Es erhärtet sich mein Verdacht, dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind...
Sämtlichen Richtern steht die Juris-Rechtsprechungsdatendank zur Verfügung. Dass die Richter bei den GEZ-Urteilen genauso vorgegangen sind, steht erst gar nicht in Frage, sondern es ist ein Faktum.
Ein Faktum ist es erstens deshalb, weil der Sprachduktus in den Urteilen immer der gleiche ist. (Ursprung hierfür ist die Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag; sie ist die Argumentationsvorlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gerichte.)
Ein Faktum ist es zweitens deshalb, weil die Argumentationsketten in den Urteilen immer die gleichen sind.
Ein Faktum ist es drittens deshalb, weil zuweilen wortwörtlich aus bereits ergangenen Urteilen abgeschrieben wurde und dies mit der entsprechenden Fundstelle aus der Juris-Rechtsprechungsdatenbank kenntlich gemacht wurde, vgl. dazu beispielsweise VG Gießen v. 10.12.2014, Az. 5 K 237/14.GI.