Wieso kommt ein BUNDESVERWALTUNGSGERICHT nicht darauf, was das Landgericht Tübingen formuliert hat?
Auch wenn ich mich wiederhole, die Verbindungen unter Kollegen zwischen Richter und ÖRR in Leipzig ist eindeutig. Aber das Ziel vor das Bundesverfassungesgericht zu kommen war wichtiger.
Das Tübinger Gericht hat die Situation der Stunde genutzt, um die allbekannten, in der Öffentlichkeit viel diskutierten Rechtsfehler im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur in außergerichtlichen Veröffentlichungen (an die sich kein Gericht halten muss) dargestellt werden, sondern auch in der deutschen Rechtssprechung weiter behandelt werden und somit von den Gerichten beachtet werden müssen.
Was mich wundert ist, dass die Bildzeitung, einst mit großer Schlagzeile über Herrn Häring und seine Barzahlung berichtet hat, aber im Moment kein Wort über das Tübinger Urteil berichtet. Wobei ich mir persönlich vom Tübinger Urteil eine größere Wirkung gegen den ÖRR verpreche als von der Barzahlungsforderung, die sich mehr oder weniger im Sande verlaufen hat.
Womöglich ist sich die Bildzeitung der "einschlagenden" Wirkung des Tübinger Urteils bewusst und die berufliche Verbindung oder Schutz der Kollegen im ÖRR hat einen größeren Stellenwert als eine Schlagzeile die Arbeitsplätze kosten könnte.