Fiktiv natürlich!
Ahhhh! Der SWR als "Teil-Behörde". Aha!
Verfassung des Landes Baden-Württemberg
vom 11. November 1953 (GBl. S. 173)
Artikel 70
(1) Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten der Landesverwaltung werden durch Gesetz geregelt. Aufgaben, die von nachgeordneten Verwaltungsbehörden zuverlässig und zweckmäßig erfüllt werden können, sind diesen zuzuweisen.
(2) Die Einrichtung der staatlichen Behörden im einzelnen obliegt der Regierung, auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den Ministern.
Soso, der Intendant des SWR als Minister, der die "beliehene" "Bundes-Inkasso-behörde" BeitraXservus errichtet.
Aha!
Artikel 77
(1) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Treueverhältnis stehen.
(2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes.
Ahhhh! In der Regel ....
Der Intendant des SWR als "Behördenleiter", hmmm, welche Besoldungsgruppe?
Yoo, zum "Besoldungsrechner" geht es hier lang:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/Na und für Berlin:
Verfassung von Berlin
vom 23. November 1995
Artikel 77
(1) Alle Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen im öffentlichen
Dienst erfolgen durch den Senat. Für die Bezirke wird dieses Recht den
Bezirksämtern übertragen.
(2) Über Versetzungen aus einem Bezirk in einen anderen, aus der Hauptver-
waltung in einen Bezirk oder umgekehrt entscheidet, wenn die Beteiligten sich
nicht einigen können, der Senat nach Anhörung der Beteiligten. Zum allgemei-
nen Personalausgleich in der Berliner Verwaltung kann der Senat auch entge-
gen einer Einigung der Beteiligten nach deren Anhörung entscheiden
"RBB Rundfunkzwangsbeitragsbehörde"
Ernennungsurkunden? Einstellungen durch den Senat? Ähh? Öhhh? Nöö!
Bupp!
RBB Intendantin als "Behördenleitung", hasta la vista! Reinjehaun! Du bist raus!
Lupus! Hasta la vista! Reinjehaun! Du bist raus.
RBB Justiziariat! Hasta la vista! Reinjehaun! Ihr seid raus!
Ich hab da mal ne Frage:
Wenn der SWR im Rahmen der "Rundfunkbeitragserhebung" "Behörde" ist, wieso wird der Teil der "Behörde" nicht durch Steuern finanziert und unterliegt dem Landeshaushalt Baden-Württemberg?
Bupp!
Sagen Sie mal, woraus leiten Sie ihre verfassungsrechtliche Befugnis ab Ihren "Behördenteil",
Ihr "Ministerium",
SWR-Rundfunkbeitragszwangserhebungs"behörde" und das "beliehene" "Organ" BeitraXservus mit Finanzmitteln
die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedacht sind
zu finanzieren?
Ähhh? Öhhhh? Fragen Sie die EU-Kommission? Den VGH Baden-Württemberg?
Oder das BVerfG?
Unanfechtbar!
Very Guuuut!
Na Mensch! Da hat der VGH Baden-Württemberg dem SWR einen "echten Behörden-Dienst" erwiesen!!!
SWR =
Ministerium für Staatsfernsehbeiträge
MfS