Vorab:Ebenfalls auf einen Link zum Staatsvertrag, welcher dort jedoch ohne Unterschriften hinterlegt ist. Die Gültigkeit ist so nicht ersichtlich. GEZ nennt sich selbst als "nicht rechtsfähig".
Da der in Landesgesetz transformierte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" in jedem Bundesland öffentlich bekanntgemacht ist, hängt die "Gültigkeit" nicht davon ab, ob der ihr gegebene Link zu einer Ausfertigung mit oder ohne Unterschriften führt. Von dieser irrelevanten Nebensächlichkeit sollte sich Person als erst einmal nicht zusätzlich verwirren lassen.
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.htmlZum eigentlichen Problem...[...] um Anmeldung baten, jedoch wurde und wird bereits der GEZ Betrag durch Person B (wohnt in der selben Wohnung) gezahlt.
Das Forum kann zwar üblicherweise keine Fälle von Zahlenden behandeln.
Interessant bei dieser Konstellation ist aber, dass Person A sich
hartnäckig der Auskunft über Dritte verweigert. Dem gehört Respekt gezollt - und dies offenbart ja auch ganz
grundsätzliche Fehler am derzeitigen System.
Daraufhin erfolgte die Zwangsanmeldung der Person A durch die GEZ.
Person A legte schriftlich Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass der Betrag bereits entrichtet wird - jedoch ohne Nennung von Person B oder dessen "Beitragsnummer".
Wichtig wäre hierbei u.a., ob lediglich gegen die "Zwangsanmeldung" "Widerspruch" eingelegt wurde, was mangels Rechtsbehelfsbelehrung in der "Bestätigung der Anmeldung" evtl. als fraglich erachtet werden könnte.Wiederum könnte man diese "Anmeldebestätigung" ggf. auch als "mangelhaften Verwaltungsakt" einstufen - die "Gelehrten" sind sich da noch nicht so sicher...
Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15238.0.htmlEs gingen etliche Scheiben hin und her.
GEZ mahnte und würde "Beitragskonto" schliessen, wenn der bereits Zahlende genannt wird.
Wie gesagt:
Wurde auch gegen mglw. zugestellte Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt?
Oder hat Person A solchen Festsetzugnsbescheiden ggf. nicht widerprochen - mglw. weil sie keine solchen erhalten hatte?Person A bat um die gesetzliche Grundlage, welche
1) Person A ermächtigt, die Daten von Person B zu erfragen und diese an die GEZ zu übermitteln sowie die
2) Person B verpflichtet, Person A die Daten auszuhändigen.
Das ist eine sehr berechtigte, im Forum bereits ein paar mal ansatzweise, aber mglw. noch nicht in dieser Tiefe bzw. bis zu hier vorliegender Konsequenz einer Vollstreckung (Doppelbelastung einer Wohnung) behandelte Frage.
Die Antwort von ARD-ZDF-GEZ...
Hier wurde auf den Staatsvertrag hingewiesen.
...ist "naturgemäß" des Papiers nicht wert.
Denn im RBStV wird meines Wissens nach
keine Person dazu "ermächtigt", Daten von Dritten preiszugeben oder diese von dem Dritten überhaupt
"einzufordern".
Ein datenschutzrechtliches Debakel!> Wie genau hatte Person A dies gegenüber ARD-ZDF-GEZ formuliert?Weiterhin bat Person A die GEZ, intern zu prüfen, da für die genannte Wohnung bereits ein Konto vorhanden ist und es auch in deren Datenbank hinterlegt sein muss.
Hier hätte eine einfache Sichtung seitens GEZ genügt, um den Sachverhalt zu klären. Scheinbar sind sie aber nicht gewillt und/oder wollen doppelt eintreiben.
Sehr gute Bitte (besser wäre "Aufforderung") an ARD-ZDF-GEZ, dies "intern zu prüfen", denn:
Indem ARD-ZDF-GEZ dieser Bitte/ Aufforderung offenkundig nicht nachkamen, belegen sie selbst einen weiteren grundsätzlichen und gravierenden Fehler am aktuellen System.Sie können es nämlich schlicht nicht "intern prüfen", weil die Meldedatensätze, welche sie erhalten, diese Zuordnung schlicht nicht zulassen.Siehe hierzu u.a. das
FAZIT zur VERWALTUNGSpraktischen UNTAUGLICHKEIT der ANKNÜPFUNG an die WOHNUNGunter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359Anmerkung: Personen A und B könnten dies ganz einfach einmal anhand der Kopien ihrer Einwohnermeldeamts-Anmeldungen prüfen. Sie werden sehen, dass eine eindeutige Zuordnung von Personen zu einer Wohnung nicht möglich ist, da die Anmeldungen i.d.R. lediglich auf eine Adresse, d.h. lediglich auf eine Straßennummer erfolgen - nicht aber auf eine Wohnung.> Wie genau hatte Person A die "Bitte" einer "internen Prüfung" gegenüber ARD-ZDF-GEZ formuliert?Bleibt die Frage, was aktuell zu tun sei...Nun erfolgte ein Schreiben der Gemeinde, welche nun den Beitrag eintreiben soll.
Person A wollt bei der Gemeinde persönlich vorsprechen um den Sachverhalt zu klären.
Ist dies ratsam - bzw. welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?
Der "Sachverhalt" ist weniger mit der Gemeinde als vielmehr mit ARD-ZDF-GEZ zu klären.Ungeachtet desse dürfte es aber ratsam sein, bei der örtlichen Vollstreckungsstelle
ruhig, freundlich und sachlich vorzusprechen.
Siehe hierzu bitte u.a. aktuelle Erkenntnisse zu
"kooperativem Verhalten" gegenüber der Vollstreckungsstelle unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387um einen als nächstes "Zwangsmittel" bevorstehenden
"Termin zur Vermögensauskunft" (dessen Nicht-Wahrnehmung/ Nicht-Abgabe mit emotionslosem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis "quittiert" wird)
möglichst lange aufgeschoben zu bekommen, um eine Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ herbeizuführen.
Die Art und Weise der "Sachverhaltsklärung" mit ARD-ZDF-GEZ hängt dabei u.a. von der Beantwortung obiger Fragen zu den Umständen/ bisherigem konkreten Schriftverkehr etc. ab.Nur im Groben:
Von einer weiteren Korrespondenz mit dem nicht-rechtsfähigen "Beitragsservice" würde eine fiktive Person C absehen.
Stattdessen scheint es ratsamer, sich nur noch
direkt an die verantwortliche Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu wenden.
Insbesondere in Anbetracht der
skandalösen datenschutzrechtlichen Aspekte könnte Person A sich zudem auch vertrauensvoll an den
Landesdatenschutzbeauftragten wenden - siehe u.a. auch unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützerhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.htmlGrundsätzlich gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.htmldamit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen...
Wie genau und "treffsicher" all dies geschehen könnte, dies müsste im Weiteren aber erst noch eruiert werden.PS: Selbst wenn alle Stränge reißen sollten und Person A zwischenzeitlich zahlen "müsste" oder ihr Konto gepfändet werden würde, müsste sie "Rückerstattungsanspruch" gem. §10 Abs. (3) RBStV geltend machen können, da sie dann "ohne Rechtsgrund" für eine Wohnung bezahlt hätte, für welche bereits bezahlt wird.
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Eine Doppelzahlung ist - auch bei etwaiger Versäumnis von Rechtsmitteln - gesetzlich nicht vorgesehen. Person A müsste für sich nur selbst ausmachen, inwiefern für sie ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ertragbar wäre oder so schädlich, dass sie diesen unter allen Umständen vermeiden müsste.
Achtung: Bei einem zu vollstreckenden Betrag oberhalb von 500€ werden bei Verweigerung der "Vermögensauskunft" unter Umgehung des "Widerständlers" einfach Auskünfte bei Dritten eingeholt und der Betrag emotionslos gepfändet.
Sofern ARD-ZDF-GEZ noch aktive Kontonummern aus früheren Zeiten bekannt sind, kann eine solche Pfändung auch unterhalb von 500€ unversehens geschehen. Alles schon passiert...