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Autor Thema: Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen  (Gelesen 18673 mal)

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Augsburger Allgemeine, 29.08.2016

Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
von dpa/lby

Zitat
Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der «Münchner Merkur» und die «tz» gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. «Damit haben wir gerechnet», sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Münchener Zeitungs-Verlag hätte seinen Angaben zufolge 760 Euro im Jahr zahlen müssen.
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht vorbei. Der Gerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausdrücklich zu. «Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden», sagte eine Sprecherin des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR).  [..]

Weiterlesen auf:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Zeitungsverlag-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-id38925662.html

Siehe auch:
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0


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Zitat
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen
Vorgeschobene Begründung dafür: Private müssen ihre Konkurrenz nicht finanzieren.
Na prima wie alles so schön passend geredet und begründet wird.
Es gibt ja auch keine anderen besser nachvollziehbaren Gründe....
Den großzügig erlassenen Rundfunkbeitrag bezeichne ich vorgeschoben als kleinsten Bestandteil eines viel größeren Schweigegeldes.
Warum wohl berichten die Privaten so wenig über die Hintergründe ihrer Konkurrenz.


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Schrei nach Gerechtigkeit

c
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Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!

So langsam kommt es bei den Gerichten an, dass man nicht mehr einfach alles durchwinkt, was der ÖRR sich ausdenkt. Ein kleiner Schritt, aber ein Anfang.

Jetzt geschwind noch eine formelle Beihilfen-Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, lieber Münchener Zeitungsverlag. Als Wettbewerber seid Ihr Betroffene und könnt damit eine Entscheidung erzwingen.


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In Querbezug auch auf andere Artikel zu diesem aktuellen Thema - so u.a. auch unter

Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129575.html#msg129575

Zitat
Zeitungsverlag mit Radiosender-Anteilen muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
....
Laut Paragraf 5, Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter den pauschalen Rundfunkbeitrag nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen.....
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zeitungsverlag-mit-Radiosender-Anteilen-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-3307172.html


Frage:

Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?


Und also die Frage:

Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!



Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.

Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!


Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D


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Sehr schön, Münchener Zeitungsverlag!
Hoffentlich ziehen andere Zeitungsverlage bald nach und pochen auf gleiches Recht.
Die "Voraussetzung" der Beteiligung an privaten Rundfunksendern ist äußerst bedenklich und könnte als Streitpunkt wiederum ein Fall für Karlsruhe werden.
Die Akzeptanz einer Beteiligung ist ganz klar Wischiwaschi-Murks, entweder man ist Zeitung oder Sender !
Zeitungen sind eh ein gleichwertiges Informationsmedium und somit genauso als private Konkurrenz zu betrachten, dazu bedarf es keines Sender-Equipments !
Wahrscheinlich hat es der Münchener Zeitungsverlag zudem auch langsam geschnallt, dass der Rundfunkbeitrag als finanzielle Position in den Haushalten potentielle Leser und Bezahler auch seiner Zeitungen abspenstig macht.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Auch zum Thema:

BayVerwGH zu Rundfunkgebühren: Zei­tungs­verlag muss nicht zahlen

Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVerwGH) entschieden ...


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverwgh-zeitungsverlag-muss-keine-rundfunkgebuehr-zahlen-anteile-radiosender/


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Dieses kann und wird nicht auf Unternehmen begrenzt bleiben.

Man stelle sich einmal vor, ein Unternehmen als Personengesellschaft, bspw. als GbR, also weder als GmbH, noch als AG, unterhält einen eigenen Radiosender, so wird man nicht umhinkommen, nicht nur die Firma von Beitragszahlungen zu befreien, sondern die Unternehmenseigner gleich mit, ist es doch auch für diese nicht zumutbar, die Konkurrenz finanzieren zu müssen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Das wäre doch mal eine schöne Idee, wenn Rundfunkbeitragsgegner sich als GbR zusammenschließen und sich an einem privaten Radiosender beteiligen  >:D


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Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.


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Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.

Das wäre außerdem genau die richtige "Antwort" auf die Ausbreitung des örR im Internet. Wenn die behaupten, Internet wäre Rundfunk, dann ist Internetradio genau das. Und da lt. BayVerwGH "sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen", dürfte das die Lösung sein.

Vielleicht können die Mods hier schonmal ein Unterforum einrichten, damit wir uns Sendezeit teilen und Kooperationen bilden können...  ;D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

M
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Zitat
Ich gründe einfach meinen eigenen privaten Radiosender. Ist halt Internetradio, kostet mich sicherlich weniger als 17,50 im Monat.

Damit würdest du auf die Nase fallen, denn Servermiete bei entsprechender Leistungsfähigkeit die dazu nötig ist, die koset da schon mehr, und dann kommen Urherrechte vielleicht noch hinzu, und die Freunde die die Musikindustrie am fressen halten, die Gema!
Obendrein muß man dann auch noch eine enstsprechende Zugriffszahl als Zuhörer nachweisen um die beantragte "Sendelizenz" halten zu können.

Ansonsten ist die Idee nicht schlecht wenn sich 10000 Leute zusammentun, um anstatt ihre Beiträge den öffentlich-rechtlichen in den Hals zu werfen,
als "Internetradio-Genossenschaft" aufzutreten.
Kommen genügend hohe Zugriffszahlen zusammen, ist die Werbebranche sicher nicht abgeneigt Werbeaufträge zu erteilen.

Wenn sich dieser Internetradio-Sender erst selber trägt, können die Genossen aufhören zuzubuttern. Bei Gewinnen wird dann entsprechend dem eingezahlten Anteil verteilt (nach Steuern)

damit kommen dann die Genossen auch in den Genuss keine Beiträge mehr an die öffentlichen mehr leisten zu müssen....und die öffentlich-rechtlichen haben eine Konkurenz mehr!

Ja, so würde es mir gefallen, und da wäre ich mit dabei!



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Wir "senden" doch hier bereits unablässig und "gebührenfrei" - und zwar schon seit Ewigkeiten... ;)


Aber auch hier noch mal der Hinweis aus
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129608.html#msg129608

PS:
Wir sollten uns zusammentun und auch einen Radiosender gründen.
Auch hier noch einmal:
Die Ausnahme vom Rundfunkbeitrag für Rundfunksender betrifft die Betriebsstättenabgabe für diese Sender...
...und ändert nichts an der bestehenden Beitragspflicht für Wohnungen/ den Privatbereich.
Sofern Privatpersonen einen Sender gründen würden, würde keine einzige dieser Privatpersonen von ihrem Privat-Rundfunkbeitrag "befreit" werden.
Die Gründung eines Senders mit der Absicht, die Privatabgabe dadurch zu "unterwandern", geht also fehl.



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Aber die Kette Rossmann kommt mit der Gründung des Rossmann FM Fiale Radio vielleicht günstiger als die Klage weiter zu betreiben. ;-)

Da wird es wahrscheinlich ganz neue Radio Sender geben, oder die Aktien bestehender Radio AGs gewinnen plötzlich an Wert.


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Gibt doch auch GEMA Freie Musik....
Oder ich lasse meine Katze in Dauerschleife in den Kanal blöken; Insbesondere der Inhalt ist ja wohl mir überlassen. (#)

Ich werde mich da mal weiter erkundigen.


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Aber mal eine grundsätzliche Frage zum Titel.

Warum muß, (evtl. Unstimmigkeiten zum europäischen Recht bewusst unbeachtet gelassen), denn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag überhaupt die Konkurenz unterstützen? Printmedien und audio-visuelle Medien stehen doch in Konkurenz zueinander?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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