Hallo zusammen,
ich versuche seit Anfang der Woche ein Fax über die bereitgestellte Faxverbindungsnummer zuzustellen und bekomme die Antwort, dass die Rufnummer nicht erreichbar ist bzw. an dieser Faxnummer kein Anschluss besteht.
Ich würde mir das Sendeprotokoll gut aufheben.... Immerhin kann damit nachgewiesen werden, dass der Empfang nicht funkitonierte..
Ich habe mir angewöhnt, nur noch per förmlicher Zustellung zu kommunizieren. Kostet immer so um die 11 Euro, aber damit ist rechtssicher belegt, was zugestellt wurde....
Per Fax ginge auch, aber da reagiert niemand... eine Bekannte bzw. dessen Anwalt hat den WDR über 120 mal angefaxt (immer dreimal pro Tag), und nie eine Antwort erhalten...
Man scheint dort entweder vollkommen überlastet zu sein, oder sich einen Dreck um Schriftverkehr zu kümmern....
Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
ich handhabe es tatsächlich immer so, dass ich ein Fax immer zweimal versende (an den selben Empfänger). Falls der nachher behauptet, sein Fax sei genau an diesem Tag defekt gewesen, kann
ich immer noch ein zweites Fax aus dem Hut zaubern (egal was die Rechtssprechung zum Empfang von Faxen sagt).
Wenn ich jemanden mehrmals per Fax nicht erreiche, wird das Schrftstück per förmlicher Zustellung zugestellt.
Dazu druckt man das Schriftstück dreimal aus, und schreibt dem grichtsvollzieher, dass man das Schriftstück zugestellt haben möchte.
Das ganz geht dann an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, welches am nächsten ist. Nachein paar Tagen hat man Post vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten:
Eine Kostennote (so um die 11 Euro) und eine gesiegelte Postzustellungsurkunde.
Da kann niemand mehr behaupten, er habe das Sschriftstück nicht bekommen....
Grüße
Adonis