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Autor Thema: Leserbriefe SZ: Streit ums junge Angebot - Ungetreue Gebührenverwendung  (Gelesen 4747 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 12.10.2016

Streit ums junge Angebot
Ungetreue Gebührenverwendung
von Prof. Walter Löwe, Unterhaching, Bundesrichter a. D.

Zitat
Dass ein erheblicher Teil der Gebührenzahler die Programmgestaltung zunehmend als häufig unzumutbar ansieht, wie zum Beispiel schlichte und langweilige Shows, veraltete Filme oder immer wieder wiederholte Angebote, ist Fakt. Ganz zu schweigen davon, welche Zeiten von ARD und ZDF für die Übertragung von Fußballspielen, Olympia-Veranstaltungen oder Wintersport belegt werden. [..]

Dass hier nunmehr von ARD und ZDF 45 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben werden, um das "Junge Angebot von ARD und ZDF" zu finanzieren, hat im Übrigen durchaus auch einen rechtlichen Aspekt, der alsbald einer näheren Untersuchung bedürfte. [..]

Es wäre zu prüfen, ob die Verwendung von Gebührenmitteln für Programme, die nicht mehr über die Fernsehsender zu erreichen sind, sondern nur noch online über Internet, mit den vorhandenen Staatsverträgen und Mediengesetzen überhaupt rechtlich vereinbar ist. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/kolumne/fernsehen-streit-ums-junge-angebot-1.3202033#1


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K
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Die Frage: 19. Rundfunkänderungsvertrag - dürfen "webbasierte Angebote" mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden?

stellte ich letztes Jahr im Oktober hier schon:
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.0.html

Aber augenscheinlich können und dürfen die agieren wie sie wollen  :-[ :-X

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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Und man beachte immer noch, dass weiterhin der Kanal keine Millionen Views hat.
Ein billiger Youtuber der Let's Plays macht hat da wesentlich mehr und kostet keine 45 Millionen Euro.


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Der nächste Lesebrief war auch toll!

http://www.sueddeutsche.de/kolumne/fernsehen-streit-ums-junge-angebot-1.3202033#2

bei 2 klicken:

Zitat
Die Sender wagen etwas

Ich könnte den 50 Seiten langen ARD-Bericht für 2015/2016 empfehlen, um die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Systems zu unterstreichen. So hat die ARD beispielsweise [...] mit zwei hervorragenden Doku-Spielen. Sie bietet uns Zuschauern ein Korrespondentensystem, bei dem [...]. Und mit einer ausgefeilten Palette an Informationssendungen [...], während die Kommerzsender ihr Infoangebot gen null fahren. 66 Prozent halten ARD/ZDF für vertrauenswürdig, nur 25 Prozent die Privatsender. RBB, WDR, BR reformieren ihr Programm und wagen Neues, das sollte nicht ignoriert werden. Noch vor dem Start von "Funk" bereits alte und lieb gewonnene Klischees abzuspulen, ist mir zu billig und unfair. Im Übrigen: Für knapp 18 Euro bekomme ich in Berlin gerade mal zwei Kinokarten. Also was soll das Gejammer über die (eingefrorenen) angeblich zu hohen Rundfunkbeiträge? Dieter Pienkny, Berlin, Mitglied des RBB-Rundfunkrats sowie Vorsitzender RBB-Programmausschuss

Wir müssen diesen Unfug finanzieren, auch wenn wir ihr Angebot ablehnen, weil sie so toll sind und ihr Angebot besser als das Angebot der privaten Sender und ja so günstig sei.

Über den Autor:

Zitat
Der Journalist Dieter Pienkny war bis 2015 für Öffentlichkeitsarbeit, Medienpolitik und Grundsatzfragen beim DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg zuständig. Zuvor leitete er für zwei Jahre das Grundsatzreferat in der Berliner Senatskanzlei. In den Achtziger Jahren war er als Nachrichtenredakteur beim Berliner Volksblatt tätig.

http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/meldungen/2015/dieter-pienkny-weiterhin-vorsitzender-des-programmausschusses.html


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Die Frage: 19. Rundfunkänderungsvertrag - dürfen "webbasierte Angebote" mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden?
stellte ich letztes Jahr im Oktober hier schon:
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
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Aber augenscheinlich können und dürfen die agieren wie sie wollen  :-[ :-X

"Wo kein Kläger, da kein Richter"
scheint sich hier wieder einmal zu bewahrheiten... >:(


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Das Problem wurde auf Seiten Verantwortlicher nicht verstanden.


Andersherum könnte ein Schuh draus werden, denn der Person welche ins Kino gehen möchte, der fehlen dann genau die 18,- und das ist um so schlimmer, wenn das Programm der öffentlichen rechtlichen nichts nützt für die Person und auch keinen anderweitigen Vorteil bietet zudem durch den Entzug der 18,- auch noch eine Hinderung vorliegt, welche nach Artikel 5 Grundgesetz ausgeschlossen ist.
Wie gut und wertvoll ein Angebot egal von wem ist, dass liegt immer im Auge des Betrachters.

Wenn eine Kuh die Wahl hätte, dann würde Sie wahrscheinlich immer zu der Wiese gehen, wo das Gras besser aussieht, auch dann, wenn die Quantität geringer ist, so ist doch der Geschmack also die Qualität wahrscheinlich besser.

Und so möchten viele Person nicht vieles, was sie vielleicht auch gar nicht brauchen, sondern genau etwas bestimmtes, und das auch wenn es vielleicht in der Quantität weniger ist. Sagt doch die Quantität noch nichts über die Qualität aus oder auch den Zufriedenheitsfaktor.
Es ist richtig, dass 2 Kino Stunden vielleicht 18,- € kosten, aber dafür besteht die Freiheit das ganz bewusst zu wählen und zu entscheiden welcher Anbieter die 18,- bekommt. Und lieber 2 Stunden Kino im Monat als auch nur 2 Stunden öffentlich rechtlichen TV im Monat konsumiert.

Es bleibt den öffentlich rechtlichen unbenommen ein Anbieter unter vielen zu bleiben. Er darf auch in der Quantität mehr anbieten als andere für 18,- €, aber das bedeutet nicht, dass andere Anbieter von der Wahlmöglichkeit der Zuschauer/Nutzer verdrängt werden dürfen. Das ist aber immer genau dann der Fall, wenn der Zuschauer/Nutzer einen anderen Anbieter wählen möchte, aber beim Blick in den Geldbeutel feststellen muss, das der Betrag von 18,- bereits exklusiv an den Anbieter per Zwang weg ist.

Qualität sollte nicht gemessen werden in möglichen Stunden je €.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
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"Wo kein Kläger, da kein Richter"
scheint sich hier wieder einmal zu bewahrheiten... >:(

...ist schon in meiner ergänzenden Klagebegründung aufgenommen.
Auch wenn das VG darüber nicht zu entscheiden hat...ich bin der Kläger und das VG stellt die Richter :)

Es darf später keiner behaupten, er habe davon nichts gewusst... :police:

Man darf gespannt sein... 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
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Wenn eine Kuh die Wahl hätte, dann würde Sie wahrscheinlich immer zu der Wiese gehen, wo das Gras besser aussieht, auch dann, wenn die Quantität geringer ist, so ist doch der Geschmack also die Qualität wahrscheinlich besser.

Sehr gutes Argument. Rundfunk ist aber teurer als 18 EUR pro Monat. Ich glaube, kaum jemand Missbraucht ein Rechner, um fernzusehen. Man muss platz für die Glotze haben.  Für ein Fernsehgerät braucht man mindestens ein halbes Quadratmeter, und freies Raum bis zum Betrachter. Dafür muss man Miete zahlen und die Wohnung für die Glotze gestalten.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn eine Kuh die Wahl hätte, dann würde Sie wahrscheinlich immer zu der Wiese gehen, wo das Gras besser aussieht, auch dann, wenn die Quantität geringer ist, so ist doch der Geschmack also die Qualität wahrscheinlich besser.

Auch wenn ich jetzt vom Thema abschweife und Kühe nicht heilig finde, aber ich bin mir nicht so ganz sicher, ob wir soviel über das Wahlverhalten von Kühen und ihre Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen Quantität und Qualität wissen. Es käme auf einen Versuch an :)

Man darf gespannt sein... 8)


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Und man beachte immer noch, dass weiterhin der Kanal keine Millionen Views hat.
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Jein, denn FUNK hat scheinbar einige Youtuber, bzw. deren Kanäle einfach "aufgekauft", wie bspw. LeFloids Gamingkanal oder Coldmirror. Diese Kanäle generieren ja auch nicht wenig Visits. Und so gesehen sind sie nicht besser als das Angebot der Privaten - Sie sind jetzt durch solche Käufe das Angebot der vormals Privaten! ..ganz ohne Notwendigkeit.


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Und so gesehen sind sie nicht besser als das Angebot der Privaten - Sie sind jetzt durch solche Käufe das Angebot der vormals Privaten! ..ganz ohne Notwendigkeit.

Das ist ein guter Punkt! Diese Entwicklung Richtung Monopol ist genau das Gegenteil dessen, was man sich wünscht. Das war auch ein Thema des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums. Sie können auch anfangen, Zeitungsverlage zu kaufen, ganz ohne Notwendigkeit. Wer etwas gegen ihre unlautere Verbreitung im Internet sagt, wird vieleicht auch mit "Marktradikal" beschimpft. 45 Millionen aus den Zwangsbeiträgen ist Peanuts für sie, sie können wirtschaftlich funktionierende Unternehmen kaufen, sie mit leichtem Geld verderben, um dann den Bürger mehr zu belasten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 19:05 von Bürger«

 
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