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Autor Thema: Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017  (Gelesen 8569 mal)

f
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Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
Autor: 15. November 2016, 18:26
Verwaltungsgericht Stade
Am Sande 4a
21682 Stade
4. Kammer, Einzelrichterin


Dienstag 10.01.2017
11:45
Sitzungssaal 2, 2. Etage


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J
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Re: Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
#1: 16. November 2016, 13:47
gleicher Veranstaltungsort/Tag in diesem Theater, aber um
10.15 Uhr.


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Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

B
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Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
#2: 17. Dezember 2016, 00:07
gleicher Veranstaltungsort/Tag in diesem Theater, aber um
13.45 Uhr.

Entsprechendes Hauptthema:

[Wichtig] Verhandlung 10.01.2017 in Stade
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21344.msg136979.html

Unterthema:

Verhandlung VG Stade, Di. 10.01.17, 13.45 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21348.0.html


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  • This is the way!
Gallische Grüße an die Klägerinnen, @fanatic und @Jannimann!

Hut ab! Respekt! Und tiefe Verbeugung!

Thema:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138290.html#msg138290

Hier Beweisanträge 1 - 9 IN DER VERHANDLUNG.

Ohne Anwalt und MAXIMAL UNBEEINDRUCKT!!!!

An der Nordseeküste, am Plattdeutschen Strand, streut die .... ins BeitraXgetriebe grobkörnigen Sand!

Laaaaola!

 :)


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s
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und wie sind die Ergebnisse?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

J
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Grüß Gott,

das hohe Gericht konnte an diesem Verhandlungstag kein Urteil in beiden erstgenannten Fällen fällen. Alle fiktiven Beweisanträge, die Wolle (mit bemerkenswerter Akribie und Durchhaltevermögen recherchiert hat >:D) dankenswerter Weise zum günstigen Zeitpunkt aus dem Hut zaubern konnte, wurden vom hohen Gericht vorerst abgelehnt, aber durch einen gut informierten fanatic soweit verständlich übermittelt, daß das Urteil in absehbarer Zeit erfolgen könnte.

Immerhin haben die Anträge es in ein fiktives Protokoll geschafft, und die Herrschaften haben die nächsten Tage noch ein wenig Bettlektüre.


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f
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Ganz so schlimm war es nicht ;)

Eher durchdachter Plan und Erfolg:

Verhandlung 1:

Kläger nicht "so" gut vorbereitet (war zu wenig zeit)

Kläger will 9 beweisanträge zu protokoll geben.
Richterin schaut komisch und fragt: wirklich 9?
Ja er möchte 9 stück zu protokoll geben...
Richterin fragt wie lang die etwa sind...
Kläger: ca. 20 seiten zusammen...
Richterin: gibt zu protokoll: kläger gibt 9 beweisanträge vor... zeigen sie mal.... ja das sind aber doch alles keine Beweisanträge?!?!?!

Dabei redet richterin sich etwas "windend" umher, das es keine wären, weil es sich um dokumente handelt etc.....

Kläger behart drauf diese 9 beweisanträge vortragen zu dürfen.
Richterin meint sie würden eh abgelehnt.
Kläger daraufhin: wenn das so ist, dann lehnen sie diese ab....
Kläger: dann stelle ich jetzt einen befangenheitsantrag....
Er reicht diesen vor, richterin sichtlich irritiert, schaut sich den an und meint: na da muss ich wohl jetzt erstmal zur aussage gehen etc...
Richterin geht, kommt ca. 15min später wieder, erklärt das verhandlung nach §47 abs. 2 zpo weitergeführt werden kann von ihr bis über befangenheit entschieden wurde...
Richterin lehnt beweisanträge 1-9 ab, nachdem sie kurz hinten diese "überflogen" hat und der meinung ist, das wären keine
Richterin fragt vertretung NDR
NDR: ich halte mich an die Bverwg urteile...
Klageantrag wird noch kurz gemacht, urteil kommt schriftlich.....

Weiteres fiktives vorhaben:
Anhörungsrüge :D


Verhandlung 2:

Klägerin erscheint, darf beistand (lebenspartner) mit dazu bringen.
Klägerin möchte 9 beweisanträge zu protokoll geben.
Richterin nimmt es auf ins protokoll, diese werden verteilt, richterin ist der selben meinung, das dieses keine beweisanträge sind.
Grober wortlaut der richterin: Es sind keine Beweisanträge, sondern antrag auf Dokumente wo die Klägerin möchte das diese Berücksichtigt werden... Bei einem Beweisantrag ginge es darum, das Tatsachen bewiesen werden sollen und nicht Rechtsfragen geklärt werden sollen. Diese hätten vor der Verhandlung schon beantragt werden müssen und für Rechtsfragen sei sie nicht zuständig (oh wait...WHAT? :D)...

"Anmerkung: Es war absolut unverständlich was die Richterin nun genau meinte, warum und wieso das nun kein Beweisantrag wäre und wie es hätte anders gestellt werden sollen..."

Klägerin geht noch kurz auf diese Anträge "fundierter" ein, das ja Rechtsfragen durch die im Beweisantrag genannten Gutachten geklärt werden sollen und die Tatsachen in den Dokumenten sind die sie selber nicht beurkunden kann.... legitimationskette, das es über die genannten beweisanträge noch keine urteile gibt, das das einzige Rechtsgutachten vom Bund sich auf Steuerfragen und nicht auf die Fragen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetens des meldewesens des Bundes bezieht blablabla....
Richterin lehnt anträge 1-9 ab ohne sich auch nur mal 10 minuten in ruhe mit dem inhalt zu beschäftigen....
Klägerin macht noch empfehlung an die Richterin eine Entscheidung nach Art 100 GG und Artikel 54 NsTGHG einzuholen...
Richterin nimmt diese zur Kenntnis, kurzes geplänkel zu den ausstehenden Bverfg verfahren, Bverwg urteilen, fragt noch ob nicht noch ein befangenheitsantrag kommt (nein, lief ja alles wie erhofft)
Richterin fragt NDR:
Ndr: möchte sich nicht dazu mehr äußern
Klageantrag, Zugang auch schriftlich....


Nun wird jeder denken: Wieder watsche gekriegt... nenenenene ;)

So... NUN wird es aber "lustig"
In der Verhandlung 2 ist bei der Klägerin schon vorher VIEL geplänkel mit dem Gericht erfolgt....
So viel, das die liebe Richterin einen Befangenheitsantrag erhalten hatte, viele Schriftstücke gewechselt wurden und MEHRMALS um Gerichtliche Hinweise gebeten wurde, 2 von den 9 Beweisanträgen seit anfang oktober vorlagen, um die Vorlage der Dokumente gebeten wurde etc.....

Dies führt wohl nun dazu, das eine fiktive klägerin eine fiktive anhörungsrüge abschicken wird, die in etwa so aussehen wird:


Zitat
Anhörungsrüge § 152 a VwGO

Vorsorglich und zur Wahrung der zweiwöchigen Frist erhebe ich hiermit fristgerecht Anhörungsrüge und beantrage zur weiteren Begründung die alsbaldige Übersendung einer Abschrift des Sitzungsprotokolls der Verhandlung vom 10.01.2017, xx.xx Uhr, Aktenzeichen xxxxxx, Sitzungssaal xxx

1.   Gegenvorstellung

Es kann nicht Aufgabe der nicht anwaltlich vertretenen Klägerin sein, die erforderlichen Beweise in Form von Urkunden zu erheben, damit das mit der Sache befasste Verwaltungsgericht diese Urkundenbeweise bei seiner Erkenntnisgewinnung berücksichtigt. Im vorliegenden Sachverhalt würde dies bedeuten, dass Beispielsweise die nicht öffentlich zugängliche Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug von der Klägerin Notariell beglaubigt dem Gericht zur Verfügung gestellt wird, wobei die Quelle aus der dieser „Urkundenbeweis“ stammt nicht ausreichend belegt ist, so dass der erbrachte „Urkundenbeweis“ auch ggf. nicht authentisch ist.

Auch ist es Aufgabe des angerufenen Gerichtes sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob z.B. die völlige Übertragung von Verwaltungsaufgaben rechtlich zulässig ist und im Einklang mit dem Verwaltungsgesetz und der Verfassung des Landes Niedersachsens erfolgte. Etwaige rechtliche Fragen, die das angerufene Gericht wegen der Komplexität und auch Zuständigkeit meint nicht beantworten zu können wurden gerade deshalb mittels Beweisanträge Nr. 4 und Nr. 6, zur Erstellung eines rechtswissenschaftlichen Gutachten der jeweiligen Parlamente, als Beweisanträge eingeführt. Auch hat das angerufene Gericht sich sein eigenes Urteil über den klagegegenständlichen Lebenssachverhalt zu bilden und nicht Beschlüsse sowie Urteile anderer Gerichte in der Urteilsbegründung formelhaft zu wiederholen. Eine eigene Beweisaufnahme des VG Stade fand nachweislich nicht statt.


2.   Anhörungsrüge

Gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Juli 2016, im Verfassungsbeschwerdefahren - 2 BvR 1552/14 - haben Beschwerdeführer nach dem abgeleiteten Grundsatz der Subsidiarität den Rechtsweg nicht nur formell zu erschöpfen, sondern darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen, in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer gehalten sein kann, eine Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren auch dann mit einer Anhörungsrüge anzugreifen, wenn er mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen will, die Erhebung der Anhörungsrüge aber zur Beseitigung anderweitiger Grundrechtsverletzungen führen könnte.

Als Volljuristin und Beamtin hätte Frau Richterin XXXX auch sofort erkennen müssen, dass die Widerspruchsentscheidung und die klagegegenständliche Feststellungsbescheide allesamt nicht von Amtsträgern stammen und das Demokratieprinzip nachhaltig verletzt ist (fehlende personelle Legitimationskette vom Volk zum NDR)

Die mündliche Ablehnung aller 9 Beweisanträge im Rahmen der Beweisaufnahme am Hauptverhandlungstag xx.xx.2017 stellt sich als prozesswidrige Ablehnung von Beweisanträgen dar, bei der ich als Klägerin zu den bestimmten in den Prozess eingeführten Beweisthemen und Rechtsfragen gar nicht erst zu Wort kommen konnte.
Zumal mit Schriftsätzen vom xxx.2016 schon zwei Beweisanträge (nahezu Identisch mit dem am Verhandlungstag eingereichten Beweisanträgen 1 und 2) eingereicht wurden, zu der das erkennende Gericht und der Beklagte sowohl bis zur Verhandlung als auch bei Eröffnung der Beweisaufnahme keinerlei Ausführungen machte.
Zudem wurde in dem Anschreiben vom xx.2016 zu den Beweisanträgen um Gerichtliche Hinweise gebeten, da ich die Klägerin nicht Anwaltlich vertreten bin.
Des Weiteren wurde dort schon um die Vorlage der Dokumente durch den Beklagten ersucht.

Die sofortige Ablehnung aller 9 Beweisanträge, eine damit einhergehende nicht gebotene ernsthafte Prüfung (auch schon vorab) und damit die Nichtberücksichtigung aller als erheblich zu bezeichnenden Beweisangebote, verstoßen somit gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. Eine derartige sofortige Ablehnung von 9 Beweisanträgen, dass einfache Übergehen der selbigen, ist mit einem Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen gleichzustellen und mit der Anhörungsrüge unmittelbar angreifbar, da ein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf nicht gegeben war und in  Entscheidungserheblicher Weise mein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurde, zumal die Beweisanträge unmittelbar daraufhin abgelehnt wurden..

Die Übergänge zwischen einer einfach-rechtlich fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages und einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Ablehnung, die im Prozessrecht keine Stütze findet, sind allerdings nicht immer leicht zu bestimmen und für die Beteiligten zu erkennen.

Es erfolgt daher weiterer Sachvortrag nach Zugang einer Abschrift des Sitzungsprotokolls.

Bereits jetzt wird angeregt die erneute Beweisaufnahme unter Beistellung eines Notanwaltes gemäß § 78 b ZPO durchzuführen. Ein Anwalt lässt sich nachweislich trotz intensiver Suche nämlich nicht finden:

Beweis:

      Absage, E-Mail vom xxxxxx
      Absage, E-Mail vom xxxxxx
Absage, E-Mail vom xxxxxx

Ersatzweise wird beantragt den Beweisanträgen stattzugeben, da strenge Anforderungen an das formulieren von Beweisanträgen - durch die nicht rechtsanwaltlich vertretene Klägerin - im Rahmen der Herstellung der Waffengleichheit - nicht gestellt werden können.

Bleibt nun spannend, wie die Richterin nun aus der Nummer wieder rauskommt ;)


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G
  • Beiträge: 1.548
Richter sind keine Beamte!!!***

Die Tante kommt genauso raus wie alle anderen Verwaltungsrichter, das Bundesverwaltungsgericht meint ja, dass alles so gesetzeskonform ist.

Mir gefällt der Versuch sehr,ich wünsche viel Erfolg! Jede Unmutbekundung bewegt etwas.


***Edit "Bürger":
Siehe hierzu richtigstellende Ausführungen u.a. in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20978.msg138403.html#msg138403
Dies hier also bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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V
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@GEIZ ist geil:

ich sehe keinen Hinweis auf Ironie bei Deinem Satz "Richter sind keine Beamte!!!", deshalb widerspreche ich hiermit, bevor jemand auf die Idee kommt, Deine obige Aussage für zutreffend zu halten.

Natürlich sind Richter Beamte.


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich die Bitte, die Beamteneigenschaft der Richter hier nicht weiter zu vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein großes Dankeschön an fanatic für die umfangreiche Darstellung und Hinweise.
Viele schöne Anregungen um zulässige Rechtsmittel auszuschöpfen. Man sollte dem hohen Gericht keine Informationen vorenthalten und immer umfangreich Gründe und Meinungen vortragen.
Es ist anGerichtet!!! 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

H
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  • Richterliche Unabhängigkeit ist Wunschdenken
@GEiZ ist geil, @VorsichtStufe
Die “Beamteneigenschaft“ der Richter/ Richterinnen braucht wirklich nicht vertieft zu werden. Rechtsgrundlage für Richter/ Richterinnen ist das Deutsche Richtergesetz (DRiG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.04.1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Art. 132 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474).

Richter stehen in einem Dienst- bzw. Amtsverhältnis und “unterstehen“ als Richter/ Richterin im Bundesdienst dem Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz (Dienstherr) bzw. als Richter/ Richterin im Landesdienst dem/ der jeweiligen Landesjustizminister/ Landesjustizministerin bzw. -senator/ -senatorin (Dienstherr). Nicht zu verwechseln mit dem unmittelbaren Dienst- oder Disziplinarvorgesetzten!!


Person M hätte bei dieser Richterin (auf Probe) liebend gerne aktiv mitgewirkt, war gestern aber leider den ganzen Tag am OVG Hamburg beschäftigt. In der Praxis ist eigentlich bekannt, dass gerade Richter/ Richterinnen auf Probe nicht mit dem Strom der etablierten Richterschaft schwimmen, sondern teilweise bahnbrechende Urteile sprechen, auch wenn diese von der höheren Instanz wieder kassiert werden. Zu beobachten ist diese Tendenz zurzeit insbesondere bei den Hamburger Familiengerichten.

Angesichts der Familienchronik dieser Richterin war ein “mutiges“ Urteil nicht zu erwarten. Etwas sonderbar findet Person M die Fortführung des Verfahrens nach dem Befangenheitsantrag sowie die etwas fadenscheinige Berufung auf § 47 II ZPO - unaufschiebbare Amtshandlungen. Die Vorschrift des § 47 II ZPO soll missbräuchlichen Befangenheitsanträgen in Verzögerungsabsicht vorbeugen (vgl. BT-Drs. 15/1508, S. 16). 

Normalerweise tritt ein sofortiges Handlungsverbot der Richterin ein. Ein(e) zweite(r) Richter/ Richterin muss über den Befangenheitsantrag entscheiden, und seine Entscheidung den Verfahrensparteien mitteilen. Erst danach darf die mündliche Verhandlung fortgeführt werden. Verstößt ein “abgelehnter“ Richter gegen das Handlungsverbot kann dies einen neuen Befangenheitsgrund darstellen. Das Handlungsverbot greift allerdings nicht in Fällen offenkundigen Rechtsmissbrauchs.

Von einem Rechtsmissbrauch kann bei Ignorierung von insgesamt neun Beweisanträgen allerdings keine Rede sein. Vielmehr wäre eine Verhandlungspause ratsam gewesen, in der die Richterin die wesentlichen Inhalte der Beweisanträge hätte sondieren müssen. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Richterin in Selbstentscheidung die Verhandlung weitergeführt hat, um den eigenen Faden der Verhandlungsführung nicht zu verlieren. Interessant wäre, ob der Befangenheitsantrag tatsächlich bei eine(r,m) zweiten Richter/ Richterin auf dem Schreibtisch gelandet ist.   

Anhörungsrügen führen in ganz seltenen zum eigenen Erfolg. Vielmehr sind sie hingegen Steine auf Karriereleiter des Richters/ der Richterin, der/ die mit dem Verfahren betraut war. Gerade bei Richtern/ Richterinnen auf Probe kann bei Anhörungsrügen durchaus ein späterer Aktenvermerk in der Personalakte erscheinen.

Es bringt zudem soviel Spaß, die erscheinenden Bevollmächtigten des NDR, besonders unwissende Rechtsreferendare, die sich die ersten Sporen verdienen sollen, in der Verhandlung im “Kreuzverhör“ vorzuführen. Geile Sache mit hohem Unterhaltungswert!!

Bei eingesetzten Schöffen im Rentenalter kann dadurch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem völlig anderen Licht erscheinen. Schließlich sind sie vom Stimmrecht den Berufsrichtern/ Berufsrichterinnen gegenüber gleichgestellt, was den Prozess der Entscheidungsfindung erheblich lebhafter gestalten kann. Von daher ist es unabdingbar, einer Übertragung auf den Einzelrichter zu widersprechen.

Grüße aus Hamburg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2017, 22:49 von HamburgerJurist_vs_NDR«
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)

J
  • Beiträge: 70
Von einem Rechtsmissbrauch kann bei Ignorierung von insgesamt neun Beweisanträgen allerdings keine Rede sein. Vielmehr wäre eine Verhandlungspause ratsam gewesen, in der die Richterin die wesentlichen Inhalte der Beweisanträge hätte sondieren müssen. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Richterin in Selbstentscheidung die Verhandlung weitergeführt hat, um den eigenen Faden der Verhandlungsführung nicht zu verlieren. Interessant wäre, ob der Befangenheitsantrag tatsächlich bei eine(r,m) zweiten Richter/ Richterin auf dem Schreibtisch gelandet ist.   
sehr interessant, was Du da schreibst. Person J war leider nicht in der Lage wegen mangelnder Fachkenntnis entsprechend und unmittelbar darauf zu reagieren. Daß aus der ursprünglich angesetzten Schnarchveranstaltung möglicherweise eine interessante und für das Verfahren wichtige Sache erwachsen könnte, hätte er im Traum nicht gedacht.

Die mögliche Frage wäre, ob diese zweifelhafte Vorgehensweise der Richterin in einem fiktiven Nachgang für die Sache genutzt werden könnte.

Person J wurde währenddessen offeriert, daß in 2 Wochen 2 fiktive Möglichkeiten zur Wahl stehen:
a) die aktuelle Verhandlung gilt als nicht stattgefunden, und wird von einem anderen Richter wiederholt
b) die befangene Richterin fällt ein Urteil

...ein befangenes Urteil?


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Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

M
  • Beiträge: 508
fiktive Möglichkeiten
Das kennen wir doch irgendwo her.  ;)
Die Fiktion der Möglichkeiten in einer Wohnung und der daraus erwachsene Vorteil, der bezahlt werden muss. >:(

Nun:
b) würde wohl heißen, dass der  Befangenheitsantrag zurückgenommen wurde?
a) hört sich doch so an, als hätte die gute Frau dann doch noch den  Befangenheitsantrag weitergegeben?

Frage: Was würde der fiktive neue Richter mit den fiktiven Beweisanträgen machen?
(Fragen hilft. ;))


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J
  • Beiträge: 70
Zitat
b) würde wohl heißen, dass der  Befangenheitsantrag zurückgenommen wurde?
nö, das würde heißen, daß sie den gegen sie gerichteten Antrag abgelehnt hat.
Im nachherein denkt Person J, wäre es wohl besser gewesen, jede Fortführung der Verhandlung abzulehnen. Aber aus Erfahrung wird man schlau...


Zitat
a) hört sich doch so an, als hätte die gute Frau dann doch noch den  Befangenheitsantrag weitergegeben?
zumindest nach der Verhandlung. In der Kammer diskutieren sie vermutlich später diesen schwerwiegenden Fall von zivilen Ungehorsam und einer möglichen weiteren Vorgehensweise.


Zitat
Frage: Was würde der fiktive neue Richter mit den fiktiven Beweisanträgen machen?
a) sie ins Protokoll aufnehmen
b) einen Befangenheitsantrag kassieren 8)

Ich denke mal, sie würden vorher zum entsprechenden schriftlichen Zugang auffordern.


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Grüße
Jannimann
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Re: Verhandlungen VG Stade Dienstag 10.01.2017
#14: 02. Februar 2017, 10:43
Puh.... Weiterer Stand:

Aktuell rührt sich bei fiktiven klägern nicht viel...
Der imaginäre Befangenheitsantrag wurde natürlich abgelehnt (oh wunder..) und der NDR wurde zu einer Stellungnahme zur Prozessführung bei erster Verhandlung aufgefordert (wenn ich das richtig mitgekriegt habe)

Eigentlich sollte laut Aussage der Richterin bei Abschluss der Verhandlung innerhalb von 2 Wochen ja mal was kommen.
Nun sind über 3 Wochen vergangen und bisher noch nichts in den Briefkästen der fiktiven Kläger ;)

Ich glaube ja "fast", die kommen aktuell doch etwas ins schwitzen (ob das an der Anhörungsrüge lag?  >:D).

Um ihnen die Arbeit noch etwas zu "erleichtern", kann es wohl sein, dass heute noch ein antrag als "Empfehlung" der fiktiven Kläger zu einer "Normenkontrolle" raus ging.
Natürlich "sehr" einfach und "kurz" gefasst in 12 Seitiger Ausführung und nach Freischaltung eines moderators lesbar :D

VIVA FFNI
VIVA FFBB


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