Hallo, Person A bezieht ALG II, dadurch ist Sie von dem Rundfunkbeitrag befreit.
Die GEZ fordert jetzt (2016) über einen Gerichtsvollzieher den Rundfunkbeitrag
- vom 01.09.2010 bis 28.02.2011 und
- vom 01.03.2011 bis 31.08.2011 ein.
Person A hat aber bereits 2011 die Bescheinigung vom Jobcenter als Original an die GEZ geschickt, leider als normale Briefsendung, somit hat sie keinen Nachweis dafür.
Person A hat nun beim JC die Bescheinigungen Zweitschriften der Befreiungs-Bescheinigungen angefordert und diese an die GEZ sowie den Gerichtsvollzieher geschickt.
Beim Gerichtsvollzieher hat A noch zusätzlich Widerspruch eingelegt.
Die GEZ hat Person A daraufhin geschrieben, dass rückwirkende Befreiungen, die sich auf die Zeiträume vor dem 01.01.2013 beziehen und gesetzlich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt waren, nicht mehr berücksichtigt werden.
Daher ist die Forderung von über 235 Euro noch immer offen.
Nun zur Frage von Person A:
Kann man da noch was machen?
Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen? Wenn ja, zu welchem Anwalt? Für Sozialrecht?
Falls das Thema im falschen Bereich ist bitte verschieben.
Person A dankt schon mal für eure Zeit, eure Erfahrung und eure Antworten
Edit "Uwe", DumbTV", "Bürger":
Thread-Betreff präzisiert. Beitrag musste zudem leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.