Nach einer fruchtlosen Kontopfändung könnte noch eine Gehaltspfändung versucht werden. Möglich ist auch, das ein GV zusätzlich den Auftrag erhält sich die Wohnung genauer anzuschauen. Ohne Zustimmung einer Person A jedoch nicht möglich solange eine Unterschrift eines Richters fehlt.
Das muss also natürlich ein Richter unterschreiben, was wahrscheinlich i.d.R. passiert.
Es würde wohl noch eine Ankündigung kommen. Falls Person A dann nicht da wär könnte der GV versucht sein einen Schlüsseldienst zu nutzen, natürlich in Begleitung eines Freundes und Helfers.
Person A möge sich davor entsprechend mit vertraut machen und die Abwehr Möglichkeiten ausloten.
Ein P-Konto schützt wahrscheinlich kein Sparbuch oder ähnliches, falls vorhanden dann beachten.
Die Vermögensauskunft soll dem vermeintlichen Gläubiger es ja nur einfacher machen, die richtige Wahl zu treffen wie die Vollstreckung weiter geht. Die Auskunft hat nicht zum Ziel den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zu verhindern, denn es ist gerade so, dass dieser Eintrag trotz Auskunft erfolgen wird, wenn die vermeintliche Schuld nicht beglichen wird und das unabhängig vom Grund warum nicht bezahlt wird. Sei es weil tatsächlich kein Geld vorhanden ist oder was auch immer.
Würde jedoch diese Auskunft zeigen, dass nichts zu holen ist, dann könnte es auch sein, dass weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausbleiben, außer der Eintragung. Sodann bliebe die Forderung 30 Jahre bestehen und könnte möglicherweise später erfolgreich vollstreckt werden.