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Autor Thema: hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung  (Gelesen 16564 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Da fällt mir gerade ein, das Seminarprogramm hat die Schwerbehinderten vergessen.
Das Programm wurde wohl schon vor dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim geschrieben. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ich hätte am 25.10. noch Termine frei.  ;)
Die hessischen Mitstreiter könnten eine Genehmigung für eine Gegen-Informationsveranstaltung beantragen (#)

Ich wäre auch dabei.  :) 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Veranstaltung wäre ein gefundenes Fressen für einen Investigativ-Journalisten à la Günter Wallraff ;)  >:D

Genau, die Seminarunterlagen könnten für den ein oder anderen 120,- Euro Teilnahmegebühr wert sein  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 16:36 von Bürger«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ob man da nicht eine Anzeige gegen den HR machen muss, da er kriminelle Machenschaften (Vollstreckung bei Sozialhilfe-Empfängern) ausbildet?
Für das laienhafte Rechtsverständnis von Person M klingt das Seminarprogram und die Durchführung dieses Seminares eher nach Verdacht auf:

 § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html


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V
  • Beiträge: 63
Wenn Ihr wollt, dass dieses Forum glaubwürdig bleibt, finde ich, dass Ihr mit solchen Äußerungen wie "Anstiftung zu Straftaten" o.ä. etwas vorsichtiger sein solltet. Ich kann in der beispielhaften Aufzählung der Themen des Seminars keine Straftaten erkennen.


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a

azdb-opfer

Na wenn das mal kein Anlass für einen Infostand unserer hessischen Mitstreiter ist...
Wetzlar, Gießen, Frankfurt am Main...am Besten das Seminarprogramm ausdrucken und verteilen (#)

Die Veranstaltung wäre ein gefundenes Fressen für einen Investigativ-Journalisten à la Günter Wallraff ;)  >:D

Nicht nur für Journalisten. Wollen wir einen "Maulwurf" einschleusen? Wohnt jemand in der Nähe und hat an diesem Tag Zeit? Für die Gebühr könnten wir am 3. Okt. in KA sammeln.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wenn Ihr wollt, dass dieses Forum glaubwürdig bleibt, finde ich, dass Ihr mit solchen Äußerungen wie "Anstiftung zu Straftaten" o.ä. etwas vorsichtiger sein solltet. Ich kann in der beispielhaften Aufzählung der Themen des Seminars keine Straftaten erkennen.

Zitat
Vollstreckung besonderer Personengruppen, z.B.:

    Senioren
    Sozialleistungsempfänger
    Studenten etc.

Keine Straftat erkennbar? :police:

Die Personengruppen werden sich bedanken...


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Das Problem sind weder die Personengruppen noch die Seminarleiter, sondern die Gerichte und Politiker, die dieses absurde Gesetz für richtig und gerecht halten. Zur Zeit ist an dem Gesetz nichts strafbares. Es wird auch nicht rückwirkend strafbar. Denn dann würde sich dieser ganze verfilzte Haufen outen, das wird nicht passieren.
Was sehr oft passiert, ist, dass Gerichtsvollzieher erkennen, dass dieses Gesetz nicht die richtige Grundlage für eine Zwangsvollstreckung ist, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Da wird vermutlich nachgeschult, den Gerichtsvollziehern wird nun nochmals eingebläut, dass BS alles richtig macht und alle Gesetze in Ordnung sind und dass unbedingt für Recht und Ordnung gesorgt werden muss, weil ja sonst die Demokratie in Gefahr ist.


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K
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Ob der RB nun gerecht ist oder rechtens, oder auch nicht, auf jeden Fall ist es ein Wuchergeschäft, dass auf falschen Berechnungen beruht. Mit der Beitreibung der wucherhaften Gebühren (speziell für Nichtnutzer ist der Preis ja nahezu astronomisch, da der Nutzen ja nur darin bestehen könnte sich mit jemandem über das Programm der ÖR zu unterhalten, wofür man dann den RB zahlen soll) macht sich der Vollstrecker meines Erachtens sehrwohl strafbar. Schlimm dass man ihn dafür bislang noch nicht zur Rechenschaft ziehen kann.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Am 2.6.2016 gab's ein ähnliches Seminar für Mitarbeiter von Vollstreckungsbehörden in Köln:

Programm auf Seite 15:
http://www.bdvz-nrw.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/01/Seminarprogramm-2016-Stand-18.12.2015.pdf

Anmeldung:
http://www.bdvz-nrw.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/02/Seminaranmeldung-2016-mit-Zusatzseminaren.pdf

Frei 8)

P.S.: Hier dazu weitere passende Themen:

Gerichtsvollzieher bekommen Vollstreckungsschulung vom WDR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14774.0

Seminare für Vollziehungsbeamte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11390.0



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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

f

faust

... es sollte da unbedingt jemand, der es zeitlich und finanziell "stemmen" kann, hingehen ... maulwurfn 8)

... die Papiere und das Wissen, das da zu haben ist, sind es sicher wert !


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P
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Das wird natürlich in der Tat interessant wie der geschulte Gerichtsvollzieher der Oma dann den Rest der Monats Rente wegpfändet und Ihr erklärt, dass sei alles richtig so, weil es so im Gesetz stünde.

Hoffentlich erwachen doch noch ein paar mehr Bürger aus Ihrem Dämmerzustand und hinterfragen das System und diesen Unsinn.

Natürlich ist der Gerichtsvollzieher die falsche Adresse für persönlichen Frust. Denn das Problem gehört persönlich dorthin getragen wo es entstanden ist, also in die Landtage der Bundesländer.

Solange eine Person, welche diesen Rundfunkänderungsvertrag zustimmte, noch einigermaßen ruhig schlafen kann wird sich an den zukünftigen Entscheidungen derselben nichts ändern. (Diese Personen haben Ihre Schäfchen im Trocknen.)

Genau diese Personen gehören deshalb der Zielgruppe an, welche Betroffene jetzt ständig aufsuchen sollten um Sie mit Ihren Problemen zu konfrontieren.

Jeder Vorgang/Problem Schreiben etc., alles was von einem Service kommt oder einer LRA sollte in Kopie und den Fragen wieso, warum und weshalb an die Stellen weitergegeben werden, welche sich dazu entschieden das Ganze ab zunicken. Denn wenn diese Gruppe keine Post und auch keinen Besuch oder anderes bekommt, dann wird diese Gruppe weitermachen wie bisher.

--
Ein Richter in Sachsen erklärte mit Fingerzeig in die Richtung Landtag dort sitzen die Schuldigen um dann die Klage abzuweisen. Möglicherweise war auch gemeint, dass die Politik sich in die Gerichtsbarkeit einmischt. Leider blieb eine ausführliche Erklärung wie es genau zu verstehen sein sollte offen. Vielleicht war es auch eine Aufforderung dort hinzu gehen.


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Ist die öffentliche Ankündigung eine Straftat?
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Wohl nicht. Denn es wird ja unterrichtet werden, was man zu tun hat, wenn ein solcher Vollstreckungsauftrag auf den Tisch flattert. Bei Empfängern von Sozialleistungen müsste die Vollstreckung eigentlich zurückgewiesen werden, da wohl regelmäßig sofort erkennbar die irrige Grundlage und nur vielleicht versäumter Widerspruch.

http://kassenverwalter.info/impressum/
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Das ist in Potsdam. Passt - ist in Zuständigkeit RBB, bei dem diese Fragen gerade rechtlich ausgestritten werden.

Passt - ist erkenntlich staats-angekoppelt und unterliegt entsprechenden Neutralitäts-Pflichten.
Demnach sind gleichgewichtig Vertreter der Verweigerer zu berücksichtigen, und zwar mit gleich hohem Brutto-Honorar, also rund 80 € pro Stunde + Spesen.

Das werde ich mir wohl nicht entgehen lassen. Die Kommunalvertreter werden froh sein, dann zu erfahren, wieso rund 95 % der Vollstreckungsersuchen unwirksam sein dürften und zurückzuweisen sind. Da nicht kostendeckend vergütet, spart die Zurückweisung bundesweit rund 15 Millionen Euro insgesamt, die ja eigentlich den Sender-Anstalten aufzubrummen wären "wegen manipulativer Herbeiführung von illegalen Beitrags-Gesetzen" (so wenigstens meine Meinung, die mir noch niemand nachvollziehbar hat widerlegen können).




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2016, 20:39 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Der NDR bietet am Dienstag, 25.10.2016 von 10 bis 16 Uhr in Hannover eine kostenfreie Infoveranstaltung für Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden an:

NDR-Info-Veranstaltung: Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge

Datum/Zeit
25/10/2016 um 10:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Norddeutscher Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen, Haus 3, Großer Sitzungsraum

Kategorien

Seminare Niedersachsen
Seminare

Der NDR bietet eine Info-Veranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Vollstreckungsbehörden zum Thema:  Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge an.

Hierbei möchte der  NDR  insbesondere auch die Hintergründe des sog. „einmaligen Meldedatenabgleiches“ und die Folgen für die Vollstreckung erörtern.

Die Veranstaltung findet beim Norddeutschen Rundfunk, Landesfunkhaus Niedersachsen, Haus 3,  Großer Sitzungsraum, Rudolf-von Bennigsen-Ufer 22, 30169 Hannover statt.

Die Veranstaltung beinhaltet ein Mittagessen. Ob gegen 14.00 Uhr eine vorgesehene ca. eineinhalbstündige Besichtigung des Landesfunkhauses (Studiobesichtigung) stattfindet, kann vom NDR derzeit noch nicht gesagt werden.

Mit Ausnahme der Fahrtkosten, die der NDR nicht übernehmen kann, ist die Teilnahme an der Veranstaltung kostenfrei.

Hinweis: Zurzeit sind die Parkmöglichkeiten auf dem NDR-Gelände begrenzt.

An dieser Veranstaltung können  max.  30  Personen teilnehmen.
Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung

Anmeldeschluss:    22.09.2016

***   Info-Veranstaltung bereits ausgebucht !!   ***

Quelle: http://ni.kassenverwalter.info/veranstaltungen/ndr-info-veranstaltung/
(Kopie: http://web.archive.org/web/20160918175647/http://ni.kassenverwalter.info/veranstaltungen/ndr-info-veranstaltung/)

Leider ist die kostenlose Info-Veranstaltung bereits ausgebucht... :( ;) >:D

Bezahlt wird diese Veranstaltung, auch das Mittagessen für die Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden, vom Rundfunkbeitragszahler...

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2016, 19:57 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
"Seite NICHT gefunden"

Jetzt wollte ich doch mal schauen, ob ich mich noch zum Vollstrecker gegen Senioren, Studenten und Sozialhilfeempfänger ausbilden lassen kann...und was ist passiert???
Die Informationsseite zu diesem Terminatortreffen gibt es nicht mehr. :(

Wurde das Vollstreckertraining jetzt abgesagt oder in geheime Kellergewölbe verlegt????

Könnte mal jemand am 25.10. nach Grünberg fahren und vorbeischauen??? Gallushalle 9-16 Uhr (#)

Man darf gespannt sein... 8)


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