ARD - ZDF - staatsnah, vom Staat abhängig und untragbar!Die Anstalten und ihr nichtrechtsfähiges Inkasso behaupten fälschlicherweise immer wieder, nicht staatsnah zu sein. Dass dies nicht zutrifft, belegt das nicht allzu alte
ZDF Urteil des BVerfG zu der politischen Besetzung der Räte (siehe Titelbild).
Der Verwaltungsakt (Bescheid, Festsetzungsbescheid) mit dem die Anstalten und sogar das nicht rechtsfähige Inkasso (ehem. GEZ) mit der Nähe zur Amtsanmaßung operieren,
ist eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Eine öffentliche Verwaltung ist staatsnah. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll jedoch staatsfern sein.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk behauptet zudem vehement nicht von der
Werbung finanziert werden zu können, weil sie tendenziell zu einer
Abhängigkeit von Einschaltquoten, d.h. von der Anzahl der Zuschauer oder Zuhörer, führt. Je höher die Einschaltquoten einer Sendung, desto höhere Preise können die Anstalten für die in ihrem Umfeld ausgestrahlte Werbung verlangen. Dies wiederum fördert die Neigung, auf Kosten der Breite des Programmangebots vermehrt massenattraktive Sendungen aus den Bereichen Sport und Unterhaltung auszustrahlen. Genau dahin tendieren jedoch die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender ohnehin. Die Quote steht über allem, trotz der wenigen Werbung im ÖRR.
Schauen wir uns jedoch die andere Seite mal an. Die von der Politik abhängige KEF (sämtliche Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten gewählt) versorgt den ÖRR mit dem abgepressten Geld der Bürger. Auch mit dem Geld der Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern dieser einen Eventualität für Information und Unterhaltung. Die Politiker besorgen über die staatsnahe KEF das Geld. Auch die üppigen Zusatzrenten werden davon finanziert.
Die Sender sind nicht von der Werbung, dafür von den Politikern abhängig, die das abgepresste Geld beschaffen. Das erklärt auch die überproportionalen Auftritte der Politiker in den ö.-r. Programmen und die gefälligen Berichte und Fragen. Es ist deren Bühne über die Bürger subtil beeinflusst werden. Von den Auslassungen der Berichterstattung will ich erst gar nicht reden.
Unter diesen Umständen ist eine unabhängige und staatsferne Berichterstattung ohne übermäßige Einflussnahme der Politik auf die Bürger nicht möglich und die Staatsnähe allgegenwärtig.
Damit verstoßen die öffentlich-rechtlichen Anstalten gegen den Rundfunkstaatsvertrag §10 und §11 in erheblichem Maße und sind untragbar geworden.
§10 des Rundfunkstaatsvertrages
Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) 1 Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. 2 Sie müssen unabhängig und sachlich sein.
§11 Auftrag Rundfunkstaatsvertrag
…
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.