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Autor Thema: Verweigert Beitragsservice die Faxannahme? Anschluss deaktiviert? (01/2017)  (Gelesen 17189 mal)

B
  • Beiträge: 422
Hallo zusammen,

ich versuche seit Anfang der Woche ein Fax über die bereitgestellte Faxverbindungsnummer zuzustellen und bekomme die Antwort, dass die Rufnummer nicht erreichbar ist bzw. an dieser Faxnummer kein Anschluss besteht.

Auf Nachfrage an der telefonischen Hotline am 06.01.2017 um 12:28 teilt die Dame mir mit, dass ich es über das Kontaktformular versuchen soll. Da  jedoch ein Zustellnachweis meines Widerspruchs erforderlich ist, sehe ich das Fax als geeigneten Übertragungsweg. Ich teile der Dame mit, dass es sich um eine Fristsache handelt und ich auch zwingend diese Faxnummer nutzen möchte, wenn diese auch als möglicher Kontaktweg auf der Internetseite unter https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/ aufgelistet ist. Wenn jedoch der Anschluss oder Empfang deaktiviert wurde, sehe ich dieses als Annahmeverweigerung an. Die Dame konnte mir nicht mitteilen, wann der Anschluss wieder hergestellt wird, wollte mich jedoch auch nicht an den Techniker weiterleiten, eine alternative Faxnummer gäbe es nicht. Auf Anfrage, wer ihr Vorgesetzte wäre, sagte sie mir, dass ich keine Legitimation hätte, mit ihm zu sprechen und das Gespräche wurde abrupt ohne weitere Worte durch die Mitarbeiterin beendet.

Also habe ich meinen Widerspruch unter Wahrung der Schriftform als PDF-Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift, wodurch die Absicht der Erklärung und den damit tatsächlich verbundenen Rechtsverkehrswillen als auch die Identifikationsfunktion erkennbar wird (siehe Gerichtsbescheid WG Minden 11K2564/14 vom 22.0922015) über das Kontaktformular verschickt und erhielt auch eine detailierte Empfangsmitteilung mit der Kontaktnachricht und den angehängten Dokumenten.

Da das Absenden eines Schreibens an den BS per Einschreiben mit Rückschein mit hohen Kosten, Lauferei und Versanddauer verbunden ist, habe ich es bisher immer gepflegt, die Sachen per Fax raus zu schicken. Wahrscheinlich hat man hier eine Möglichkeit gesehen, zumindest diesen unbestreitbaren Übermittlungsweg zu sperren, um die Zahl der Widersprüche einzugrenzen. Ein Schelm, der Böses denkt...

Eine Empfehlung für alle: Die Übermittlung per Fax funktioniert in Echtzeit, kostet etwa 20 Cent und belegt den Versand inkl. dem geschriebenen Inhalt. Zumindest die Wahrung der Schriftform beim Faxversand hat mir das VG Minden in meiner Klage gegen den BS bestätigt (siehe Aktenzeichen oben)


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K
  • Beiträge: 2.239
Hallo,

warum wird denn überhaupt mit dem BS kommuniziert?

Ansprechpartner ist (immer!) die "zuständige Landesrundfunkanstalt".

Deren FAX geht doch !?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

a

azdb-opfer

Ansprechpartner für NRW ist der WDR als zuständige LRA. Der WDR ist rechtlich zuständig. Er ist aber für die Massenpostverarbeitung nicht vorbereitet, deswegen sollen die Bürger nur mit dem BS kommunizieren.

Kontaktdaten des WDR:
Zitat
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Postanschrift: 50600 Köln

Tel.: 0221/220 - 0
Fax: 0221/220 - 4800

Quelle: http://www1.wdr.de/impressum/


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s
  • Beiträge: 236
)Hallöchen

der NDR hat eine extra Faxnummer für den BS angegeben - anders als die BS Nummer auf deren HP. Ich faxe auch ausschließlich nur an den NDR - an den BS zur Kenntnis. Wenns nicht durchgeht nicht schlimm - der NDR leitet dann wohl weiter.

Somit sehe ich die Sache als erledigt an  >:D

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2017, 08:16 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

q
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Die LRA hat - jedenfalls nach der Lesart der Verwaltungsgerichte - den Bescheid erlassen, damit ist die LRA - und nur diese - auch diejenige Institution, an die der Widerspruch zu richten ist. Da die LRA lt. Gesetz durch den Intendanten vertreten wird, ist auch dieser der einzig denkbare Adressat, an den der Widerspruch zu richten ist.

Der Intendant ist in jedem Fall über die im Impressum einer LRA, ggf. auch durch Einträge im Telefonbuch zu ermittelnde, zentrale Faxnummer erreichbar.

Seitdem ich meine letzten Widersprüche an Herrn Tom Buhrow c/o WDR adressiert habe kommt auch die Post nicht mehr vom BS, sondern vom WDR. Und zwar nicht als Infopost, sondern als individueller Brief, mit normalem Porto vom WDR-Freistempler und geschrieben von echten WDR-Mitarbeitern. Und die haben nicht nur bis zum rechtskräftigen Abschluß des derzeit kurz vor dem BVerwG befindlichen Rechtsstreites die Aussetzung der Vollziehung zugesichert, sondern auch angeboten, über den Widerspruch ebenfalls erst nach dem rechtskräftigen Abschluß des Klageverfahrens zu entscheiden. Dies habe ich dankend angenommen, spare ich mir damit doch derzeit einen weiteren, parallelen Kriegsschauplatz. Zudem eröffnet dies nach dem rechtskräftigen Abschluß des ersten Klageverfahrens ja erneut die Tür für den langen Marsch durch die Instanzen.

Wie auch schon durch andere Mitstreiter ausgeführt: keine Kommunikation mit dem BS, sondern nur mit der LRA, direkt adressiert an den jeweiligen Intendanten.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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...also die fiktive, aktuell auf den Bescheiden angegebene Nummer ist ("komischweise" ;) ) mit der unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/
angegebenen FAX-Nummer identisch.

Fiktive Personen A-Z könnten in Ermangelung
- der "Erkennbarkeit" einer "Landesrundfunkanstalt" sowie
- einer Vertretungsbezeichnung des/der Intendanten/in
auf den Bescheiden

akuelle Schreiben nurmehr etwa so adressiert
[...]
Zitat
[...]
An
"Landesrundfunkanstalt"
per Fax 01806 999 555 01***

[...]

Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

[...]
***aktuelle, auf den Bescheiden angegebene Fax-Nummer, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu ändern
und erst in dieser Woche 2...3 Faxe problemlos dahingefaxt haben - einschl. fehlerfreiem Sendebericht.


Aus diesem Grunde musste die ursprüngliche, nicht verifizierbare Aussage im Betreff "ACHTUNG: Beitragsservice verweigert die Faxannahme, Anschluss deaktiviert!" relativiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Wie gesagt, habe ich es diese Woche mehrfach von diversen Anschlüssen versucht und bin nicht durchgekommen.

Da mir im Festsetzungsbescheid mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch an eine bestimmte Adresse zu richten ist (ARD ZDF BS, Freimersdorfer Weg, Köln) hatte ich Bedenken, dass die mir einen Strick daraus drehen könnten, wenn der Widerspruch woanders hin geschickt wird. Dann könnten die einen Erhalt bestreiten und ich keinen Versand nachweisen.

Damit ist die Erkennbarkeit noch unklarer geworden, wenn man nach den Beschlüssen der VG gehen sollte, und die Widersprüche nur an die LRA gerichtet werden sollen. Das widerspricht dem Rechtsbehelf auf der Rückseite...


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Damit ist die Erkennbarkeit noch unklarer geworden, wenn man nach den Beschlüssen der VG gehen sollte, und die Widersprüche nur an die LRA gerichtet werden sollen. Das widerspricht dem Rechtsbehelf auf der Rückseite...
Meinem bisherigen Kenntnisstand steht in der Rechtsbehelfsbelehrung ein Satzfragment ähnlich
Zitat
[...] einzulegen bei der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt unter der Anschrift des für sie tätigen
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
oder unter der umseitig genannten Anschrift der Landesrundfunkanstalt. [...][/i]


Dreht man den Bescheid um, sieht man dort eine Vielzahl an Namen, Logos, mehrere Adressen usw.

Die Angabe lautet hier nicht mehr "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" sondern "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", die Adresse wiederum mit anderer PLZ und ohne Straße - und in jeglichen Geschäfts- oder Werwaltungsdingen kann so etwas ja schon gewaltig etwas ausmachen - z.B. ein Fristversäumnis, wenn mglw. doch an einen "falschen" Adressaten gerichtet. Wer soll bei diesem Verwirrspiel noch durchblicken?
Eine Bezeichnung "Landesrundfunkanstalt", z.B. auch "Bayerische Landesrundfunkanstalt" oder auch "Bayerische Rundfunkanstalt" o.ä. sucht man da vergebens.
In ihrer "Unsicherheit", wer oder was von all den Angaben denn nun die "Landesrundfunkanstalt" sein könnte, könnten Personen A-Z eben einfach "Landesrundfunkanstalt" draufgeschrieben und die (einzige) angegebene FAX-Nummer dazu genommen haben.
"Sollte ja irgendwie zusammengehören, wenn das alles zusammengehört..."
und
"Sollte ja irgendwie an die richtige Stelle gehen oder an diese weitergeleitet werden und die Stelle, die sich als Landesrundfunkanstalt angesprochen fühlt bzw. dafür hält, wird dann schon irgendwie damit arbeiten und ggf. sogar reagieren..."

Ein bisschen "Dummpulver" - an der richtigen Stelle - kann manchmal nicht schaden... ;D ;D

Aber um nicht weiter vom eigentlichen Kern-Thema abzudriften, welches da lautet...
Verweigert Beitragsservice die Faxannahme? Anschluss deaktiviert? (01/2017)
Eben obige Fax-Nummer hat funktioniert.


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H
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Hallo zusammen,

ich versuche seit Anfang der Woche ein Fax über die bereitgestellte Faxverbindungsnummer zuzustellen und bekomme die Antwort, dass die Rufnummer nicht erreichbar ist bzw. an dieser Faxnummer kein Anschluss besteht.
Ich würde mir das Sendeprotokoll gut aufheben.... Immerhin kann damit nachgewiesen werden, dass der Empfang nicht funkitonierte..

Ich habe mir angewöhnt, nur noch per förmlicher Zustellung zu kommunizieren. Kostet immer so um die 11 Euro, aber damit ist rechtssicher belegt, was zugestellt wurde....

Per Fax ginge auch, aber da reagiert niemand... eine Bekannte bzw. dessen Anwalt hat den WDR über 120 mal angefaxt (immer dreimal pro Tag), und nie eine Antwort erhalten...

Man scheint dort entweder vollkommen überlastet zu sein, oder sich einen Dreck um Schriftverkehr zu kümmern....

Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
ich handhabe es tatsächlich immer so, dass ich ein Fax immer zweimal versende (an den selben Empfänger). Falls der nachher behauptet, sein Fax sei genau an diesem Tag defekt gewesen, kann
ich immer noch ein zweites Fax aus dem Hut zaubern (egal was die Rechtssprechung zum Empfang von Faxen sagt).

Wenn ich jemanden mehrmals per Fax nicht erreiche, wird das Schrftstück per förmlicher Zustellung zugestellt.

Dazu druckt man das Schriftstück dreimal aus, und schreibt dem grichtsvollzieher, dass man das Schriftstück zugestellt haben möchte.

Das ganz geht dann an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, welches am nächsten ist. Nachein paar Tagen hat man Post vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten:
Eine Kostennote (so um die 11 Euro) und eine gesiegelte Postzustellungsurkunde.

Da kann niemand mehr behaupten, er habe das Sschriftstück nicht bekommen....

Grüße
Adonis


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Im Juli 2014 war auf einem fiktiven Gebühren-/Beitragsbescheid an eine fiktive Person F (s. Signatur) noch neben der Kölner Adresse des sogenannten "Beitragsservices" die Fax-Nr. 0185 999 50 105 (6,5 ct aus dem dt. Festnetz) angegeben, welche vor 2013 von der GEZ verwendet wurde.

Die scheint sich danach irgendwann geändert zu haben, und ist jetzt evtl. unerreichbar...!?
Seltsam...

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

F
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Min. eine Fax-Kennung hat der SWR auf eine schwarze Liste gesetzt. Immer wenn von dort ein Fax an den SWR versandt wird, kommt nach Abschluß der Übertragung eine Fehlermeldung. Von anderen Faxgeräten geht das problemlos.


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Wichtiger Hinweis @alle:
Nicht öffentlich einsehbare Fax-Nummern können und dürfen aus rechtlichen Gründen hier leider nicht veröffentlicht werden (siehe auch "Anonymisierung" usw.).
Wenn derartige Nummern angeblich "öffentlich" seien, dann wäre die entsprechende "öffentliche" Quelle anzugeben und zu verlinken. Anderenfalls wäre dies nicht überprüfbar.
Aus o.g. Gründen können Beiträge, die dies nicht berücksichtigen, nicht freigeschaltet bzw. müssen gelöscht werden.
Im Übrigen sei - zur Vermeidung im Forum nicht vorgesehener Mehrfachdiskussionen bereits behandelter Themen - verwiesen auf
Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.0.html
Hier im Thread daher bitte ausschließlich weiter zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Verweigert Beitragsservice die Faxannahme? Anschluss deaktiviert? (01/2017)
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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Z
  • Beiträge: 1.526
Ich habe eine Festnetzfaxnummer des Beitragsservice, die auf dem Vollstreckungsersuchen des BS für das Finanzamt angegeben war. Die soll hier zwar nicht kommuniziert werden, aber meine Faxe gehen auch noch dort hin, zusätzlich zu den Faxnummern an die lokale Rundfunkanstalt (alle, die mir bekannt sind, irgendeine wird schon stimmen...)
Mir fehlt aber noch das Durchwahlfax der Intendantin. Die beauftragt zwar laut Schriftstücken angeblich alles, aber ich vermute, dass sie überhaupt keinen Plan hat, was in ihrem Namen für Schindluder getrieben wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2017, 22:44 von Bürger«

g
  • Beiträge: 104
Da der Sachverhalt noch nicht erwähnt wurde erlaube ich mir dies zu tun:
Es handelt sich um eine kostenpflichtige 0180 -Nr. - diese sind - je nach Telefonanbieter - grundsätzlich gesperrt, d.h. eine Anwahl dieser Nummern ist nicht möglich.

Es sollte also jeder seinen Telefonvertragspartner kontaktieren bzw. seine Unterlagen überprüfen, ob diese Nummern überhaupt angewählt werden können. Ich kann kostenpflichitge Nummern nicht anwählen!! Deshalb ist es teilweise enorm schwierig, hinter den Servicenummern steckenden Garantieabteilungen von Firmen zu erreichen bzw. die Firmen selbst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2017, 21:21 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Die Fax-Nummer vom NDR ist heute morgen aktuell trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar gewesen, und die vom Beitragsservice ist kostenpflichtig:

https://www.ndr.de/der_ndr/standorte_und_adressen/Adressen-und-Telefonnummern,ndr226.html
Zitat
Rundfunkbeitrag ...
Hotline: 01806 999 555 55*
Fax: 01806 999 555 05*
*(20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 60 Ct. pro Anruf aus Mobilfunknetzen)

Ist eine Mitteilung über das Kontaktformular vom NDR mit angehängter pdf-Datei des Schreibens was danach per einfachem Brief geschickt wird eigentlich zur Fristwahrung und Nachweis der Zustellung rechtlich genau so gut wie ein Fax, falls man um eine Eingangsbestätigung bittet und die auch bekommt?

Frei  8)

Anm-Mod. seppl: Das ist nicht die Faxnummer vom NDR. Das ist die vom Beitragsservice in Köln. Die steht aber irreführend bei jeder LRA in den Kontaktdaten. Es gibt genügend freie Faxnummern beim NDR, da muss man keine Sondernummer anwählen:
z.B. Justiziariat 040/4156-2799 siehe u.a. unter
kressköpfe - Dr. Michael Kühn, Justitiar, Norddeutscher Rundfunk
https://kress.de/koepfe/kresskoepfe-detail/profil/32489-michael-kuehn.html
oder
040/4156-3172 siehe u.a. unter
Kunstverkauf im NDR - Mit Hilfe des Justitiariats
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23375.msg149127.html#msg149127
bzw. unter publikumskonferenz.de
https://www.publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=2037


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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