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Autor Thema: Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig  (Gelesen 19635 mal)

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123recht.net, 30.12.2016

Rundfunkbeitrag:
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
von Rechtsanwalt Thomas Hummel

Zitat
Datenschutzregelungen sehen keine Weitergabe der Meldedaten an andere Unternehmen vor. Die ab 2017 geplante Vorgehensweise könnte daher rechtswidrig sein.

Beitragsservice ist bereits eine Art Inkassofirma

[..] Der Beitragsservice, der die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst hat, ist schon jetzt kaum etwas anderes als ein Inkassounternehmen, da er im Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt den Beitrag einzieht. Formal wird er zwar meist als Abteilung der Anstalt selbst gesehen, seine (bereits im Namen angelegte) organisatorische Verselbstständigung zur Einzugsstelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt löst ihn aber gerade von der einzelnen Landesrundfunkanstalt los.

Meldedaten dürfen nicht einfach weitergegeben werden

Ob es aber zulässig ist, dass sich dieser Beitragsservice nun seinerseits wiederum privater Dritte bedient, ist nicht ganz klar. Schließlich haben die Landesrundfunkanstalten Zugriff auf sehr sensible personenbezogene Daten, die ihnen unmittelbar von den Meldeämtern übermittelt werden. Dass die Meldeämter sämtliche Daten aus ihren Registern weiterleiten, ist nur mit der hoheitlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten zu erklären. Unternehmen und Privatpersonen dürfen zwar auch auf Meldedaten zugreifen, aber eben nicht in der pauschalen Weise, dass sie über die Adresse jedes Bundesbürgers informiert werden wollen.
[..]
Regelung in Beitragssatzung ist möglicherweise nicht ausreichend
[..]
Gerichtliche Klärung zu erwarten [..]

Weiterlesen auf:
http://www.123recht.net/Rundfunkbeitrag-Beauftragung-von-Inkassobueros-durch-den-Beitragsservice-ab-2017-ist-fragwuerdig-__a157921.html


Beachte auch diese (vorausgegangene) Meldung
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.0.html


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Sehr interessant zu lesen.

Auch die Formulierung der
"Loslösung" des sog. "Beitragsservice" von der "einzelnen Rundfunkanstalt"
sollte man sich gut merken...
Rundfunkbeitrag:
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
von Rechtsanwalt Thomas Hummel
Zitat
[..] Der Beitragsservice, der die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst hat, ist schon jetzt kaum etwas anderes als ein Inkassounternehmen, da er im Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt den Beitrag einzieht. Formal wird er zwar meist als Abteilung der Anstalt selbst gesehen, seine (bereits im Namen angelegte) organisatorische Verselbstständigung zur Einzugsstelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt löst ihn aber gerade von der einzelnen Landesrundfunkanstalt los.
[...]
Weiterlesen auf:
http://www.123recht.net/Rundfunkbeitrag-Beauftragung-von-Inkassobueros-durch-den-Beitragsservice-ab-2017-ist-fragwuerdig-__a157921.html
und bei Klageverfahren anbringen, da von den Gerichten immer wieder in stoischer Sturheit tatsachenwidrig behauptet wird, dass der "Beitragsservice" ein "Teil der Rundfunkanstalten" sei und "jeweils nur zu Teilen für genau diese Rundfunkanstalt tätig" werden würde und dies angeblich daraus hervorginge, dass der/die "Beklagte" (jeweilige Rundfunkanstalt) mit seinem/ ihrem "rechtlichen Namen" auf "allen(!!!) Schreiben angegeben" sei - was natürlich nicht stimmt und jeder sehen kann, wenn er mal den
- (vollständigen) "rechtlichen Namen" aus dem Staatsvertrag der jeweiligen "Rundfunkanstalt" mit dem
- (unvollständigen oder überhaupt nicht vorhandenen) Namen auf den Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
vergleicht.


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Eine Beauftragung durch den BS ist grundsätzlich nichtig. Als nicht rechtsfähige Einrichtung kann diese auch keine Verträge oder ähnliches abschließen. Wenn müsste die Beauftragung durch die zuständige LRA erfolgen.

Das gleiche ist nämlich auch beim Briefversand der Fall. Der BS drückt selbst keine Post. Dies ist an einen Dienstleister weiter gegeben. Es ist allerdings nicht 100% klar wer den Dienstleister beauftragt hat.


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In bevorstehenden Landesverfassungsbeschwerden (Schwerpunkt Berlin) wird ohnehin beantragt werden, die Beauftragung von Inkasso-Unternehmen zu untersagen.
Begründung rechtlich basiert. Ergänzt durch Faktisches - beipielsweise: 
Der Link in diesem Thread führte zu einem Beispiel, das voraussichtlich mit folgendem Text dem Gericht in der Anlage zur Beschwerde präsentiert werden wird:
(wer es möchte, kann den Text identisch oder ähnlich einsetzen)

Zitat
Unternehmen wie *VEREIN *CREDITREFORM sind natürlich in reiner Inkasso-Funktion überfordert, die Unrechtsfälle der Staatsfernsehen-Steuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") moralisch integer zu behandeln. Beispiel:
 
Berichtet nach: 2017-01-07  https://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2017/ard-zdf-inkassounternehmen-creditreform-droht-76-jaehrigem-mit-letzter-gelegenheit-539196819.html
 
Beispiel von Textstellen eines Briefes durch Verein Creditreform an Lothar P. (76), München:
 
"Als Beitragszahler konsumieren Sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt, ohne dafür die vom Gesetzgeber bestimmten Beiträge zu entrichten." Weiter heißt es "Dieses Verhalten schädigt nicht nur die Landesrundfunkanstalt, sondern missbraucht auch die soziale Gemeinschaft aller Beitragszahler".

Zunächst erkennt man die intellektuelle Überforderung von Mitarbeitern von Inkasso-Unternehmern: Ein "Beitragszahler" der "Beiträge nicht entrichtet". Man lerne bitte hieraus: Textbausteine sollten nur durch Personen fabriziert werden, die mindestens das intellekturelle Niveau eines Hauptschulabschlusses aufweisen.
 
Der Adressierte ist kein Beitragszahler und will auch keiner werden. Er ist ausgeprägter Verweigerer der Staatsfernsehen-Steuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").

Die einfach so gewagte Unterstellung "konsumieren Sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt" hätte nie geschrieben werden dürfen.  Übrigens gilt, dass notorische Verweigerer das Staatsfernsehen ARD, ZDF derart hassen, dass die Effekte einer Phobie gleichen. In Wahrheit sind die Effekte aber durchaus rational gesteuert und logisch: Gleichgültig, was Verweigerer tun, jedenfalls nie wieder gibt es ein Zuschauen aus eigener Initivative beim Staatsfernsehen ARD, ZDF. Wer durch illegale Teile der Staatsfernsehen-Steuer den Hass von betroffenen Bürgern erzeugte, dem widerfährt, was Hass-Feinden nach den Regeln der Psychologie immer widerfährt: Eine gleichzeitige normale Beziehung ist ausgeschlossen. 
 
Die intellektuelle Überforderung im Schreiben von Verein Creditreform umfasst dann auch eine soziologisch-philososphische Möchtegern-Analyse: Die zur Staatsfernsehen-Steuer zwangsweise Verurteilten im Land bilden also eine "soziale Gemeinschaft", was auch immer das sein mag.

Ferner erfolgt die Beleidigung des Verweigerers als "Sozialschädling" durch sein "Missbrauchsverhalten", nämlich dem illegalen staatlichen Zwang sich zu widersetzen. Schließlich wird der sogar um Staatsschädling hoch stilisiert - er "schädigt" das Staatsfernsehen durch seine fehlenden 17,50 Euro im Monat - was für ein unwürdiges egoistisches Verhalten. (Und wir dachten, DDR und Nazizeit mit den "Volksschädlingen", das sei seit langem vorbei.)

"Vielleicht unterschätzen Sie die Konsequenzen eines derart gleichgültigen Verhaltens..." Sicherlich unterschätzt der Bürger die Konsequenzen: Wegen der ausstehenden monatlichen 17,50 Euro droht, dass die ARD-Intendanten, die werdenden Multimillionäre, den Hungertod sterben werden. 

... und dann das generöse Angebot einer Rate in Höhe von 75 Euro - wobei wiederum intellektuelle Überforderung vorliegt, weil nicht einmal die Raten-Periode angegeben ist (1 Monat?).

Nun könnten die Verantwortlichen von Verein Creditreform sich verteidigen, diese Textbausteine seien von der zuständigen ARD-Anstalt geliefert worden; natürlich wenn überhaupt, dann von dieser, weil der Beitragsservice in Köln mangels Rechtsperson in der Außenwirkung ein Nullum ist.

Sollte diese Entschuldigung erfolgen, so wäre die Unzulässigkeit der Vergabe an Inkasso-Unternehmen erst recht belegt. Denn diese müssen beim Inkasso bestimmte Gesetze respektieren - beispielsweise derartige Briefe zu unterlassen. Schließlich gilt es auch, Schuldnern keine Grundlage zu geben, gegenüber Inkassounternehmen über die eventuelle Rechtfertigung von Strafanzeigen nachzudenken.


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Also so etwas wie hier?
https://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2017/ard-zdf-inkassounternehmen-creditreform-droht-76-jaehrigem-mit-letzter-gelegenheit-539196819.html

Die Wortwahl finde ich unverschämt.

Die Wortwahl der Inkassounternehmen ist deren Geschäft und Ihre Dienstleistung, somit der Standard. Das Ziel der Inkasso, es muss beim angeblichen Schuldner immer der Eindruck erweckt werden, er habe etwas getan, genutzt, versäumt, was nun dazu führt, dass er schuldig ist und deshalb sogar angeblich eine Straftat begangen habe. Deshalb wird vom Schuldner verlangt, sowohl die angebliche ausstehenden Forderungen und noch zusätzlich rechtlich zweifelhaft überhöhten Beträge an Geld (Bearbeitungsgebühr/Zinsen/Lohn/Gewinn der Inkasso) wäre/ist zu bezahlen.

Sicherlich bei Menschen die mit so etwas keinen Umgang haben und dazu gehören sicherlich in einem großen Maße die ältere Bevölkerung, ist die weit überzogene Einschüchterung oftmals schon eine Straftat, egal wie sie vollzogen wird. Für die Inkasso jedoch und denen ist jedes Mittel recht, um an das Geld der Leute zu kommen. Die Inkasso weis es, dass mit diesen Methoden der Einschüchterung, weil der Betroffene die rechtliche Auseinandersetzung scheut, fast immer bezahlt wird.
Das traurige dabei ist, dass der Staat diese Möglichkeit gegen seine eigenen Bürger legitimiert.



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Man muß das ganze auch ein wenig distanziert betrachten. Normalerweise sollen Inkassounternehmen Schuldnern "Angst" machen, die etwas bestellt haben, das bekommen haben und jetzt nicht bezahlen wollen. Da mag diese Wortwahl angebracht sein. Für die Beitreibung eines Zwangsgeldes für eine aufgedrängte Nutzungsoption verhält sich das genauso wie bei den  Pseudoinkassofirmen, die für Abofallenbetrüger tätig werden. Komischerweise höre ich im Zusammenhang mit den Fernsehkaspern immer nur einen Namen, Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG. Ist dort irgendeiner dieser Ni..tsnutze beteiligt? Soll so Zwangsgeld gewaschen werden? Der Verdacht drängt sich auf, da kein seriöses Inkassounternehmen sich bei einem Intensiv-Nichtnutzer eine Chance ausrechnen würde.


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Das war ein wichtiger Hinweis:
Zitat
Komischerweise höre ich im Zusammenhang mit den Fernsehkaspern immer nur einen Namen, Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG.

Hier wird erstaunlicherweise ja von Mainz aus für einen Bürger in Bayern das Inkasso gemacht. Es wirkt in den Details auch so, als ob die Software-Pakete ineinandergreifend sind mit der Kölner Nicht-Rechtsperson mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice".
Das wäre möglicherweise interessant für die Landesbeauftragten für Datenschutz.
Die jeweiligen verschiedenen "Vereine" des Verein Creditreform sind wohl völlig autonome Unternehmen (mit etwas Kooperation).

Verein Creditreform, Mainz, ist Luftlinie rund 500 Meter von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Diese ist bekanntlich federführend bundesweit für die Staatsverträge.
Das wird hier nun software-technisch im Auge behalten und zwar im Sinn des Hinweisgebers hier im Thread. 


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Hallo zusammen,

Ergänzung zu pjotre's Beitrag:

Dies (Inkasso aus Mainz gegen Bürger im Wirkungsbereich BR) geschah schon in 2013:

Siehe Antwort #3 bzw. das eingehängte Bild unter
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52397.html#msg52397
bzw. lies dortige Antwort #7:
Die Landesrundfunkanstalten haben entsprechende Verträge mit der Creditreform Mainz ausgehandelt.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2017, 20:42 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Hallo zusammen,

ich frage mich gerade folgendes: Bei der Beauftragung privater Inkasso-Unternehmen zum Einzug der öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" handelt es sich ja um die Vergabe öffentlicher Aufträge. Gab es diesbezüglich ein ordnungsgemäß durchgeführtes Vergabeverfahren? Wenn ja, wo kann man Näheres hierüber erfahren?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Nebenbei bemerkt:
Man sieht an der Beauftragung privater Inkasso-Unternehmen zum Einzug einer öffentlichen Abgabe, wie verkommen dieses gesamte System ist. Man stelle sich vor, die Einkommen-/Körperschaft-/Umsatzsteuer etc. würde statt vom Finanzamt von privaten Unternehmen beigetrieben werden...!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2017, 21:30 von Bürger«

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Danke für die verschiedenen Infos.
Bei den Links waren wiederum andere Links und nun ist das Bild gerundet.

In den Landesverfassungsbeschwerden wird also das Verbot der Beauftragung von privaten Inkasso-Unternehmen beantragt werden
 und es besteht Aussicht, mit der Summe dieser Informationen Erfolg zu haben.

Übrigens: Das Inkasso auf Erfolgsbasis,

wie im NRW-Landtag erläutert wie auch durch eine Datenschutz-Detail-Auskunft, in Kombination von beidem: Es ist wirtschaftlich gesehen ein "verschleierter Forderungsverkauf".
§ 117 Abs. 2 BGB... Scheingeschäfte...
Es gilt das eigentliche Geschäft, also Forderungsverkauf, und der ist für inländische öffentlich-rechtliche Forderungen wohl unzulässig.

(Wohl nicht für ausländische - Auslands-"Knöllchen" mancher Länder werden wohl zum Teil durch private Inkasso-Unternehmen auch in Deutschland eingetrieben - aber das ist ein vielschichtiges Thema - ob wirksam oder nicht... - nur einmal so angedeutet, das nichts so einfach ist wie es klingt.) 

Eine Ausschreibung ist wohl nicht erfolgt.
Wohl fast immer (???) macht /machte es dasjenige autonome Unternehmen Verein Creditreform in Mainz, das rund 500 Meter Luftlinie von der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entfernt ist, und dies wohl bereits seit 1980.
Auch das ist eine interessante Sache, weil die Betragsgrenze für "ausschreibungsfrei" wohl überschritten sein dürfte.

Unser Satans Prophet, Profät di Abolo, hat ja eigentlich alle erfolgten Ausschreibungen in einem anderen Thread ermittelt. Mir ist nichts mit Inkasso-Unternehmen erinnerlich.

Aber Achtung, wir sind 2017, beim geplanten neuen Großangriff mag Ausschreibung nun bald erfolgen.

Scheingeschäft ... oder auch wie folgt...
Verein Creditreform leiht möglicherweise nur seine Absenderadresse der ARD-Anstalt aus (so wie ja auch der Kölner Service das tut). Die Untersuchung durch Landesdatenschutzbeauftragte diente möglicherweise nur der Tarnung dieser reinen Absenderadressen-Vermietung.
Das fiele dann nicht mehr unter Inkasso, sondern unter "Maildrop-Service", "Sekretariats-Dienstleistungen". Ob Inkasso-Unternehmen dies überhaupt dürften, wäre auch als Frage beim Gericht einzubringen. Das Gericht hat ja dann das Aufklärungsrecht, das wir einfachen Bürger nicht haben.
Zu prüfen wäre noch, wie die Telefonnummern der Absender geschaltet sind - oder wie weitergeleitet wird --- möglicherweise gehen Anrufe einfach an die 7 Callcenter weiter, die für den Kölner "Beitragsservice" tätig sind und dann möglicherweise antworten "hier Verein Creditreform"?
Das wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein; oder auch einfach Prüfungsantrag an das Gericht. 




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[...] Gab es diesbezüglich ein ordnungsgemäß durchgeführtes Vergabeverfahren? Wenn ja, wo kann man Näheres hierüber erfahren?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Nebenbei bemerkt: Man sieht an der Beauftragung privater Inkasso-Unternehmen zum Einzug einer öffentlichen Abgabe, wie verkommen dieses gesamte System ist. Man stelle sich vor, die Einkommen-/Körperschaft-/Umsatzsteuer etc. würde statt vom Finanzamt von privaten Unternehmen beigetrieben werden...!

Hallo,

sehr interessanter Aspekt !

Ob es ein "ordnungsgemäß durchgeführtes Vergabeverfahren" gab kann ich nicht beantworten - aber vielleicht ein bisschen Licht in's Dunkel der Vergangenheit bringen:

Auszug aus dem 8. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anke Naujock
Berichtszeitraum: 01. April 2010 bis 31. März 2011
Datum: Berlin, 6. Juni 2011

Zitat
IV.  Creditreform
Im Auftrag der Landesrundfunkanstalten führt die Fa. Creditreform in Mainz das Inkasso von Rundfunkgebührenforderungen durch, die durch die Finanzämter nicht vollstreckt werden konnten.
Wie in meinem letzten Tätigkeitsbericht angekündigt, hat der rbb im November 2010 – wie alle anderen Landesrundfunkanstalten – einen weiteren Ergänzungsvertrag zu dem ursprünglichen Vertrag aus den 80er Jahren mit der Fa. Creditreform abgeschlossen, der speziell den im Laufe der Jahre verschärften datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt.
Quelle: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/8__taetigkeitsbericht.file.html/8.%20T%C3%A4tigkeitsbericht.pdf

*****************

38. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch für das Jahr 2009
Datum:  Stand: 01.03.2010
6.1.1 Ergebnisse der Prüfung der GEZ
6.1.1.1.3 Datenübermittlungen an die Firma Creditreform
Zitat
Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten schalten bei der Einziehung offener Rundfunkgebührenforderungen die Fa. Creditreform ein. Dies erfolgt nach Angaben der GEZ am Ende des förmlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Creditreform wird demnach erst tätig, wenn eine offene Forderung trotz eines durchgeführten Vollstreckungsverfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht nicht eingetrieben werden konnte.

Die Forderungen werden nicht an Creditreform abgetreten. Creditreform führt keine Zwangsmaßnahmen durch, sondern wird nach der Verfahrenskonzeption der Landesrundfunkanstalten nur als Verwaltungshelfer tätig. Creditreform schreibt die Gebührenschuldner in der Regel zweimal an. Beide Schreiben sind mit der GEZ abgestimmt. Im ersten Schreiben wird der Schuldner über die Beauftragung informiert und gebeten, die Forderung zu begleichen. Creditreform bezeichnet sich in diesem Schreiben als Vermittler und beschreibt die Zahlungsaufforderung als Chance, weitere Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Das zweite Schreiben weist den Schuldner auf die bestehende Vollstreckbarkeit des Bescheids hin und bietet ihm die Möglichkeit an, bei Zahlungsschwierigkeiten Vollstreckungsschutz zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Creditreform mit der Landesrundfunkanstalt in Verhandlung über den Vollstreckungsschutz stehe. Nach Auskunft der GEZ ist das Verfahren sehr erfolgreich.

Ob und in welchem Umfang die Beauftragung von Creditreform zulässig ist, ist zunächst eine verwaltungsrechtliche Frage. Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist eine hoheitliche Aufgabe, für die das Verwaltungsvollstreckungsrecht maßgeblich ist. § 7 Abs. 6 Satz 1 RGebStV ordnet die Anwendung der Vorschriften über den Verwaltungszwang ausdrücklich an. Damit steht fest, dass Creditreform nicht mit Aufgaben der Vollstreckung betraut werden könnte, da dies nur im Wege der Beleihung möglich wäre, die hier nicht gegeben ist. Creditreform kann daher lediglich als Verwaltungshelfer tätig werden. Folgerichtig sieht das von der GEZ und den Landesrundfunkanstalten festgelegte Verfahren dies auch so vor. Datenschutzrechtlich folgt daraus, dass Creditreform nur im Wege der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 4 HDSG für den Hessischen Rundfunk tätig werden kann. Auch das entspricht der Konzeption der Landesrundfunkanstalten.

Zu monieren war, dass der HR seiner Pflicht, den HDSB gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 HDSG vorab über die Beauftragung zu informieren, nicht erfüllt hatte. Darüber hinaus enthielt der Vertrag mit Creditreform keine Klausel, wonach sich der Auftragnehmer meiner Kontrolle unterwirft. Der HR hat eine entsprechende Vertragsänderung zugesagt. Von mir zur Sicherung, dass die gesetzlichen Grenzen der Auftragsdatenverarbeitung eingehalten werden, konkret angeregte inhaltliche Präzisierungen des Vertrages im Hinblick auf das Zahlungsverfahren hält der HR allerdings für entbehrlich. Verwaltungshilfe und Datenverarbeitung im Auftrag sind dadurch gekennzeichnet, dass lediglich untergeordnete Hilfstätigkeiten übertragen werden können. Der Auftragnehmer darf keinen eigenen Entscheidungsspielraum erhalten, sondern muss streng weisungsgebunden handeln. Dem widersprechen Vertragsregelungen, die Creditreform das Recht einräumen, über Zahlungsmodalitäten und das Mahnverfahren (Anzahl und Inhalt der Mahnschreiben) zu entscheiden.
Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/tb38k06.htm#entry3216
*****************

Gruß
Kurt


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- Gab es diesbezüglich ein ordnungsgemäß durchgeführtes Vergabeverfahren?
- Wenn ja, wo kann man Näheres hierüber erfahren?

Warum uns fragen? ;)
Warum uns den Kopf zerbrechen? ;)
Warum unsererseits diesbezügliche Nachforschungen anstellen? ;)

Ich erlaube mir, mich noch mal zu zitieren...
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.msg137717.html#msg137717
Wie wäre es, einfach mal direkt die Staatskanzlei(en) sowie auch die "Landesrundfunkanstalt(en)" [...] zu befragen?

1-fach
10-fach
tausendfach... ;)

...und diese Fragen dann auch gleich als "zwingend für die ausführliche Begründung aller Rechtsmittel" deklarieren - ganz gemäß
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html

Dann könnte man auf offizielle und zumindest ansatzweise rechtlich verwertbare Antworten hoffen... ;)


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Hier sollte das auch nicht fehlen, Volltext weil es so lustig anmutet:


Nochmal zur Erinnerung!  >:D



Der WDR gibt uns Tipps
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance


Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen?
Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!

Video hier:

https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE


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