Dieses Thema ist fiktiver Person M in den letzen Wochen auch in den Sinn gekommen und hat es in seiner fiktiven Begründung als Unterpunkt zum Thema "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt keine Beitragsgerechtigkeit" wie folgt formuliert:
"So werden wir im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 nach und nach klären, für
welche Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden
muss. Dabei hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern und sorgt
somit für Beitragsgerechtigkeit", sagt Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR und
federführend für die Einführung des neuen Finanzierungsmodell zuständig.
Hans W. Färber, Verwaltungsratsvorsitzender des zentralen Beitragsservice:
"Der Meldedatenabgleich stellt sicher, dass sich alle gemeinsam an der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Dieser einmalige Vorgang ist durch die
Umstellung auf das neue Modell notwendig geworden und ist ein weiterer Schritt auf dem
Weg zur neuen Rundfunkfinanzierung. Wie zuvor werden wir auch über diesen Prozess
umfassend und auf verschiedenen Wegen und Plattformen informieren."
http://www.deutschlandradio.de/beitragsgerechtigkeit.1453.de.html?dram:article_id=240136„Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beitragsgerechtigkeit ein wichtiges Prinzip: Jeder
Beitragspflichtige zahlt einen Beitrag. Dies führt dazu, dass der Beitrag so niedrig wie
möglich bleibt und nicht all diejenigen benachteiligt werden, die pünktlich ihre Beiträge
entrichten. Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen
zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten
werden kann.“
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigke
it/index_ger.htmlDer Rundfunkbeitrag verstößt gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit
gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn:1, bei allen Personen mit Wohnsitz im Ausland, die die Möglichkeit der Nutzung der
Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, der Rundfunkbeitrag nicht
eingefordert werden kann.
Wohnsitz im Ausland ist nicht bebeitragbarDer Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland
eingefordert. Im Ausland besteht die Möglichkeit des Empfanges öffentlich-rechtlicher
Rundfunkbeiträge (z.B. Mediathek). Die Nutzung der Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist im Ausland beitragsfrei. Dies stellt eine Benachteiligung der Wohnungsinhaber
in der Bundesrepublik Deutschland dar.