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Autor Thema: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft  (Gelesen 24923 mal)

P
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Wenn dann deren Problem. Der Fernsehbeitragsstaatsvertrag gibt klar vor, wie die Fernsehkasper zu verfahren haben um diese Fehler zu vermeiden. Eine Direktanmeldung gehört nicht dazu.
 
Dazu meinte ein Richter am VG des fiktiven Sachsen --> das "Gesetz" räumt diese Möglichkeit (Auskünfte im Verwaltungszwangsverfahren) ein, das würde aber nicht bedeuten, dass es so gemacht werden müsse, sondern dass es (diese Möglichkeit) so grundsätzlich rechtlich erlaubt sei. Somit erklärte er sinnbildlich, alles was im Gesetz nicht verboten sei, sei auch nicht ausgeschlossen ;-). --> Das bedeutete für eine PersonX Gesetze sind noch völlig anders zu lesen. Denn bis dahin ging eine PersonX auch davon aus, dass im Gesetz Sachen stehen sollten, welche anzuwenden sind --> Das war bisdahin also eindeutig ein Denkfehler, wenn ein Richter erklärt, dass dem so nicht sei. ;-) Ob das andere nun unzulässig ist oder nicht geht ja aus dem Gesetz nicht hervor. --> Aber der Bürger muss wenn er Gesetze liest ja verstehen wie die Verwaltung verfahren wird. --> Erwartungshaltung und Realität laufen dabei ja völlig auseinander, wenn der Richter Recht behalten sollte. Dazu kommt noch die Vermutung der PersonX das es nicht ganz so sei wie der Richter es vielleicht darstellte --> aber der Richter brachte dazu noch ein Beispiel --> da ging es um die genaue Formulierung von etwas --> war wohl vorgegeben --> das Gericht dachte sich seine Formulierung aber selbst aus und übertrug diese auch auf andere Verfahren "Copy und Paste" --> das führte später dazu, dass diese "Verfahren" wegen eben dieser "eigenen" Formulierung für ungültig erklärt wurden, weil diese den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprachen. --> Bedeutet, wenn etwas ausdrücklich geregelt ist, dann muss es auch so sein, wenn das Gesetz Lücken habe dann kann es so sein muss es aber nicht -> aber genau das führt zur Willkür und diese ist verboten.

--> Der Richter lamentierte wegen der Zwangsanmeldung so rum, weil ja die Frager der Meinung waren das diese nicht zulässig sei --> usw., das führte zu der Aussage der rechtlichen Möglichkeit (die LRAs hätten das Recht, bedeutete laut dem Richter jedoch nicht, dass sie es so machen müssten, wo es doch anders "Direktanmeldung und einfach in den blauen Dunst ein Bescheid" viel "einfacher" geht). - Kopfschütteln - "Frei nach dem Motto, wenn der Bescheid nicht moniert wird, dann wird es schon richtig sein."

Diese Art und Weise, wie einige Richter denken muss also bei Klagen mit bedacht werden. --> Denn Richter sind an das Gesetz gebunden und die Erschaffung von Regeln "Recht" neben dem Gesetz dürfte nicht zulässig sein, das ist ausdrücklich der Legislative vorbehalten ;-).

 


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@GEZeigt! Erstmal nachträglich herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung an das fiktive Paar!

Und nöö kein Problem.

Das fiktive Paar hatte vor der Eheschließung schon ein Auskunftsverweigerungsrecht:

Siehe hierzu:

Thema:
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB

B.8.7.8.   Zeugnis- / Auskunftsverweigerungsrecht

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg137300.html#msg137300

@Markus KA, jaaaaa! Jetzt wird

heimGEZahlt!


Vielleicht sollten wir die tägliche Verleihung der GOLDENEN BANANE einführen!

Und der heutige Gewinner der fiktiven GOLDENEN BANANE ist der fiktive:

Bayerische Rundfunk!

Herzlichen Glückwunsch!

 ;D


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@Profät Di Abolo -> da ist ein Fehler ;-), richtig wäre es wohl so

@GEZeigt! Erstmal nachträglich herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung an das fiktive Paar!


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Ohhh! Danke geändert. Sorry.

Und der fiktive goldene Hinkelstein geht heute an @ PersonX!



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 Dazu meinte ein Richter am VG des fiktiven Sachsen --> das "Gesetz" räumt diese Möglichkeit (Auskünfte im Verwaltungszwangsverfahren) ein, das würde aber nicht bedeuten, dass es so gemacht werden müsse, sondern dass es (diese Möglichkeit) so grundsätzlich rechtlich erlaubt sei.

Ich übertrage mal die Aussage dieses "Richters":

"Das Gesetz räumt die Möglichkeit einer Rundfunkbeitragszahlung ein, das bedeutet aber nicht dass man zahlen muss sondern nur dass es grundsätzlich erlaubt ist zu zahlen."

Der Richter braucht sich nicht beschweren, wenn ihm die Autowerkstatt Teile auswechselt die nicht kaputt sind, er ist nicht besser.


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Hallo,

heute gingen theoretisch folgende Schreiben mit identischem Inhalt an fiktives Ehepaar Herrn X und Frau Y ein.

Es wird erneut nicht auf die wiederholt vorgebrachten Stichworte "Gesamtschuld" und "Streitgenossenschaft" eingegangen.

Was kann nun theoretisch getan werden? Antrag auf Zusammenlegung stellen?

Zwei getrennte Verfahren wollte fiktives Ehepaar XY aus Kostengründen und aufgrund der gemeinsamen Wohnung eigentlich nicht führen.

Danke!



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Der Richter weiß genau, dass die Fernsehkasper eine zusammengelegte Klage nicht gewinnen können, weil die Wohnung nur einmal zahlen muss. So werden die Kasper eine Klage gewinnen, die andere werden sie verlieren, die Kosten soll aber der Kläger tragen, weil er nicht gesagt hat dass er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt. Perfider Plan. Geld zusammenkratzen und Anwalt nehmen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn man aus Kostengründe eine zweite Klage nicht einreichen möchte ist das verständlich und die Beauftragung eines Anwalts würde sich aus dem genannten Grund auch auschließen. Dann sind aber leider die Rechtsmittel ausgeschöpft und es bleibt nur noch die Möglichkeit einer intensiven Brieffreundschaft mit dem Gefängnis-Rundfunk, in der Hoffnung, dass dieser nicht in den nächsten Wochen den Gerichtsvollzieher schickt. (Wenn ich falsch liegen sollte möge man mich korrigieren)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Danke für die ersten Rückmeldungen innerhalb so kurzer Zeit.

So gerne und sportlich die Widerstandsbewegung theoretisch unterstützt wird, so stellt sich langsam auch eine gewisse Kosten-Nutzen-Frage hypothetischer Natur.

Ein 2x Multiplikator i.S.v. Gerichtskosten und Schriftverkehr war eigentlich nicht geplant.

Welcher der folgenden gedanklichen Optionen hätte die größte Shareholder Value?

1. Alle Klagen zurückziehen, alles bezahlen und zurück in die Matrix.
2. Klage Ehemann laufen lassen, Klage Ehefrau zurückziehen und mit dem Verein eine Brieffreundschaft pflegen.
3. Anwalt nehmen.
4. Mit Hilfe der Résistance mit 2 Klagen zu einer Wohnung weiter kämpfen.

Alles genannte ein fiktives Szenario versteht sich.

Grüße



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Moment...wenn beide Klagen schon eingereicht sind, stellt sich keine Frage, laufen lassen >:D
Herr X und Frau Y sind hier beim GEZ-BOYKOTT 8)


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Naja, das Gericht hat theoretisch eine 2. Klage daraus gemacht nimmt fiktiver Ehemann X aufgrund des vergebenen AZ und dem Zahlschein über 105€ an.

Eine eigene Klage formuliert und eingereicht hat Ehefrau Y theoretisch zu keinem Zeitpunkt.


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Guten TagX!

Wir werfen den fiktiven gallischen Würfel und es ist ...

die 4

und zur Sicherheit nochmal und

die 4

na gut, aller Guten Dinge sind drei und

die 4

4. Mit Hilfe der Résistance mit 2 Klagen zu einer Wohnung weiter kämpfen.

Herzlichen Glückwunsch! Und die fiktiven Gewinner des heutigen fiktiven goldenen Hinkelsteins sind:

Frau Y und Herr X.

Rein fiktiv natürlich.

meißel, meißel, hämmer, hämmer ...

Zitat
Das Verwaltungsgericht wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Wohnung streitgegenständlich ist. Insofern greift das Argument, dass zwei Verwaltungsakte zu zwei Personen vorliegen nicht durch. Es liegen tatsächlich zwei Verwaltungsakte zu einer Wohnung vor. Hiervon sind wir als Ehepaar unmittelbar betroffen (Art. 6 GG).
Einer der Verwaltungsakte ist wie bereits ausgeführt mehr als offensichtlich nichtig.

Der Intendant des Bayerischen Rundfunks wird hiermit aufgefordert schriftlich bekanntzugeben, woraus er seine rechtliche Befugnis ableitete, zwei nachweislich in einer Wohnung gemeinsam lebende Personen (eheähnliche Lebensgemeinschaft / Ehepaar), zur Zahlung von 2 Rundfunkbeiträgen zu einer Wohnung anzumelden.
Eine Vollmacht der Kläger (eheähnliche Lebensgemeinschaft / Ehepaar) kann die Intendanz des BR zweifelsfrei nicht vorweisen.

Das Verhalten der Intendanz des BR in Bezug auf die "Direktanmeldung" stellt sich daher als verbotenes "Insichgeschäft" gemäß § 181 BGB dar. Nicht die Kläger sind damit Rundfunkbeitragspflichtig für die streitgegenständliche Wohnung, sondern die Intendanz des BR die für die Anmeldung ohne Vollmacht verantwortlich zeichnet.

Vorsorglich weisen wir auch nochmals auf § 12 RBStV hin. Gemäß § 55 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG  besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht. Es ist übrigens auch gute Tradition das sich Eheleute nicht gegenseitig beim Wohnen "anschwärzen".

Hier zeigen sich die deutlichen Schwächen der durchgeführten bundesweiten "ARD-Rasterfahndung" zum "Schwarzwohnen".

Der BayVerfGH musste seinerzeit die Entscheidung zum RBStV treffen, ohne das der Vollzug des Gesetzes stattgefunden hatte.

Nachweislich liegen dem Verwaltungsgericht W. nunmehr gerichtsbekannte Tatsachen vor, die den "einmaligen Meldedatenabgleich" in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen.

Dies wird noch für Verfassungsbeschwerden zu § 14 Abs. 9 a RBStV, der zweimaligen bundesweiten Rasterfahndung nach "Schwarzbewohnern", von einiger Bedeutung sein.

Mindestens einer der hier verwendeten Meldedatensätze unterliegt bereits seit geraumer Zeit der Löschungspflicht.

Wann dürfen wir mit der Rücknahme eines der nichtigen Verwaltungsakte durch den Beklagten, der Gerichtskostenübernahme und einer entsprechenden Entschuldigung (Anmerung ggf.: in Form von Schadensersatz) rechnen?

Anmerkung nachfolgendes optional:

Ungern möchten wir in dieser Angelegenheit eine dienstliche Stellungnahme zur Frage,

der Strafbarkeit einer doppelten Gebührenerhebung

durch die zuständige Staatsanwaltschaft über das angerufene Verwaltungsgericht einholen lassen.

Eine gerichtlich Nachprüfung der "Ermittlungsmaßnahme § 98 a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG" des Beklagten (§ 14 Abs. 9 RBStV i.V.m. § 12 RBStV nach § 101 Abs. 1 sowie Abs. 7 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG) beim zuständigen Ermittlungsgericht wird unserseits für den Fall, dass der Beklagte sich auf die "Anmeldepflicht des RBStV" beruft, erwogen.

Vorsorglich weisen wir ebenfalls auf die anstehende Entscheidung des BVerfG:


Zitat
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In den Verfahren:

1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/1
u.a.

Sollten wir den Eindruck in diesem Verwaltungsstreitverfahren gewinnen, dass unser berechtigtes Rechtsschutzinteresse nicht mit dem nötigen Ernst durch den Beklagten und das angerufene Verwaltungsgericht verfolgt werden, so wird das BVerfG noch ein weiteres Aktenzeichen - zu den "u.a." Aktenzeichen - hinzufügen können.

Wegen verfestigter Rechtsprechung vor der Rechtswegerschöpfung, dürfte eine Verfassungsbeschwerde unserseits wohl zulässig und vorallem begründet sein.
 
Das BVerfG wird anhand der hier vorliegenden fachgerichtlich vorgeprüften Tatsachen erstaunt über die tatsächliche Praxis - insbesondere zum laxen Umgang mit der datenschutzrechtlichen Löschungspflicht RBStV - sein.



... Schleife rum und bitteschön fertisch. Viel Spaß mit dem Hinkelstein!


Yoo Lupus! Die Zeiten, in denen wir in unseren "umhegten Wohnungen" "Rotz am Ärmel" von ARD und ZDF waren, sind vorbei!

LG
aus allen gallischen Provinzen!

P.S. rein fiktiv schon mal die Adresse vom Justizminister des fiktiven Bundeslandes raussuchen. Offensichtlich wird Druck auf das unabhängige und unparteiische Gericht ausgeübt. Dem können wir "abhelfen".


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
und wir nehmen die 4 >:D
wer war nochmal das kleine listige Bergvolk?  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 20:13 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Bin extrem gespannt wie das weitergeht. Bei uns haben die Fernsehkasper einen Ehepartner wieder abgemeldet, schade.

Wünsche viel Erfolg!


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K
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OT - oder doch nicht...

[...]
Bei uns haben die Fernsehkasper einen Ehepartner wieder abgemeldet, schade.
[...]
Schade!? Es wurde sicherlich anschliessend eingefordert den Festsetzungsbescheid "ordentlich" aufzuheben? (mittels positivem Widerspruchsbescheid oder wie auch immer)
Ein einfaches Schreiben "ohne Anspruch auf blabla lösen wir Ihr Konto 4711 auf" reicht da nicht!

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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