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Autor Thema: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus  (Gelesen 5997 mal)

Uwe

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BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen
Rundfunkauftrags aus


Quelle: finanzen.net 29.09.2016


Zitat
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, wo das Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Zeitschriftenmarkt seine Grenzen hat. Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen den monatlich erscheinenden Titel "ARD Buffet Magazin", den der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert.

weiterlesen auf:
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/BGH-lotet-Grenzen-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunkauftrags-aus-5108644


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...wieder mal der SWR ::) >:(


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Wer war doch gleich Justitiar beim SWR ?
Bucher ? Linder ? Escher ? Ulmer ? Eicher !
Passt doch alles prima ins Kabinett der Absurditäten und Extravaganzen.
Der SWR gönnt sich seinen persönlichen Verlag nach dem Joint Venture Modus... ;D


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Hoffentlich erkennt der BGH dabei, dass der SWR ein Unternehmen und nicht eine Behörde ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2016, 02:56 von Bürger«

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Im Land der Absurditäten wäre es nach allem bisher Erlebten nicht ausgeschlossen, wenn ein fiktiver BGH eine monatlich erscheinende Publikation namens "ARD Buffet Magazin" als "regelmäßig wiederkehrendes" "Gesetz" oder "Satzung" definiert - und dem BURDA-Verlag die "Ermächtigung" zu deren "Erlass" zuspricht... ::) ;) ;D


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