Vorgeschichte unter
Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13219.msg120266.html#msg120266Aktuelle Lage.
Person A erhielt vorgestern ein Schreiben von der Stadtkasse Oldenburg, in dem sie aufgefordert wurde, den offenen Betrag von knapp 360€ innerhalb einer Woche zu zahlen. Ansonsten wird eine Sach- oder Forderungspfändung durchgeführt.
Das Schreiben ist im Anhang. https://www.dropbox.com/s/102gcw4yjt56wcv/Stadtkasse1-zensiert.png?dl=0
und hier geht es weiter.
Person A bekam vor 6 Monaten das erste mal Post von der Stadt als Vollstreckungsbehörde.
Darauf schrieb Person A das sie die Forderungen nicht nachvollziehen könne und um das Amtshilfeersuchen sowie die Zustellungsurkunden eventuell zugesandter Mahnungen bot.
Dann war 4 Monate Ruhe und es kam eine erneute Zahlungsaufforderung der Stadt, mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen sollte nicht bezahlt werden. Wieder hat Person A um das Amtshilfeersuchen und um die Beweise der Einhaltung des Mahnverfahrens gebeten, welche eine Zwangsvollstreckung voraussetzt, gebeten.
Aber auch auf dieses Schreiben erhielt Person A nicht die angeforderten Schriftstücke.
In allen Schriftstücken erwähnte Person A ausdrücklich, dass sie zahlungswillig sei, sollten die Forderungen rechtmäßig sein. Voraussetzung war nur, dass Person A oben genannte Schriftstücke und Zustellungsurkunden zur Prüfung erhält.
Es folgte eine weitere Zahlungsaufforderung und Person A forderte zum dritten mal oben genannte Schriftstücke an.
Nun wurde Person A auf den eigentlichen Gläubiger verwiesen. Mit einer weiteren Frist von 14 Tagen. Entweder Person A erzielt in der Zeit eine Rücknahme des Amtshilfeersuchens beim Gläubiger oder sie soll zahlen.
Person A meldete sich beim Gläubiger und schilderte den Vorgang mit der Stadt und bot wieder um die genannten Schriftstücke.
Auf dieses Schreiben erfolgte gar keine Antwort.____
Nun erhielt der Arbeitgeber von Person A ein Schreiben der Stadt mit dem Betreff der Lohnpfändung. („Unterschrieben“ mit Paraphe und im Auftrag)___
Da Person A die Angelegenheit natürlich unangenehm ist und dem Arbeitgeber natürlich keine eventuellen Probleme machen möchte, sieht Person A den Kampf schon halb verloren.
Person A schätzt die Sache nun wie folgt ein:
- Person A zeigte stets Zahlungswilligkeit unter der Voraussetzung die Rechtmäßigkeit der Forderungen/Zwangsvollstreckung selbst prüfen zu können.
- Person A geht nun davon aus, weil sie die geforderten Schriftstücke nie erhielt, dass der Stadt die Zustellungsurkunden eines eventuellen Mahnverfahrens nie hatte. Folglich nicht prüfen konnte ob das Amtshilfeersuchen bzw. die Vollstreckung rechtmäßig durchführbar ist. Dies nun aber trotzdem über Dritte versucht einzutreiben.
- Person A erwägt nun aufgrund dieser Umstände, die unrechtmäßige Vollstreckung gerichtlich anzufechten.
->Wen genau? Den Verfasser des Schriftstückes an seinen Arbeitgeber oder die Stadt?
(Lohnpfändung war nur im Auftrage und mit Paraphe unterschrieben)
- Mit welchen Kosten hat Person A beim gerichtlichen anfechten zu rechnen?
- Person A sieht sich zusätzlich, trotz Zahlungswilligkeit, öffentlich bloßgestellt über den Weg des Arbeitgebers. Welche Möglichkeiten hat Person A hier?
- Welche Möglichkeiten hat Person A jetzt noch, um die Vollstreckung zu stoppen?
Es wird ja - trotz des Hinweises der fehlenden Mahnungen und somit das Aufzeigen der Unrechtmäßigkeit - munter weiter vollstreckt und nun auch der Arbeitgeber mit einbezogen._________________
Ergänzende Hinweise:
- Person A erhielt 4 Schreiben von insgesamt 3 Mitarbeitern der Stadt, keiner dieser Mitarbeiter unterschrieb leserlich (Paraphe) und alle „unterschrieben“ im Auftrag. Sind diese Schreiben überhaupt rechtskräftig?
- Das Schreiben an den Arbeitgeber erfolgte ebenfalls nur im Auftrage und mit Paraphe.
- Person A hat für alle ausgehenden Schriftstücke Zustellungsurkunden.
Liebe Grüße
muhala