Vielen Dank für die Anfrage und die hier gepostete nichts - und dabei doch alles - sagende Antwort.
Also bei solch
billigen und haltlosen Rechtfertigungsversuchen kommt man schon ganz schön ins Hyperventilieren...
Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.
Er scheint am Rundfunk angestöpselt und von diesem wie ein Drogensüchtiger vollkommen abhängig und verblendet zu sein, sich nicht vorstellen zu können dass es eine MENGE anderer Informationsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten gibt als nur die jetzige für den Rundfunk.
Seine
freche, unbewiesene Behauptung:Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Möglichkeit einer Gesellschaft,
"sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren"Das Grundgesetz selbst kennt keine Notwendigkeit eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", schon gar nicht in dieser jetzigen Form.
Das BVerfG erkennt im Grundgesetz zutreffend keine Verpflichtung, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (schon gar nicht in der jetzigen Form) haben zu müssen.
Siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html[...]
Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht schrieben zur "dienenden Freiheit" im Urteil vom 5. Februar 1991 -- 1 BvF 1/85, 1/88 – (BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung) :
[...] Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an.
Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen.
Ich glaub, mich knutscht ein Elch!
Wie kommt der Herr dazu, zu behaupten, dass
"[...] diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen"Er meint also, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien sowas wie
"Informationsversorger aller anderen Medienanbieter" oder was?
Sag mal, rappelt's noch oder was?!??!?
?
Die sind genauso Anbieter wie viele andere auch, die alle mehr oder weniger eigenständig arbeiten. Ganz im Gegenteil: Die dpa ist hier oft genug "Lieferant" auch für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
Also mal bitte auf dem Teppich bleiben.
Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.
Ich glaub, micht knutscht hier ein siamesischer Zwillingselch!!!
1) Wenn er meint, dass tatsächlich alle und jeder davon profitiert, dann wäre genau dies das Kriterium für eine Steuer, nicht aber für einen "Beitrag". Die Allgemeinheit darf nicht bebeitragt werden. Auch dies muss in die nicht-juristischen Abnicker-Gehirnwindungen rein!
2) Es ist genau diese "Prägung der Gesellschaft durch den Rundfunk", die "Breitenwirkung und Suggestivkraft", die eben gerade ein Grund GEGEN einen solch unausweichlichen Rundfunk spricht, da ein
"prägender Rundfunk" im
diametralen Gegensatz zur ursprünglichen Grundidee steht.
Der Rundfunk hat - auch gemäß BVerfG - keine
"prägende", sondern eine
"dienende" Funktion!!!
Und wer hier
"dienenden Auftrag" mit
"prägenden Auftrag" verwechselt, der sollte ob seiner
wahren Absichten tunlichst
scharf beobachtet werden, denn das sind
höchstgefährliche Auslegungen.
Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, welche die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert.
Bitte?!??! Er möge für solcherlei dreiste Behauptungen gefälligst einen Quellenverweis angeben.
Mir ist keine Entscheidung des BVerfG bekannt, welches
"die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert".
Das
Bundesverfassungsgericht hat
genau das Gegenteil festgestellt, nämlich, dass es sich (bei der Rundfunkfinanzierung) gerade nicht um eine
"Vorzugslast" oder
"Gegenleistung" handelt, sondern eben um das
"von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung" - siehe u.a. unter
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140356.html#msg140356In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 (zur Umsatzsteuer-Freiheit)
https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
[...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]
In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen.
Sinnlose, vollkommen unerhebliche "Beispiele", die
jeglicher Vergleichbarkeit entbehren sind nichts als der
demagogische Versuch der Irreführung.
Freiwillige und jederzeit kündbare Vereinsmitgliedschaften haben
nichts, aber auch überhaupt nichts mit der
lebenslangen und nach dem Willen des Gesetzgebers unkündbaren Zwangsabgabe auf das pure Wohnen.
Wie muss man einem solchen Menschen den Kopf waschen, damit das "reingeht"?!?
[...] Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben?
Einfach mal: JA.
Möge er gefälligst das Gegenteil behaupten.
Es gibt sehr wohl mannigfaltige hochqualitative und freiwillig bezahlte Angebote.
Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen.
Diese Thesen kann der "medienpolitische Sprecher" gut und gern steckenlassen, solange er sich offenkundig
kein bisschen befasst hat mit den daraus gefolgerten Schlüssen des Prof. Kirchhof (der sich übrigens nur mit einem "f" schreibt), welche u.a. eine
"Widerlegbarkeit der Regelvermutung" vorsahen und somit eine "Ausweichlichkeit" für NICHTnutzer...
...die aber vom Gesetzgeber und damit von uninformierten und offenkundig vollkommen verblendeten Abgeordneten wie diesem hier
sträflichst nicht umgesetzt wurden.
Siehe hierzu u.a. auch unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html20 Thesen aus dem Gutachten über "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Statt
-
20 Thesen von
-
einem-
beauftragten Gutachter (noch dazu vom profitierenden Rundfunk selbst beauftragt)
zu verherrlichen, sollte er lieber mal
-
einige wenige aber wichtige Thesen von
-
32(!!!)-
nicht beauftragten, sondern
autonom und
unabhängig(!!!) ihre Themen selbst festlegenden Gutachtern des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium
verinnerlichen - und zwar
seeeeehhhhhr tief!!!Hierzu am besten bei der nächsten Antwort ein Exemplar mitsenden
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwegehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.htmlUnd so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher" ? ? ?
Und so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher"
! ! !Wehret diesem Zustand und dieser Entwicklung!