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Autor Thema: [Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern  (Gelesen 12717 mal)

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  • Beiträge: 88
Geleistete Beiträge JETZT zurückfordern – Verjährung verhindern


Geleistete Beiträge müssen rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Diese Frist endet regelmäßig nach 3 Jahren und zum Jahresende. 2013 bezahlte Beiträge müssten danach vor Ende 2016 rückgefordert werden.

Obwohl sie mit dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) unzufrieden sind, haben manche Wohnungsinhaber/innen eine Zeitlang höchst widerwillig den Beitrag bezahlt (oft ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Rückforderung, falls der RBStV grundgesetzwidrig sein sollte).

Gegen den RBStV sind Widersprüche, Klagen und Verfassungsbeschwerden anhängig, ca. 4 Millionen Haushalte verweigern standhaft die Zahlungen. Das Bundesverfassungsgericht wird die Rechtskonformität des Staatsvertrages prüfen.

Folgende Aussage des Beitragsservice (ehemals GEZ) zum Thema „Vorbehaltszahlung“ liegt uns vor:

Zitat
Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten

Um zu verhindern, dass Rückforderungsansprüche verjähren, ist es höchst sinnvoll, seine Beiträge rechtzeitig zurückzufordern. Ein einfacher Antrag genügt.

So kann verhindert werden, dass die Rundfunkanstalten mit Hinweis auf Verjährung Rückzahlungen verweigern.

Bitte teilt diese Information mit möglichst vielen Freund/innen !

Macht mit, beschäftigt den Beitragsservice sinnvoll !


Sendet diese E-Mails/Kurznachrichten an Freund/innen und Bekannte !


Weitere Informationen: Brief / Anleitung / Infos / Antwort

Diskussion / Erfahrungsaustausch / neue Informationen bitte unter:

      Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
      http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.0.html


keine Rechtsberatung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2017, 16:26 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Folgende Emails/Nachrichten könnten z.B. versandt werden, wenn man Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder weitere Personen informieren möchte. Die (Kurz-)Nachrichten wären natürlich individuell anpassbar:



1) Twitter/Facebook (139 Zeichen)
Zitat
Eilt! 2013 bezahlte Rund­funkbeiträge JETZT zurückfordern? Verjährung verhindern! Aktion/Brief/Anleitung/Infos - Bitte Freunden mit-Teilen!

Mit #hashtags - insbesondere für Twitter, aber auch für facebook:

0 Zeichen Reserve - Variante "Rundfunkbeitrag"
Zitat
EILT! 2013 bezahlten #ARD #ZDF #GEZ #Rundfunkbeitrag JETZT zurückfordern? Verjährung verhindern! AKTION +Brief/Infos www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.0.html

0 Zeichen Reserve - Variante "Rundfunkbeiträge"
Zitat
EILT! 2013 bezahlte #ARD #ZDF #GEZ #Rundfunkbeiträge JETZT zurückfordern? Verjährung verhindern! AKTION +Brief/Infos www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.0.html



2. HTML/ formatierter Text (140 Zeichen)

Zitat
[Betreff: Rundfunkbeiträge zurückfordern]

Eilt!

2013 bezahlte Rund­funkbeiträge JETZT zurückfordern?
Verjährung verhindern!

Aktion/Brief/Anleitung/Infos

Bitte Freunden mit-Teilen!



3. als reiner/ unformatierter Text (Beispiel)

Zitat
[Betreff: Rundfunkbeiträge zurückfordern]


*Eilt*!


2013 bezahlte Rund­funkbeiträge JETZT zurückfordern?
Verjährung verhindern!


Aktion
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134030.html#msg134030


Brief
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20746.0.html

Anleitung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg133858.html#msg133858

Infos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg130748.html#msg130748


*bitte Freunden mitteilen*!





Edit "Bürger":
Thread vorübergehend geschlossen - siehe bitte obiger Link zum Diskussions-Thread.
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 23:28 von Bürger«
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