Es gibt nun ein Comment: Kein Gefängnis mehr für Beitragsverweigerer.
Ach was!
Kein Gefängnis mehr für Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption. Keine Nötigung mehr für nicht gewollte und gleichzeitig zweifelhafte Quelle?
Warum heißt es erneut Beitragsverweigerer statt Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option?
Müssen alle Bürger an eine bestimmte Tankstellenmarke Geld abdrücken, weil sie die Möglichkeit haben dort zu tanken?
Warum heißt es erneut Beitragsgerechtigkeit statt Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Artikel 3. (I) Grundgesetz?
Nur Nutzer dieser ö.-r. Eventualität haben einen möglichen Vorteil, die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer haben nur finanziellen Schaden und werden gegen den Willen genötigt. Beiträge können nur für besonderen Sondervorteil erhoben werden, nicht für finanziellen Schaden. Das nennt der öffentlich-rechtliche Sinnverdreher Beitragsgerechtigkeit!