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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2016 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 13. September 2016, 16:16

Titel: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. September 2016, 16:16
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Tagesspiegel, 13.09.2016

Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Das Ende von Beitragsgerechtigkeit und Beitragspflicht
von Joachim Huber

Zitat
Comment unter den Gebührensendern: Kein Gefängnis mehr, um den Rundfunkbeitrag zu erzwingen. Das hat Folgen - für den ehrlichen Zahler

Da ist der ARD-Geschäftsführung ein sehr buttriger Satz eingefallen: "Wir streben stets eine gütliche Einigung mit dem Beitragszahler an." Hinter diesem Satz steht ein Wollen: Nie wieder soll ein Deutscher/eine Deutsche für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Gefängnis gehen müssen! Seit Einführung des Rundfunkbeitrages war das erst einmal passiert, und zwar im Einzugsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Da wurde die 46-jährige Sieglinde Baumert aus Geisa in Thüringen in Erzwingungshaft genommen. Sie hatte einen Zahlungsrückstand von 191 Euro, alle Mitteilungen, Ermahnungen und Mahnungen des Beitragsservice an sich abperlen lassen. Vor allem weigerte sich Baumert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben - der Grund für die Erzwingungshaft, die maximal ein Jahr dauern sollte. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis-das-ende-von-beitragsgerechtigkeit-und-beitragspflicht/14539400.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis-das-ende-von-beitragsgerechtigkeit-und-beitragspflicht/14539400.html)
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Knax am 13. September 2016, 16:35
Tja. Auch das neue Finanzierungsmodell ist gescheitert. Es ist an der Gier einer kleinen Gruppe Privilegierter gescheitert. Deren Gier so groß ist, dass sich die Geschröpften massenhaft weigern und wehren. Deren Gier so groß ist, dass sie blind geworden sind gegenüber der Wehrhaftigkeit ihrer Opfer. Und wenn sich die Opfer weiterhin tapfer wehren, wird dieses Unrecht bald Geschichte sein.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: PersonX am 13. September 2016, 16:37
Der Autor müsste nochmal nachprüfen:

Behauptung:
Es wäre die Einzige Haft ist vielleicht unzutreffend. Es sollten weitere Fälle nachgeprüft werden. Möglicherweise gibt es eine Dunkelziffer.
Deshalb besser noch dazu aufrufen, damit sich Betroffene bitte melden.

Beim MDR wäre nachfragen warum die Frau genau in Erzwingungshaft gekommen ist. Denn den Antrag auf Haft darf doch nur der tatsächliche Gläubiger stellen. Es ist aus diesem Grund unklar warum der MDR ehr zufällig davon erfahren haben sollte. Die Frage welche dabei offenbleibt war der Gläubiger der Haft beantragt hat?

Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: René am 13. September 2016, 17:03
Zitat
3. Wenn die Zahl der Beitragsverweigerer weiter wächst, dann müssen die ehrlichen Zahler diese Lücke mit höheren Beiträgen ausgleichen müssen.

Das impliziert wiederum, dass wir Nichtnutzer unehrlich sind? Was für eine verlogene Diskussion!
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: pinguin am 13. September 2016, 17:06
@Knax
Es geht um höheres Recht, an dem auch der dt. ÖRR nicht vorbeikommt.

Im europäischen Recht darf der einzelne Bürger nicht nur im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern auch im Bereich des gesamten Wettbewerbsrechts  vom Staat zu nichts gezwungen werden, hat er sich nicht vorher selbst zu einem bestimmten Handeln verpflichtet, dem er im Nachhinein ohne eine entsprechend vorherige Willenskorrektur nicht entsprechen möchte.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: pepilo am 13. September 2016, 17:30
In meinen Augen simple Nebelkerzen, die Max Mustermann z.B. vor Wahlen gerne vor die Füße geworfen werden.
Ich traue den "Brüdern vom örR" nicht über den Weg.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Knax am 13. September 2016, 17:53
Im europäischen Recht darf der einzelne Bürger nicht nur im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit, sondern auch im Bereich des gesamten Wettbewerbsrechts  vom Staat zu nichts gezwungen werden, hat er sich nicht vorher selbst zu einem bestimmten Handeln verpflichtet, dem er im Nachhinein ohne eine entsprechend vorherige Willenskorrektur nicht entsprechen möchte.

Vielen Dank für Deinen Hinweis. Hätte ich doch bloß Dein tiefes europarechtliches Wissen, so könnte ich das Gericht damit an die Wand argumentieren!
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Philosoph am 13. September 2016, 20:16
Beim MDR wäre nachfragen warum die Frau genau in Erzwingungshaft gekommen ist. Denn den Antrag auf Haft darf doch nur der tatsächliche Gläubiger stellen. Es ist aus diesem Grund unklar warum der MDR ehr zufällig davon erfahren haben sollte. Die Frage welche dabei offenbleibt war der Gläubiger der Haft beantragt hat?
Soweit eine fiktive Person informiert ist, kam der Haftbefehl wunderlicher Weise nicht vom MDR, sondern vom Landratsamt. Wie dieses wiederum auf die Idee kam, einen Haftbefehl zu erlassen, ist noch immer nicht geklärt. In dem besonderen Fall ist eine ganze Menge ganz erheblich schief gelaufen.


Zitat
Aus dem Artikel:
"Der MDR hatte mächtig schlechte Presse eingefahren, und er hatte ein mieses Geschäft gemacht. Baumert hatte die 191 Euro nicht bezahlt, zudem musste der Sender die Kosten für die Erzwingungshaft übernehmen."
Gut zu wissen! *pfeif*
Abgesehen davon bin ich absolut für Beitragsgerechtigkeit: Wer die ö.-r.R. sehen möchte, soll zahlen dürfen, wer aber ein rundfunkfreies Leben führt, darf nicht zur Kasse gezwungen werden. Nur so kann Gerechtigkeit aussehen. -> Abschaffung des Dualen Systems und damit einhergehende Privatisierung ohne Sonderrechte für den bisherigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Zitat
"Der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag wird nicht kleiner, er wird größer."
Ja!  >:D
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: ohmanoman am 13. September 2016, 21:48
Niemand beabsichtigt eine Mauer zu errichten und ich hab euch doch alle lieb!
Und auf ein mal gibt es nur noch Rundfunkverweigerer ::)
Auf ein mal ist das Thema den Politikern “ganz, ganz wichtig“  ::)
Und was sacht der ober Justizar dazu?  ??? Oder macht der schon eine Kanzlei auf für
Nichtnutzer? 8)
Und dann will es keiner mehr gewesen sein.   ;D Ohmanoman
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: pinguin am 13. September 2016, 21:53
Hätte ich doch bloß Dein tiefes europarechtliches Wissen, so könnte ich das Gericht damit an die Wand argumentieren!
Ist also nutzlos, ständig damit zu kommen?
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Spark am 13. September 2016, 22:12
Niemand beabsichtigt eine Mauer zu errichten...

aber sie wurde doch errichtet. Bis das Volk sich schließlich friedlich aufrichtete und die Mauer zum Einsturz brachte.
Doch schon 2013, rund 24 Jahre nach dem Fall der ersten Mauer, wurde eine neue gebaut und dieses Mal um ganz Deutschland. Geschichte wiederholt sich eben.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Viktor7 am 13. September 2016, 22:26
Zitat
Es gibt nun ein Comment: Kein Gefängnis mehr für Beitragsverweigerer.

Ach was!
Kein Gefängnis mehr für Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption. Keine Nötigung mehr für nicht gewollte und gleichzeitig zweifelhafte Quelle?

Warum heißt es erneut Beitragsverweigerer statt Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option?

Müssen alle Bürger an eine bestimmte  Tankstellenmarke Geld abdrücken, weil sie die Möglichkeit haben dort zu tanken?

Warum heißt es erneut  Beitragsgerechtigkeit statt Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Artikel 3. (I) Grundgesetz?
Nur Nutzer dieser ö.-r. Eventualität haben einen möglichen Vorteil, die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer haben nur finanziellen Schaden und werden gegen den Willen genötigt. Beiträge können nur für besonderen Sondervorteil erhoben werden, nicht für finanziellen Schaden. Das nennt der öffentlich-rechtliche Sinnverdreher Beitragsgerechtigkeit!
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: ellifh am 13. September 2016, 22:39
Warum heißt es erneut Beitragsverweigerer statt Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option?
Weil es keine Option ist, eine Option ist etwas was man auswählen kann. So ist die Chose nicht gedacht gewesen. Es handelt sich hier um einen Zwang, daher auch Verweigerer. Bei der Option, die Öfrech zu nutzen, wenn man möchte, würde nicht genug Geld für den aufgeblasenen Staatsrundfunkapparat reinkommen, logisch, ne ;) ;)
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Viktor7 am 14. September 2016, 10:42
Warum heißt es erneut Beitragsverweigerer statt Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option?
Zitat Ende
Weil es keine Option ist, eine Option ist etwas was man auswählen kann. So ist die Chose nicht gedacht gewesen. Es handelt sich hier um einen Zwang, daher auch Verweigerer. Bei der Option, die Öfrech zu nutzen, wenn man möchte, würde nicht genug Geld für den aufgeblasenen Staatsrundfunkapparat reinkommen, logisch, ne ;) ;)

Die Dinge liegen viel tiefer ellifh, als Du sie sehen kannst. Es sind allesamt rhetorische Fragen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20203.msg130513.html#msg130513), die keine Antworten verlangen. Die Antworten liegen auf der Hand. Hier ist die Manipulation der breiten Massen mit Stigmatisierung im Spiel. Die Existenz der Nichtnutzer der ö.r. Option soll unter den Teppich gekehrt werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist heute im Multimediazeitalter eine Medienoption (Eventualität) von vielen. Schließlich können wir uns aus dem Überfluss an Quellen und Möglichkeiten der Multifunktionsgeräte eine oder mehrere Möglichkeiten aussuchen. Bei einigen Millionen Bürgern wird das nicht der ÖRR sein. Wenn der ÖRR mit seinen Einnahmen von mind. 21 Mio. € täglich nicht auskommen kann, ist das sein Problem und schlechter Umgang mit Geld.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. September 2016, 19:30
Zitat
Der MDR erfuhr von seiner Beitragszahlerin in Haft nur zufällig, bis heute konnte nicht aufgeklärt werden, welche Instanz im Beitragsrund am meisten versagt hat. Die Gegnerschaft des Zwangsbeitrages jedenfalls hatte ihre Märtyrerin, MDR, ARD, Beitragsservice, sprich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio hatte eine sagenhaft schlechte Publicity. Was, wenn Sieglinde Baumert gar noch in Hungerstreik getreten wäre?

Wer betreibt hier Publicity sogar mit unlauteren Mitteln (Verleumdung)?

Zitat
3. Wenn die Zahl der Beitragsverweigerer weiter wächst, dann müssen die ehrlichen Zahler diese Lücke mit höheren Beiträgen ausgleichen müssen.

Da wird über die "ehrlichen Zahler" gesprochen. Wer sind die unehrlichen Zahler?

Wir sind ehrliche Nicht-Zahler!
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. September 2016, 11:29
Schade eigentlich, ich kenne einige örR-Nichtnutzer, die sich schon diesbzgl. vorbereitet hatten und definitiv gegangen wären ...
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: Philosoph am 19. September 2016, 11:31
Ich hatte meinen Sonderurlaub auch schon angekündigt und geplant...
Naja, man kann nicht alles haben!  ;)
Immerhin wird das jetzt mehr Leute Mut machen, hoffe ich.
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: ohmanoman am 19. September 2016, 12:21
Wer glaubt das es entschärft ist, irrt gewaltig! ;)

Die verzichten auf gar nichts und haben ganz bestimmt andere Mittel, um einen ferig zu machen! Ganz legal sozusagen.  >:(

Es wird doch schon ganz neidisch auf die Türkei geschaut!  (#)  8)

Die brauchen kein Knast!
Titel: Re: Für den Rundfunkbeitrag muss keiner mehr ins Gefängnis
Beitrag von: ChrisLPZ am 19. September 2016, 17:32
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Golem.de, 19.09.2016

ARD
Keine Haft mehr für Verweigerer der Rundfunkgebühr
von Achim Sawall

Zitat
Totalverweigerer der Rundfunkgebühr sollen nicht mehr in Erzwingungshaft kommen. Das hat ARD-Sprecher Steffen Grimberg Golem.de auf Anfrage erklärt. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein." Haft sei nicht angemessen. [..]

Anders als in Großbritannien ist die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr keine Straftat in Deutschland. (Anm.: bitte Kommentar beachten) [..]

Welche Vollstreckungsbehörde im jeweiligen Bundesland wie weit gehe, sei jedoch nicht vorhersehbar, sagte Grimberg. Darum könne ein weiterer Fall wie in Chemnitz auch künftig nicht absolut ausgeschlossen werden.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.html (http://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.html)

Kommentar:
Und da wäre er wieder, der auch vor dem Bundesverwaltungsgericht von den ÖRR-Justitiaren benutzte Vergleich mit den Verhältnissen in Großbritannien. Diesmal hervorgebracht durch den ARD-Sprecher Grimberg, bei den Revisionverhandlungen durch die WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel.

In Großbritannien hat man als Nichtnutzer die Möglichkeit der Abmeldung von der dortigen Rundfunkabgabe.

Die Nutzung ist in Großbritannien definiert als Benutzung des LIVE-Fernsehens, also der linearen Übertragung in Echtzeit.

Die Rundfunabgabe in GB beträgt 170 euro/Jahr.

Ohne die Rundfunkabgabe entrichten zu müssen, darf man (https://recombu.com/digital/article/tv-licence-fee-myths-busted)
- die BBC Webseiten aufrufen. Selbst die Verwendung der Mediatheken ist erlaubt, solange es sich nicht um Live-Streams handelt.
- einen Fernseher besitzen, um ihn als Monitor zu verwenden
- BBC-Radio hören
Und das alles, ohne straffällig zu werden!

"Kurioserweise" wurden diese wichtigen Details weder von Herrn Grimberg, noch von Frau Michel in ihrer Argumentation erwähnt.

Zur sofortigen Entkräftigung des Zitats Grimbergs sei auf folgendes Posting verwiesen:

Rundfunkgebühren in den anderen EU-Ländern  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17985.msg117827.html#msg117827)
Im Gegensatz zu der Behauptung der Vertretung der ÖRR bei der Verhandlung in Leipzig am BVG kann man in Grossbritannien NICHT wegen nichtgezahlter Rundfunkbeiträge ins Gefängnis kommen!
http://www.theguardian.com/society/2014/sep/24/in-court-non-payment-tv-licence-television-desperate-cases

Zitat
You cannot go to prison for non-payment of your licence fee, but you can be jailed for not paying a fine imposed as punishment for not paying for a licence, and in 2012, 50 people were imprisoned, up from 30 in 2009. Of those, 49 were given a sentence of less than three months; one person was given a sentence of somewhere between three and six months.

Bei nachgewiesener Nutzung ohne Zahlung der Public TV Licence gibt es eine Gerichtsverhandlung, bei der man - sollte man schuldig gesprochen werden - eine Geldstrafe erhält. Zahlt man DIESE nicht, kann man DAFÜR ins Gefängnis kommen.

Also ein mehrstufiges, überprüfbares Verfahren, strenger, aber vergleichbar mit der Ordnungswidrigkeitenregelung (§12 RBStV) in Deutschland, nur dass diese hier in Deutschland mit der zweifelhaften Direktanmeldung rechtswidrig umschifft wird.