Unbedingt wäre die Vollstreckungsbehörde auf den Punkt (3) (wegen Unzuständigkeit) hinzuweisen.
Wer oder was ist die Vollstreckungsbehörde?
Das Amtsgericht, wenn ein GV kommt? Der GV selber ist keine Behörde.
Die Stadt/Gemeinde, wenn die Post von der Stadt kommt?
Das Finanzamt, wenn die Post von dort kommt?
-> Bisher war es wohl so, dass das Amtsgericht seine Unzuständigkeit nicht selbst erkannt hat.
Ebenso die Stadt oder das Finanzamt.
Daher wäre zu prüfen, wie diese Aufforderung, gerichtet an ein Amtsgericht, Stadt, Gemeinde oder Finanzamt, zur Prüfung in Verbindung mit der Forderung zum Nachweis der Zuständigkeit, aussehen müsse.
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Weil der obere Satz wahrscheinlich unverständlich sein könnte.
Zu prüfen ist wie diese Aufforderung aussehen muss.
Die Aufforderung sollte versehen sein mit der Forderung zum Nachweis der Zuständigkeit.
je nach Fall:
A) Die Aufforderung richtet sich an ein Amtsgericht.
B) Stadt/Gemeinde
C) Finanzamt
Jeder Fall könne minimal anders sein.
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