Vorab:
Das Forum kann es aus Kapazitätsgründen und auch aus Gründen der Wehrhaftigkeit und Überzeugung nicht leisten, Fälle von prinzipiell Zahlungs"willigen" zu diskutieren.
Gründe für den Widerstand sind im Forum mannigfaltig zu finden.
Die Freischaltung erfolgte dennoch ausnahmsweise, da dieser Fall auch sehr "schön" dokumentiert, dass seit der Umstellung 2013 ein Erhebungsdefizit besteht, d.h. eigentlich abgabepflichtige Bewohner offensichtlich nicht ausfindig gemacht wurden bzw. diesen gegenüber bislang noch nicht wirksam Forderungen gegenüber geltend gemacht wurden.In der Kürze nur soviel...
1) Zeiten vor 2013 sind heute faktisch nicht mehr relevant, solange damals keine Anmeldung von Geräten erfolgte - dafür bestünde schon logischerweise keine rückwirkende Forderung.
2) Bitte per 
Suchfunktion mit der 
"Verjährung" vertraut machen - es gilt eigentlich eine 3-Jahres-Verjährung. Sofern also Personen für mglw. bestehende 
Forderungen aus 2013 nicht bis Ende 2016 per Bescheid festgesetzt wurden, sollten die 
Beträge aus 2013 eigentlich verjähren, d.h. "verfallen".
3) Alles 
nach Ende 2013 könnte jedoch plötzlich "hochkommen" und potenziell 
rückwirkend verlangt werden.
4) Nach bisheriger Kenntnis besteht aber 
kein Grund, sich in vorauseilendem Gehorsam selbst anzumelden (siehe auch nochmals Punkt 
2) Verjährung). Mit 
"Strafen" ist dies bislang nicht belegt. Person A könnte 
warten, bis sie eventuell angeschrieben wird und daraufhin dann jederzeit die 
Beitragsnummer der WG angeben.
Person A könnte ggf. 
bestenfalls sogar so lange warten und ARD-ZDF-GEZ "auf die Folter spannen", bis sie 
nach einem guten halben oder einem Jahr des Nichtreagierens (Info-Abfrage 1/2/3, Anmelde"bestätigung", Zahlungsaufforderung", Zahlungserinnerung"...) einen ersten FestsetzungsBESCHEID erhält und gegen diesen dann 
gem. der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegt, und dabei angibt, dass der 
"Bescheid ohne Rechtsgrund" erging, da 
"für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht" - auf welches sogar "bezahlt" wird.
Dies Option wäre im Sinne des Widerstandes noch die beste "Lösung" bzw. die beste Möglichkeit, soviel Sand ins Getriebe zu werfen, wie unter den gegebenen Umständen noch möglich...
Person A könnte genaugenommen das 
volle Programm des Widerstands und der Verwaltungsaufwandsmaximierung auskosten, ohne wirklich viel zu riskieren, da ja für die Wohnung bereits gezahlt wird...
...mögen ARD-ZDF-GEZ doch bis zum Ende im Dunkeln tappen 
 
Hierfür bitte die Zeit nutzen und mit dem prinzipiellen Ablauf vertraut machen...
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlAlle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!