Auch hier noch einmal:
Die Ausnahme vom Rundfunkbeitrag für Rundfunksender betrifft die Betriebsstättenabgabe für diese Sender...
...und ändert nichts an der bestehenden Beitragspflicht für Wohnungen/ den Privatbereich.
Sofern Privatpersonen einen Sender gründen würden, würde keine einzige dieser Privatpersonen von ihrem Privat-Rundfunkbeitrag "befreit" werden.
Die Gründung eines Senders mit der Absicht, die Privatabgabe dadurch zu "unterwandern", geht also fehl.
Das sehe ich anders, in den Kommentaren zum Heiseartikel hatte schon jemand eine richtungsweisende Idee, denn wenn ein Hardcoryoutuber nennenswerte Einnahmen aus seiner Tätigkeit erzielt, würde sich eine Klage in der Richtung durchaus anbieten, Voraussetzung wäre natürlich, daß er seine Tantiemen bisher brav versteuert hat.
Auch wenn jemand einen Internetradiosender als Hobby betreibt, so könnte er sich ja auch eine fiktive Gewinnabsicht langfristig (Businessplan oder so) vornehmen.
De facto ist ein Mensch, der sowas von zu Hause aus macht, Einzelunternehmer, auch wenn man es nur auf das Unternehmen in seinem Haushalt herunterbricht, welches dann sowieso befreit wäre, wenn er denn privat zahlen würde, das könnt eine Diskriminierung sein...