Wenn dann deren Problem. Der Fernsehbeitragsstaatsvertrag gibt klar vor, wie die Fernsehkasper zu verfahren haben um diese Fehler zu vermeiden. Eine Direktanmeldung gehört nicht dazu.
Dazu meinte ein Richter am VG des fiktiven Sachsen --> das "Gesetz" räumt diese Möglichkeit (Auskünfte im Verwaltungszwangsverfahren) ein, das würde aber nicht bedeuten, dass es so gemacht werden müsse, sondern dass es (diese Möglichkeit) so grundsätzlich rechtlich erlaubt sei. Somit erklärte er sinnbildlich, alles was im Gesetz nicht verboten sei, sei auch nicht ausgeschlossen ;-). --> Das bedeutete für eine PersonX Gesetze sind noch völlig anders zu lesen. Denn bis dahin ging eine PersonX auch davon aus, dass im Gesetz Sachen stehen sollten, welche anzuwenden sind --> Das war bisdahin also eindeutig ein Denkfehler, wenn ein Richter erklärt, dass dem so nicht sei. ;-) Ob das andere nun unzulässig ist oder nicht geht ja aus dem Gesetz nicht hervor. --> Aber der Bürger muss wenn er Gesetze liest ja verstehen wie die Verwaltung verfahren wird. --> Erwartungshaltung und Realität laufen dabei ja völlig auseinander, wenn der Richter Recht behalten sollte. Dazu kommt noch die Vermutung der PersonX das es nicht ganz so sei wie der Richter es vielleicht darstellte --> aber der Richter brachte dazu noch ein Beispiel --> da ging es um die genaue Formulierung von etwas --> war wohl vorgegeben --> das Gericht dachte sich seine Formulierung aber selbst aus und übertrug diese auch auf andere Verfahren "Copy und Paste" --> das führte später dazu, dass diese "Verfahren" wegen eben dieser "eigenen" Formulierung für ungültig erklärt wurden, weil diese den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprachen. --> Bedeutet, wenn etwas ausdrücklich geregelt ist, dann muss es auch so sein, wenn das Gesetz Lücken habe dann kann es so sein muss es aber nicht -> aber genau das führt zur Willkür und diese ist verboten.
--> Der Richter lamentierte wegen der Zwangsanmeldung so rum, weil ja die Frager der Meinung waren das diese nicht zulässig sei --> usw., das führte zu der Aussage der rechtlichen Möglichkeit (die LRAs hätten das Recht, bedeutete laut dem Richter jedoch nicht, dass sie es so machen müssten, wo es doch anders "Direktanmeldung und einfach in den blauen Dunst ein Bescheid" viel "einfacher" geht). - Kopfschütteln - "Frei nach dem Motto, wenn der Bescheid nicht moniert wird, dann wird es schon richtig sein."
Diese Art und Weise, wie einige Richter denken muss also bei Klagen mit bedacht werden. --> Denn Richter sind an das Gesetz gebunden und die Erschaffung von Regeln "Recht" neben dem Gesetz dürfte nicht zulässig sein, das ist ausdrücklich der Legislative vorbehalten ;-).