Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstreichen,
dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine
aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher
für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/stk/2010/746_2010_627849517dc4e7849877733e1d8afa86.htm
Zudem Niedersachsen:
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt
Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.[..]
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-RdFunk%C3%84ndStVtr15GNDpStVtr-Artikel1&doc.part=X&doc.price=0.0Welche Auswirkung könnte eine solche nur partiell (Rundfunkbeitragssenkung um 48 cent anstatt 1,60 Euro bei 1,6 Milliarden Rücklagen, wenn ich mich recht erinnere) erfüllte Forderung von nur 4 Bundesländern haben?
Bemerkenswert auch die gleiche Argumentation von Malu Dreyer in der damaligen Diskussion (Senkung um 78 cent oder 48), wie in der aktuellen Debatte um Beitragsstabilität oder Beitragssenkung auf 17,21 Euro. Sie sagte damals "Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, es gehe darum, finanziellen Spielraum zu haben,
damit der Beitrag stabil bleibe und nicht 2020 wieder erhöht werden müsse."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-sinkt-ab-2015-auf-17-50-Euro-im-Monat-2143763.htmlDie Beitragssenkung war 2015 nur um 48 cent. 2020 soll jetzt trotzdem der Beitrag auf über 19 Euro ansteigen.
Augenwischerei, wo man hinsieht.
Zwar etwas OT, aber
Interessant auch die Fortsetzung der Protokollerklärung:
Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.
- Die "kritische Prüfung der Qualität und des Umfangs" kann man ja wunderbar an den Reaktionen auf die Programmbeschwerden des ständigen Publikumskonferenz e.V. (Qualität) und zuletzt der Olympiaberichterstattung (Umfang) beobachten
- An einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags orientieren - wie soll man dies deuten, wenn der Grundauftrag nie "eng definiert" wurde?
Interessant zudem Punkt 2. der Protokollerklärung:
Die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden mit dem 19. KEF-Bericht festgestellt. Unmittelbar anschließend werden die Länder auf dieser Grundlage eine Evaluierung durchführen. Die Evaluierung soll unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle, die durch öffentliche Ausschreibung ermittelt wird, erfolgen. Die Evaluierung umfasst insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag. Dabei werden auch die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft.
Hierzu anknüpfend die Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein erklärt ergänzend zu Ziffer 2 der Protokollerklärung aller Länder: „Ziel ist es, letztere entweder ganz entfallen zu lassen oder in die Beitragsstaffelung nach § 5 zu integrieren, zumal die Nicht-Veranlagung nicht privat genutzter Kfz insbesondere auch den Verwaltungsaufwand bei der GEZ und bei den Betroffenen reduzieren wird.“
Wegen der Anknüpfung an nicht privat genutzte Fahrzeuge klagen ja sixt und evtl. einige Autohäuser.
Hat jemanden Informationen zu dieser Evaluierung und die durch eine öffentliche Ausschreibung ermittelte unabhängige Stelle?