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Autor Thema: seit vor 2013 ohne GEZ, jetzt in Zahler-WG > Anmelden? rückwirkende Forderungen?  (Gelesen 1403 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen!

Ich habe eine hypothetische Frage. Angenommen folgendes Szenario:

Person A ist zu ihrem Studium mit Zweitwohnsitz in eine neue Stadt gezogen und hat einen GEZ Brief erhalten. Kurz darauf ist A in eine neue Wohnung gezogen, und hat keine weiteren GEZ Briefe erhalten. Nach zwei Jahren ist Person A wieder in eine neue Stadt gezogen, hat beim Einwohnermeldeamt einen neuen Hauptwohnsitz hier eingetragen - und wieder keinen Brief von der GEZ erhalten.

Nun ist Person A wieder in eine neue Wohnung gezogen, in der gemeinschaftlich GEZ bezahlt wird. Person A überlegt, sich bei der GEZ anzumelden und ab sofort gemeinschaftlich den Beitrag zu bezahlen.

Wird die GEZ Person A Fragen stellen, warum die ganzen Jahre zuvor kein Beitrag gezahlt wurde und nachträglich Gebühren verlangen?

Wie kann Person A sich nun bei der GEZ anmelden, ohne für (sechs) Jahre Strafe zu bezahlen?

Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2016, 01:05 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab:
Das Forum kann es aus Kapazitätsgründen und auch aus Gründen der Wehrhaftigkeit und Überzeugung nicht leisten, Fälle von prinzipiell Zahlungs"willigen" zu diskutieren.
Gründe für den Widerstand sind im Forum mannigfaltig zu finden.

Die Freischaltung erfolgte dennoch ausnahmsweise, da dieser Fall auch sehr "schön" dokumentiert, dass seit der Umstellung 2013 ein Erhebungsdefizit besteht, d.h. eigentlich abgabepflichtige Bewohner offensichtlich nicht ausfindig gemacht wurden bzw. diesen gegenüber bislang noch nicht wirksam Forderungen gegenüber geltend gemacht wurden.


In der Kürze nur soviel...

1) Zeiten vor 2013 sind heute faktisch nicht mehr relevant, solange damals keine Anmeldung von Geräten erfolgte - dafür bestünde schon logischerweise keine rückwirkende Forderung.

2) Bitte per Suchfunktion mit der "Verjährung" vertraut machen - es gilt eigentlich eine 3-Jahres-Verjährung. Sofern also Personen für mglw. bestehende Forderungen aus 2013 nicht bis Ende 2016 per Bescheid festgesetzt wurden, sollten die Beträge aus 2013 eigentlich verjähren, d.h. "verfallen".

3) Alles nach Ende 2013 könnte jedoch plötzlich "hochkommen" und potenziell rückwirkend verlangt werden.

4) Nach bisheriger Kenntnis besteht aber kein Grund, sich in vorauseilendem Gehorsam selbst anzumelden (siehe auch nochmals Punkt 2) Verjährung). Mit "Strafen" ist dies bislang nicht belegt. Person A könnte warten, bis sie eventuell angeschrieben wird und daraufhin dann jederzeit die Beitragsnummer der WG angeben.
Person A könnte ggf. bestenfalls sogar so lange warten und ARD-ZDF-GEZ "auf die Folter spannen", bis sie nach einem guten halben oder einem Jahr des Nichtreagierens (Info-Abfrage 1/2/3, Anmelde"bestätigung", Zahlungsaufforderung", Zahlungserinnerung"...) einen ersten FestsetzungsBESCHEID erhält und gegen diesen dann gem. der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegt, und dabei angibt, dass der "Bescheid ohne Rechtsgrund" erging, da "für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht" - auf welches sogar "bezahlt" wird.
Dies Option wäre im Sinne des Widerstandes noch die beste "Lösung" bzw. die beste Möglichkeit, soviel Sand ins Getriebe zu werfen, wie unter den gegebenen Umständen noch möglich...
Person A könnte genaugenommen das volle Programm des Widerstands und der Verwaltungsaufwandsmaximierung auskosten, ohne wirklich viel zu riskieren, da ja für die Wohnung bereits gezahlt wird...
...mögen ARD-ZDF-GEZ doch bis zum Ende im Dunkeln tappen ;) ;D

Hierfür bitte die Zeit nutzen und mit dem prinzipiellen Ablauf vertraut machen...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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