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Autor Thema: 2016 Vollstreckung für Forderungen von 2011 (trotz Befreiung seitens Jobcenter)  (Gelesen 6119 mal)

c
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Hallo, Person A bezieht ALG II, dadurch ist Sie von dem Rundfunkbeitrag befreit.

Die GEZ fordert jetzt (2016) über einen Gerichtsvollzieher den Rundfunkbeitrag
- vom 01.09.2010 bis 28.02.2011 und
- vom 01.03.2011 bis 31.08.2011 ein.

Person A hat aber bereits 2011 die Bescheinigung vom Jobcenter als Original an die GEZ geschickt, leider als normale Briefsendung, somit hat sie keinen Nachweis dafür.

Person A hat nun beim JC die Bescheinigungen Zweitschriften der Befreiungs-Bescheinigungen angefordert und diese an die GEZ sowie den Gerichtsvollzieher geschickt.
Beim Gerichtsvollzieher hat A noch zusätzlich Widerspruch eingelegt.

Die GEZ hat Person A daraufhin geschrieben, dass rückwirkende Befreiungen, die sich auf die Zeiträume vor dem 01.01.2013 beziehen und gesetzlich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt waren, nicht mehr berücksichtigt werden.

Daher ist die Forderung von über 235 Euro noch immer offen.

Nun zur Frage von Person A:

Kann man da noch was machen?
Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen? Wenn ja, zu welchem Anwalt? Für Sozialrecht?

Falls das Thema im falschen Bereich ist bitte verschieben.

Person A dankt schon mal für eure Zeit, eure Erfahrung und eure Antworten


Edit "Uwe", DumbTV", "Bürger":
Thread-Betreff präzisiert. Beitrag musste zudem leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Wie sehen die "Zweitbescheinigungen" aus?
Bitte mind. ein Exemplar vollständig(!) anonymisiert hier hochladen zur besseren Beurteilung.
Hierzu bitte beachten
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690

Wichtig wäre u.a. mglw., ob die Ausfertigungen ein aktuelles Datum tragen und quasi eine "aktuell datierte Bescheinigung" über die damaligen Zeiträume darstellen.

Hat Person A vor dem Tätigwerden des Gerichtsvollziehers überhaupt irgendwelche
- "Gebühren-/ Beitragsbescheide" (Machart bis Aug 2014) bzw.
- "Festsetzungsbescheide" (Machart ab Sep 2014)
erhalten?
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Hat Person A vor dem Tätigwerden des Gerichtsvollziehers überhaupt eine
- "Mahnung"
erhalten?
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.html

Erfüllt Person A immer noch Befreiungstatbestände und - falls ja - hat sie seit der Neuregelung 2013 auch regelmäßig Antrag auf Befreiung gestellt? (Dies würde dokumentieren, dass Person A nicht "leistungsfähig" ist und eine Vollstreckung mglw. zusätzlich unverhältnismäßig wäre)

Eine etwas knifflige Angelegenheit, da mit "Zeugenaussagen" von vor 5 Jahren mglw. kaum glaubwürdig gepunktet werden könnte, selbst wenn Person A Zeugen für den damaligen Versand der Originale benennen könnte.

Es stinkt hier jedenfalls gewaltig nach neuerlicher Willkür.

Person A sollte vermutlich trotz allem ihren Nachdruck weiter aufrechterhalten und sich ggf. doch auf entsprechend Anwendung aktueller bzw. anstehender Regelungen berufen...
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html

Um hier weitere Möglichkeiten ausloten zu könnten müsste man sich mit den Befreiungsregelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags näher vertraut machen - dazu möge Person A bitte die entsprechenden Regelungen selbst recherchieren und hier zur Diskussion bereitstellen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg132778.html#msg132778


Ohne unerbittlichen Nachdruck werden sich ARD-ZDF-GEZ hier aber vermutlich nicht zurückziehen...
...Person A muss vermutlich "alle Register" ziehen :-\ :-[

Dafür schon jetzt gutes Gelingen!


Weiterer Hinweis: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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Hi ich hab hier mal im Anhang alles was Person A noch gefunden hat. Ich habe auch alle persönlichen Daten geschwärzt. Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Allerdings sind es mehr wie 3 Dateien :( Und irgendwie zu groß trotz Gif Datei und höhe von 1100px. Kann ich die Dateien auch anderst hier anhängen?


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Für eine lesbare Darstellung reicht meisten eine Bildgröße von ca. 600x800 Bildpunkten, Schwarzweiß (1 Bit Farbtiefe).

Siehe auch nochmal hier:
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg107196.html#msg107196

GIF ergibt nur kleine Dateien bei relativ homogenen Bildinhalten. Sonst ruhig auch mal mit "jpg" ausprobieren.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Hi Leider kann ich die Dateien hier nicht hochladen. Deswegen habe ich hier ein Link eingefügt wo man den Schriftverkehr so wie die Bescheinigungen anschauen kann.

https://goo.gl/Uq7Ces

Ich hoffe das ist ok so


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Der springende Punkt ist:
Welcher TITEL ( Vollstreckungsbescheid / Festsetzungsbescheid )  in welcher Höhe - von welchem Zeitraum soll vollstreckt werden ?
Wann wurde dieser zugestellt.


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Person A scheint die entsprechende Befreiungen für den Zeitraum Sep.10 bis Aug.11 nicht oder zu spät bei der GEZ eingereicht zu haben. Für diesen Zeitraum soll nun mit dem Vollstreckungsersuchen vom 2.9.2016 vollstreckt werden.

Es gab u.a. zwei Befreiungen:
1. Sep.10 - Feb.11
2. März11 - Aug.11

zu 2: diese ist offenbar erst am 25.10.2011 eingereicht worden (gemäß Brief)
zu 1: erwähnt dieser Brief nichts

Ich kenne mich mit den damaligen Befreiungen nicht aus, war es bei der GEZ nicht immer so, dass die Befreiung immer erst ab dem Monat gilt, ab dem diese Bescheinigung bei der GEZ eingereicht wird?
Die GEZ hat auf das Schreiben vom 25.10.2011 - wie es aussieht - eine rückwirkende Befreiung ab 1.9.2011 vorgenommen.

Der Erhalt des Bescheids Juni 11 - Aug.11 wird im Brief vom 25.10.2011 bestätigt. Über den Zugang der vermutlich 3  (Zeitraum: Sep.10 -Mai 11) vorherigen Bescheide sind keine Angaben gemacht.


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Bescheid von 2011 erhalten  - Rechtskräftig und vollstreckbar   - Jetzt mit Befreiung  zu argumentieren ... Jahre zu spät


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Den Bescheid habe ich gerade nicht gesehen, nur komische Briefe einer nicht rechtsfähigen Einheit.
Und damit, Hartz4 hin oder her - wäre eine Berufung auf den längst eingetretenen Zustand der Verjährung angemessen, oder?


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Ich habe in dem Bereich keine Ahnung, deswegen wende ich mich an das Forum.


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Nur mal theoretisch:

Forderung pfänden lassen / bezahlen (allerdings möglichst erst 2017 - da dann erst rückwirkende Befreiungsmöglichkeiten gesetzlich festgehalten sein werden). Dann Antrag auf Rückzahlung stellen und im darauf folgenden Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren die Praxis des Beitragsservice rückwirkend überprüfen lassen. Evtl. Fortsetzungsfeststellungsklage"? All das wird hier gerade andiskutiert. Muss sicher erst noch überprüft werden. Was ist davon zu halten?

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg132206.html#msg132206
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg132216.html#msg132216
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg132221.html#msg132221
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg133484.html#msg133484


Meiner Meinung nach sind dauerhaft arbeitslose Personen durchgängig zu befreien. Die Praxis des Beitragsservice (Befreiungsanträge verschlampen, ignorieren), gehört dringend überprüft. Für mich ist das von grundsätzlicher Bedeutung. Der Rundfunk und der Beitragsservice bereichern sich durch diese Praxis auf Kosten einkommensschwacher Bevölkerungsteile.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

1
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es geht doch hier ( zugestellter Verwaltungsakt - vollstreckbarer Titel.. )  um "rechtskräftig festgestellte Ansprüche"
und nicht um irgendwelche "offenen Forderungen" ... ohne den (rechtskräftigen) Grundverwaltungsakt anzugreifen ...kann ich mir nicht vorstellen
das "da was bei rum kommt"......

...die Zahlung eines "Titels" kann auch nicht "unter dem Vorbehalt der Rückforderung"  geleistet werden ( mit welcher Rechtsgrundlage..)


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es geht doch hier ( zugestellter Verwaltungsakt - vollstreckbarer Titel.. )  um "rechtskräftig festgestellte Ansprüche"
Geht es das wirklich?

@clereon
Wurden die jetzt zu vollstreckenden Forderungen aus 2011+ jemals mit zugestellten Bescheiden nachweisbar bekanntgemacht?

Hatte Person A auf etwaige damalige Bescheide in irgendeiner Weise direkt Bezug genommen?

Sofern Forderungen nicht innerhalb von 3 Jahren mit Verwaltungsakt bekanntgegeben worden wären, würde mglw. doch die 3-Jahres-Verjährung greifen...


PS: "Sozialanwälte" sollten hier wohl allenfalls mit einschlägiger Kenntnis in Sachen Verwaltungsrecht, Vollstreckungsrecht und dem mehr als grenzwertigen Gebaren von ARD-ZDF-GEZ eingebunden werden.
ggf. Prozesskostenhilfe prüfen
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17881.0.html


Soviel auf die Schnelle...


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es geht doch hier ... um "rechtskräftig festgestellte Ansprüche"
 ... ohne den (rechtskräftigen) Grundverwaltungsakt anzugreifen ... kann ich mir nicht vorstellen das "da was bei rum kommt"......

...die Zahlung eines "Titels" kann auch nicht "unter dem Vorbehalt der Rückforderung"  geleistet werden ( mit welcher Rechtsgrundlage..)

1) welchen Grundlagenverwaltungsakt?  ;)

Und genau darum geht es ja anscheinend in der Fortsetzungsfeststellungsklage, einen Bescheid anzugreifen, nachdem er rechtskräftig wurde. Bitte die im zitierten thread genannten Links lesen und sich weiter an der wichtigen Diskussion beteiligen

2) um Zahlung unter Vorbehalt geht es jetzt tatsächlich nicht. Im benannten thread kam die FF-Klage als Nebenthema auf.

3) Allerdings müsste es doch möglich sein, Rückforderungsansprüche (ohne Bezug aufs dort diskutierte Verjährungsthema) zu stellen und diese z.B. mit fehlenden, also nichtigen Festsetzungsbescheiden zu begründen - in der Art, wie "Bürger" es oben vorschlägt? Wenn ich dich richtig verstehe, ist jedenfalls für die Rückforderungen eine Rechtsgrundlage nötig?

4) "Bürgers" beschriebener Weg scheint mir (als zunächst bessere Alternative) sehr sinnvoll. Wenn im Zuge eines Erinnerungsverfahrens bei einem Amtsgericht (wie meist) nichts zu erreichen ist, würde ich mir irgendwie einen verwaltungsgerichtlichen Weg denken. Bei einer eingereichten (Feststellungs-?)Klage wegen fehlender Bescheide könnte auch gleichzeitig das Befreiungsthema mit verhandelt werden?

Mir fehlen da leider die genaueren juristischen Einblicke. 


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