Ist die öffentliche Ankündigung eine Straftat?
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Wohl nicht. Denn es wird ja unterrichtet werden, was man zu tun hat, wenn ein solcher Vollstreckungsauftrag auf den Tisch flattert. Bei Empfängern von Sozialleistungen müsste die Vollstreckung eigentlich zurückgewiesen werden, da wohl regelmäßig sofort erkennbar die irrige Grundlage und nur vielleicht versäumter Widerspruch.
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Das ist in Potsdam. Passt - ist in Zuständigkeit RBB, bei dem diese Fragen gerade rechtlich ausgestritten werden.
Passt - ist erkenntlich staats-angekoppelt und unterliegt entsprechenden Neutralitäts-Pflichten.
Demnach sind gleichgewichtig Vertreter der Verweigerer zu berücksichtigen, und zwar mit gleich hohem Brutto-Honorar, also rund 80 € pro Stunde + Spesen.
Das werde ich mir wohl nicht entgehen lassen. Die Kommunalvertreter werden froh sein, dann zu erfahren, wieso rund 95 % der Vollstreckungsersuchen unwirksam sein dürften und zurückzuweisen sind. Da nicht kostendeckend vergütet, spart die Zurückweisung bundesweit rund 15 Millionen Euro insgesamt, die ja eigentlich den Sender-Anstalten aufzubrummen wären "wegen manipulativer Herbeiführung von illegalen Beitrags-Gesetzen" (so wenigstens meine Meinung, die mir noch niemand nachvollziehbar hat widerlegen können).