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Autor Thema: Neuer Grund bei Klage? "Deutsche Zahlen für Empfang in Europa"  (Gelesen 7865 mal)

R
  • Beiträge: 8
Hallo liebe Mitstreiter,

bin schon ne Weile hier aber bislang nur als stiller Mitleser und versuche soweit ich kann zu unterstützen.

Ich habe über die Suche nicht wirklich das Gefunden was mir durch den Kopf schwebt (bei meinem Versehen, mich bitte Rügen), ggf kann es jemand für sich nutzen, erprobt und juristisch beäugt ist es noch nicht.

These:
Die komplette Grundversorgung, welche dem öffentlichen rechtlichen Rundfunksendern zugesprochen wurde, ist technisch weltweit versorgend, wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?

Begründung:
Technisch ist alleine schon über terrestrischen Empfang über die Landesgrenzen hinaus empfangbar.
Über Satellit erreichen wir schon gesamt Europa bis nach Ägypten.
Das Radiosignal erreicht jeden auf der gesamten Welt, halt nur nicht mit den vorgegebenen Werten der "Grundversorgung" die bei Ankunft an der Empfangseinrichtung 52 dbmW betragen müssen um "versorgt" zu sein, kommen dennoch in Relevanz zur Entfernung der Rundfunksender immernoch gut verständlich in unseren Nachbarländern an.
Und über die neue Ausbreitung Internet lässt sich verlustfrei der Empfang gewährleisten.

Für mich stellt sich hierbei die Frage, warum ausschließlich die Deutschen für diese Art der Versorgung aufkommen müssen, wenn die Ausgewanderten oder außerhalb von Deutschland wohnenden Menschen dieses Programm genauso genießen können ohne dafür aufkommen zu müssen.
Dieses stellt doch eine Benachteiligung für die in Deutschland lebenden dar.

Kommentaren dem gegenüber bin ich aufgeschlossen und erklärungsbereit, ich hoffe zutiefst, dass jemand daraus etwas gewinnen kann und wir gemeinschaftlich dieser Zwangsabgabe entkommen können.

Gruß die Banane


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:57 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen
Der Fehler in der These "nicht Staatsbürger", sondern einfach nur Wohnungsinhaber, denn die Eigenschaften Staatsbürger und deutsche sind egal.

Zitat
ausschließlich die Deutschen
-> nicht ganz, richtig, im nächsten Zitat wird es besser,
 
Zitat
Dieses stellt doch eine Benachteiligung für die in Deutschland lebenden dar.

 aber noch nicht ganz, denn es würde maximal nur für die, welche Inhaber einer Wohnung sind eine Benachteiligung darstellen. Obdachlose haben keinen Nachteil. Ebenso haben Personen, welche kein Inhaber einer Wohnung nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind,  keinen Nachteil.
 
 Das Thema wurde jedoch in einigen Punkten bereits ähnlich im Forum besprochen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, der Bürger in Deutschland hat keinen Nachteil gegenüber einem Bürger aus dem Ausland. Denn dem Bürger im Ausland ist mit einem Zwangsbeitrag nicht bei zukommen. Weil ein Gesetz, welches räumlich auf Bundesländer begrenzt ist dort nicht wirkt.
 
 Denn maßgeblich ist für die Anknüpfung, wie immer die gestaltet wird, jedoch nicht wo es überall benutzt werden könnte, sondern nur wo das "Gesetz" auch zu wirken vermag.
Das kann jeweils nur im jeweiligen Bundesland sein. Das Ausland ist aber davon meist nicht umgeben. Natürlich gibt es keine Pflicht auch das Ausland zu versorgen und es wäre wahrscheinlich ohne Probleme möglich mit einem Riegel Abhilfe zu schaffen oder darüber Einnahmen zu generieren, jedoch wird das trotzdem keinen Einfluss haben auf die Situation in Deutschland.
Es muss dazu auch einfach der Umkehrschluss geprüft werden. Auch andersherum könnte der Fall ebenso vorhanden sein. Dann können in Deutschland lebende möglicherweise Satelliten Empfang aus dem Ausland beziehen, vielleicht auch völlig kostenfrei. Eine Pflicht das anzubieten gibt es jedoch nicht.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:57 von Bürger«

R
  • Beiträge: 8
Lieben Dank Person X, du hasst mir die Situation sehr erhellt und augenscheinlich habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt, hier gelobe ich Besserung.
Wir geben nicht auf :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 22:58 von Bürger«

  • Beiträge: 7.302
und es wäre wahrscheinlich ohne Probleme möglich mit einem Riegel Abhilfe zu schaffen
Innerhalb der EU mit dem Prinzip "Fernsehen ohne Grenzen" darf es alleine Bezahlschranken geben; für jeden EU-Bürger muß jedweder Fernsehsender jedweden EU-Landes am Ort seiner Wohnung grundsätzlich empfangbar sein. heißt, ein in Polen lebender spanischer EU-Bürger muß nicht nur die technische Möglichkeit haben, in Polen bspw. einen spanischen Sender aktiv empfangen zu können. Gleiches gilt für einen deutschen Bürger, der in Portugal lebt, für einen französischen Bürger in Deutschland etc. Alleine reine Lokalsender sind von diesem Prinzip wohl ausgenommen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Dazu ein Auszug aus der fiktiven klagebegründung einer fiktiven Person F:

Zitat
Bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags handelt es sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung

Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger.
Unabhängig davon sind Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet abrufbar.

Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist irrelevant, da ca. 1 Mio. Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben und zusätzlich die ca. 8,5 Mio. deutschsprechenden Einwohner von Österreich und 8 Mio. Einwohner der Schweiz keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Insbesondere bei der Übertragung von sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Sommer- und Winterspielen, Fußballeuropa- und -weltmeisterschaften sowie Fußballspielen der UEFA Champions-League wird der relevante Inhalt nahezu ausschließlich über das Bild und nicht den Ton transportiert. Deutschkenntnisse sind zur Erfassung des gezeigten Bildes oft nicht notwendig. Das wiederum bedeutet, dass zusätzlich zu den ca. 40 Mio. Haushalten (Wohnungs-inhabern) in Deutschland und den erwähnten 16,5 Mio. Einwohnern in Österreich und der Schweiz noch weitere knapp 170 Mio. Haushalte in der EU in den Genuss kommen diese Programme nutzen können. Dafür bezahlen müssen freilich nur die in Deutschland (dauerhaft) lebenden Menschen.

Nahezu sämtliche Unionsbürger können also etliche Fernseh- und Radioprogramme empfangen, die ausschließlich von in Deutschland lebenden Menschen finanziert werden. Letztere sind allen anderen demnach schlechter gestellt. Es handelt sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung.

Als Beispiel sei an die Vergabe der Übertragungsrechte der diesjährigen Handball-WM in Qatar erinnert. ARD/ZDF wollten diese gerne haben, BeIn-Sports (der Rechteinhaber) verlangte aber, dass die Spiele dann auch nur in Deutschland zu sehen sein dürften. Das konnte / wollte ARD/ZDF nicht sicherstellen, sodass man sich letztlich nicht einigen konnte und die Spiele auf dem deutschen TV-Markt beim Bezahl-Privatsender "Sky" zu sehen waren.

Insofern stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Diskriminierung aufgrund meines Wohnsitzes innerhalb der EU dar, was wiederum eine Verletzung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darstellt.

In einer Pressemitteilung Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S) heißt es: "(…) insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungs-verantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 9. Juli 2015 (Az. AN 6 K 15.00006, Fundstelle: openJur 2015, 13872, RZ 31) beschlossen: "Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungs¬bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

In beiden zitierten Quellen steht also ausdrücklich, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, was aber wie oben belegt nicht der Fall ist.

Frei  8)


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  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 721
Jeder Mensch weltweit (nicht nur in einer Wohnung oder Betriebsstätte in Deutschland) hat heute aufgrund Satellit und Internet die Möglichkeit ARD/ZDF&Co zu empfangen (und könnte natürlich auch deutsch lernen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2016, 08:00 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist irrelevant, da ca. 1 Mio. Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben und zusätzlich die ca. 8,5 Mio. deutschsprechenden Einwohner von Österreich und 8 Mio. Einwohner der Schweiz keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Vielleicht kann noch erwähnt werden, dass für die Gerichte
Deutschkenntnisse völlig irrelevant für die Zahlungspflicht sind, wie ein im Forum besprochens Urteil gegen einen Russen zeigt.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Versuch, die juristische Seite zu analysieren.
Mit dem gesunden Menschenverstand allein klappt das für diese vielschichtige Frage wieder einmal nicht.

Bundesrecht steht über Landesrecht: Keine Abgabenbelastung im Ausland.

Die gibt es nämlich durchaus in anderen Ländern. Beispielsweise müssen USA-Staatsbürger weltweit lebenslang eine Einkommensteuererklärung in den USA abgeben. Dann regeln die (Anti-)"Doppelbesteuerung"sabkommen zwischen fast allen wesentlichen Nationen, dass eine Doppeltbelastung nicht eintritt.
Die USA-Bürger finanzieren auf diese Weise durchaus das USA-Staatsfernsehen, das es je nach Bundesstaat in unterschiedlichen Varianten gibt, aber aus dem Steuerhaushalt finanziert - also im Internet-Zeitalter "von den heutzutage mit nutzenden USA-Bürgern weltweit mit finanziert".

Folgewirkung: Ein florierende Auslandspass-Vermittlermarkt für reiche USA-Bürger, die dauerhaft im Ausland leben wollen.

Deutschland und beispielsweise auch Frankreich haben diese Staatsbürger-Besteuerung nicht. Wer ins Ausland verzieht, wird nicht mehr besteuert. Theoretisch. Dann könnten die Superreichen ja in Steueroasen verziehen für ihre Firmen-Imperien... Also gibt es unterschiedliche Varianten von Fluchtbesteuerung, auch fiktive Erbschaftssteuern usw.. Wie man sieht, die DDR war mit solchen Modellen nicht allein - nur spricht man das nicht gerne in dieser Form aus in politischen Kreisen. 

Langer Beispiele kurzer Sinn: Deutsche Staatsbürger können nach bundesrechtlicher Regel nicht zu Abgaben herangezogen werden, sofern im Ausland lebend. Das überlagert sich dann noch mit Gesichtspunkten wie Freizügigkeits-Recht, EU-REcht.
Ausländische Staatsbürger, im Ausland lebend, dann also erst recht nicht heranziehbar für bundesdeutsche Abgaben.

Radiohören / Paradox an der deutsch-französischen Grenze
In Frankreich: Alle Radiosender privat - Staat macht Qualitätsauflagen und verbietet "kapitalistisches Beherrschen von Medien". Ja, das klappt jedenfalls für Radiosender. Gut zu wissen.
In Deutschland: Das ist, wie wir wissen. ein erfolgreiches Produkt unserer Privilegienjäger "ARD etc.".
Der Franzose hört UKW-Musik aus Frankreich und Deutschland abgabenfrei - der Deutsche in den Grenzregionen die gleiche Musik abgabenfrei, wenn aus Frankreich, und "infosteuer"-pflichtig für rund 50 % der Sender in Deutschland.
Bekommen wir das juristisch irgendwie gedeckelt im Sinn irgendeiner Befreiungsgrundlage auch für Deutsche im deutschen Inland? Eher nicht.

Fernsehen / Deutschland zu Österreich, zur Schweiz
Da verrechnet sich das recht gut. Beide Länder halten ihr Fernsehen abgabenpflichtig - in der Schweiz sogar viel teurer pro Kopf als in Deutschland (weil aufwendiger Garant der nationalen Identität und der Vielsprachigkeit - bei der relativ kleinen Zuschauer-Anzahl). 
Insoweit kann man nicht-juristisch, aber ökonomisch sagen: "Wie sind gegenseitig etwa gleichwertig Gebende und Nehmende."

"Beitrag ist keine Steuer."
Argumentiert man in der bekanntlich verlogenen Weise, die Rundfunkabgabe sei ein "Beitrag", so ist nicht einleuchtend, wieso andere EU-Bürger nicht auch herangezogen werden sollen.
Die EU-Regeln für die deutschen Projekte der Pkw-Maut setzten ja genau hier an. Inländer und "im Ausland lebende Ausländer der EU" dürfen für Nutzung bei "Beiträgen" nicht diskriminiert werden - aber auch nicht privilegiert werden.
Bei der Maut kann man das messen und vor Ort kassieren.

Beim Staatsfernsehen fehlt die Messbarkeit - dafür müsste es verschlüsselt werden. Würde man es tun, nur dann hätte man auch die Erstreckbarkeit von Landesrecht außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. Alles verschlüsseln sollte man nicht: Das Staatsfernsehen sollte einen antennenbasierten Grundservice gewährleisten, nämlich im Sinn von Katastrophenschutz (bei Wikipedia nachlesen: "Resilienz" und verwandte Sachen). Diesen ganz preiswerten Teil des Staatsfernsehens könnte man mühelos aus dem staatlichen Steueraufkommen finanzieren - wo es auch hingehört.

Langer Rede kurzer Sinn...
Das war der Versuch einer Einkreisung der juristischen Fragen beim Auslandsbezug.
Prozessual konkret Verwertbares erkenne ich hierbei nach erster Meinungsbildung nicht. Auf den ersten Blick meint man, da könnte etwas prozessual Verwertbares sein. Auf den vertieften zweiten Blick hin muss man wohl erkennen, da ist nichts vor Gericht effizient Verwertbares. Unsere viel stärkeren anderen Argumente genügen für Erzwingen der Neuordnung der Rundfunkabgabe, vorausgesetzt, dass sie strategisch optimiert verwertet werden. Nur am Letzteren fehlte es bislang.

Vielleicht irre ich in Sachen Analyse Auslandsbezug. Vielleicht wissen andere insoweit bessere Ideen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2016, 11:16 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 215
Vielleicht irre ich in Sachen Analyse Auslandsbezug. Vielleicht wissen andere insoweit bessere Ideen?

Tatsache ist, dass durch den über die nationalen Grenzen hinaus  erweiterten Zuschauerkreis auch vermehrt Gelder für Urheberrechte insbesondere in den angelsächsischen und US-amerikanischen Unterhaltungsmartkt gepumpt werden.

Ob das ganz freiwillig geschieht könnte man mal untersuchen. In Frankreich hat sich jedenfalls die Medienpolitik mit dieser Problematik befasst und das massive Gedudel von Produktionen insbesondere aus oben erwähnten Ländern per Quote zu Gunsten des nationalen Marktes eingeschrankt. Das Geschrei der entsprechenden Lobbygruppen hat jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen.

Es sei auf den Wikipediartikel verwiesen der diese Problematik aufzeigt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

  • Beiträge: 7.302
Ob das ganz freiwillig geschieht könnte man mal untersuchen.
Das braucht nicht untersucht zu werden; das EU-Recht schreibt innerhalb des Medienbereiches vor, (zumindest las ich es im EU-Recht bereits vor einiger Zeit), daß dem Bürger innerhalb der EU vorwiegend europäische Produktionen angeboten werden sollen.

Könnte sogar sein, daß man dieses in der noch gültigen, leider aber in nationales Recht nur mangelhaft umgesetzten Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, zu lesen bekommt.

@pjotre
Bei "Katastrophenschutz" sind wir wieder beim eigentlichen Thema über "Grundversorgung". Freilich soll und muß dergleichen für den Bürger vom Staat gratis geleistet werden und werden können; "gratis", weil es keine besonderen Auflagen zu haben hat. "Gratis" heißt hier freilich nicht "kostenfrei", da ein derartiges Angebot aus dem allgemeinen Steueraufkommen abzudecken wäre.

Für alle ehrlichen Rundfunknichtnutzer stellt sich hier dann aber die Frage, wie sie mangels Rundfunkempfangsgerät einen derartigen "Katastrophenschutzfunk" überhaupt zur Kenntnis nehmen sollen. Jegliche staatliche Katastrophenschutzinfo würde an denen doch völlig vorbeigehen?


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P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Für alle ehrlichen Rundfunknichtnutzer stellt sich hier dann aber die Frage, wie sie mangels Rundfunkempfangsgerät einen derartigen "Katastrophenschutzfunk" überhaupt zur Kenntnis nehmen sollen. Jegliche staatliche Katastrophenschutzinfo würde an denen doch völlig vorbeigehen?

 Genau so, wie es solche Sirenen für Warnungen an die Bevölkerung auf Dächern gibt, könnte es öffentliche Wiedergabegeräte  geben, welche die Ausstrahlung von „Katastrophenschutzfunk“ tatsächlich auch öffentlich zeigen.
 


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K
  • Beiträge: 215
Das braucht nicht untersucht zu werden; das EU-Recht schreibt innerhalb des Medienbereiches vor, (zumindest las ich es im EU-Recht bereits vor einiger Zeit), daß dem Bürger innerhalb der EU vorwiegend europäische Produktionen angeboten werden sollen.

Dass es zwischen Gesetzestexten und deren tatsächlichen Durchführung eine Diskrepanz geben könnte wird hier ein ums andere Mal ausgeblendet.
So jedenfalls funktioniert das Konstrukt EU keinesfalls. Vorrang haben immer knallharte ökonomische Interessen vor denen der Bürger.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.178
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dieses Thema ist fiktiver Person M in den letzen Wochen auch in den Sinn gekommen und hat es in seiner fiktiven Begründung als Unterpunkt zum Thema "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt keine Beitragsgerechtigkeit" wie folgt formuliert:

"So werden wir im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 nach und nach klären, für
welche Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden
muss. Dabei hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern und sorgt
somit für Beitragsgerechtigkeit", sagt Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR und
federführend für die Einführung des neuen Finanzierungsmodell zuständig.
Hans W. Färber, Verwaltungsratsvorsitzender des zentralen Beitragsservice:
"Der Meldedatenabgleich stellt sicher, dass sich alle gemeinsam an der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Dieser einmalige Vorgang ist durch die
Umstellung auf das neue Modell notwendig geworden und ist ein weiterer Schritt auf dem
Weg zur neuen Rundfunkfinanzierung. Wie zuvor werden wir auch über diesen Prozess
umfassend und auf verschiedenen Wegen und Plattformen informieren."
http://www.deutschlandradio.de/beitragsgerechtigkeit.1453.de.html?dram:article_id=240136
„Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beitragsgerechtigkeit ein wichtiges Prinzip: Jeder
Beitragspflichtige zahlt einen Beitrag. Dies führt dazu, dass der Beitrag so niedrig wie
möglich bleibt und nicht all diejenigen benachteiligt werden, die pünktlich ihre Beiträge
entrichten. Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen
zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten
werden kann.“
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigke
it/index_ger.html


Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit
gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn:


1, bei allen Personen mit Wohnsitz im Ausland, die die Möglichkeit der Nutzung der
Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, der Rundfunkbeitrag nicht
eingefordert werden kann.

Wohnsitz im Ausland ist nicht bebeitragbar

Der Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland
eingefordert. Im Ausland besteht die Möglichkeit des Empfanges öffentlich-rechtlicher
Rundfunkbeiträge (z.B. Mediathek). Die Nutzung der Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks ist im Ausland beitragsfrei. Dies stellt eine Benachteiligung der Wohnungsinhaber
in der Bundesrepublik Deutschland dar.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.302
Vorrang haben immer knallharte ökonomische Interessen vor denen der Bürger.
Trotzdem führt an der Einhaltung der Grundrechte kein Weg vorbei. Oder was glaubst Du, warum insbesondere die EU-Grundrechte nunmehr rechtsverbindlich sind, was sie bis 2009 ja nicht waren? Da wurde schon durchaus auch erkannt, daß allzugern Bürgerrechte, die eigentlich in einer Demokratie selbstverständlich sein sollten, mit Füßen getreten werden, wenn es dem einen oder anderen gerade mal so passt. So ist die Einhaltung dieser Grundrechte nicht nur nun vom Bürger einklagbar, sondern wird auch vom EuGH, der diese als wesentlich für die Funktion des EU-Binnenmarktes erkannt hat, konsequent durchgedrückt. Wirtschaftliche Interessen und Grundrechte müssen einander ja nicht ausschließen. Zudem: Mögen Entscheidungen des BVerfG national gemäß BVerfG-Gesetz, §31, auch für alle Behörden, Städte, Länder, etc. bindend sein, so wird doch die Mißachtung der Entscheidungen des EuGH sehr, sehr teuer, wennschon primär für Unternehmen.


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M
  • Beiträge: 508
Es wäre gut, hier im Forum nicht verharmlosende / ablenkende Begriffe und Themen zu verstärken!

Darum: Es geht bei der Klage gegen die Zwangsabgabe m.E. nicht um deutsche Inländerdiskriminierung in Haushalten - sondern um die Zwangsbesteuerung des Grundrechts auf das Wohnen zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung im Geltungsbereich der Landesgesetze zum Rundfunk, hier eben um die Zustimmungsgesetze zum Rundfunkbeitrsagsstaatsvertrag (RBStV), der damit bundesunmittelbar gilt.  - Oder!?

Und es geht um die Einschränkung von Grundrechten für alle Menschen im Wirkungsbereich des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland, für alle in der BRD lebenden Menschen.

Der Rundfunkbeitrag wird von jedem Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland eingefordert.

Nein!
Denn: Nach dem RBStV vermutete Inhaber einer Wohnung werden zu Schuldnern gegenüber der sogenannten zuständigen Landesrundfunkanstalt deklariert und zwangsweise zur Zahlung herangezogen. Das Wohnen wird "bestraft".
Es geht nicht um eine "Haushaltabgabe". Das ist Verharmlosung. Es ist eine Abgabe auf die Wohnung und das Unternehmen! Es ist die finanzielle Belastung von Wohnen und Arbeiten!
Und so gibt es zu/in einem Haushalt unterschiedlichste Konstellationen. In einer WG existieren mehrere Haushalte. Ein Anderer Haushalt kann mehrere Wohnungen haben. Die Unternehmerbelastung durch die Zwangsabgabe wird mit dem Begiff "Haushalt" verschleiert.
Die Zwangsabgabe für den Rundfunk belastet meinen Haushalt (= mein Budget = mein Einkommen = mich) vielfach als Unternehmer mit Kfz und Angestellten und Zweitwohnung und Ferienwohnung und Villa.

wieso müssen dafür aber nur wenige (scheinbar) ausgewählte deutsche Staatsbürger für aufkommen?
Dem ist nicht so!
Auch Ausländer sind Wohnungsinhaber in den  und werden mit der Zwangsabgabe auf das Wohnen belastet (z.B. Berlin 15 %, im Bundesdurchschnitt 10 % - https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254889/umfrage/auslaenderanteil-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

Und es gilt: Ein Türkischer Logistik-Unternehmer zahlt für seine Wohnhaus in A , seine Zweitwohnung in B, seine Büros in A und in B, seine 15 Kfz (Busse und LKW) und seine Angestellten vielfache Zwangsabgaben für den Rundfunk. Allein im privaten Bereich (um den es hier gehen soll!) zahlt dieser nicht-deutsche Staatsbürger zweifach die Zwangsabgabe!
Und 10 % der nach dem  RBStV als Schuldner für die Rundfunkfinanzierung deklarierten Wohnungsinhaber sind ausländische Mitbürger unseres Landes. 
10 % des Zwangsabgabeaufkommens werden von Nicht-Deutschen erbracht! Bitte um Beachtung. Danke! :)

Was die "Versorgung" des Auslands mit den Veranstaltungen des örR betrifft, könnten Fragen und Beschwerden an die entsprechenden Veranstalter gestellt werden. Letztlich gehört das dann zum (inhaltlichen) Thema "Notwendigkeit/Grundversorgung" und/oder besser! "Ziele, Wege und Umfang der Rundfunkreform".
Darüber entscheiden jedoch nicht die Gerichte. Sie (die Richterinnen und Richter am Gericht) lassen sich aber gerne (wie jeder Mensch) unterhalten und ablenken, und beschäftigen sich dann auch gern damit - zur Ablenkung. (im doppelten Sinne- Oder!?)
Zitat
keine Rechtsberatung
;)


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