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Autor Thema: Vermögensauskunft sausen lassen – Erfahrungen?  (Gelesen 4220 mal)

S
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Vermögensauskunft sausen lassen – Erfahrungen?
Autor: 19. Oktober 2016, 17:09
Hallo zusammen,

Davon ausgehend, dass Person A bald zu ihrer persönlichen Auskunft geladen wird, denkt sie sich: nein. ganz simpel. ganz unbegründet.

Wer hat’s gemacht? Was ist passiert? Haftbefehl? Spielekonsole einkassiert? Überhaupt nix?

Bitte keine Moralitäten, von wegen "so geht’s aber nicht" usw., danke dafür.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...als erstes folgt nach aller bisheriger Kenntnis i.d.R. quasi auf Knopfdruck und ganz emotionslos die Anordnung zur "Eintragung ins Schuldnerverzeichnis", welche auch zur Kenntnis der SCHUFA gelangt und mit den üblichen Konsequenzen verbunden ist.

Findet man auch über die web-Suche ;)
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=nachteile%20Eintrag%20ins%20Schuldnerverzeichnis
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=eintrag%20ins%20schuldnerverzeichnis%20folgen

...siehe u.a. auch unter
Konsequenzen der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses
http://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/unternehmensrecht-von-a-z/eintrag-im-schuldnerverzeichnis-voraussetzungen-und-konsequenzen/
Zitat
"Der Schwerpunkt nachteiliger Konsequenzen für einen Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, liegt auf praktischem Gebiet. Insbesondere bei der Kreditaufnahme wird es typischerweise zu Schwierigkeiten kommen, da Kreditgeber in aller Regel die Bonität des Kreditnehmers überprüfen."

Manchem wird das egal sein...
...anderen wiederum nicht.
Abgesehen davon tilgt es ja die "Schuld" nicht.
Die Forderung bleibt dem Grunde nach im Raume stehen...
Wie gesagt: Es ändert sich nichts Grundsätzliches, solange die (Un-)Rechtsgrundlage besteht...


ACHTUNG:
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden (also unter Umgehung des nicht auskunftswilligen Widerständlers) oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.



Bitte vor allem auch diese neuen Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen beachten u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

E

Emge Phil

ACHTUNG:
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden [...]

Die rechtliche Voraussetzung hierfür ist § 802l ZPO, der Gerichtsvollziehern vorbehalten ist.

In den Bundesländern, in denen nicht Gerichtsvollzieher am Amtsgericht tätig werden, wird nach dem jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vollstreckt. Nach § 5 Abs. 1 VwVG des Bundes finden die dort genannten Bestimmungen der AO Anwendung. Der anwendbare § 284 AO lässt § 802l ZPO nicht zu. Insofern dürften diese Auskunftsmöglichkeiten nicht flächendeckend bestehen.


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C
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Was heißt das genau und was wird genau gepfändet? Auf nachfragen beim VB wurde XYZ gesagt, das muss beim WDR erfragt werden...wurde jemandem schon Eigentum gepfändet oder doch nur das hart verdiente Geld?

Person XYZ ist unter massivem Druck des VB im Land des WDR eingeknickt und hat Zähneknirschend gezahlt, da Familie, Kinder und Haus, was bezahlt werden muss.
Es wurde Ihm gedroht, sein KFZ stillzulegen und zu beschlagnahmen bzw. abschleppen zu lassen! Und das wegen angeblichen Zwangsschulden von 600-700 €.


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S
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Hallo zusammen,

Bis zum 26. soll gezahlt werden, wird aber nicht. Person A, Student, hat sich ein P-Konto einrichten lassen, die anstehende Kontopfändung wird daher ganz bestimmt „fruchtlos verlaufen” (siehe Anlage 2 weiter unten). Sie wird sodann zur Vermögenauskunft gebeten werden, diese Bitte jedoch abschlagen. Die Konsequenz der daraus resultierenden Eintragung ins Vermögensverzeichnis, diesem Unterdrückungsmechanismus wirtschaftlicher Art, ist bekannt. Was könnte erfahrungsgemäß anschließend erfolgen? Es hat übrigens zu keinem Zeitpunkt Kontakt zum Beitragsservice (Unwort) noch zur Stadt diesbezüglich gegeben, und eigentlich hat Person A vor, das so beizubehalten.

... gibt’s hier Leute aus Bochum?


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P
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Nach einer fruchtlosen Kontopfändung könnte noch eine Gehaltspfändung versucht werden. Möglich ist auch, das ein GV zusätzlich den Auftrag erhält sich die Wohnung genauer anzuschauen. Ohne Zustimmung einer Person A jedoch nicht möglich solange eine Unterschrift eines Richters fehlt.
Das muss also natürlich ein Richter unterschreiben, was wahrscheinlich i.d.R. passiert.
Es würde wohl noch eine Ankündigung kommen. Falls Person A dann nicht da wär könnte der GV versucht sein einen Schlüsseldienst zu nutzen, natürlich in Begleitung eines Freundes und Helfers.

Person A möge sich davor entsprechend mit vertraut machen und die Abwehr Möglichkeiten ausloten.

Ein P-Konto schützt wahrscheinlich kein Sparbuch oder ähnliches, falls vorhanden dann beachten.

Die Vermögensauskunft soll dem vermeintlichen Gläubiger es ja nur einfacher machen, die richtige Wahl zu treffen wie die Vollstreckung weiter geht. Die Auskunft hat nicht zum Ziel den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zu verhindern, denn es ist gerade so, dass dieser Eintrag trotz Auskunft erfolgen wird, wenn die vermeintliche Schuld nicht beglichen wird und das unabhängig vom Grund warum nicht bezahlt wird. Sei es weil tatsächlich kein Geld vorhanden ist oder was auch immer.

Würde jedoch diese Auskunft zeigen, dass nichts zu holen ist, dann könnte es auch sein, dass weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausbleiben, außer der Eintragung. Sodann bliebe die Forderung 30 Jahre bestehen und könnte möglicherweise später erfolgreich vollstreckt werden.


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Danke fürs Erste!


Edit "Bürger":
Das ist Wortwitz! ;) hat das Zeug zum geflügelten Wort ;D
Um Missverständnissen vorzubeugen: "Das Erste" (ARD) > "Für das Erste" > "Fürs Erste"...
Ein "Wunder", dass der Forum-Filter da nicht zugeschlagen hat ;)
Sorry für diesen kleinen off-topic Einwurf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 23:11 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
"Forum-Filter"? Der mag z.B. das Wort "Betrugservice" nicht (wenn es richtig geschrieben wird) - danke für den Hinweis, dass es diesen Filter tatsächlich gibt...!  :)  ;)  (OT)


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

K
  • Beiträge: 2.239
OT Start:

Danke fürs Erste!

Edit "Bürger":
Das ist Wortwitz! ;) hat das Zeug zum geflügelten Wort ;D
Um Missverständnissen vorzubeugen: "Das Erste" (ARD) > "Für das Erste" > "Fürs Erste"...
Ein "Wunder", dass der Forum-Filter da nicht zugeschlagen hat ;)
Sorry für diesen kleinen off-topic Einwurf.

DER Spruch hat's geschafft:
- Best of Forumssprüche -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20659.0.html

Gruß
Kurt

OT Ende


Edit "Bürger":
Ok, Ihr Lieben - danke für die zwischenzeitliche Erheiterung. Ab hier aber bitte wieder zielgerichtet zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vermögensauskunft sausen lassen – Erfahrungen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2016, 00:04 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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niemand hier, der die Einladung zur Vermögensauskunft dankend abgelehnt hat?


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