party nun vorbei ist.
Es wäre übersetzt, polemisch zu sagen: "Aus den Jägern wurden die Gejagten." Aber der Genuss sei uns allen gegönnt, dass die Goliaths in Besorgnis gebracht werden konnten durch das, was wir Davids ermittelt hatten (siehe die Threads über Manipulation der richterlichen Rechtsquellen u.a.m.),
Fristverlängerung bis 15. April 2017 wurde eingeräumt im Hinblick auf die Unterbrechung durch den unzulässigen Abwimmelversuch. Das passt zeitlich dann zusammen mit der Demo in Berlin.

Nur das Schlusswort sei wiedergegeben, weil jeder es ja in Schriftsätzen ähnlich verwenden kann:
(Wobei alle Briefe von uns allen immer namentlich an die Intendanten adressiert werden sollten. Aber das ist hoffnungslos - praktisch niemand denkt daran, dass in der Verwaltungsvereinbarung steht, dass solche Vorgänge erst einmal still gelegt werden in ziemlich vielen oder den meisten Fällen.)
Hier das Schlusswort der Nachfass-Aufforderungen etwa 25. März 2017: - Kolorierung wie im Original:
Zitat
6. Die Schande des Geschehenen aus der Sichtweite entfernen?
Jahrelang haben die ARD- und ZDF-Intendanten bundesweit ihren Weg zum Multi-Millionär "gepflastert auch mit den letzten frei verfügbaren Euros am Monatsende" der 4 Millionen Ärmsten im Land, darunter 1 Million finanzknappe alleinerziehende Mütter, insoweit zu Lasten sogar des Kindeswohls. Alles meines Erachtens illegal - so mein fast identisches Schreiben vom 1. März 2017 an alle ARD-Intendanten.
Alle wussten oder mussten wissen, dass bei 4 % der Ärmsten nicht zuletzt zugunsten dieser Multimillionen die letzten Euros weg gepfändet wurden: Siehe die Vollstreckungen-Statistik im Geschäftsbericht des Kölner Beitragsservice.
Alle Entscheider wussten es. Alle fanden es fein, sich hiervon ihre Luxusgehälter zu finanzieren, ihre Luxusautos, ihre Villen.


Keinen Intendanten will und werde ich freisprechen von dieser meines Erachtens gebotenen jetzigen Scham über dieser Schande. Das einzige, was ich vorschlage, ist meine Mitwirkung bei der Koordination im Sinn des Begriffs der "tätigen Reue": Das Wie der Rückzahlung an alle Betroffenen.
"Das Geld behalten" ist nicht verhandelbar. Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar.
   


An ein maßgebliches Gericht ging eine informative Mitteilung bezüglich der Rückzahlungs-Vorgänge.
Aus dem Thread im Forum mit einem Gerichtsprotokoll in Freiburg ist zu ersehen:
Beim nun einmal maßgeblichen SWR plant man für den Verlustfall bei Verfassungsgerichten anscheinend bereits, dass hoffentlich "Schwamm drüber" entschieden wird über alles Falschinkasso: Keine Rückzahlung.

Großer Dank an den Protokollanten für diese 15 Zeilen von Schlüsselbedeutung! Mitten im seitenlangen Gerichtstag-Protokoll plötzlich diese Info-Perle mit rechtlicher Hebelwirkung.

Diese Protokollzeilen wurden wörtlich übermittelt an ein maßgebliches Gericht mit Gründen, wieso ein gnädiger Erlass der Rückzahlpflicht für Vorgänge mit arglistig erfolgter Verletzung von geltendem Recht problematisch erscheine. Es geht hier ja nicht um die Folgewirkung von falschem Gesetz, sondern um ganz etwas anderes:
Nach hier einstweilen bestehender bisheriger Analyse-Meinung erfolgte eine arglistig vorsätzliche Verletzung der bestehenden Rechtslage durch die "asymmetrische" Streitübermacht der ARD/ZDF/...-Juristen:
"Allen Widerstand gegen Unrecht dank Machtmonopol niederwalzen".

Derartiges, wenn das Gericht es in diesem Sinn als zutreffend  feststelle, dürfe es durch "Schwamm drüber" belohnt werden?

(Und wie wird es weitergehen? Je nach Ergebnis dann nach Plan B oder C oder D,usw.usw.. Für derartiges gibt es nie Sofortergebnisse.)
Dies wurde auch wieder mitgeteilt mit der Absicht der Empfehlung, es bei geeigneten Gelegenheiten ähnlich zu verwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 18:37 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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m

mb1

  • Beiträge: 285
Zur Aufschlüsselung der Einnahmen aus Gewerbebetrieben und gewerblichen KFZ
siehe Beitrag von pjotre weiter oben in diesem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21683.msg141518.html#msg141518
könnte ein Blick in nachfolgendes Gutachten des DIW inklusive dortiger Quellenangaben und Berechnungen zumindest hilfreich sein:

http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf

Betriebe ab Seite 8 und KFZ ab Seite 13


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 18:40 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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Landesverfassungsbeschwerden sind nötig noch im August 2017
gegen den letzten Änderungsvertrag. Es zeichnet sich nicht ab, dass das irgendwo in Arbeit ist. Nach etwas Erörterung gab es keine Lösung. Also starte ich jetzt einen Anlauf. Bitte von Moderatorenseite mich zurückpfeifen, wenn das nicht stimmig ist zum Forums-Konzept.

Die Beschwerde wird kurz sein, damit jeder sie nachvollziehen kann und also bedenkenfrei selber einreichen kann.
Das sehen nicht alle so. So wird das hier also gesehen. 
Geht an das jeweilige Landesverfassungsgericht. In Bundesländern, wo keines ist, sendet der Bürger es an das Bundesverfassungsgericht.

Die eigentliche Argumentation erfolgt deshalb in einem Gutachten. Arbeitsbezeichnung: RR-Gutachten.
Dann kann jeder dieses seiner Verfassungsbeschwerde beifügen und auf geeignete Kapital verweisen. Der Unterschied ist fundamental: Seine Unterschrift unter seinen kurzen Haupttext macht ihn nicht verantwortlich für die 30++ Seiten von komplexen Erörterungen. 

Und nun lege ich sofort los mit dem Haupttext / Version Embryo 2017-12-27-
Alle Stellen mit _?? _?? bedürfen der Erweiterung: Wenn nur 1x Fragezeichen, also _?? ,dann fehlt nur ein Detail, z.B. Aktenzeichen. 
Zitat
An den Verfassungsgerichtshof
des Landes _??
_??straße _??
_?? XXXstadt

Hiermit reiche ich Verfassungsbeschwerde ein gegen den
_?? Änderungsvertrag vom _?? bezüglich des _??staatsvertrages _??

Anträge:
-------------------

Antrag A1. Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt B..
Kurzbegründung vorab:
(1) Das Vorgesehene verstößt gegen übergeordnetes Bundesrecht und EU-Recht.
(2) Die Landesbeauftragten aller_?? Bundesländer haben widersprochen, betrachten das Vorgesehene also also als unzulässig.
(3) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


Antrag A2. Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen. 
----------------------------------------------------------------
Ausführliche Begründung: Siehe Abschnitt C..
Kurzbegründung vorab:
(1) Diese Aktivität durchbricht die Begrenzung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Grenzziehung erfolgte durch das Bundesverfassungsgericht.
(2) Diese Aktivität ist mit Wettbewerbsrecht unvereinbar (Bundesrecht und EU-Recht).
(3) Diese Tätigkeit ist überflüssig  wegen der quasi unendlichen Angebotsmenge von Inhalten im Internet. Es legitimiert laut Darstellung im RR-Gutachten die Erörterung von Anfangsverdacht der Veruntreuung von Abgabengeld und wäre demnach rechtswidrig, also unzulässig. Ein eigenes Urteilt zu diesen Rechtsfragen maße ich als Rechtslaie mir nicht an. Ich muss auf das juristische Wissen des Gerichts vertrauen, hierüber zu befinden.
(4) _?? _?? (weitere Gründe) _?? _??


 C. (ausführlich:) Der für 2018 vorgesehene neue Meldedatenabgleich ist unzulässig.
-----------------------------------------------------------------------

C1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
_?? _??

C2. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

 D. (ausführlich:) Die Ausweitung auf das Internet ist unzulässig
-----------------------------------------------------------------------
und ist sofort zur schnellstmöglichen Beendigung zu veranlassen.

D1. Grund.... _?? _??
--------------------------------
 _?? _??

D2. Grund.... _?? _??
-----------------------------------
 _?? _??

D3.  Für das Internet fehlt es an Legitimation für einen öffentlich-rechtlichen aus Zwangsabgaben finanzierten Inhalte-Dienstleister.
------------------------------------------------------------
Das Internet hat ein quasi "unendliches" Inhalte-Angebot. Was der einzelne anschaut, ist infolgedessen "nachfrage-induziert": Er schaut nur, was zu seiner Mediennutzungs-Intention passt.
Das Privileg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (also einst noch ohne Internet) basiert auf dem Prinzip "angebots-induziert":  Da es nur sehr begrenzt viele Inhalte-Angebote im Echtzeit-Fernsehen gibt, werden die Bürger zwangsweise das Angebot schauen, was verfügbar ist. Nur in diesem Fall kann der öffentlich-rechtliche Anbieter seinen Bildungsauftrag und Demokratie-Auftrag erfüllen.
Unter den Rahmenbedingungen des "unendlich vielfältigen" Internets entfällt völlig diese Legitimation, nämlich wegen Unmöglichkeit einer solchen auf Bildung ausrichtenden Benutzerführung.

Unterschrift: _??                   
_?? Siegried   _??Siegermann

Anlage:
---------------
RR-Gutachten Version _??

So, wer hilft mit beim Schließen der Lücken?
Vorschlag: Einfach hier im Thread die vorgeschlagenen ergänzenden Mosaiksteine einbringen. Bitte nicht Vollzitate des Entwurfstextes. Sobald dann ein paar Mosaiksteine hinzu gekommen sind, integriere ich das in einen neuen Gesamttext als nächste Arbeitsgrundlage. Insgesamt 4 Seiten A4, das ist gegenwärtige das angestrebte Maximalvolumen. Das Gutachten wird dann im nächsten Arbeitsgang entstehen.

EU-Recht
Das ist zu kompliziert für den Simplicius Simplicissimus, der diese Zeiten gerade eintippt. Da gibt es hier im Forum einen allwissenden Vogel aus südlichen Eisgefielden, der das besser kann.
Das ist in diesem Fall sogar hoch brisant. Denn Brandenburgs Verfassung hat es als unmittelbar geltendes Recht. In anderen Bundesländern ist das unterschiedlch verankert. Das ist also geeignet, einen Trennungskeil reinzumeißeln zur Herbeiführung von Unmöglichkeit von einheitlichen Staatsverträgen.

Datenschutz-Recht
Dafür hat dies Forum einen Meister mit Profätischen Gewalten. Mal sehen, wie das hier ins Spiel kommen kann.

RR-Gutachten  (etwa 30 Seiten A4 - existiert aber noch nicht)
Standardversion ist kostenfrei (.pdf).

Vorgesehen vielleicht alternativ und nur auf besonderen Wunsch: 
Druckversion: 2 unterzeichnete Ausfertigungen werden übersandt,  individualisiert durch geeignete Software
(Im Internet interaktiv durch Anklicken wählbare Textbausteine werden zu einem individuellen Gutachten verschmolzen und ausgedruckt.)
Niedrige Bearbeitungsgebühr, inklusive Versand 20 Euro.


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c
  • Beiträge: 1.025
"pinguin" hat natürlich Recht, aber nur unter der Bedingung, dass diese Urteile wirklich von den Richtern getextet wurden. Wurden sie nicht, wie sich belegen lässt...

wenn ich so etwas lese, erwarte ich natürlich, dass der Beleg bzw. Fundstelle/Quelle beigefügt ist. Ist es das nicht, bin ich verärgert, denn ich lege Wert auf seriöse Informationen - auch hier im Forum. Deshalb bitte ich, die Belegstellen zu benennen, damit das nachprüfbar wird. Handelt es sich bei der Aussage, um eine Vermutung, so bitte ich, das kenntlich zu machen. Danke.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 7.385
Denn Brandenburgs Verfassung hat es als unmittelbar geltendes Recht.
Stop; unmittelbar gültiges Verfassungsrecht im Land Brandenburg ist die Europäische Menschenrechtskonvention, (EMRK). Ist zwar auch quasi europäisches Recht, hat aber nichts mit EU-Recht zu tun; bitte nicht verwechseln.

Wenn zwar Charta der Grundrechte der EU und EMRK überwiegend übereinstimmen, auch in Bezug auf die Informations- und Meinungsfreiheit, sind es unterschiedliche Rechtsbereiche. Zufälligerweise gehört das Land Brandenburg aber allen Basisrechtsbereichen an, davon 2 mit unmittelbarem Verfassungsrang, nämlich EMRK und Grundgesetz, der dritte Bereich, die Charta, ist nur bei Umsetzung/Anwendung von EU-Recht unmittelbar gültig, von dem es aber in den Rundfunkverträgen genug hat; siehe:

Bundes- und EU-Gesetze innerhalb der Rundfunkstaatsverträge; eine Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23742.0.html
Zitat

1.1.) Europarecht
Zitat

    Artikel 49 bis 55 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; §1, Abs. 4, Ziffer 2, Satz 2;

    Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste; §1, Abs. 5, Ziffer 2;

    Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koodinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Kommission; §4, Abs. 3, Satz 1; §9b, Abs. 1, Satz 1;

    Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 9. September 1998; §4, Abs. 4, Satz 1; §7a, Abs. 4, Satz 1; §9, Abs. 1, Satz 1; §9, Abs. 2, Satz 1; §20, abs. 4, Ziffern 1 und 3;

    Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; §4, Abs. 4, Satz 2;

    Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum; §20a, Abs. 1, Ziffer 5;

    Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie); §53a;

    Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften; §61;

    Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. April 2007 in dem Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland; -> Programmkonzept Digitale Fernsehprogramme der ARD; kein §;


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@pinguin:

Die ausführliche Übersicht "EU-REcht ist berührt" ist dann gleich für das "RR-Gutachten" vorgemerkt.
("RR" als Namenskürzel für den Autor.)
Das Gutachten ist mit voraussichtlich 30++ Seiten zu lang für kooperative Entwicklung "Schritt für Schritt" hier im Forum. Wie damit sinnvoll umzugehen ist, wird sich später herausbilden.

Für den Kerntext der Bürger-Verfassungsbeschwerden bleibt schon einmal vorgemerkt:
- Eine aktualisierte Neufassung stelle ich immer erst ein, wenn ein paar Sachen sich hinzugesellt haben. -
Brandenburg: Also nur die  EMRK (Europäsiche Menschenrechtskonvention). (Dank für die Berichtigung durch @pinguin .)
Diese hat Hebelwirkung beim Härtefallantrag für Bürger mit niedrigem Geldeinkommen - siehe gleich anschließend.

Sie beinhaltet aber auch Rechte der Informationsfreiheit. Insoweit kenne ich mich bisher nicht aus. Da weiß sicherlich jemand anderer mehr?
Zu sichten wäre, ob diese Rechte autonom beschwerdefähig sind oder nur auxiliär zu einem autonom einklagbaren Anspruch.
Beispielsweise ist Diskrminierung nur auxiliär beschwerdefähig beim Gericht in Straßburg.  Unmittelbar beschwerdefähig nach deutschem Recht (Bund, Bundesländer), im Prinzip auch nach EU-Recht.

Der Sonderfall der MRK ist, dass auch Sachverhalte beschwerdefähig sind, die von der ausdrücklichen Gesetzgebung der anderen Rechtsetzungen nicht gleichwertig erfasst oder interpretiert werden. Beispielsweise ist soziale Diskriminierung, dass Kleinselbständige in Deutschland etwa doppelt so hohe Sozialbeiträge zu zahlen haben, verglichen mit Arbeitnehmern. Als "Kind des Kalten Kriegs" interpretiert die MRK auch Unternehmer- und Reichen-Benachteiligung als "soziale" Diskriminierung.

Es fehlt bisher im Textentwurf der Beleg des eigenen Betroffenseins.
Wir sind hier im Sonderrecht der Normenkontroll-Beschwerde "innerhalb von 12 Monaten", nämlich dann ohne Pflicht der vorherigen Erschöpfung des Rechtsweges. Genau daraus ergibt sich der Zwang, dies bis Ende August zu schaffen.
Allerdings muss das eigene "Betroffensein" bezüglich des Beschwerdeanliegens belegt werden. Das fehlt noch im Mustertext.
Das muss also besser ausdrücklich gesagt werden:
- Datenschutz gegen unzulässigen Total-Datenabgleich legitimiert alle Bürger.
- funk.net legitimiert alle Bürger. Diese haben auf ihr Recht zu pochen, Minderwertiges nicht zwangs-subventionieren zu müssen und die Rechtslage (BVerfG) einzufordern. Sie können darauf verweisen, dass funk.net jedenfalls deutlich unterhalb des Bildungswertes liegt gegenüber kostenloser Nutzung von:
faz.net, welt.de, telepolis / heise.de , spiegelonline, ZEIT, SZ und all die vielen anderen von "gemäßigt rechts" über "Mitte" bis "gemäßigt links", von "liberal/libertär" bis "Staatswirtschaft"; denn auch die politischen Flügelbereiche rechnen zur Demokratie-Aufgabe, soweit grundgesetz-konform

Nun eine Besonderheit: Auch das Recht auf Härtefallantrag für Geringverdiener soll der Beschwerde hinzugefügt werden. Wie geht denn das?
Es ist dies nicht eigentlicher Bestandteil des letzten Änderungsvertrages.
Sondern: Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits positiv entschieden: Ja, ist zu gewähren - 4 Millionen Bürger hätten demnach Rechtsanspruch auf Rückzahlung von je rund 1000 Euro (2013...2017).
Also erübrigt sich eine neue Beschwerde. Beschwerde geht dann vielmehr gegen die Verletzung von § 31 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz), nicht zu verwechseln mit dem Grundgesetz.

Dies besagt die Umsetzungspflicht durch Behörden und Gerichte. Gegen Verletzung gibt es keine Rechtsmittel. Der Rechtsweg bezüglich § 31  ist demnach ständig bereits erschöpft. Dem Mustertext wird also dieser ganz andere Beschwerdetyp hinzugefügt:
a) sowieso durch alle Bürger mit Niedrigeinkommen, weil selbst betroffen;
b) aber kann auch vorgetragen durch andere Bürger, "weil persönlich zutiefst verwurzelt dem Prinzip der Sozialpflicht verbunden" und sich zutiefst beschwert fühlend, dass eine "Behörde" wagt, mit diesem Massenunrecht die Prinzipien der Bürgergemeinschaft, der Gesellschaft, der Ethik, der Religionen zu verletzen.

b) ist juristisch nicht voll überzeugend... aber macht sich trotzdem noch vertretbar gut.

Und nun zur Menschenrechtskonvention bezogen auf Härtefallprüfung.
Was hat das miteinander zu tun?
Den Bürgern mit Niedrigeinkommen wird die Härtefallprüfung verweigert, weil sie sich weigern, Antrag auf das Geld anderer Leute zu stellen. Für diese jährliche Geldstrafe von 200 Euro für derartige "Unbotmäßigkeit" fehlt es am vorherigen "Straf"-Gesetz. Dessen Notwendigkeit  aber rechnet zu den Grundprinzipien der Menschenrechtskonvention und ist autonom einklagbar (insoweit nur durch selbst Betroffene).
Ohnehin geht Strafrecht nur über Bundesrecht. Die Landesgesetze der Rundfunkabgabe können also nicht als Legitimation wirken für die Verweigerung der Härtefallanträge.

Dies berechtigt dann sogleich zum auxiliären Beschwerdegrund gegen "soziale Diskriminierung": Niemand darf gezwungen werden, sich durch einen Sozialhilfe-"Leerantrag" als "staatlich akkreditierter Armer" mit einem "digitalen Armutsstern" ausstatten zu lassen. Wir würden dann die Grenze zur erst recht untersagten "Kastenbildung" überschreiten.
Außerdem verweigern die Sozialbehörden strikt das kostspielige Tätigwerden für "Leeranträge", dies belegt durch die gesetzgeberische Abschaffung dieses Konzepts etwa 2005.

Besonders interessant wird das für Brandenburg: Das Landesverfassungsgericht ist dann besonders unmittelbar verpflichtet, hierüber zu befinden, ohne dass dem Anliegen des Entscheids so ohne weiteres Verfahrensgesichtspunkte entgegengesetzt werden können.

Auch Nichtzuschauer haben Anspruch auf Härtefallprüfung.
Das ist weniger sauber juristisch argumentierbar, ist aber im Prinzip bereits so als bereits entschieden belegbar.
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht aber bereits ausdrücklichere Entscheide angekündigt.
Also kann es beantragt werden auch in der Landesverfassungsbeschwerde, aber verbunden mit der Information, dass insoweit bereits der Entscheid durch ein übergeordnetes Gericht gewährleistet erscheint.
Die Landesverfassungsbeschwerde könnte dann aber in eigener Sache des Beschwerdeführers Aussetzung der Verfahren bei den Verwaltungsgerichten und OVGn beantragen, ferner die Aussetzung von Vollstreckungen.
Bei diesen Stellen könnte unter Verweis auf die eingereichte Beschwerde das gleiche unmittelbar beantragt werden.

Die vorstehenden Punkte sind teils Vormerkungen für die nächste Version der Musterbeschwerde (vielleicht 3 Seiten und unterzeichnet)
und teils Vormerkungen für das umfangreiche "RR-Gutachten", dass der Unterzeichner als Anlage beifügt, ohne die Inhalte als eigenen Text vertreten zu müssen. 

Ein Erst-Fomulierer darf in seinen Texten Fehler machen. Also bitte tüchtig berichtigen, wenn im Vorstehenden Fehler erkennbar sind.


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Über das Nachrichtensystem kam folgender Zusatz bezüglich HARTZ IV:

"Leeranträge" auf Sozialbescheide  sind nicht ohne Weiteres möglich; denn - bezogen auf Wohngeld / Hartz IV:

Wäre als Substantiierung der Aussage »Niemand darf gezwungen werden...« nebst der Feststellung der Abschaffung der »Leeranträge« - und damit des Wegfalls jedweder Rechtsgrundlage -
was meiner Erinnerung nach auch in VK 27 35.13 vom VG Berlin so stehen müsste - 
für die seitens des »Beitragsservice«, der Anstalten bis hin zu den Verwaltungsgerichten/OVG von Bedürftigen verlangte Antragstellung auf HartzIV-Bezug -
evtl. das Nachstehende brauchbar, was speziell Wohngeldbezieher am Existenzminimum betrifft?

Als Konsequenz dessen, dass »Leeranträge« abgeschafft sind, passiert nämlich denen, die gem. § 12a SGBII sich gesetzlich verfügt mit dem Bezug von HartzIV übergeordneten Wohngeld in entsprechender Höhe begnügen müssen, wenn damit ihre Bedürftigkeit behoben werden kann, dass sie mit dem Augenblick der Antragstellung auf HartzIV (einzig, um dem Willen des ÖRR Genüge zu tun) mit sofortiger Wirkung ihren Wohngeldanspruch verlieren.
Das wäre ja zusätzlich zum diskriminatorischen Aspekt überdies ein handfestes materielles Problem, nämlich bereits seine nächste Miete nicht mehr bezahlen zu können?

Abgesehen von der beschriebenen Kalamität, seinen Wohngeldanspruch zu verlieren, wenn man trotz Wohngeldbezuges HartzIV beantragt, wäre ja evtl. noch folgendes zu erwähnen... :
Dass nämlich zu vollständigen, also amtlich bearbeitbaren HartzIV-Antragsunterlagen in jedem Fall ein Ablehnungsbescheid eines vorher gestellten Wohngeldantrags gehöre - so eine zuständige ARGE-Mitarbeiterin...

Die Nichtberücksichtigung von Wohngeldbescheiden beim Beitragsservice ist nicht mehr legitimierbar.
Laut kurzer Notiz FAZ - wohl gestern - gilt inzwischen - wohl seit 2016 - ein intensivstes Kontrollabgleich-Recht der Wohngeldbehörden. Die Wohngeldbescheide schließen jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus:
- verheimlichte Einkunftsquellen;
- verheimlichtes Vermögen;
- und anderes mehr.
Im Gegensatz zu anderen Hilfebereichen kennen die Wohngeldstellen kaum Gnade:
Bei Falschangaben wird nicht zur zurückgefordert, sondern es geht heftig zu mit Bußgeld, Strafverfahren und anderem mehr. Pro Jahr zur Zeit gegen knapp 10 % der Wohngeldbezieher solche Verfahren.

Bezüglich Meldedatenabgleich ist viel unter
[Übersicht] Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
und Meldedatenabgleich 2018:
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html


Diese Texte zu den 3 Themen dieses Beitrags sind dann Textvorbereitung schon für das "RR-Gutachten".


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@cecil
Zitat
Zitat
Zitat von: pjotre am 18. März 2017, 08:51
    "pinguin" hat natürlich Recht, aber nur unter der Bedingung, dass diese Urteile wirklich von den Richtern getextet wurden. Wurden sie nicht, wie sich belegen lässt...

wenn ich so etwas lese, erwarte ich natürlich, dass der Beleg bzw. Fundstelle/Quelle beigefügt ist. Ist es das nicht, bin ich verärgert, denn ich lege Wert auf seriöse Informationen - auch hier im Forum. Deshalb bitte ich, die Belegstellen zu benennen, damit das nachprüfbar wird. Handelt es sich bei der Aussage, um eine Vermutung, so bitte ich, das kenntlich zu machen. Danke.

@cecil hat recht.

Wenn man liest: "Wurden sie nicht, wie sich belegen lässt..."
Dann erwartet man mehr. Mehr geht aber leider nicht in einem öffentlichen Forum. Also hätte das so nicht formuliert werden sollen.
In Gerichtsverfahren wird das durchaus ausgetragen, aber dann eben nicht-öffentlich.

Also das ist @cecil nun als nicht wünschenswerte Formulierung bestätigt.
Im übrigen geht es jetzt um die aktuelle Aufgabe, also die bis August nötigen Verfassungsbeschwerden. Meinerseits wird sich dies hier intensiv wohl erst ab Dienstag nächster Woche fortsetzen, weil bis Montag für einen Mitbürger und Mitstreiter etwas Umfangreiches bearbeitet wird.  Das Wichtigste wäre nun wohl, eine erweiterte verbesserte Version der Arbeitsfassung der Beschwerde zu erstellen, damit wieder erkennbar wird, wie sich das darstellen soll.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Da wäre ergänzend die Frage zu erheben...

...
Die Nichtberücksichtigung von Wohngeldbescheiden beim Beitragsservice ist nicht mehr legitimierbar.
Laut kurzer Notiz FAZ - wohl gestern - gilt inzwischen - wohl seit 2016 - ein intensivstes Kontrollabgleich-Recht der Wohngeldbehörden. Die Wohngeldbescheide schließen jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus:
- verheimlichte Einkunftsquellen;
- verheimlichtes Vermögen;
- und anderes mehr.
Im Gegensatz zu anderen Hilfebereichen kennen die Wohngeldstellen kaum Gnade: Bei Falschangaben wird nicht zur zurückgefordert, sondern es geht heftig zu mit Bußgeld, Strafverfahren und anderem mehr. Pro Jahr zur Zeit gegen knapp 10 % der Wohngeldbezieher solche Verfahren.
...

...wo die FAZ *das* her hat, dass  im Rahmen der Antragsverfahren zum Bezug von Wohngeld angeblich *erst seit 2016* eine entsprechende Vermögensprüfung stattfindet? Sollten die Ämter für Wohnungswesen in ihrer Eigenschaft als erstrangige Sozialbehörde etwa nicht *zeitgleich mit u. a. der Gesamtheit deutscher Sozialbehörden, also auch der ARGEn* auch das Recht zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben? Ein fiktiver Besucher meint sich zu erinnern, dass dies auch im Jahre 2014 bereits der Fall und in den einschlägigen Unterlagen vermerkt war. Im WoGG in der Fassung von 2008 ist ferner bereits unter § 21, 3 als einer der Gründe für das Nichtbestehen eines Wohngeldanspruchs der Besitz erheblichen Vermögens formuliert, zzgl. dessen, dass gemäss BMVBS-36-20090429-KF01-A002.pdf (Durchführungsverordnung Antragsverfahren Wohngeld von 2009, S. 60 ff. ) dortselbst als anzugebende, anrechenbare Gegenstände aufgezählt sind:

(4) Zum Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG gehören:
1. Geld und Geldeswerte, z. B. Bargeld (gesetzliche Zahlungsmittel) und Schecks,
2. bewegliche Sachen, z. B. Schmuckstücke, Gemälde und Möbel,
3. unbewegliche Sachen, z. B. bebaute und unbebaute Grundstücke,
4. auf Geld gerichtete Forderungen, z. B. Ansprüche auf Darlehensrückzahlung,
5. sonstige Rechte, z. B. Rechte aus Wechseln, Aktien und anderen Gesellschaftsanteilen,
Rechte aus Wohnungseigentum, Rechte aus Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbar-
keiten, Altenteil, auch Urheberrechte, soweit es sich bei der Nutzung um ein in Geld
schätzbares Gut handelt.

Dass diesbzgl. eine konkrete amtliche Überprüfung erst seit 2016 möglich sein soll und erfolgt, erscheint schwer vorstellbar.

Ferner wäre indes auch noch dies anzufügen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html
1 BvR 3269/08
1 BvR 665/10

Dem zufolge hatte das BVerfG schon im Jahre 2011 die Befreiungsverweigerung ggü. Wohngeldempfängern bei einem dem HartzIV-Satz vergleichbaren materiellen Lebensniveau als gg. Art. 3, 1 GG verstoßend und damit als verfassungswidrig eingestuft. Demnach wäre besagte Nichtberücksichtigung von Wohngeldbescheiden seitens des sogenannten »Beitragsservice« bzw. der Anstalten für die Sendungsbewussten noch *nie* (insbesondere auch seit dem 1.1.2013) weder legitimierbar noch legal gewesen. Ganz  abgesehen davon, dass alle Verwaltungsgerichte / Oberverwaltungsgerichte, die dies in ihren Urteilen gedeckt haben bzw. decken, sich verfassungswidrig verhalten und damit in eklatantester Weise ihre Pflichten verletzt haben und verletzen.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Wohngeld: Mehr Köpfe wissen gemeinsam mehr.
Danke für die Berichtigung!
Die FAZ hatte in der Tat in einer kleinen Notiz nur berichtet, dass jetzt intensiver quergeprüft wird. Der erhebliche Anstieg der Kontrollen und der aufgedeckten Fälle beruht wohl auf der deutlich verbesserten Automatisierung des Abgleichs mit anderen Daten.

Wir sehen es mit weinendem und lachenden Auge.
Dass andere zu Unrecht Wohngeld erhalten von unseren Steuern, das werden wir vielleicht ungern wollen.
Dass der Staat uns in gläserne Bürger längst verwandelt hat, erkennen wir schmerzlich.

Bleibt für das Ziel, also die Landesverfassungsbeschwerden:
Formulierung etwa wie folgt für das lange Gutachten, in der eigentlichen kurzen Beschwerde nur ganz kurzer hinweis hierauf:
(noch zu verfeinern)

Die fortschreitende Automatisierung des Datenabgleichs für Wohngeldbezieher führte dazu, dass Wohngeldbescheide inzwischen zu den zuverlässigsten Analysen der Einkommensverhältnisse zählen. Die Verweigerung von deren Berücksichtigung ist deshalb nicht mehr legitimierbar.
In § 4 Abs. 6 ...Staatsvertrag... wird nicht festgelegt, wie der Nachweis zu erbringen sei.
Der Anregung des Bundesverfassungsgerichts aus BvR 1 xxx/2010 von Ende 2011 war, eine Formalisierung des Verfahrens zu erwägen. Diese ist nie erfolgt.
Also muss dem Antragsteller freistehen, wie er sein Niedrigeinkommen belegt. Ein Nichts kann man nach den Denkgesetzen nicht als existierend beweisen. Also muss ein "vernünftiges Glaubhaftmachen" von nicht vorhandenen weiteren Einkunftsquellen genügen.
Die Zurückweisung des Wohngeldbescheides für diesen Zweck kann nicht gebilligt werden. Dies gilt erst recht, da diese Bescheide seit 2016 einem weitgehend automatisierten Abgleich mit einkommens-korrelierten Daten unterliegen.

Als Beleg für die Intensität der Prüfung sei für Berlin eine Information anekdotisch hinzugefügt: Zeitweise musste für den Erhalt von Wohngeld sogar der mittlere Jahresgeldbetrag für (Unter-)Wäsche im Formular eingetragen werden. Nach einer von hier erfolgten Androhung einer Verfassungsbeschwerde für einen betroffenen Bürger (Verletzung der Menschenwürde u.a.m.) ist das dann wohl inzwischen aus dem Formular entfernt worden, wurde von einem Wohngeldbezieher auf Rückfrage im Juli 2017 berichtet.


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