Hallo,
im Kampf gegen die GEZ tut sich im fiktiven Verfahren von Person J wieder etwas. Nachdem diese fiktive Person nach exzelenter Vorlage von volkuhl
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.0.htmlKlage beim VG eingereicht hat, und der vorläufige Rechtsschutz abgelehnt wurde
Eilantrag §80 (5) VwGO an Gericht zurücknehmen,
da Aussetzungsantrag an Rundfunkanstalt noch offen?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19325.msg128059.html#msg128059gerät möglicherweise wieder Bewegung in das fiktive Verfahren:
Dort wird gebeten um
Mitteilung, ob Bedenken gegen eine Übertragung auf die Berichterstatterin als Einzelrichterin bestehen
Natürlich sind Bedenken vorhanden, und die
Frage wäre jetzt,
welchen Argumenten das VG in dieser fiktiven Sache zugänglich wäre, damit die
ganze Kammer sich an der Entscheidung beteiligt.
Die Frage ist auch, warum die fiktive Richterin um "Mitteilung von Bedenken" bitten würde, wenn sie sowieso vorhätte, das alleine zu entscheiden bzw. das auch ohne Berücksichtigung dieser Bedenken tun könnte.Edit "Bürger":
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...] Dokumente anonymisieren. [...]
Der ursprüngliche, nicht aussagekräftige bzw. nichtssagende Betreff "Kampf gegen den BS vor dem Verwaltungsgericht" musste entsprechend geändert werden.
Auch das angehängte Dokument war leider nicht vollständig anonymisiert.
Die Moderatoren können es nicht leisten, dem ständig nachzukommen und sind auf die aktive Mitwirkung und Unterstützung aller Mitglieder angewiesen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.