REIN FIKTIV:
[]mensch aus tübingen könnte es aber auch mal am amtsgericht versuchen - oder?
der grund: die rechtsmittelbelehrung sei fehlerhaft, da das unternehmen radiosender und eine firma aus köln geld von mensch für eine sogenannte gegenleistung (möglichkeit des rundfunkteilnahme) verlangt, ohne eine aufforderung der lieferung durch mensch erhalten zu haben. auch behauptet die firma aus köln und der radiosender staatliche handlungen auszuüben, was durch nichtwissen bestritten werde. soweit der radiosender und die firma aus köln als staatliche radiosender ihre finanzierung betreiben wollen, wäre dies steuereintreibung im bundesrecht, denn staatliches radiosenden wird durch steuern finanziert, wie die deutsche welle. [/quote]
Behörde? wo?
Oder - so?
KEINE RECHTSBERATUNG!