Ob das in Thüringen für den MDR ausreicht, kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz beinhaltet den Ausschluss des Thüringer Rundfunks:
Das ist vllt. ein wenig OT, aber weil du das gerade schreibst.
Wirksame rechtliche Grundlage? was ist das?
Rundfunk ist Ländersache. Thüringen ist Thüringen und nicht Mitteldeutschland und die hoheitlichen Rechte gelten für Thüringen. Ein Verwaltungsgebiet Mitteldeutschland gibt es nicht.
Einen Gesetzgeber für Mitteldeutschland gibt es nicht.
Man argumentiert doch immer mit: "Der Gesetzgeber".
Der MDR ist wie die ARD eine Mehrstaatenanstalt.
Wie kann eine Mehrstaatenanstalt hoheitliche Rechte über 3 Länder haben?
M.E. kann man die hoheitlichen Rechte nicht vom Thüringer Rundfunk (der ja in Thüringen hoheitliches Recht hat) auf den MDR übertragen. Senderechtliche und programmrechtliche Zusammenarbeit ist durchaus möglich, dagegen ist nichts einzuwenden.