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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 29. September 2016, 16:32

Titel: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus
Beitrag von: Uwe am 29. September 2016, 16:32
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/6/63/Finanzennet_Logo_2011.jpg/320px-Finanzennet_Logo_2011.jpg)
Quelle Logo:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/6/63/Finanzennet_Logo_2011.jpg/320px-Finanzennet_Logo_2011.jpg
BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen
Rundfunkauftrags aus


Quelle: finanzen.net 29.09.2016


Zitat
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage befasst, wo das Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Zeitschriftenmarkt seine Grenzen hat. Geklagt hat die Verlagsgruppe Bauer. Sie wehrt sich gegen den monatlich erscheinenden Titel "ARD Buffet Magazin", den der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert.

weiterlesen auf:
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/BGH-lotet-Grenzen-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunkauftrags-aus-5108644
Titel: Re: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus
Beitrag von: Bürger am 29. September 2016, 17:51
...wieder mal der SWR ::) >:(
Titel: Re: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus
Beitrag von: tokiomotel am 29. September 2016, 18:21
Wer war doch gleich Justitiar beim SWR ?
Bucher ? Linder ? Escher ? Ulmer ? Eicher !
Passt doch alles prima ins Kabinett der Absurditäten und Extravaganzen.
Der SWR gönnt sich seinen persönlichen Verlag nach dem Joint Venture Modus... ;D
Titel: Re: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. September 2016, 21:08
Hoffentlich erkennt der BGH dabei, dass der SWR ein Unternehmen und nicht eine Behörde ist.
Titel: Re: BGH lotet Grenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags aus
Beitrag von: Bürger am 01. Oktober 2016, 02:59
Im Land der Absurditäten wäre es nach allem bisher Erlebten nicht ausgeschlossen, wenn ein fiktiver BGH eine monatlich erscheinende Publikation namens "ARD Buffet Magazin" als "regelmäßig wiederkehrendes" "Gesetz" oder "Satzung" definiert - und dem BURDA-Verlag die "Ermächtigung" zu deren "Erlass" zuspricht... ::) ;) ;D