Kleiner Hinweis:
Doch, neuerdings schon. Das ist vor einigen Jahren dahingehend abgeändert worden. Ich habe es mir selbst angesehen. Ich hatte es auch nicht wahrhaben wollen.
Auch Internet zählt jetzt dazu. Man hat die Definition einfach mal so geändert.
Meinst Du den Beschluss vom BVerfG 1 BvR 199/11 vom vom 22. August 2012?
Falls ja, so sei dem entgegen zu halten, dass "
neuerdings" über 4 Jahre her ist und der Beschluss vor der Ratifizierung des noch gültigen RBStV erging.
Es ist zwar bedenklich das damals ausgerechnet das BVerfG diesen Beschluss fasste, aber es hat ja (demnächst) die Gelegenheit diese Entscheidung an die Realität anzupassen.
Denn es ist offensichtlich, dass sich das Medium Internet sehr deutlich von (ungewolltem) Rundfunk unterscheidet, da es interaktiv ist und es dem Nutzer die Möglichkeit bietet es individuell zu nutzen, also dem Nutzer einen individuellen Vorteil zur Verfügung stellt.
ÖrR-Rundfunk hingegen verstrahlt elektromagnetische Wellen durch die Gegend, die nur ein pauschaliert geringer Teil von Zwangsbebeitragten haben will.
Nachtrag:
Das, was oben schon angesprochen wurde, ist die nicht kostenlose Verfügbarkeit.
Ich muss an den Provider zahlen. Evtl. ist das ein Argument?
Dient der Rundfunkbeitrag, wie in § 1 RBStV normiert, der Finanzierung des ÖrR, d.h. der Finanzierung der
Infrastruktur, fragt man sich in wie weit der Rundfunkbeitrag in die Finanzierung der
Infrastruktur bezgl. der Bereitstellung eines adäquaten Zugangs (min. garantierte 100Mb/s) zum Internet für jeden Zwangsbebeitragten investiert wird, sofern der Zwangsbeitrag aufgrund der dort eingestellten Inhalte (Mediatheken), oder weiteren Fiktionen erhoben wird.
Um das Geschwafel einer fiktiven Person wieder in Richtung Zwangsbeitrag für Unternehmen denen aufgrund einer fiktiven Nutzungsmöglichkeit des ÖrR ein wirtschaftlicher Vorteil zu Teil werden könnte zu lenken, versucht sich diese fiktive Person mal in die Rolle eines Unternehmers zu versetzen ...
- Als Unternehmer komme ich nicht umhin meinen Angestellten Zugang zum Internet zu ermöglichen um konkurenzfähig zu sein.
- Dafür bin ich bereit mit einem privaten Anbieter einen zivilrechtlichen Vertrag auszuhandeln, der mir dies gewährleistet.
- Als Unternehmer bin ich für die geistige Gesundheit meiner Angestellten verantwortlich
- Daher habe ich in eine unternehmensweite Lösung investiert, welche meine Angestellten während sie sich in meinem Netzwerk aufhalten, davon abhält Inhalte des ÖrR abzurufen.
- Wie nennt man dieses Ding noch gleich ... ?