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Autor Thema: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer  (Gelesen 42545 mal)

m

mb1

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Da heisst das Zauberwort "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", wenn man seine Abwesenheit belegen kann.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft, vielleicht zu 10% der ursprünglichen Forderung. Das sollte sich aus dem nächsten Geschäftsbericht herauslesen lassen. Das Inkassounternehmen kauft Forderungen von 4 Millionen Euro zu einem Preis von 400000 Euro und muss zusehen, wie es das zu Geld macht. Wenn man dieses Inkassounternehmen auflaufen lässt und hier im Forum eine "Anleitung" dazu bereitgestellt wird, dürfte es schwer für BS werden, zukünftig diese Machenschaften aufrecht zu erhalten.


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  • Beiträge: 436
Die Inkassounternehmen sind selbstständige Unternehmen. Das gilt für Creditreform ebenso, weil dahinter vielfach Einzelunternehmen stehen.
Hier schon mal zur Einstimmung eine Liste der Schmuddelbranche:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mahnbescheid/
Der Vorteil wird sein, dass man gegen die Inkassounternehmen z.B. Verbraucheranwälte finden und in Anspruch nehmen kann.


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G
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Die Inkassobutzen sind vielleicht unangenehm, aber nicht bescheuert. Die werden nicht einen Haufen Geld für "wertlose" Forderungen von nachhaltigen "Nichtnutzern" bezahlen. Die wissen ganz genau, dass sie bei denen, die bisher der hoheitlichen Vollstreckung getrotzt haben, keine Chance haben. Das würde wahrscheinlich eine schnell beendete Luftnummer werden.


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P
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unberechtigte Forderungen abwehren ist doch in so einem Fall sehr einfach  ;-)

hier werden bereits ein paar Punkte aufgelistet ;-)

http://www.stern.de/wirtschaft/news/so-koennen-sie-sich-wehren-10-tipps-gegen-inkasso-abzocke-3876596.html


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f

faust

Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft, vielleicht zu 10% der ursprünglichen Forderung. Das sollte sich aus dem nächsten Geschäftsbericht herauslesen lassen. Das Inkassounternehmen kauft Forderungen von 4 Millionen Euro zu einem Preis von 400000 Euro und muss zusehen, wie es das zu Geld macht. Wenn man dieses Inkassounternehmen auflaufen lässt und hier im Forum eine "Anleitung" dazu bereitgestellt wird, dürfte es schwer für BS werden, zukünftig diese Machenschaften aufrecht zu erhalten.

... wenn ich das richtig verstehe, dann wäre das dann wohl auch der indirekte Beweis dafür, dass die das ganze Geld eh nicht brauchen, wenn sie denn so großzügig abschreiben können, oder  (#) >:D (#) ?


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Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft,

Das ist die Frage, die ich mir schon seit Tagen stelle. Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechlitche Forderung "umgewandelt" werden? Die Wege der Beitreibung sind doch völlig unterschiedlich (erhellend der WP-Artikel "Vollstreckungsbehörde").

Oder: Kann ein privates Inkassobüro eine öffentlich-rechtliche Forderung überhaupt eintreiben? Am Ende hat das Inkassobüro "Moskau" etwas Geld, aber die Beitragsschuld beim LRA ist dennoch nicht getilgt, weil ich hätte ja einfach mal aufpassen müssen.

Wie soll der "Gateway" aussehen?!

Und, wenn die Forderung irnkwie privatrechtlich geworden ist, kann man wieder die alten Programme à la "Zahlung unter Vorbehalt" aufwärmen?


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Eine Beitragsforderung wird dann vermutlich vom BS an ein Inkassounternehmen verkauft,
Das ist die Frage, die ich mir schon seit Tagen stelle.
Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechtliche Forderung "umgewandelt" werden? Die Wege der Beitreibung sind doch völlig unterschiedlich (erhellend der WP-Artikel "Vollstreckungsbehörde").

Oder: Kann ein privates Inkassobüro eine öffentlich-rechtliche Forderung überhaupt eintreiben? [...]

Ich zitiere mich selbst:
Wie wäre es, einfach mal direkt die Staatskanzlei(en) sowie auch die "Landesrundfunkanstalt(en)" nach dem "offiziellen" Grund zu befragen?

1-fach
10-fach
tausendfach... ;)

Liebe MitBÜRGER ;)
Warum hier seitenweise spekulieren und theoretisieren?
Warum nicht offiziell bei den zuständigen Stellen anfragen?

Mit genau diesen und ähnlichen Fragestellungen?

Zitat
1) Wie genau wird der Ablauf der Geltendmachung (Zahlungsaufforderung/Leistungsbescheid) und späteren Vollstreckung (Mahnung/ Vollstreckung, etc.) dann sein?

2) Welche Änderungen für die Statistiken der Forderungsausfälle und des Vollzugsdefizits ergeben sich daraus?

3) Was sind die Kriterien für eine "öffentlich-rechtliche Forderung"? Gilt der sog. "Rundfunkbeitrag" als "öffentlich-rechtliche Forderung"? Wo und wie ist dies genau geregelt?

4) Kann ein privates Inkassobüro eine "öffentlich-rechtliche Forderung" überhaupt eintreiben? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?

5) Kann eine öffentlich-rechtliche Forderung in eine privatrechtliche Forderung "umgewandelt" werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, weshalb nicht? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?

usw.

Korrekturen/ weitere sinnvolle Vorschläge für Fragestellungen/ Beispiele ausformulierter Anfragen bitte gern hier zur weiteren Verwendung für jedermann.

Danke ;)


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...aus gegebenem Anlass: Siehe auch neuere Einschätzung u.a. unter
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html


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Uwe

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Nochmal zur Erinnerung!  >:D



Der WDR gibt uns Tipps
Inkasso: so haben Inkassobüros keine Chance


Was tun, wenn Inkasso-Unternehmen mit Schufa und Gerichtsvollzieher drohen?
Wenn ihr solche Post bekommt: bloß nicht zahlen, bevor ihr das Video gesehen habt!

Video hier:

https://www.youtube.com/watch?v=uyoQbgs7aRE


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In Sachen Inkassobüros sind jetzt 2 aktive Threads. Von nun an will ich mich auf diesen hier beschränken, möglicherweise auch zentral Wichtiges hierher hinüber ziehen.

Die Landesverfassungsbeschwerden, vorgesehen für etwa Ende Februar 2017, werden auf jeden Fall den Antrag auf Beauftragung von privaten Inkassobüros enthalten.
Aber da bleibt wichtige Fragen:"

Frage 1: Die Gebühren.

Die Gebühren und Zinssätze sind gesetzlich gedeckelt. Demnach dürfen private Inkasso-Unternehmen nicht ihre üblichen Gebühren und Zinsen in Rechnung stellen.
Derartiges wurde bisher auch nicht berichtet? Sofern diese übersetzten üblichen Inkasso-Gebühren in Rechnung gestellt wurden, bitte in diesem Thread berichtigen, damit eine weitere Rechtsgrundlage für das Verbieten entsteht.

Frage 2: "Bestrafung" durch SCHUFA-Eintrag: Rechtlich unzulässig für "Abgaben".
Für öffentlich-rechtliche Forderungen darf eigentlich nur geradinig vollstreckt werden - Endstatiion "eidesstattliche Versicherung".
Der einstige "Schuldenpranger" - öffentliche Anzeige - hat hier seine einzige zulässige Restvariante.

Eine "Bestrafung wegen wenig Geld" ist dem Staat untersagt. Ein SCHUFA-Eintrag hat eine solche Strafwirkung außerhalb der staatlichen Vollstreckungsordnung.
Eine solche Strafwirkung wäre zulässig, sofern in einem bundesrechtlichen Strafgesetz verankert. Strafrechtliche Wirkungensformen ohne vorheriges Strafgesetz sind öffentlich-rechtlichen Akteuren verboten.
- Verbot: Bundes-Grundgesetz, Länderverfassungen, Menschenrechtskonvention.

Ein Strafgesetz, notwendigerweise bundesrechtlich (Gesetzgebungs-Zuständigkeit), bei dem ein SCHUFA-Eitnrag für Nichtzahlung von Abgaben als Zusatzstrafe erfolgen muss oder kann, gibt es aber nicht. Landesrecht darf solche Wirkungen dementsprechend weder ausgesprochen noch indirekt auslösen.

Als Absicht der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen wurde ausdrücklich durch einen der Köpfe der Rundfunkabgabe deklariert, den Leuten könnte aus Angst vor einem SCHUFA-Antrag dann das Zahlen besser abgezwungen werden.
(Wenn ich mir richtig erinner, war das Dr. Hermann Eicher in einem Interview - Irrtum zur dies aussprechenden Person aber vorbehalten.)

Es ist also wichtig, sofern in Inkasso-Briefen mit SCHUFA-Eintrag gedroht wird - selbst andeutungsweise wäre es zu viel. Wenn das unzulässigerweise erfolgte: Bitte hierher berichten. Das wird dem Landesverfassungsgericht dann vorgetragen werden als ausreiched belegt (Name usw. des Betroffenen unwichtig).


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

s
  • Beiträge: 236
Moinsn

lt. den WDR Bericht, wenn er denn stimmt, dürfen diese Unternehmen auch nur an die Schufa melden, wenn sie dort Mitglied sind. Der Verein Creditreform, welcher ja explizit wohl diese Beitreibungen durchführt, ist lt. eigener Auskunft kein Mitglied der Schufa - somit nicht eintragungsberechtigt?

https://www.creditreform.de/ueber-uns/mitgliedschaften.html

und wenn schon mitgeteilt wurde, dass man sich den Betrag nicht leisten kann, darf auch keine Inkasso Gebühr aufgeführt werden - das war mir neu. Kann das einer noch belegen?

Grüße


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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Vorab Klarstellung: Verein Creditreform und SCHUFA sind Konkurrenten.

SCHUFA für Normalbürger (und auch Busines), Verein Creditreform deutlich bezüglich Business und dann bis hinein ins Begutachten.
Nun macht Verein Creditreform auch Inkasso. Ob im eigentlichen "Verein" oder durch ausgegliederte juristische Person (GmbH beispielsweise), habe ich nicht geklärt. Ein Teil der zahlreichen örtlichen Vereine Creditrefom hat in der Inkasso-Funktion wohl auch Mitgliedschaft bei der SCHUFA. Das könnte dann auch bei dem Mainzer Verein Creditreform der Fall sein.

Vieles hiervon ist Vermutung von mutmaßlicher Wahrheit, so auch das Folgende:

http://www.gutefrage.net/frage/habe-ich-schon-einen-schufaeintrag-wenn-mich-das-inkassobuero-zur-zahlungsaufforderung-anschreibt

hat hierfür einen Eintrag, der einmal doch den Eindruck von recht kundig macht, also stimmen könnte.

Zitat
Antwort von Wolfi0410, 16.08.2009

Leute, lasst doch die Schreiberei hier wenn ihr keine Ahnung habt. Das ist alles Blödsinn was bisher hier geschrieben wurde.
1. Es gibt wohl kaum ein Fitnesscenter welches der Schufa angeschlossen ist, Ergo kein Eintrag über Vertragsabschluss oder Vertragskündigung.
2. Es gibt kaum ein Inkassobüro welches der Schufa angeschlossen ist weil das alles mehr oder weniger Verbrecher sind.
3. Wenn ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung eines Mahnbescheides beauftragt wird steht das auch nicht inder Schufa. Wer sollte es auch melden. Ein GV ist bestimmt nicht der Schufa angeschlossen.
5. Erst wenn der GV auf Antrag des Gläubigers die Eidesstattliche Versicherung abnimmt meldet das zuständige Amtsgericht dieses der Schufa.
6. Der Schufa sind angeschlossen:
6.1 Fast alle Banken
6.2 Der Versandhandel zum großen Teil
6.3 Die Mobilfunkanbieter
6.4 Die Kreditkartenunternehmen
6.5 Einige wenige Inkassobüros, nicht mal die komplette Creditreform
7. Eintragungen erhält man wenn:
7.1 die Angeschlossenen Unternehmen ein Konto eröffnen (auch ein Mobilfunkvertrag ist eine Kontoeröffnung)
7.2 Wenn diese Verträge wegen Unregelmäßigkeiten gekündigt und abgewickelt werden (Eintrag "Konto in Abwicklung" mit der offenen Summe)
7.3 Dieser Eintrag "erledigt" wurde
7.4 Die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde
7.5 Der Gläubiger "Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung" beantragt
Mann sollte von Zeit zu Zeit mal eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen www.meineschufa.de Mit Eintragungen sind nämlich alle immer schnell, nur mit dem Löschen nicht. So wie alte Girokonten, Versandhauskonten, Mobilfunkverträge. Das belastet den sog. Scorewerte bei der Schufa, der dem Abfragenden Auskunft gibt über die Bonität.

Also, die Sache ist nun in ungefähr eingekreist.

Vermutlich können Vereine Creditreform, die für Inkasso der Rundfunkabgabe in Betracht kommen, durchaus zu Recht mit SCHUFA-Eintrag drohen - direkt oder indirekt. Sollte das der Fall sein, so wäre es wohl unzulässig und sollte dann bitte hier berichtet werden.

Sofern Verein Creditrefomr selber das Inkasso macht, entstehen diverse Datenschutz-Fragen.

Diese Firma ist Auskunftei. Was geschieht mit den Daten der wegen Rundfunkabgabe Verfolgten? Offiziell werden die nicht vermengt... Aber steht fest, dass die Auskunftei Verein Creditrefom dies beim Rating unbeachtet lässt? Kaum zu glauben.
Und wenn die Bürger dann trotz Mahnung nicht zahlten und alle möglichen Spuren darüber hinterließen... darf SCHUFA das aufgreifen, falls Kenntnis darüber erlangt wurde, aber Verein Credtitreform nicht, obgleich an der Quelle der gleichen Info? 

Wir haben zu diesen Dingen noch ein paar Fakten zusammenzutragen, um die juristisch verwundbaren Punkte dem Gericht dann klar auftischen zu können.

Und was da nicht geklärt werden kann, das wird dem Gericht dann als Antrag für gerichtliche Klärung vorgetragen, da das Gericht ja Auskunftbefugnisse hat, die wir Bürger nicht haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2017, 22:58 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

H
  • Beiträge: 582
und wenn schon mitgeteilt wurde, dass man sich den Betrag nicht leisten kann, darf auch keine Inkasso Gebühr aufgeführt werden - das war mir neu. Kann das einer noch belegen?
Gerichte gehen davon aus, dass wenn der Schuldner VORHER seine Zahlungsunfähigkei oder Zahlungsunwilligkeit mitgeteilt hat (an den Ursprungsgläubiger) die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht mehr Zielführend sein kann. Denn dann Inkassounternehmen macht i.d.R auch nichts weiter als mahnen..... Und wenn der "Schuldner" vorher bereits mitgeteilt hat, dass er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen wird, ist ein Inkassounternehmen auch zu nicht mehr in der Lage.

Interessant sind ja auch die Fälle, woe die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde.....

Grüße
Adonis


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G
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In einem Fall hat das Gericht die Kosten des anwaltlichen Mahnschreibens gestrichen, weil ich schon zweimal gemahnt habe und das anwaltliche Schreiben somit nicht zielführend war, ich hätte gleich gerichtlich weitermachen sollen.


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