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Autor Thema: WG: A verweigert Auskünfte zu zahlender Person B > nun Vollstreckung von A  (Gelesen 5647 mal)

S
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Hallo

fiktive Person A bekommt im fiktiven Fall sei gut 3 Jahren Briefe von der GEZ.
Anfangs beachtete Person A die Briefe nicht, da diese um Anmeldung baten, jedoch wurde und wird bereits der GEZ Betrag durch Person B (wohnt in der selben Wohnung) gezahlt.

Daraufhin erfolgte die Zwangsanmeldung der Person A durch die GEZ.
Person A legte schriftlich Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass der Betrag bereits entrichtet wird - jedoch ohne Nennung von Person B oder dessen "Beitragsnummer".

Es gingen etliche Scheiben hin und her.
GEZ mahnte und würde "Beitragskonto" schliessen, wenn der bereits Zahlende genannt wird.

Person A bat um die gesetzliche Grundlage, welche
1) Person A ermächtigt, die Daten von Person B zu erfragen und diese an die GEZ zu übermitteln sowie die
2) Person B verpflichtet, Person A die Daten auszuhändigen.

Hier wurde auf den Staatsvertrag hingewiesen. Ebenfalls auf einen Link zum Staatsvertrag, welcher dort jedoch ohne Unterschriften hinterlegt ist. Die Gültigkeit ist so nicht ersichtlich. GEZ nennt sich selbst als "nicht rechtsfähig".

Weiterhin bat Person A die GEZ, intern zu prüfen, da für die genannte Wohnung bereits ein Konto vorhanden ist und es auch in deren Datenbank hinterlegt sein muss.
Hier hätte eine einfache Sichtung seitens GEZ genügt, um den Sachverhalt zu klären. Scheinbar sind sie aber nicht gewillt und/oder wollen doppelt eintreiben.

Nun erfolgte ein Schreiben der Gemeinde, welche nun den Beitrag eintreiben soll.

Person A wollt bei der Gemeinde persönlich vorsprechen um den Sachverhalt zu klären.
Ist dies ratsam - bzw. welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?


Gruß Scotty


Edit "Bürger":
Der ursprüngliche, das Kern-Thema leider nicht ganz treffend beschreibende Betreff "doppelte Forderung - Zwangsvollstreckung - Zahlungsaufforderung durch Gemeinde" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Vorab:
Ebenfalls auf einen Link zum Staatsvertrag, welcher dort jedoch ohne Unterschriften hinterlegt ist. Die Gültigkeit ist so nicht ersichtlich. GEZ nennt sich selbst als "nicht rechtsfähig".
Da der in Landesgesetz transformierte "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" in jedem Bundesland öffentlich bekanntgemacht ist, hängt die "Gültigkeit" nicht davon ab, ob der ihr gegebene Link zu einer Ausfertigung mit oder ohne Unterschriften führt. Von dieser irrelevanten Nebensächlichkeit sollte sich Person als erst einmal nicht zusätzlich verwirren lassen.
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html



Zum eigentlichen Problem...

[...] um Anmeldung baten, jedoch wurde und wird bereits der GEZ Betrag durch Person B (wohnt in der selben Wohnung) gezahlt.
Das Forum kann zwar üblicherweise keine Fälle von Zahlenden behandeln.
Interessant bei dieser Konstellation ist aber, dass Person A sich hartnäckig der Auskunft über Dritte verweigert. Dem gehört Respekt gezollt - und dies offenbart ja auch ganz grundsätzliche Fehler am derzeitigen System.


Daraufhin erfolgte die Zwangsanmeldung der Person A durch die GEZ.
Person A legte schriftlich Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass der Betrag bereits entrichtet wird - jedoch ohne Nennung von Person B oder dessen "Beitragsnummer".
Wichtig wäre hierbei u.a., ob lediglich gegen die "Zwangsanmeldung" "Widerspruch" eingelegt wurde, was mangels Rechtsbehelfsbelehrung in der "Bestätigung der Anmeldung" evtl. als fraglich erachtet werden könnte.
Wiederum könnte man diese "Anmeldebestätigung" ggf. auch als "mangelhaften Verwaltungsakt" einstufen - die "Gelehrten" sind sich da noch nicht so sicher... ;)
Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15238.0.html


Es gingen etliche Scheiben hin und her.
GEZ mahnte und würde "Beitragskonto" schliessen, wenn der bereits Zahlende genannt wird.
Wie gesagt:
Wurde auch gegen mglw. zugestellte Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt?
Oder hat Person A solchen Festsetzugnsbescheiden ggf. nicht widerprochen - mglw. weil sie keine solchen erhalten hatte?



Person A bat um die gesetzliche Grundlage, welche
1) Person A ermächtigt, die Daten von Person B zu erfragen und diese an die GEZ zu übermitteln sowie die
2) Person B verpflichtet, Person A die Daten auszuhändigen.
Das ist eine sehr berechtigte, im Forum bereits ein paar mal ansatzweise, aber mglw. noch nicht in dieser Tiefe bzw. bis zu hier vorliegender Konsequenz einer Vollstreckung (Doppelbelastung einer Wohnung) behandelte Frage.
Die Antwort von ARD-ZDF-GEZ...
Hier wurde auf den Staatsvertrag hingewiesen.
...ist "naturgemäß" des Papiers nicht wert.
Denn im RBStV wird meines Wissens nach keine Person dazu "ermächtigt", Daten von Dritten preiszugeben oder diese von dem Dritten überhaupt "einzufordern".
Ein datenschutzrechtliches Debakel!

> Wie genau hatte Person A dies gegenüber ARD-ZDF-GEZ formuliert?


Weiterhin bat Person A die GEZ, intern zu prüfen, da für die genannte Wohnung bereits ein Konto vorhanden ist und es auch in deren Datenbank hinterlegt sein muss.
Hier hätte eine einfache Sichtung seitens GEZ genügt, um den Sachverhalt zu klären. Scheinbar sind sie aber nicht gewillt und/oder wollen doppelt eintreiben.
Sehr gute Bitte (besser wäre "Aufforderung") an ARD-ZDF-GEZ, dies "intern zu prüfen", denn:
Indem ARD-ZDF-GEZ dieser Bitte/ Aufforderung offenkundig nicht nachkamen, belegen sie selbst einen weiteren grundsätzlichen und gravierenden Fehler am aktuellen System.
Sie können es nämlich schlicht nicht "intern prüfen", weil die Meldedatensätze, welche sie erhalten, diese Zuordnung schlicht nicht zulassen.
Siehe hierzu u.a. das
FAZIT zur VERWALTUNGSpraktischen UNTAUGLICHKEIT der ANKNÜPFUNG an die WOHNUNG
unter
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
Anmerkung: Personen A und B könnten dies ganz einfach einmal anhand der Kopien ihrer Einwohnermeldeamts-Anmeldungen prüfen. Sie werden sehen, dass eine eindeutige Zuordnung von Personen zu einer Wohnung nicht möglich ist, da die Anmeldungen i.d.R. lediglich auf eine Adresse, d.h. lediglich auf eine Straßennummer erfolgen - nicht aber auf eine Wohnung.

> Wie genau hatte Person A die "Bitte" einer "internen Prüfung" gegenüber ARD-ZDF-GEZ formuliert?


Bleibt die Frage, was aktuell zu tun sei...

Nun erfolgte ein Schreiben der Gemeinde, welche nun den Beitrag eintreiben soll.
Person A wollt bei der Gemeinde persönlich vorsprechen um den Sachverhalt zu klären.
Ist dies ratsam - bzw. welche Vorgehensweise ist empfehlenswert?
Der "Sachverhalt" ist weniger mit der Gemeinde als vielmehr mit ARD-ZDF-GEZ zu klären.
Ungeachtet desse dürfte es aber ratsam sein, bei der örtlichen Vollstreckungsstelle ruhig, freundlich und sachlich vorzusprechen.
Siehe hierzu bitte u.a. aktuelle Erkenntnisse zu "kooperativem Verhalten" gegenüber der Vollstreckungsstelle unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387
um einen als nächstes "Zwangsmittel" bevorstehenden "Termin zur Vermögensauskunft" (dessen Nicht-Wahrnehmung/ Nicht-Abgabe mit emotionslosem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis "quittiert" wird) möglichst lange aufgeschoben zu bekommen, um eine Sachverhaltsklärung mit ARD-ZDF-GEZ herbeizuführen.

Die Art und Weise der "Sachverhaltsklärung" mit ARD-ZDF-GEZ hängt dabei u.a. von der Beantwortung obiger Fragen zu den Umständen/ bisherigem konkreten Schriftverkehr etc. ab.

Nur im Groben:
Von einer weiteren Korrespondenz mit dem nicht-rechtsfähigen "Beitragsservice" würde eine fiktive Person C absehen.
Stattdessen scheint es ratsamer, sich nur noch direkt an die verantwortliche Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu wenden.
Insbesondere in Anbetracht der skandalösen datenschutzrechtlichen Aspekte könnte Person A sich zudem auch vertrauensvoll an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden - siehe u.a. auch unter
Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html

Grundsätzlich gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D

Wie genau und "treffsicher" all dies geschehen könnte, dies müsste im Weiteren aber erst noch eruiert werden.


PS: Selbst wenn alle Stränge reißen sollten und Person A zwischenzeitlich zahlen "müsste" oder ihr Konto gepfändet werden würde, müsste sie "Rückerstattungsanspruch" gem. §10 Abs. (3) RBStV geltend machen können, da sie dann "ohne Rechtsgrund" für eine Wohnung bezahlt hätte, für welche bereits bezahlt wird.
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung

Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Eine Doppelzahlung ist - auch bei etwaiger Versäumnis von Rechtsmitteln - gesetzlich nicht vorgesehen. Person A müsste für sich nur selbst ausmachen, inwiefern für sie ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ertragbar wäre oder so schädlich, dass sie diesen unter allen Umständen vermeiden müsste.
Achtung: Bei einem zu vollstreckenden Betrag oberhalb von 500€ werden bei Verweigerung der "Vermögensauskunft" unter Umgehung des "Widerständlers" einfach Auskünfte bei Dritten eingeholt und der Betrag emotionslos gepfändet.
Sofern ARD-ZDF-GEZ noch aktive Kontonummern aus früheren Zeiten bekannt sind, kann eine solche Pfändung auch unterhalb von 500€ unversehens geschehen. Alles schon passiert...


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Siehe auch die aktuellen, noch in Erstellung/ Bearbeitung befindlichen Threads unter

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Mitbewohner/ vorh. Beitragskonto gem. RBStV/Satzung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20247.0.html


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K
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Moin moin,

1) Forderung: Gebühren blabla > falsch
2) Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio > falsch

abgesehen vom Rest: auch der/die Festsetzungsbescheid/e sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit falsch/fehlerbehaftet; Stichwort: Leistungsgebot

In diesem Fall liegen ja mehrere? Festsetzungsbescheide vor...

Mit ebendiesen "bewaffnet" würde Person X bei der Vollstreckungsstelle vorsprechen - diese Papierfetzen vorlegen und darauf hinweisen dass diese Schreiben aufgrund fehlenden Leistungsgebotes* die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

"Eigentlich" müsste dies jeder "richtige" Beamte sofort einsehen und den Vorgang "return to sender" geben.  >:D

*Bitte diesbezüglich eingehend einlesen um entspr. Argumente parat zu haben.
Gerichtsantrag Aussetzung Vollziehung ohne eigene Kosten/ korrekte Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20209.msg130514.html#msg130514

bzw. auch im "Original" unter
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18629.0.html

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 1
Hallo,

ich hänge mich hier mal an, da ich von einer Person C hörte, die nach dem Datenabgleich nun auch ein Infoschreiben erhielt.

Person C ist darüber recht verwundert, da sie sich schon vor > 3 Jahren offenbarte und Namen und Beitragsnummer von Person D welche fleißig Beiträge zahlt an den BS übermittelte.

Woher rührt die plötzliche Ahnungslosigkeit des BS? Ist Person C verpflichtet erneut tätig zu werden - sie war doch schon "brav"?

Es stellt sich dieselbe Frage wie in diesem Thema: Welche Rechtsgrundlage befähigt C nun von D die entsprechenden Daten (erneut) anzufordern. D könnte ja zwar mit C wohnen aber sonst keinerlei Interesse an einer Kommunikation mit C haben, oder C und D teilen keine gemeinsame Sprachkenntnisse?

Als Begründung werden im Schreiben aufgeführt, dass Person D ausgezogen sein könnte, was definitv nicht der Fall ist, außerdem gesetzliche Belange aus denen die Daten hätten gelöscht werden müssen.

Der Meinung von Person C nach sollten die Daten jedoch vorliegen oder gibt es hier Datensicherheitsvorfälle die entsprechend gemeldet gehören?

Person C hat nun wohl interessehalber erst einmal die gespeicherten Daten gemäß DSGVO angefragt.


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  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Woher rührt die plötzliche Ahnungslosigkeit des BS? Ist Person C verpflichtet erneut tätig zu werden - sie war doch schon "brav"?
Möglicherweise wurden damals deine Daten gelöscht.
Hierzu § 11 Abs. 6 Sätze 2 u. 3 RBStV:
Zitat
"Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2018, 12:23 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... die wissen nicht, was sie tun, oder: Sie wissen genau, was sie tun.

Macht natürlich Arbeit, und es wird möglicherweise nicht viel dabei "rumkommen, aber: Beschwerde an ...

+ den zuständigen Datenschutzbeauftragten
+ die Intendanz
+ Kopie MInisterpräsident

???


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j
  • Beiträge: 1
Ähnlicher fiktiver Fall:

- Kleiner Bruder ist bei Schwester 'gemeldet', wohnt aber nicht dort (offensichtlich).
- Bruder mehrmals Post bekommen (ignoriert), nun auch vom Finanzamt mit Termin (Vollstreckung).
- Schwester bezahlt auch nicht.

Macht es Sinn, dass Schwester beim Herrn vom FA anruft und die Situation schildert. Auch, dass keine Infos weitergegeben werden können, weil Bruder/Schwester keinen Kontakt mehr haben. Dass Bruder da nicht wohnt, ist offensichtlich (1x Bett, Unterlagen) und Mietvertrag (nur Schwester), falls das FA dennoch vorbeikommen möchte und sich das ganze anschauen möchte?

Kann man das ganze so abwenden von der Schwester, ohne Probleme? Danke.


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