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Autor Thema: Kurz vor der Zwangsvollstreckung durch Stadtkasse (ohne Bescheid)  (Gelesen 9942 mal)

R
  • Beiträge: 6
Hallo ,

Person A hat sich hier angemeldet , denn A weiß nicht mehr weiter und hofft doch hier auf Rat.

Nun die Geschichte:

Im April hat Person A eine letzte Zahlungserinnerung vor der Zwangsvollstreckung von der Stadtkasse erhalten.Merkwürdig ist nur das A vorher NIE ein Schreiben von denen bekommen hat. Person A wurde der Betrag mitgeteilt und der MDR als Gläubiger.Desweiteren eine Auflistung wie sich der Betrag zusammen setzt.

Person A hat geantwortet, dass A vom MDR vorher nie etwas erhalten hat und warum A den Betrag jetzt auf einmal Zahlen soll. (Ja, A hat vorher wirklich nichts bekommen)

Heute kam wieder ein Brief in dem gesagt wurde das im Schreiben vom 23.11.2016 von dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dem oben genannten Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Jetzt fragt A sich wieder welches  Schreiben gemeint ist das an dem Datum kam. A hat hier nur einen Zettel. Außerdem wundert es A, dass auf einmal der Beitragsservice genannt wurde statt dem MDR.

Jetzt hat A noch eine Frist bis zum 05.01.2017. Dann sollen weitere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.

Wie soll Person A weiter machen?
Der Betrag beläuft sich auf 640€ und A hat nur einen Teilzeitjob. Das ist fast sein Monatslohn.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 12:38 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Erstmal:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...und dann auf in den Kampf ;)

Jetzt  zu den Fragen. Bitte immer fiktiv schildern Leider hat fiktive Person A nicht genau die Historie beschrieben.
Ich rate/gehe von folgenden Voraussetzungen aus:

- keine Briefe von MDR/Beitragsservice erhalten ?
- im April der Brief von der Stadtkasse mit der "gütlichen Einigung" vor der Zwangsvollstreckung.
- darauf hat A geantwortet, dass A keine Schreiben vom MDR/Beitragsservice erhalten hat.

Zitat
Heute kam wieder ein Brief in dem gesagt wurde das im Schreiben vom 23.11.2016 von dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dem oben genannten Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Jetzt fragt A sich wieder welches  Schreiben gemeint ist das an dem Datum kam. A hat hier nur einen Zettel. Außerdem wundert es A ,  das auf einmal der Beitagsservice genannt wurde statt dem MDR. 

Wieder genau angeben:
- Brief von welchem Absender?
- "Schreiben vom 23.11.2016" Liegt das Person A vor?
- "oben genannten Wiederspruch " welcher Widerspruch ?

Ich  rate mal mit meiner Kristallkugel:

- Die erste Antwort von A an die Stadtkasse wurde als Widerspruch gewertet und an den Beitragsservice weitergereicht.
- Der hat geantwortet an die Stadt,
- die wiederum den Brief an Person A geschickt hat.

Wenn Person A nie etwas von MDR/Beitragsservice erhalten hat, dann liegt hier eine "Vollstreckung ohne Bescheid" vor (Suchfunktion hier nutzen).
Die Vollstreckung ist damit unzulässig, aber es wird schwer sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Möglicher Fortgang:
- der Beitragsservice wird die Bescheide in Kopie nachreichen und dann kann Person A Widerspruch einlegen.
- oder die Stadtkasse vollstreckt einfach und bucht den Betrag vom Konto ab (dagengen kann man sich mit einem P-Konto wehren, aber der Kreditrahen ist dann weg und andere Nachteile)

Wie entschlossen ist Person A denn sich gegen den Beitrag zu wehren?

PS: Runden Tisch in der Gegend suchen, da werden sie geholfen !


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 6
Zitat
Brief von welchem Absender?

ja , Stadtkasse.

Zitat
"Schreiben vom 23.11.2016" Liegt das Person A vor?

Nein

Zitat
"oben genannten Widerspruch " welcher Widerspruch ?

das war eine e-mail

Zitat
Wie entschlossen ist Person A denn sich gegen den Beitrag zu wehren?

Sehr.A kann es sich nicht leisten und selbst wenn , so ist dieser Beitrag wohl der größte Müll.

Ansonsten war die Kristallkugel sehr treffend


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
A kann es sich nicht leisten

Vielleicht Befreiung wegen Einkommen unter Sozialhilfe ? (Achtung, beim Rundfunkbeitrag geht es nur um das Einkommen, Vermögen wird nicht mit eingerechnet!)

Vielleicht hat A auch keine Wohnung im Sinne des RBStV ?

Hat A einen Behindertenausweis?

Alles prüfen !!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Person A hat keinen Behindertenausweis. Die Wohnung entspricht dem was in diesem dubiosen Vertrag steht. Allerdings ist Person A kein Aufstocker obwohl er könnte. Wenn A nun um Aufstockung bittet und als Folge zusätzlich Harz IV bekommt ist er dann nicht befreit?


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n
  • Beiträge: 1.456
Harz IV ist meines Wissens befreit. ***Rückwirkend gilt die Befreiung (offiziell) nicht.

Aber auch als Geringverdiener muss man eigentlich auch befreit werden, scheint aber schwierig vor Gericht durchzufechten.

Aber wenn man Geringverdiener ist, und dann z.B. bei gleichbleibendem Einkommen zusätzlich Hartz IV bekommt, dann muss der Richter schon komisch gewickelt sein wenn er nicht den ganzen Zeitraum befreit.
(Aber wenn Gericht und Rundfunkbeitrag zusammenkommen gibt es die wunderlichsten Urteile ...)


Edit "DumbTV":
***Zum Thema rückwirkende Befreiung siehe u.a.

gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622

Erst Student, nun arbeitslos - Befreiung (rückwirkend) möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20537.msg132680.html#msg132680


Auch die Suchfunktion mit "rückwirkende Befreiung" nutzen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 6
Neben der Stadtkasse hat Person A nun auch einen Festsetzungsbescheid bekommen. Nach wie vor weiß Person A nicht wie all diese Summen zustande kommen da niemals Bescheide oder irgendwelche Schriftstücke in irgend einer Form eingetroffen sind. Gegen den Festsetzungsbescheid wird Widerspruch eingelegt.

Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Jetzt hat A noch eine Frist bis zum 05.01.2017 . Dann sollen weitere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.
Wie soll Person A weiter machen?
Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???

Person A sollte sachlich-freundlich mit der Stadtkasse verfahren - und versuchen, weiteren Aufschub als nur bis zum 05.01.2017 zu erhalten, um eine Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger herbeiführen zu können... - siehe neuere Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Hinweis:
Stadtkasse nicht zum "Gegner" machen. Das wäre der falsche Adressat.

Zwischenzeitlich eingehend in bereits oben gepostete Links einlesen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Hinweise zu rückwirkender Befreiung siehe u.a. unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html


PS: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Danke für die Ratschläge. Bei der Stadtkasse wird A freundlich bleiben und er hat sich auch etwas eingelesen. Nun das weitere Vorgehen für A :

- wie oben beschrieben Aufschiebung des Termins bei der Stadtkasse wegen neuer Erkenntnisse durch den       Festsetzungsbescheid

- Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und abwarten was als Antwort kommt

- sollte die Antwort positiv für A ausfallen ist alles gut

- sollte die Antwort negativ sein so wird A sich auf dieses Urteil berufen :

Beschluss des LG Tübingen vom 16.09.2016
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

Dieser Fall ist der gleiche wie bei Person A mit den gleichen Vorraussetzungen. Das wird hoffentlich etwas bewirken.


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Neben der Stadtkasse hat Person A nun auch einen Festsetzungsbescheid bekommen.
[...]
Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???

[...]
- wie oben beschrieben Aufschiebung des Termins bei der Stadtkasse wegen neuer Erkenntnisse durch den       Festsetzungsbescheid
- Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und abwarten was als Antwort kommt
[...]

Hinweis:

Der
a) Widerspruch gegen den neuen Bescheid sowie die
b) Abwehr der bereits eingeleiteten Vollstreckung älterer, augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide
sind 2 verschiedene Paar Schuhe!

Gegenstand der hiesigen Diskussion ist ausschließlich
b) Abwehr der bereits eingeleiteten Vollstreckung älterer, augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide


Siehe hierzu oben bereits gepostete Links.
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