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Autor Thema: Raupe Nimmersatt: rbb Fernsehen – GIER (Antworten ausdrücklich erwünscht!)  (Gelesen 24048 mal)

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So allerseits, meine Programmbeschwerde wg. Verstoss gegen Par. 3 Abs. 1 RBB-Staatsvertrag ist eben per Post & Fax an die Intendantin gegangen. Fristsetzung 1 Monat, danach gehts an den Rundfunkrat.
Hinweis: Der Rundfunkrat könnte mglw. nicht zuständig sein - dennoch kann man ihn damit konfrontieren.
Bei Nichtabhilfe durch die Intendantin wäre ggf. der VERWALTUNGsrat zuständiger Ansprechpartner...
...ggf. auch der Berliner Senat als "Rechtsaufsicht". (Hierzu rbb-Staatsvertrag sichten.)
Wobei sich da die "Experten" nicht so einig sind. Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags meinte jüngst, er könne nicht einschreiten, da er das nur bei "Verwaltungstätigkeit von der Rechtsaufsicht des Landes unterstellten Ämtern und Behörden" könne ::) ;D Die Auskunft der Staatskanzlei ist noch offen. Aber auch durch solcherlei Fragestellungen wird man schlauer - und die "offiziellen Stellen" entblößen sich immer mehr.

siehe u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


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Nee, sollte der Rundfunkrat sein:

Zitat
Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin mit der Sicht der Intendantin nicht einverstanden, kann er oder sie sich an den Rundfunkrat wenden, der die Beschwerde zunächst seinem Programmausschuss übermittelt.

RBB-Seite zur Programmbeschwerde.

Senat kommt danach. Bin auch durchaus nicht abgeneigt das gerichtlich klaeren zu lassen. Was darf man kommentieren, wieviel Kritik muss eine oeffentliche Einrichtung hinnehmen und ab wann nennt sich das Zensur? Waere sicherlich auch fuer andere mal interessant. Wenn man sowas durchgehen laesst kann ja quasi jeder der nicht laut genug applaudiert rausgeworfen werden ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 21:25 von DumbTV«

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faust

... der letzte Satz dürfte die Geisteshaltung der "Verantwortlichen" ziemlich gut  (#) zum Ausdruck bringen !


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Ich bin nich bei Fratzen...  :'(

Rein fiktiv wäre mir bestimmt folgendes passiert ...
nach einem feiernden BeitraX zu

heimGEZahlt, ausGEZählt und NiX2

wäre ich bestimmt ausgeschlossen worden.

Willkommen im digitalen Zeitalter RBB! Digital virtuell durch unsere Wohnungen maschieren, jaja ...

Ey RBB! GEZ - noch?
Die digitale DEMO:

Der Aufruf zu einer Internetdemonstration erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal der "Gewalt" noch das der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" im Sinne von § 240 StGB.

Link:

https://openjur.de/u/297809.html

Die virtuelle Vereinssitzung:

OLG Hamm: Virtuelle Mitgliederversammlung eines Vereins

https://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1337-OLG-Hamm-Az-I-27-W-10611-Virtuelle-Mitgliederversammlung-eines-Vereins.html

Rein fiktive Gedanken zu Art. 8 GG in der virtuellen digitalen Welt:

Zitat
Werden Sie aufgefordert (Intendantin RBB) mitzuteilen, wen Sie als ORDNER im Rahmen Ihrer virtuellen öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen (2. Abschnitt des Versammlungsgesetzes, Versammlung in geschlossenen Räumen, §§ 5 - 13) zur virtuellen "Diskussionsrunde bei Fratzen..." bestimmt haben und darzulegen, woraus der betreffende "Ordner" seine verfassungsrechtliche Befugnis ableitete mich aus der öffentlichen virtuellen Versammlung in geschlossenen Räumen zu verweisen. Ich weise Sie vorsorglich auf die freiheitlich demokratische Grundordnung hin, der Sie gemäß der Präambel des RBB-Staatsvertrages verpflichtet sind. Dies gilt auch für die Meinungsvielfalt. Danach ......

20 Seiten später ....

Daraus muss ich Schlussfolgern, das Ihre öffentliche - rechtliche Rundfunkanstalt sich verfassungsfeindlich verhält.


 
RBB anGEZählt!

VIVA GEZ-Boykott! 1, 2, 3, 4,  ...   RBB - KO!!!

GEZ - Boykott weiter so!!!!!

 :)

Danke an alle hier!!!




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Nee, sollte der Rundfunkrat sein:
"Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin mit der Sicht der Intendantin nicht einverstanden, kann er oder sie sich an den Rundfunkrat wenden, der die Beschwerde zunächst seinem Programmausschuss übermittelt."
RBB-Seite zur Programmbeschwerde.
Notfalls beide "Gremien" - denn es bliebe ja die Frage, ob es sich dabei um eine klassische "Programmbeschwerde" handelt, oder nicht vielmehr um eine Beschwerde gegen das "institutionelle Auftreten"...
Wie auch immer: Schön auf die Finger klopfen - bis es weh tut... ;D >:D


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"keine Plattform für öffentliche Diskussionen" ... "über inhaltliche Kritik und Feedback zur o.g. Sendung freuen wir uns" - bemerkenswert  ;D


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Das schreit - wie PersonX schon schrieb - nach einer offiziellen Anfrage (kann auch jeder Widerspruchsführer/Kläger oder auch nur unwilliger Zahler in eigener Angelegenheit machen), wie die Kosten für "soziale Medien" verbucht werden:
Als WERBEAUSGABEN...
oder was?!??!

Und wieviel WERBUNG darf sein?
In allen anderen Web-Portalen ebenfalls?
Wo ist die Grenze? Gibt es überhaupt eine Grenze?!? Ist es nicht eher "uferlos"?!?

Welche "Finanzierungsverantwortung" tragen die Beitragszahler für Werbung im web-space - insbesondere in sozialen Netzwerken, wenn (entgegen zu kommerziellen Sendern) der "Bekanntheits-"/"Nutzungsgrad" keinerlei Einfluss auf die Einnahmen der Anstalten/ Kosten"reduzierung" für die Zahler haben?!??!


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Noch etwas Nettes:



"..meinen, andere Theme zu diskutieren als unsere" (Thema war Gier). Die Kommentare zeigten lediglich die Gier des örR auf.
"Dies hier ist kein öffentliches Forum"... Was ist es denn dann bitteschön?  :o


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faust

... die Enttäuschung der "Verantwortlichen" darüber, dass "die da draussen" nicht mehr kommentarlos mitspielen wollen, sondern anfangen Fragen zu stellen und auf einmal die Regeln mitbestimmen zu wollen, teilen sie mit den Erfahrungen einer Generation von "Verantwortlichen", die bis 1989/90 auch dachte, ohne sie und  die von ihnen ausgeübte Kontrolle könne es einfach nicht weitergehen ... irgendwie beunruhigt  8) mich das, aber irgendwie gefällt  >:D mir das auch !


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Und hier noch ein Zitat vom
rbb Fernsehen auf deren Facebookseite
Zitat
rbb Fernsehen
rbb Fernsehen Hallo M*** C***, Zensur wäre die Beeinflussung einer öffentlichen Diskussion. Wenn wir eine thematische Seite betreiben und unsere Themen zur Diskussion anbieten und Leute kommen, die meinen, sie müssten hier andere Themen diskutieren als unsere, besteht unsere Reaktion in der Wahrnehmung des Hausrechts. Dies hier ist kein öffentliches Forum. Sie können gern in Facebook oder wo immer Sie möchten Ihre Themen diskutieren. Aber bitte verwechseln Sie unsere Seite nicht mit einer öffentlichen Plattform.
Die Aussage scheint mir schon fast gerichtsverwertbar. Der RBB sagt über sich selbst er sei nicht öffentlich.


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Zitat
Die Aussage scheint mir schon fast gerichtsverwertbar. Der RBB sagt über sich selbst er sei nicht öffentlich.

Nein, die Aussage lautet, "diese Seite" ist "kein öffentliches Forum" und auch keine "öffentliche Plattform".

Dann muss wahrscheinlich die erste Frage lauten:
Richtet es "diese Seite" sich "
zur Diskussion" an die Öffentlichkeit?

Die weitere Frage könnte lauten:
Was ist der Unterschied zwischen "dieser Seite" einem "kein öffentliches Forum" und einer "öffentlichen Plattform"?

Dann muss die Frage sein, an welche Gruppe/Person/? ist dieses "kein öffentliches Forum" als "diese Seite" gerichtet?
Dann muss die Frage lauten, gibt es dafür einen Auftrag?
Dann muss die weitere Frage sein aus welchen Geldern wird der Betrieb einer solchen "diese Seite" als "kein öffentliches Forum" und als keine "öffentliche Plattform"bezahlt?
 


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Ausnahmsweise(!) muß ich einen ÖRR-Sender in Schutz nehmen.

Wenn (!) es sich, wie offenbar geschrieben, bei dem vom Facebook-Teilnehmer RBB erstellten RBB-Profilseite alleine um eine kontinuierliche Meinungsumfrage zu den von RBB publizierten Sendungen handelt bzw. handeln soll, sind alle damit nicht direkt in Zusammenhang stehenden Meinungen tatsächlich am Thema vorbei, also OT. Nun mag jeder für sich überlegen, wie OT bspw. hier im Forum behandelt wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
OT? Es ging um Gier.


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Wenn (!) es sich, wie offenbar geschrieben, bei dem vom Facebook-Teilnehmer RBB erstellten RBB-Profilseite alleine um eine kontinuierliche Meinungsumfrage zu den von RBB publizierten Sendungen handelt bzw. handeln soll, sind alle damit nicht direkt in Zusammenhang stehenden Meinungen tatsächlich am Thema vorbei, also OT. Nun mag jeder für sich überlegen, wie OT bspw. hier im Forum behandelt wird.
...mit dem großen Unterschied, dass das Forum ehrenamtlich betrieben wird, keine exzessive Ausbreitung im Netz betreibt und sich dies auch nicht zwangsweise finanzieren lässt.
ARD-ZDF-GEZ müssen sich gefallen lassen, dass ALLE ihre Aktivitäten hinterfragt werden - und zwar nicht im Nebenzimmer oder irgendeiner ausgelagerten "Kritik"-Ecke - sondern an prominenter Stelle genau DA, wo sie auftreten und Zwangsgelder verprassen.

Soviel zum Thema - und damit vielleicht wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Raupe Nimmersatt: rbb Fernsehen – GIER (Antworten ausdrücklich erwünscht!)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Dieses Forum hier ist moderiert, und es steht auch nirgendwo dass eine Zensur nicht stattfindet. Als Teilnehmer weiss ich, dass meine Beiträge auch gelöscht werden können und bin auch damit einverstanden. Bei Facebook weiss ich dass zwar auch, aber der RBB unterliegt doch anderen Regeln, z.B. dem Zensurverbot. Wir stören uns ja auch daran, dass in den ÖR nicht negativ über die ÖR berichtet wird, obwohl es anhand der unzähligen Mahnverfahren und Pfändungen ein gehobenes Interesse gäbe, auch öffentlich über die Misstände informiert zu werden. Wenn dieses Thema dann auch noch bei Facebook zensiert wird, wird es offensichtlich mit dem Abbilden aller gesellschaftlich relevanten Gruppen und Themen (wie in den Staatsverträgen beschrieben) nicht sehr ernst genommen. Ist quasi ein Vertragsbruch dieses Verhalten seitens des RBB.


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