In Sachen Inkassobüros sind jetzt 2 aktive Threads. Von nun an will ich mich auf diesen hier beschränken, möglicherweise auch zentral Wichtiges hierher hinüber ziehen.
Die Landesverfassungsbeschwerden, vorgesehen für etwa Ende Februar 2017, werden auf jeden Fall den Antrag auf Beauftragung von privaten Inkassobüros enthalten.
Aber da bleibt wichtige Fragen:"
Frage 1: Die Gebühren.
Die Gebühren und Zinssätze sind gesetzlich gedeckelt. Demnach dürfen private Inkasso-Unternehmen nicht ihre üblichen Gebühren und Zinsen in Rechnung stellen.
Derartiges wurde bisher auch nicht berichtet? Sofern diese übersetzten üblichen Inkasso-Gebühren in Rechnung gestellt wurden, bitte in diesem Thread berichtigen, damit eine weitere Rechtsgrundlage für das Verbieten entsteht.
Frage 2: "Bestrafung" durch SCHUFA-Eintrag: Rechtlich unzulässig für "Abgaben".
Für öffentlich-rechtliche Forderungen darf eigentlich nur geradinig vollstreckt werden - Endstatiion "eidesstattliche Versicherung".
Der einstige "Schuldenpranger" - öffentliche Anzeige - hat hier seine einzige zulässige Restvariante.
Eine "Bestrafung wegen wenig Geld" ist dem Staat untersagt. Ein SCHUFA-Eintrag hat eine solche Strafwirkung außerhalb der staatlichen Vollstreckungsordnung.
Eine solche Strafwirkung wäre zulässig, sofern in einem bundesrechtlichen Strafgesetz verankert. Strafrechtliche Wirkungensformen ohne vorheriges Strafgesetz sind öffentlich-rechtlichen Akteuren verboten.
- Verbot: Bundes-Grundgesetz, Länderverfassungen, Menschenrechtskonvention.
Ein Strafgesetz, notwendigerweise bundesrechtlich (Gesetzgebungs-Zuständigkeit), bei dem ein SCHUFA-Eitnrag für Nichtzahlung von Abgaben als Zusatzstrafe erfolgen muss oder kann, gibt es aber nicht. Landesrecht darf solche Wirkungen dementsprechend weder ausgesprochen noch indirekt auslösen.
Als Absicht der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen wurde ausdrücklich durch einen der Köpfe der Rundfunkabgabe deklariert, den Leuten könnte aus Angst vor einem SCHUFA-Antrag dann das Zahlen besser abgezwungen werden.
(Wenn ich mir richtig erinner, war das Dr. Hermann Eicher in einem Interview - Irrtum zur dies aussprechenden Person aber vorbehalten.)
Es ist also wichtig, sofern in Inkasso-Briefen mit SCHUFA-Eintrag gedroht wird - selbst andeutungsweise wäre es zu viel. Wenn das unzulässigerweise erfolgte: Bitte hierher berichten. Das wird dem Landesverfassungsgericht dann vorgetragen werden als ausreiched belegt (Name usw. des Betroffenen unwichtig).