Das Problem wurde auf Seiten Verantwortlicher nicht verstanden.
Andersherum könnte ein Schuh draus werden, denn der Person welche ins Kino gehen möchte, der fehlen dann genau die 18,- und das ist um so schlimmer, wenn das Programm der öffentlichen rechtlichen nichts nützt für die Person und auch keinen anderweitigen Vorteil bietet zudem durch den Entzug der 18,- auch noch eine Hinderung vorliegt, welche nach Artikel 5 Grundgesetz ausgeschlossen ist.
Wie gut und wertvoll ein Angebot egal von wem ist, dass liegt immer im Auge des Betrachters.
Wenn eine Kuh die Wahl hätte, dann würde Sie wahrscheinlich immer zu der Wiese gehen, wo das Gras besser aussieht, auch dann, wenn die Quantität geringer ist, so ist doch der Geschmack also die Qualität wahrscheinlich besser.
Und so möchten viele Person nicht vieles, was sie vielleicht auch gar nicht brauchen, sondern genau etwas bestimmtes, und das auch wenn es vielleicht in der Quantität weniger ist. Sagt doch die Quantität noch nichts über die Qualität aus oder auch den Zufriedenheitsfaktor.
Es ist richtig, dass 2 Kino Stunden vielleicht 18,- € kosten, aber dafür besteht die Freiheit das ganz bewusst zu wählen und zu entscheiden welcher Anbieter die 18,- bekommt. Und lieber 2 Stunden Kino im Monat als auch nur 2 Stunden öffentlich rechtlichen TV im Monat konsumiert.
Es bleibt den öffentlich rechtlichen unbenommen ein Anbieter unter vielen zu bleiben. Er darf auch in der Quantität mehr anbieten als andere für 18,- €, aber das bedeutet nicht, dass andere Anbieter von der Wahlmöglichkeit der Zuschauer/Nutzer verdrängt werden dürfen. Das ist aber immer genau dann der Fall, wenn der Zuschauer/Nutzer einen anderen Anbieter wählen möchte, aber beim Blick in den Geldbeutel feststellen muss, das der Betrag von 18,- bereits exklusiv an den Anbieter per Zwang weg ist.
Qualität sollte nicht gemessen werden in möglichen Stunden je €.