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Autor Thema: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.  (Gelesen 52735 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Quelle für die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen bei der Abgabe Beitrag:

Bundesverfassungsgericht
1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.


Erweiterte Vorlage für ein Schreiben an Politiker, regionale Bezirksvertretungen und Landtage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html


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Auszug aus der im Beitrag zuvor verlinkten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

Rz. 37
Zitat
1. Als Auferlegung einer Geldleistungspflicht stellt die Erhebung wiederkehrender Beiträge einen Eingriff in die persönliche Freiheitsentfaltung im vermögensrechtlichen Bereich dar (vgl. BVerfGE 87, 153 <169>; 93, 121 <137> ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 -, juris, Rn. 44).

Rz. 38
Zitat
2. Der wiederkehrende Beitrag beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, welche die Kompetenzordnung des Grundgesetzes wahrt. Er ist als nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter gerechtfertigt, die den Anforderungen genügt, welche die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung an solche Abgaben stellt, (a) und für die das Land mangels Bundeskompetenz zur Gesetzgebung befugt war (b).

Rz. 40
Zitat
aa) (1) Maßgeblich für die Qualifizierung einer Abgabe als Steuer oder nichtsteuerliche Abgabe ist die Ausgestaltung des betreffenden Gesetzes (vgl. BVerfGE 7, 244 <256>; 49, 343 <352>; 92, 91 <114>; 123, 1 <17>). Die Einordnung der Abgabe richtet sich nicht nach ihrer gesetzlichen Bezeichnung, sondern nach ihrem tatbestandlich bestimmten, materiellen Gehalt ( BVerfGE 108, 1 <13>; 108, 186 <212>; 110, 370 <384>; 113, 128 <145 f.>; 122, 316 <333>; 124, 348 <364> ).

Rz. 41
Zitat
Steuern sind öffentliche Abgaben, die als Gemeinlast (vgl. BVerfGE 110, 274 <294>; 123, 132 <140> ) ohne individuelle Gegenleistung („voraussetzungslos“) zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden (vgl. BVerfGE 49, 343 <353>; 110, 274 <294>; 124, 235 <243>; 124, 348 <364>).


Rz. 42
Zitat
[...]
Abgaben, die einen Sondervorteil ausgleichen sollen, sind als Vorzugslasten zulässig. Darunter fallen Gebühren und Beiträge (vgl. BVerfGE 110, 370 <388> m.w.N.).

Rz. 43
Zitat
[...]
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken
[...]
Das gilt entsprechend für Beiträge, die im Unterschied zu Gebühren schon für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden [...] Durch Beiträge sollen die Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt werden, von der sie potentiell einen Nutzen haben. Der Gedanke der Gegenleistung, also des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten, ist der den Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn legitimierende Gesichtspunkt ( BVerfGE 9, 291 <298> ).

Rz. 45
Zitat
b) Für öffentlich-rechtliche Abgaben, die keine Steuern sind (nichtsteuerliche Abgaben), richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln über die Sachgesetzgebungskompetenzen (Art. 70 ff. GG; vgl. BVerfGE 4, 7 <13>; 110, 370 <384> ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 646 <650, Rn. 121>; stRspr).

Rz. 47
Zitat
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 <385>; 130, 240 <252> ; stRspr). Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 <17>; 126, 400 <416>; 130, 240 <252 f.>).

Rz. 49
Zitat
Wer eine nichtsteuerliche Abgabe schuldet, ist allerdings regelmäßig zugleich steuerpflichtig und wird insofern zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen.

Rz. 51
Zitat
3. Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Rz. 52
Zitat
Die Erhebung von Beiträgen erfordert hiernach hinreichende sachliche Gründe, welche eine individuelle Zurechnung des mit dem Beitrag belasteten Vorteils (siehe oben B. I.) zum Kreis der Belasteten rechtfertigen. Wesentlich für den Begriff des Beitrags ist der Gedanke der angebotenen Gegenleistung, des Ausgleichs von Vorteilen und Lasten: Wenn das Gemeinwesen in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe eine besondere Einrichtung zur Verfügung stellt, so sollen diejenigen, die daraus besonderen wirtschaftlichen Nutzen ziehen oder ziehen können, zu den Kosten ihrer Errichtung und Unterhaltung beitragen (vgl. BVerfGE 14, 312 <317> ).


Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2005/bvg05-118.html;jsessionid=F93E896258A1949E88B4052303D540B5.2_cid392
Zitat
1. Die Pflicht der Inhaber von Kabelanschlüssen zur Zahlung des Teilnehmerentgelts beeinträchtigt ihre Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Diese Beeinträchtigung ist nicht gerechtfertigt.

Übrigens: Wenn man auf der Seite des BVerfG nach einer Entscheidung sucht, die die Begriffe "Gegenleistung" und "Rundfunk" enthält, führt dieses alleine zu jener Entscheidung, die im Absatz darüber verlinkt ist. Selbst die Suche nach dem Begriff "Gesamtveranstaltung" führt ins fast Leere

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/09/rk19990906_1bvr101399.html;jsessionid=CA80E5E35323D0F7CD485401A624160C.2_cid383
Rz. 13
Zitat
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 <91>).

In welcher Entscheidung stand doch gleich, daß Gebühr bzw. Beitrag der Finanzierung der Gesamtveranstaltung dienen? Dieses ist wesentlich, weil ohne Gegenleistung weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt sind.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wenn ich bedenke, dass viele von Pinguin zitierten Stellen in den Klageschriften von Herrn RA Bölck vor allen Instanzen (VG, OVG und dem BVerwG) schriftlich und mündlich vorgebracht wurden und kein einziger Verwaltungsrichter sich an die geltende Rechtslage gehalten hat, wird das Ausmaß der Willkür und des Verrats am Bürger deutlich.

Umso mehr ist es wichtig, regionale Politiker, Bezirksvertretungen und Landtage mit dem Schreiben zu beglücken und Antworten auf gestellte Fragen zu verlangen:

Vorlage:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.

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c
  • Beiträge: 873
In welcher Entscheidung stand doch gleich, daß Gebühr bzw. Beitrag der Finanzierung der Gesamtveranstaltung dienen? Dieses ist wesentlich, weil ohne Gegenleistung weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt sind.

In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)

https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

Zitat
Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß die einzelne Rundfunkanstalt ihre Leistungen gegen eine "Gebühr" erbrächte und auf diese Weise mit dem Rundfunkteilnehmer in eine Beziehung gewerblicher Art träte. Nach § 1 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Empfangsgerät zum Empfang bereithält, also an der allgemeinen Veranstaltung teilzunehmen in der Lage ist. Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, daß die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Es ist infolgedessen nicht gerechtfertigt, aus dem Vorhandensein einer "Gebühr" Schlüsse auf die gewerbliche Natur der Rundfunkdarbietung zu ziehen.



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Danke; damit wäre das Thema "Rundfunkbeitrag" eigentlich als verfassungswidrig gesetzt, denn daß es keine Gegenleistung ist, sagt ja nicht nur das BVerfG, sondern auch der EuGH zur damaligen Gebühr.

Und ohne Gegenleistung sind ja weder Beitrag noch Gebühr gerechtfertigt.


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c
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Jupp. Gleiches ergibt sich auch schon aus der Rz. 42 oben. Mehr muss man nicht lesen. Der Satz ist knapp, klar und eindeutig. Voraussetzung für eine nicht-steuerliche Abgabe ist ein "Sondervorteil", nicht ein Vorteil der Allgemeinheit.

Der Sondervorteil war im übrigen auch nie die Möglichkeit, am Rundfunk teilzunehmen, sondern die Eigenschaft Rundfunkteilnehmer (feiner Unterschied). Rundfunkteilnehmer ist derjenige, der ein Gerät zum Empfang bereit hält und deshalb in der Lage ist, am Rundfunk teilzunehmen. Es geht also um die konkret-individuelle Möglichkeit und nicht die abstrakt-generelle.

Aber ich glaube, das hatten wir ja bereits mehrfach herausgefunden und belegt.




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R
  • Beiträge: 3
Hallo miteinander,
auch ich habe in Baden-Württemberg unserem Ministerpräsident Kretschmann (B´90 Grüne) diese Mail geschrieben.
Gleichzeitig bin ich doch sehr enttäuscht darüber, dass auf das eigentliche Anliegen keine Stellung genommen wurde.
Mir wird mit dieser Antwort klar, dass die Interessen und Anliegen der Bürger nicht wahrgenommen und ignoriert werden.
Ich werde Herr Alexander Salomon eine weitere Mail zukommen lassen und fragen, ob ich bei den Wahlen dieses Jahr seine Partei mit einem Kreuz genauso beantworten soll wie er das Anliegen meinerseits.


Hier die Antwort der Pressesprechers:

Zitat
Sehr geehrter Herr #####,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben an den Ministerpräsidenten Kretschmann vom 18. Februar 2017, welches ich als medienpolitischer Sprecher der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg stellvertretend beantworten möchte. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt in unserem staatlichen Wesen als Garant von qualitativ hochwertigen Sendungen und Produktionen eine wesentliche Rolle für die Bürgerinnen und Bürger. Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob dies von allen allen Personen in Deutschland gezahlt werden muss, ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist es für den Rundfunkbeitrag nicht entscheidend, ob Sie nun den Fernseher, ihren Computer oder das Radio als Rundfunkempfänger tatsächlich benutzen, sondern die Zurverfügungstellung von Inhalten ist maßgeblich. Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, welches die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert. In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen. Es ist aber auch in einem Verein nicht maßgeblich, ob Sie das vorhandene Training nutzen oder nicht - durch ihren Beitrag profitiert unabhängig der persönlichen Inanspruchnahme die ganze Vereinsgesellschaft und schlussendlich auch Sie, da die Infrastruktur, die Sie nur zum Teil finanzieren, Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt wird.

Sehr geehrter Herr #####, lassen Sie mich daher nochmals die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Es gibt aus unserer und auch aus medienpolitischer Sicht kein Angebot im Fernsehen und Hörfunk, welches nur annähernd die Qualität, Unabhängigkeit und Aktualität bietet, wie die Sendungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben?

Wir halten das öffentlich-rechtliche System im Moment für unabdingbar aber nicht für kritikunfähig. Auch die Intendanten und Direktoren müssen sich der gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen und den Auftrag des Beitragssystems annehmen - alle müssen angemessen berücksichtigt und versorgt werden, zu einem fairen und nachvollziehbaren Beitrag.

Abschließend darf ich Ihnen sagen, dass wir ihre Sorgen, die uns auch von weiteren Seiten gespiegelt wird, ernst nehmen. Aus unserer Sicht überwiegen aber die gesellschaftlichen Vorteile eines nicht durch Steuern finanzierten und somit unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL
Vorsitzender des AK Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sprecher für Wissenschaft

Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
Tel. 0711/ 2063- 623
Fax. 0711/ 2063-660
alexander.salomon@gruene.landtag-bw.de
http://twitter.com/salomon_alex
www.gruene-landtag-bw.de


20 Thesen aus dem Gutachten über "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Quelle der öffentlichen Kontaktdaten u.a.
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/die-grunen/salomon.html
http://www.alexander-salomon.de/nsite/



EDIT Viktor7:
...
Wegen OT, der Übersicht des Forums und dem im Forum bereits in voller Länge bekannten Gutachten wurde dieser Teil komplett entfernt. Alle uns bekannten Gutachten können hier eingesehen werden: 

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 23:05 von Bürger«

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt in unserem staatlichen Wesen als Garant von qualitativ hochwertigen Sendungen und Produktionen {aber sind diese Sendungen und Produktionen so wichtig für das staatliche Wesen? Wird hier also Meinungsbildung im Sinne des Staats betrieben?} eine wesentliche Rolle für die Bürgerinnen und Bürger. Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft. Die Frage, ob dies von allen allen Personen in Deutschland gezahlt werden muss, ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist es für den Rundfunkbeitrag nicht entscheidend, ob Sie nun den Fernseher, ihren Computer oder das Radio als Rundfunkempfänger tatsächlich benutzen, sondern die Zurverfügungstellung von Inhalten ist maßgeblich. Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks {fingiert sollte es wohl vorher heißen}, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll {soll ja, tut es aber nicht (vgl. Berichterstattung zu Morden oder Mobs, die "Regionalen Charakter" hatten} - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt {nein? also Falschinformation?}, welches die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert. In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen. Es ist aber auch in einem Verein nicht maßgeblich, ob Sie das vorhandene Training nutzen oder nicht - durch ihren Beitrag profitiert unabhängig der persönlichen Inanspruchnahme die ganze Vereinsgesellschaft und schlussendlich auch Sie, da die Infrastruktur, die Sie nur zum Teil finanzieren, Ihnen jederzeit zur Verfügung gestellt wird {also dürfen die Zahler zur LRA gehen und sagen, jetzt lass mich mal machen? Ist ja vergleichbar dann...}.

Sehr geehrter Herr #####, lassen Sie mich daher nochmals die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Es gibt aus unserer und auch aus medienpolitischer Sicht kein Angebot im Fernsehen und Hörfunk, welches nur annähernd die Qualität, Unabhängigkeit und Aktualität bietet, wie die Sendungen der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios {schön, dass man Qualität nicht bewerten kann, wenn man nichts zu vergleichen hat}. Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben? {ist sie es denn auch?}

Wir halten das öffentlich-rechtliche System im Moment für unabdingbar {weil es bis jetzt keine andere Plattform geschafft werden konnte, die die Massen genau so erreicht und gleichzeitig manipulativ ist?} aber nicht für kritikunfähig. Auch die Intendanten und Direktoren müssen sich der gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen und den Auftrag des Beitragssystems annehmen - alle müssen angemessen berücksichtigt und versorgt werden, zu einem fairen und nachvollziehbaren Beitrag. {fair, wenn Leute deswegen weggesperrt werden und das letzte Geld zusammenkratzen, damit die "Bonzen da oben" ihre Schlösser bezahlen können?}

Abschließend darf ich Ihnen sagen, dass wir ihre Sorgen, die uns auch von weiteren Seiten gespiegelt wird, ernst nehmen. Aus unserer Sicht überwiegen aber die gesellschaftlichen Vorteile eines nicht durch Steuern finanzierten und somit unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks {die Unabhängigkeit wird sich noch zeigen...}. Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen. {von denen nur die vorteilhaftesten ausgewählt wurden, fair?}

Wenn zu sehr Offtopic, bitte Löschen. Aber so konnte ich das einfach nicht stehen lassen. Wer mit Worthülsen antwortet, muss damit rechnen, dass sie gegen einen eingesetzt werden, wenn nicht mit Fakten argumentiert werden kann.

Rot ist von mir kommentiert


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Hier die Antwort der Pressesprechers:

Zitat mit meinen Anmerkungen:

Zitat
Sehr geehrter Herr #####,

...Er dient quasi als weitere Instanz und als Teil der "vierten Gewalt" zur Kontrolle und Offenbarung von Problemen in unserer Gesellschaft.

(Meine Anm: Sollte es nicht lieber der Offenbarung und Beseitigung von Problemen dienen? Was soll denn eine Kontrolle von Problemen sein? Filterung von dem, was der Gesellschaft als Problem dargeboten wird?? )

... Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.

(Meine Anm: Wie kann man sich kontrolliert und gleichzeitig unabhängig informieren, wenn der demokratische Staat als Kontrollinstanz wegfällt? Dies ist dann eine absolut gefährliche nicht kontrollierbare Kontrolle durch einen riesigen unzerstörbaren Medienapparat, dem evtl. auch Herr Salomon auf den Leim gekrochen ist, bzw. kriechen muss, wenn er nicht auch als "ör kontrolliertes Problem" enden will.)


... Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren(?) Sie indirekt durch diese fundierten (meine Anm.: bzw. - wie oben beschrieben, kontrollierten) Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen. Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn(?) hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.

(meine Anm: Dies galt genauso für das Staats- Rundfunksystem der DDR und des Deutschen Reiches. Und wurde wahrscheinlich auch genau so formuliert und genau da liegt auch die Gefahr. Wenn jemand mich zwingen will, etwas zu unterstützen was seiner Meinung nach gut für mich (und die Anderen) ist, schalte ich auf Alarm!

Die Formulierungen lassen bei mir keine Zweifel. Das ÖRRSystem dient zur Lenkung der Meinungsbildung.)

...

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Salomon MdL
Vorsitzender des AK Wissenschaft, Forschung und Kunst
Sprecher für Wissenschaft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 17:47 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Kurzer Abriss des "salomonischen"  ;) Weltbildes:

Es gibt einen durch den öffentlich rechtlichen Rundfunk ausgesuchten Pool von Problemen, die dann der Gesellschaft zur Diskussion "hingeworfen" werden. Damit dürfen wir uns dann alle beschäftigen. Lösungen werden nicht angestrebt.

Die Darstellung einer Scheindemokratie...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
  • Beiträge: 3
Tut mir leid für das viele OT.
Mit meiner Antwort an den Pressesprecher warte ich mal noch ein paar Kommentare ab, scheint doch mehr dahinter zu stecken als vorerst angenommen.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Mal ehrlich - was hat diese heuchlerische Textbausteinsammlung des Herrn Salomon mit den gestellten Fragen zur Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Rundfunkbeitrag zu tun? Seine Antwort dient ausschließlich der Ablenkung, Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Grundrechtsverletzungen.

Es empfiehlt sich die Fragen samt den Begründungen erneut zu stellen und um Antworten auf gestellte Fragen zu bitten. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 19:46 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Pressesprecher nutzt den häufig in Zusammenhang mit der Presse verwendeten Begriff der "Vierten Gewalt". Einmal sind die drei Gewalten, die reale, per Verfassung zugewiesenen Macht besitzen, staatlich. Der meist von der Presse selbst erhobene Anspruch geht daher in der Sache fehl, schon was private Medien betrifft. In Bezug auf die Massenmedien Rundfunk und Fernsehen ist die Zuweisung einer entsprechenden Rolle in jedem Fall völlig verfehlt. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind erkennbar weniger Wächter der Demokratie als vielmehr Werkzeuge der Regierungen, Sprachrohr und Manipulationsinstrument zugleich. Dies wird nicht nur über den massiven Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Führung dueser Anstalten deutlich, sondern insbesondere auch durch den direkten Wechsel von Journalisten der ÖR-Sender in die Regierungen bzw. von Regierungsmitgliedern in die Intendanz der Sender. Zuletzt erleben wir zum zweiten Mal den Fakt, dass die Ministerpräsidenten der Länder den sogn. Rundfunkbeitrag nicht entsprechend den Empfehlungen senken wollen, mithin eine Überversorgung etablieren. Enen besseren Beleg dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Sender unter keinen Umständen frei von politischem Einfluß sind, gibt es kaum. M. E. ist die Idee des ÖRR gut. Der real existierende ÖRR ist von dem Ideal dieser Idee aber so weit entfernt wie die Erde vom Mond. Bemühungen dies zu ändern sind weder sichtbar noch seitens der Politik zu erwarten. Dazu ist die wechselseitige Abhängigkeit und Verzahnung zu groß.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vielen Dank für die Anfrage und die hier gepostete nichts - und dabei doch alles - sagende Antwort.

Also bei solch billigen und haltlosen Rechtfertigungsversuchen kommt man schon ganz schön ins Hyperventilieren... >:(

Zitat
Durch diese Beiträge wird es überhaupt erst für eine Gesellschaft möglich, sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren.
Er scheint am Rundfunk angestöpselt und von diesem wie ein Drogensüchtiger vollkommen abhängig und verblendet zu sein, sich nicht vorstellen zu können dass es eine MENGE anderer Informationsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten gibt als nur die jetzige für den Rundfunk.
Seine freche, unbewiesene Behauptung:
Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Möglichkeit einer Gesellschaft, "sich in Sachen Bildung und Aufklärung objektiv, unabhängig und auf breiter, vielfältiger Basis zu informieren"
Das Grundgesetz selbst kennt keine Notwendigkeit eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", schon gar nicht in dieser jetzigen Form.
Das BVerfG erkennt im Grundgesetz zutreffend keine Verpflichtung, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (schon gar nicht in der jetzigen Form) haben zu müssen.
Siehe u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
[...]
Die Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht schrieben zur "dienenden Freiheit" im Urteil vom 5. Februar 1991 -- 1 BvF 1/85, 1/88 – (BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung) :
Zitat
[...] Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an.


Zitat
Eine Erkenntnis halte ich für besonders wichtig. Selbst wenn Sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen, profitieren Sie indirekt durch diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen.
Ich glaub, mich knutscht ein Elch!
Wie kommt der Herr dazu, zu behaupten, dass
"[...] diese fundierten Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über Dritte (Zeitung, Zeitschriften, Freunde, Bekannte etc.) zu Ihnen gelangen"
Er meint also, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien sowas wie "Informationsversorger aller anderen Medienanbieter" oder was?
Sag mal, rappelt's noch oder was?!??!????????
Die sind genauso Anbieter wie viele andere auch, die alle mehr oder weniger eigenständig arbeiten. Ganz im Gegenteil: Die dpa ist hier oft genug "Lieferant" auch für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk".
Also mal bitte auf dem Teppich bleiben.


Zitat
Diesen Gedankengang könnte man noch weiterspinnen, in dem man davon ausgeht, dass selbst der davon einen Gewinn hat, der nichts liest, hört oder sieht, weil die Gesellschaft um ihn herum durch den Rundfunk mit geprägt wird.
Ich glaub, micht knutscht hier ein siamesischer Zwillingselch!!!
1) Wenn er meint, dass tatsächlich alle und jeder davon profitiert, dann wäre genau dies das Kriterium für eine Steuer, nicht aber für einen "Beitrag". Die Allgemeinheit darf nicht bebeitragt werden. Auch dies muss in die nicht-juristischen Abnicker-Gehirnwindungen rein!
2) Es ist genau diese "Prägung der Gesellschaft durch den Rundfunk", die "Breitenwirkung und Suggestivkraft", die eben gerade ein Grund GEGEN einen solch unausweichlichen Rundfunk spricht, da ein "prägender Rundfunk" im diametralen Gegensatz zur ursprünglichen Grundidee steht.
Der Rundfunk hat - auch gemäß BVerfG - keine "prägende", sondern eine "dienende" Funktion!!!
Und wer hier "dienenden Auftrag" mit "prägenden Auftrag" verwechselt, der sollte ob seiner wahren Absichten tunlichst scharf beobachtet werden, denn das sind höchstgefährliche Auslegungen.


Zitat
Sie beteiligen sich demzufolge mit Ihrem Beitrag am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, welches die Gesellschaft in unabhängiger Art und Weise informieren soll - ob Sie es nun aktiv nutzen oder nur passiv hiervon profitieren. Dies wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, welche die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert.
Bitte?!??! Er möge für solcherlei dreiste Behauptungen gefälligst einen Quellenverweis angeben.
Mir ist keine Entscheidung des BVerfG bekannt, welches "die Rundfunkabgabe als Vorzugslast deklariert".
Das Bundesverfassungsgericht hat genau das Gegenteil festgestellt, nämlich, dass es sich (bei der Rundfunkfinanzierung) gerade nicht um eine "Vorzugslast" oder "Gegenleistung" handelt, sondern eben um das "von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung" - siehe u.a. unter
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg140356.html#msg140356
In der 2. Rundfunkentscheidung, BVerfG, Urteil v. 27.07.1971, Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68  (zur Umsatzsteuer-Freiheit)
https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html
Zitat
[...] Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. [...]


Zitat
In diesem Sinne ist die Abgabe vergleichbar mit einem Mitgliedsbeitrag im Vereinswesen - dabei soll dieses Beispiel Ihnen nur zur Veranschaulichung dienen.
Sinnlose, vollkommen unerhebliche "Beispiele", die jeglicher Vergleichbarkeit entbehren sind nichts als der demagogische Versuch der Irreführung.
Freiwillige und jederzeit kündbare Vereinsmitgliedschaften haben nichts, aber auch überhaupt nichts mit der lebenslangen und nach dem Willen des Gesetzgebers unkündbaren Zwangsabgabe auf das pure Wohnen.
Wie muss man einem solchen Menschen den Kopf waschen, damit das "reingeht"?!?


Zitat
[...] Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie tatsächlich den ganzen Tag die Sendungen und das Angebot nutzen, sondern der Mehrwert für eine Gesellschaft ergibt sich durch die inhaltliche Existenz des Systems - stellen Sie sich mal eine Bundesrepublik mit keinem oder gar winzigen öffentlichen Rundfunk vor - wäre die potentiell für eine Gesellschaft wichtige Berichterstattung dann überhaupt noch gewährleistet bzw. gegeben?
Einfach mal: JA.
Möge er gefälligst das Gegenteil behaupten.
Es gibt sehr wohl mannigfaltige hochqualitative und freiwillig bezahlte Angebote.


Zitat
Ich habe Ihnen zusätzlich auch noch die 20 Thesen von Prof. Dr. Kirchhoff zur Einführung des Rundfunkbeitrags angehangen.
Diese Thesen kann der "medienpolitische Sprecher" gut und gern steckenlassen, solange er sich offenkundig kein bisschen befasst hat mit den daraus gefolgerten Schlüssen des Prof. Kirchhof (der sich übrigens nur mit einem "f" schreibt), welche u.a. eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" vorsahen und somit eine "Ausweichlichkeit" für NICHTnutzer...
...die aber vom Gesetzgeber und damit von uninformierten und offenkundig vollkommen verblendeten Abgeordneten wie diesem hier sträflichst nicht umgesetzt wurden.
Siehe hierzu u.a. auch unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html


Zitat
20 Thesen aus dem Gutachten über "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Statt
- 20 Thesen von
- einem
- beauftragten Gutachter (noch dazu vom profitierenden Rundfunk selbst beauftragt)
zu verherrlichen, sollte er lieber mal
- einige wenige aber wichtige Thesen von
- 32(!!!)
- nicht beauftragten, sondern autonom und unabhängig(!!!) ihre Themen selbst festlegenden Gutachtern des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium
verinnerlichen - und zwar seeeeehhhhhr tief!!!
Hierzu am besten bei der nächsten Antwort ein Exemplar mitsenden ;)
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.html


Und so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher" ? ? ?
Und so jemand ist Abgeordneter und "medienpolitischer Sprecher" ! ! !

Wehret diesem Zustand und dieser Entwicklung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 00:18 von Bürger«
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Vielen Dank für die Anfrage und die hier gepostete nichts - und dabei doch alles - sagende Antwort [...]

Ich kann die Aufregung über dieses Gesülze dieses Salomon ja verstehen - aber ob die sich wirklich lohnt? Habe da doch sehr meine Zweifel, schliesslich ist das, was dieser Herr Salomon da von sich gibt, doch nichts anderes als ein Zweidutzend-Pack alter Hüte . Immerhin hat der damit aber sehr schön noch einmal das Machtkartell aus der etablierten Politik - also den Blockparteien - mit ihrem vom Geld der Bürger gekauften ÖRR und Teilen der bundesdeutschen Justiz sehr schön illustriert.

Klar, dass die Herrschaften Politiker diese 1A-Propagandatröte nicht hergeben wollen - zumal auf dem Hintergrund ihrer in jüngster Zeit überdeutlich werdenden Grossmachtambitionen. Man hat halt aus früheren Zeiten dieses Landes gelernt, wie wichtig & zentral ein gut geschmiert...  - Verzeihung... - reibungslos funktionierender muss es natürlich heissen -  Propagandafu... Verzeihung - Ö-R Rundfunk, so ist es richtig - für die Vermittlung und »Erklärung« der in unseren heutigen Zeiten notwendigen neuen politischen Strategien und Entscheidungen für den Bürger ist :->>>.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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