Steht das Gebührenmodell wirklich auf der Kippe?
Die Frage, die hier zur Diskussion gestellt wird, ist durchaus berechtigt, weil man nunmehr die Frage stellen muss, ob nach dem Tübinger Urteil, dass unmittelbar nur für Vollstreckungsgläubiger und Verstreckungsschuldner und mittelbar für das Bundesland Baden-Württemberg gilt, aber mittelbar eben auch ins Verhältnis zu den restlichen Bundesländern zu setzen ist, überhaupt noch eine
Gleichheit im Erhebungsvollzug besteht – oder eben nicht. Und genau
dies sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk nun tatsächlich fürchten. Der BGH wird im Rahmen der Rechtsbeschwerde alles aufbieten müssen, um diese Situation zu verhindern. Möglicherweise wird auch dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht landen, weil es grundsätzlich um den Behördenbegriff geht, der hier in seinem Kern in Frage gestellt wird.
Liebe Freunde der hartnäckigen Zahlungsverweigerung, wir alle haben Mitstreiter durch Crowd Funding unterstützt. Und ich würde es unterstützenswert finden, auch diese Betroffene bzw. diesen Betroffenen bei seinem Kampf gegen das Unrechtsystem zu unterstützen – gerade weil das LG Tübingen uns mit seinem Urteil einen großen Ball zugespielt hat.